Gefährdung von Angehörigen der Ahmadiyya-Gemeinde in Pakistan
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Ahmadiyya-Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland macht in letzter Zeit verstärkt auf die Gefährdung ihrer Glaubensangehörigen in Pakistan und auf fehlenden Schutz in der Bundesrepublik Deutschland aufmerksam.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Ahmadiyya aus Pakistan haben in den letzten drei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachgesucht?
Wie viele Anträge wurden positiv, wie viele negativ beschieden?
Gibt es eine einheitlich obergerichtliche Rechtsprechung zur Gefährdungslage der Ahmadiyya in Pakistan? Wenn ja, mit welchem Tenor?
Wie viele Ahmadiyya aus Pakistan wurden in den letzten drei Jahren aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben?
Was ist der Bundesregierung über das weitere Schicksal Abgeschobener in Pakistan bekannt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Verfolgungen von Ahmadiyya in Pakistan?
Werden Ahmadiyya in Pakistan nach wie vor der Blasphemie beschuldigt, wenn sie sich als Muslime bezeichnen?
Gibt es diesbezüglich neuere oder auch ältere, noch als rechtsverbindlich betrachtete Urteile von religiösen oder weltlichen Gerichten in Pakistan?
Hält die Bundesregierung eine Erweiterung der Abschiebeschutzregelungen für Ahmadiyya aus Pakistan über die bestehende Stichtagregelung bis 1990 hinaus für erforderlich? Wenn nein, warum nicht?