Der Rechtsstreit eines ehemaligen Zwangsarbeiters gegen deutsche Konzerne und die Rolle der Bundesregierung
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Winfried Nachtwei und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der US-Staatsbürger Henry David Fishel hat die deutschen Konzerne BASF, Hoechst, Bayer, Daimler-Benz und Krupp vor einem amerikanischen Bundesgericht im Staat Iowa auf Entschädigungszahlungen für die von ihm unter dem NS-Regime geleistete Zwangsarbeit verklagt. Presseberichten zufolge sollen sich das Auswärtige Amt sowie die Bundesministerien der Finanzen und der Justiz zugunsten der beklagten Konzerne für die Abwehr dieser Ansprüche engagieren (ARD-Sendung „Monitor" vom 3. Juli 1997).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Treffen die Berichte zu, wonach zwischen verschiedenen Bundesministerien und deutschen Konzernen Besprechungen zu der Klage von Henry David Fishel stattgefunden haben?
Wenn ja, wie viele Treffen gab es, und welche Ministerien und welche Konzerne waren an diesen Besprechungen beteiligt?
Trifft es zu, daß Gegenstand dieser Gespräche die Frage war, wie die Konzerne prozessual unterstützt und Entschädigungsansprüche von Henry David Fishel abgewehrt werden können?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, dem US-Bundesgericht in Iowa einen „Amicus-curiae-Brief " zugunsten der beklagten Konzerne vorzulegen?
Wie verträgt sich dieses Engagement der Bundesregierung mit dem Geist des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 24. Februar 1994, in welchem dieser - im Hinblick auf die Stiftungen für NS-Verfolgte in Osteuropa - ausdrücklich die „Unternehmen der deutschen Wirtschaft, in denen oder in deren Rechtsvorgängern Zwangsarbeiter tätig waren", in die Pflicht nehmen wollte und die Bundesregierung aufgefordert hatte, bei den einschlägigen Unternehmen entsprechend vorstellig zu werden (Drucksache 12/6725)?
Wie begründet die Bundesregierung ihr Verhalten in dieser Angelegenheit?
Wird die Bundesregierung ggf. die Unterstützung der Konzerne im Fall von Henry David Fishel einstellen und auch in Zukunft davon absehen, Konzerne, die in der NS-Zeit Zwangsarbeiter beschäftigten, bei der Abwehr von Entschädigungsansprüchen überlebender Opfer zu unterstützen?