Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet
Umweltverträgliche und kostengünstige Lösung für Aller-Stauwehre (G-SIG: 13012746)
"Sanierung" oder "Staulegung" von vier alten Stauwehren
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr
Datum
15.09.1997
Aktualisiert
26.07.2022
BT13/843126.08.1997
Umweltverträgliche und kostengünstige Lösung für Aller-Stauwehre
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/8431
26. 08. 97
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Dr. Helmut Lippelt und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umweltverträgliche und kostengünstige Lösung für Aller-Stauwehre
Mittelfristig ist zu erwarten, daß vier alte Staus bzw. Wehre an der
Bundeswasserstraße Aller abgängig werden. Eine Entscheidung
darüber, welche Lösung gewählt wird, steht an. Zuständig ist das
Bundesministerium für Verkehr (BMV). Die örtlich zuständige
Wasser- und Schiffahrts-Direktion (WSD) Mitte in Hannover hat
drei Varianten vorgestellt, und zwar „Neubau", „Sanierung" und
„Staulegung" .
Die letztgenannte Variante wurde aus ökologischen und
ökonomischen Gründen seitens des Niedersächsischen Landesamtes
für Ökologie (NLÖ) und der Umweltverbände wiederholt der WSD
empfohlen. Die wirtschaftlich und persönlich an der Nutzung der
Bundeswasserstraße Interessierten bevorzugen eine der übrigen
beiden Varianten.
Soweit bekanntgeworden ist, wird die Lösung „Staulegung" aus
folgenden Gründen vom BMV abgelehnt:
— Durch die Staulegung würde der durch die seinerzeit
geschaffene Stauregelung entwickelte Kulturraum in seiner
ökologischen und landeskulturellen Bedeutung erheblich
beeinträchtigt.
— Sohlgleiten und Sohlschwellen könnten die
Grundwasserabsenkung in der Talaue nur „mildern".
— Die Schiffahrt sei dann nicht mehr möglich, und der
Freizeitwert der Aller sei „erheblich eingeschränkt".
— Diese Folgen seien gegen die strukturpolitischen Interessen
des Landes Niedersachsen gerichtet.
— Durch die Staulegung würden im Bereich der WSD-Mitte
Arbeitsplätze verlorengehen.
Dagegen dürfte der Bundesregierung bekannt sein, daß
— es Ziel nicht nur des Niedersächsischen
Fließgewässerschutzprogramms ist, die Durchgängigkeit möglichst vieler
Fließgewässer zu erreichen, sondern auch vieler nationaler und
internationaler Abkommen, Programme u. ä.,
— das Niedersächsische Landesamt für Ökologie in der der
Bundesregierung vorliegenden Stellungnahme aufgezeigt hat,
durch welche Maßnahmen Grundwasserabsenkungen in der
Talaue vermieden werden können,
— diese Maßnahmen (des Wasserbaues und Naturschutzes) nicht
nur der Grundwasserhaltung dienen, sondern zusätzlich
der Verbesserung des natürlichen
Wasserrückhaltevermögens und damit des Hochwasserschutzes,
— der Erhöhung der Strukturvielfalt und damit auch der
Verbesserung des Erlebnis- und Erholungswertes der Tal- und
Flußbereiche,
— der Förderung des sanften Tourismus und der Naherholung
bzw. des Wohnwertes in der Region, wohingegen der
Motorwassersport dieser Nutzung zuwiderläuft,
— der Wiedergewinnung der Selbstreinigungskraft des Flusses
in diesem Staubereich, wodurch auch der Unterlauf und die
Nebenflüsse profitieren würden. Auch diese Entwicklung
würde sich erheblich auf die vorstehenden Positivpunkte
auswirken.
Die WSD hat zum Zwecke der Vorentscheidung vier Gutachten
eingeholt, welche sich auf einen bescheidenen Teil der
anstehenden Fragen zur Staulegung bezogen. Dieser Vorgang
verlangt aus folgenden Gründen nach Aufklärung:
1. Aus den Gutachten ist zu entnehmen, daß in den
Untersuchungsrahmen nicht die Frage einbezogen worden war, ob und
inwieweit Maßnahmen des Wasserbaues und des
Naturschutzes geeignet sind, den Grundwasserspiegel auf dem
bisherigen Niveau zu halten. Statt dessen gingen die Gutachter
von dem Szenario der schlichten Wegnahme der vier Staus aus.
Das Fazit der Gutachten konnte nur sein, daß der
Grundwasserstand erheblich und auf großer Fläche fallen würde.
Erhebliche ökologische Schäden wären die weitere Folge.
Die Beschränkung des Untersuchungsrahmens wurde damit
begründet, daß der Umfang der erforderlichen
Begleitmaßnahmen (Kompensationmaßnahmen) erst nach der
Entscheidung, falls sie zugunsten der Variante „Staulegung" ausfallen
würde, festgestellt werden würde.
2. Über die Gutachtenergebnisse hat die WSD-Mitte nur
interessierte Kreise und nicht die Öffentlichkeit direkt unterrichtet.
Es hat den Anschein, daß es ihnen überlassen worden ist, ob
und mit welchem Inhalt die Öffentlichkeit informiert wird.
3. Infolge der einseitigen, unzureichenden Berichterstattung hat
in der Öffentlichkeit eine Meinungsbildung stattgefunden, die
auf einer unrealistischen Folgerung basiert.
Die Berichterstattung erfolgte ohne deutlichen Hinweis auf die
Tatsache, daß mit diesen Teiluntersuchungen nur eine
Grundlage für notwendige weitere Untersuchungen geschaffen
werden sollte. Erwartungsgemäß haben weite Kreise der örtlichen
Bevölkerung, die Gemeindeverwaltungen, Landwirte, Berufs-
und Sportfischer und - vor allem - die Motorbootsportler und
der Fahrgastschiffsbesitzer massiv gegen die Staulegung
opponiert.
Die negative Reaktion der breiten Öffentlichkeit auf das
Horrorszenario der Versteppung des Allertales könnte erheblichen
Einfluß auf die Entscheidungsfindung genommen haben.
Aus allen diesen Gründen besteht die Vermutung, daß das für
die ministerielle Entscheidung benötigte Material nicht mit der
gebotenen Objektivität zusammengetragen worden ist.
Die Bundeswasserstraßen-Verwaltung geht selbst davon aus, daß
die Wehre nicht mehr benötigt werden. Sie waren allein für die
gewerbliche Schiffahrt erbaut und genutzt worden. Seit über
35 Jahren wird diese Schiffahrt nicht mehr betrieben. Zur Zeit
werden die Wehre nur noch zur Wasserhaltung für den Motorboot-
und geringen Ausflugschiffsverkehr sowie für den Betrieb von
zwei Kleinwasserkraftwerken benötigt.
Die Sanierungskosten von mindestens 20 Mio. DM kämen
überwiegend einer Freizeitsparte von einigen Motorbootbesitzern
zugute. Ferner ist aus volkswirtschaftlichen und ökologischen
Gründen zu berücksichtigen, daß
a) sich die staugeregelte Fahrstrecke auf ca. 40 km beschränkt,
b) der Bootsverkehr unterhalb des vierten Wehres (ab der
Leinemündung) uneingeschränkt weiter möglich sein wird,
c) gleiches auch für den Ausflugschiffverkehr gilt,
d) die Restnutzungsdauer der sanierten Bauwerke und Anlagen
auf rund 30 Jahre beschränkt sein wird, so daß dann eine ähn
-
liche Situation wie heute entstehen und wobei die Va riante
„ Sanierung " ausscheiden wird,
e) die jährlichen Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der
Wehre, Schleusen, Gebäude, Wege und weiteren
Nebenanlagen von mehreren Millionen DM den Sanierungskosten
hinzuzurechnen sind, da sie bei der Staulegung gänzlich
wegfallen würden,
f) die ökologischen Schäden, die durch die vier Flußbauwerke
laufend entstehen, in die Bilanz einzubeziehen sind, da sie
vermeidbar sind.
Bereits die Kosten der Sanierung, des Bet riebs- und
Unterhaltungsaufwandes würden sich amortisieren. Dies schließt den
Gesamtaufwand der Staulegung, der Kompensationsmaßnahmen
und eventuelle Entschädigungen vor Ablauf der genannten
Nutzungsdauer ein.
Hinzu kommt, daß die Kompensationsmaßnahmen so ausgelegt
werden können, daß sie ganzheitlich hochwassermildernd
wirken. Ferner werden sie den Erholungs- und den ökologischen
Wert des Flußabschnittes erheblich erhöhen. Die
Flußunterhaltungskosten werden stark vermindert.
Besonders auffällig ist, daß das Niedersächsische Landesamt für
Ökologie in der der WSD Mitte vorliegenden Stellungnahme den
ökologischen Wert des Allerabschnittes ausführlich dargestellt
hat, und die WSD Mitte dagegen feststellt, daß durch die
Staulegung der Freizeitwert der Aller erheblich eingeschränkt werden
würde.
Auch in bezug auf die Grundwasser-Problematik bestehen
auffällige Widersprüche. Zur Rechtfertigung der Stausanierung
wurde geäußert, daß die ökologische Bedeutung des Allertales
durch die Staulegung erheblich gefährdet werden würde. Das
Landesamt für Ökologie hat dagegen aufgezeigt, welche
Maßnahmen eine Staulegung begleiten müssen, um
Grundwasserabsenkungen zu vermeiden. Bisher hat die Verwaltung die
Möglichkeiten von Kompensationsmaßnahmen offenbar nicht
untersuchen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie weit ist seitens der Bundesregierung der
Entscheidungsprozeß zwischen den grundlegenden Alternativen
„Sanierung" und „Staulegung" gediehen?
2. Gibt die Bundesregierung der Sanierung der vier Aller-
Wehranlagen den Vorzug vor der Staulegung?
Wenn ja, aus welchen Gründen geschieht dies?
3. In welcher Höhe wurden die Sanierungskosten der einzelnen
Wehre veranschlagt?
Liegen verbindliche Detailberechnungen oder bislang nur
Grobschätzungen vor?
4. Welcher Grad der Objekterhaltung sollte nach Auffassung der
Bundesregierung mit der Sanierung erreicht werden, wenn
technisch eine Minimal- und eine Maximal-Lösung möglich
ist?
Hat die Bundesregierung gegenüber der WSD Mitte
diesbezügliche Vorgaben gemacht?
5. Wann muß nach Kenntnisstand der Bundesregierung aus
bautechnischer Sicht spätestens eine der möglichen Lösungen
in Angriff genommen werden?
6. Von welcher Lebensdauer der vier Bauwerke und Anlagen
wird nach durchgeführter Sanierung ausgegangen?
Ist nach Ende dieser Zeit von sanierungsfähigen oder
abbruchreifen Bauwerken und Anlagen auszugehen?
7. Von welchem Kostenaufwand - nach heutigem Preisstand -
wird auszugehen sein, falls die erneute Sanierung möglich
bzw. alternativ Abbruch und Neuerrichtung vorgesehen
werden?
8. Sind die vier Wehranlagen in bezug auf die
Bewertungskriterien der vorstehenden Fragen unterschiedlich zu
beurteilen?
Falls ja, inwieweit konkret bei den einzelnen Wehren?
9. Welche Aufgaben sollen die Wehre künftig erfüllen?
10. Wie viele Fahrzeuge (bitte aufgeschlüsselt nach A rt und
Tonnage, Herkunft und Bestimmungsort) haben bei wie vielen
Schleusungen im Durchschnitt die Schleusen jährlich passiert?
11. Welche volkswirtschaftlichen Kriterien und Bewe rtungen
wurden der Bevorzugung der Lösung „Sanierung" zugrunde
gelegt?
Wurde dabei berücksichtigt,
a) der geringe Anteil der den Staubereich (ca. 40 km
Flußlänge) nutzenden Motorbootsporttreibenden an der
Gesamtzahl der regionalen Sporttreibenden bzw. der
Einwohnerzahl?
Wenn nein, weshalb?
b) die Wirtschaftskraft der genannten Spa rte und der
Fahrgastschiffahrt und deren Anteil an der Regionalwirtschaft?
Wenn nein, weshalb?
c) daß der Motorboot- und Schiffsverkehr ab der
Leinemündung uneingeschränkt bestehen bliebe, wenn die Variante
„Staulegung" bevorzugt werden würde, und wenn ja,
inwieweit?
Wenn nein, weshalb?
d) der Aufwand der öffentlichen Hand, der darin besteht, daß
im Falle einer Sanierung der Anlagen Wehre, Schleusen,
Betriebsgebäude und -grundstücke, Wege, Straßen,
Fahrzeuge usw. sowie die Ufer weiterhin unterhalten bzw.
betrieben werden müssen?
Welche durchschnittlichen Jahreskosten (Personal- und
Sachkosten) stehen sich bei den beiden Lösungen
„Sanierung" und „Staulegung" gegenüber?
12. Wurde eine Umweltbilanz für die Entscheidungsfindung
erstellt?
Welche Zahlen und Fakten sind darin enthalten?
13. Wurde seitens der Bundesregierung berücksichtigt, daß bei
der Lösung „Staulegung" folgende ökologisch und
volkswirtschaftlich relevanten Positivwirkungen erzielt würden:
a) die in der Stellungnahme des NLÖ genannten Vorteile des
Naturschutzes,
b) die ersparten Nachteile für die Umwelt (Energieaufwand
des gesamten Betriebes einschließlich Unterhaltung und
Instandsetzung, Personalbeförderung und -versorgung
usw.),
c) die Förderung des sanften Tourismus und des „weichen",
nicht motorbetriebenen Wassersports, Verbesserung des
Naherholungs- und Wohnwertes der Region, welche infolge
der Begleitmaßnahmen des Naturschutzes und des
ökologisch-technischen Wasserbaues durch Schaffung von
naturnahen Strukturen und Landschaftsinventaren erzielt
werden,
d) die Verbesserung des Retentionsvermögens und somit des
Hochwasserschutzes durch die zu c) genannten
Maßnahmen,
e) die erhebliche Verbesserung der Gewässergüte im
Staubereich und auch im weiteren Unterlauf?
Zu a) bis e): Falls nein, weshalb?
Wird die Bundesregierung gegebenenfalls auf die
nachträgliche Berücksichtigung drängen?
14. Hält die Bundesregierung es für möglich, die Entscheidung zu
revidieren, falls die Summe der genannten Bilanzwerte
ergeben sollte, daß die Lösung „Staulegung mit
Kompensationsmaßnahmen" im Vergleich mit dem Bilanzergebnis der
Lösung „Sanierung" günstiger ist?
Falls nein, weshalb nicht?
15. Welche neuen Erkenntnisse haben die eingeholten Gutachten
vor dem Hintergrund, daß alle regionalwirtschaftlichen
Gegebenheiten, die zugunsten der Va riante „ Sanierung" angeführt
worden sind, bereits vor Auftragsvergabe bekannt waren,
ergeben?
a) Weshalb wurden die kostenträchtigen Aufträge erteilt?
b) Wie hoch belaufen sich die Kosten?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Stellungnahme
des NLÖ für die Variante „Staulegung" vorgeschlagenen
Kompensationsmaßnahmen?
17. Wurde im Rahmen der Variantenprüfung durch die WSD Mitte
der Umfang der bei der Va riante „Staulegung" erforderlichen
Kompensationsmaßnahmen untersucht?
a) Welche Maßnahmen sind erforderlich?
b) Welcher Kostenaufwand ist zu erwarten?
c) Inwieweit sind diese Kompensationsmaßnahmen in die
Umweltbilanz eingeflossen?
Falls nein, weshalb wurde hierauf verzichtet?
18. Liegt der Bundesregierung eine unlängst an der
Fachhochschule Nordniedersachsen, Fachbereich Wasserwirtschaft
und Umwelttechnik in Suderburg gefertigte wissenschaftliche
Untersuchung zur Staulegung in der Aller bzw. deren
Auswertung durch die WSD Mitte, deren Mitarbeiter an einem
Colloquium zur Vorstellung der Untersuchung teilgenommen
haben, vor?
a) Ist die Bundesregierung bereit, die Ergebnisse dieser Arbeit
in die Entscheidungsfindung einzubeziehen?
b) Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den sich aus dieser Arbeit und dem Colloquium
ergebenden Erkenntnissen?
Bonn, den 25. August 1997
Gila Altmann (Aurich)
Dr. Helmut Lippelt
Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion]
Ähnliche Kleine Anfragen
Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN06.02.2026
Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN06.02.2026
Rechtssicherheit für Soloselbstständige - Klarheit bei Scheinselbstständigkeit
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN05.02.2026
Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpaket I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN05.02.2026