BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Freiwilliger Grundwehrdienst, Tauglichkeitsstufe 7 und Einstufung Wehrpflichtiger nach Soldgruppen (G-SIG: 13012717)

Vergütung der Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden sowie der Freiwilligen im Auslandseinsatz der Bundeswehr und im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen, Kriegsdienstverweigerer seit 1990

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

03.09.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/828623.07.97

Freiwilliger Grundwehrdienst, Tauglichkeitsstufe 7 und Einstufung Wehrpflichtiger nach Soldgruppen

des Abgeordneten Winfried Nachtwei und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Obwohl Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende nach dem Gesetz gleichzubehandeln sind, wird dieser Grundsatz in vielen Bereichen nur unzureichend umgesetzt. Dies gilt auch für den Bereich der Vergütung für geleisteten Dienst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

a) Welche finanziellen Zuwendungen (Sold plus Zulagen) erhält im Regelfall insgesamt bzw. im Monatsdurchschnitt — ein (freiwillig) Grundwehrdienstleistender im Rahmen seines 10-, 13-, 15- bzw. 23monatigen Dienstes, — ein Zivildienstleistender (13 Monate), — ein Wehrpflichtiger, im Rahmen eines 15monatigen „anderen Dienstes im Ausland" (§ 14 b ZDG)?

Sind - im Falle erheblicher finanzieller Unterschiede bei den Betroffenen - nach Auffassung der Bundesregierung die Unterschiede mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung Wehrpflichtiger zu vereinbaren, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, welche Änderungen sind von der Bundesregierung geplant?

1

b) Wie hoch ist für den jeweiligen Wehr(ersatz)dienst-Fall die durchschnittliche finanzielle Belastung (z. B. nach Kostenrichtlinie) des Bundeshaushaltes?

2

Wie viele der seit der Einführung des freiwilligen Grundwehrdienstes tauglich gemusterten bzw. bislang einberufenen Wehrpflichtigen haben für einen längeren Grundwehrdienst in der Bundeswehr votiert bzw. wurden für einen solchen herangezogen (absolut und in Prozent der Gemusterten/Einberufenen)?

Wie lange ist dabei die durchschnittliche Dienstzeit dieser freiwillig Längerdienenden und wie die prozentuale Aufteilung auf die einzelnen Dienstmonatgruppen W 12 bis W 23?

3

Wie hoch ist unter den seit Januar 1996 einberufenen Wehrpflichtigen der prozentuale Anteil der Arbeitslosen und Berufstätigen für die Gruppe der Grundwehrdienstleistenden, freiwillig Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden im Vergleich zu der durchschnittlichen Arbeitslosen- bzw. Berufstätigkeitsquote der 18- bis 25jährigen Männer im Jahr 1996?

4

Wie hoch ist unter den seit Januar 1996 einberufenen Wehrpflichtigen der prozentuale Anteil der Wehrpflichtigen ohne Hauptschulabschluß, Hauptschule mit Abschluß, Realschule/ Mittlere Reife, Abitur, (Fach-)Hochschule für die Gruppe der Grundwehrdienstleistenden, freiwillig Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden im Vergleich zum durchschnittlichen Bildungsniveau der 18- bis 25jährigen Männer im Jahr 1996?

5

Kann die Bundesregierung auf Grund bisher gemachter Erfahrungen/Untersuchungen bestätigen, daß sich vor dem Hintergrund der Massenarbeitslosigkeitviele Wehrpflichtige aus ökonomischen Gründen für einen finanziell deutlich lukrativeren längeren Wehrdienst bei den Krisenreaktionskräften der Bundeswehr bzw. für einen internationalen Einsatz entscheiden, und inwiefern macht die Bundeswehr bei der Nachwuchswerbung auf die finanzielle Attraktivität des freiwilligen Grundwehrdienstes im In- und Ausland gezielt aufmerksam?

6

Wie viele freiwillig länger Grundwehrdienstleistende haben sich bisher zu einem Auslandseinsatz der Bundeswehr gemeldet bzw. an einem Auslandseinsatz der Bundeswehr teilgenommen (bitte aufgeschlüsselt nach Dienstmonat zu Beginn des Einsatzes), und wie lange war die durchschnittliche Einsatzdauer?

Mit welchem durchschnittlichen Monatseinkommen kann ein freiwillig Grundwehrdienstleistender im Auslandseinsatz erfahrungsgemäß rechnen?

7

Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne einer Gleichstellung von Wehr- und Zivildienstleistenden den rechtlichen und finanziellen Rahmen für den freiwilligen internationalen Einsatz von Kriegsdienstverweigerern im Rahmen humanitärer oder sonstiger Hilfsmaßnahmen bzw. Einsätzen zur Krisenprävention und Konfliktnachsorge zu schaffen?

Wenn ja, welche Überlegungen gibt es dazu?

Wenn nein, was spricht nach Auffassung der Bundesregierung gegen solche Einsätze?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Praxis anderer Staaten, wie z. B. Spanien oder Schweden?

8

Wieviel Prozent a) der 1990 bis 1995 bzw. b) seit dem 1. Januar 1995 gemusterten Wehrpflichtigen waren bei der Erstmusterung im Durchschnitt wehrdienstfähig (aufgeschlüsselt T 1, T 2, T 3, T 7), vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T 4) und nicht wehrdienstfähig (T 5)?

Und wie verändern sich die Quoten erfahrungsgemäß durch die Nachmusterungen?

9

Wieviel Prozent der 1990 bis 1995 bzw. ab 1995 gemusterten Wehrpflichtigen (aufgeschlüsselt T 1 bis T 7) haben im Schnitt den Kriegsdienst verweigert?

10

Wie ist die prozentuale Verteilung der einzelnen wehrdienstfähigen Verwendungsgrade bei den ab 1995 gemusterten Wehrpflichtigen für die Kategorien Wehrdienst geleistet, zum Wehrdienst noch heranziehbar, Wehrdienstausnahme/Einberufungshindernis, sonstige?

11

Wie ist die prozentuale Verteilung der einzelnen Verwendungsgrade bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern (Musterung ab 1995) für die Kategorien Zivildienst geleistet, zum Zivildienst noch heranziehbar, Zivildienstausnahme/ Einberufungshindernis, sonstige?

12

Wie viele Grundwehrdienstleistende waren an den Stichtagen 15. November 1996 und 15. Mai 1997 jeweils sieben und mehr Monate im Dienst, und wie viele von ihnen erhielten jeweils Soldgruppe drei, vier oder fünf (absolut bzw. in Prozent)?

13

Wie viele der am 15. November 1996 im Dienst befindlichen Grundwehrdienstleistenden, die nach der Eingruppierung in diese Soldgruppen im Laufe ihrer Dienstzeit für Tätigkeiten der niedrigeren Soldgruppen eingesetzt wurden, wurden in die der Tätigkeit entsprechende Soldgruppe zurückgestuft (ohne Rückstufung auf Grund von Disziplinarmaßnahmen)?

14

Wie viele Zivildienstleistende waren an den Stichtagen 15. November 1996 und 15. Mai 1997 jeweils sieben und mehr Monate im Dienst, und wie viele von ihnen erhielten jeweils Soldgruppe drei, vier oder fünf (absolut bzw. in Prozent)?

15

Wie viele der am 15. November 1996 im Dienst befindlichen Zivildienstleistenden, die nach der Eingruppierung in diese Soldgruppen im Laufe ihrer Dienstzeit für Tätigkeiten der niedrigeren Soldgruppen eingesetzt wurden, wurden in die der Tätigkeit entsprechende Soldgruppe zurückgestuft (ohne Rückstufung auf Grund von Disziplinarmaßnahmen)?

16

Ist die Formulierung in § 35 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes, wonach einem Dienstleistenden der Sold dann gewährt werden kann, wenn seine „Eignung, Befähigung und Leistung" dies rechtfertigen, eine vom Gesetzgeber bewußt gewählte Anlehnung an die Formulierung „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" in Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz (Staatsbürgerliche Gleichstellung)?

Bonn, den 18. Juli 1997

Winfried Nachtwei Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen