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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Lieferung "nicht-tödlicher Waffen" an Sicherheitsbehörden von Drittstaaten (G-SIG: 13010245)

Herstellung und Export von Elektro-Schlagstöcken, Hand- und Fußfesseln etc., Empfängerstaaten, Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen mit derartigen Gütern, Maßnahmen zur Kontrolle eines Transfers, Aufnahme in die Kontroll- und Genehmigungsregelungen des Außenwirtschaftsgesetzes, auch im Bereich der Europäischen Union

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

09.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/62617. 02. 95

Lieferung „nicht-tödlicher Waffen" an Sicherheitsbehörden von Drittstaaten

des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Anschluß an unsere durch die Bundesregierung am 25. Januar 1995 schriftlich beantwortete Frage (Drucksache 13/266) nach dem Export von Elektro-Schlagstöcken etc. fragen wir die Bundesregierung ergänzend:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Auf welche Weise kontrollieren die Bundesregierung oder — nach deren Kenntnis — Länderbehörden die Herstellung und den Export von Elektro-Schlagstöcken, Hand- und Fußfesseln sowie anderen Gerätschaften zur Anwendung unmittelbaren Zwangs und „nicht-tödlichen Waffen" aus der Bundesrepublik Deutschland, wenn diese nach der gegebenen Auskunft der Bundesregierung nicht unter die Genehmigungspflicht des Kriegswaffenkontroll- und des Außenwirtschaftsgesetzes fallen?

2

Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß solche und ähnliche Güter, wie z. B. Tränengase, nicht zu Menschenrechtsverletzungen in den Empfängerstaaten verwendet werden?

3

a) An welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit die vorgenannten Güter geliefert worden?

b) Aus welchen Empfängerstaaten sind der Bundesregierung aus der Vergangenheit hiermit begangene Menschenrechtsverletzungen bekanntgeworden?

4

In welcher Weise haben die durch die Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit gewährten Ausbildungshilfen nachweisbar eine Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen mit derartigen Gütern in den entsprechenden Empfängerstaaten gefördert?

5

Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß Vertreter von Polizei, Polizei- und Sicherheitskräften solcher Staaten, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, sich in Deutschland auf einschlägigen Messen zur Sicherheitstechnik über solche Ausrüstung informieren und möglicherweise Käufe tätigen?

6

Welche Maßnahmen zur Kontrolle eines Transfers mit derartigen Gütern in Drittstaaten hält die Bundesregierung für möglich und notwendig?

Welche dieser Maßnahmen wird sie demnächst ergreifen?

7

Wird die Bundesregierung sich insbesondere für eine Änderung dahin gehend einsetzen, daß der Export derartiger Güter dem Außenwirtschaftsgesetz unterfiele?

Falls nein, warum nicht?

8

Wird die Bundesregierung sich ferner dafür einsetzen, daß vergleichbare Kontroll- und Genehmigungsregelungen auch im gesamten Bereich der Europäischen Union in Kraft gesetzt werden?

Falls nein, warum nicht?

Bonn, den 15. Februar 1995

Manfred Such Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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