Regierungskonferenz 1996: Verankerung von Frauenrechten in der EU
der Abgeordneten Hanna Wolf (München), Heidemarie Wieczorek-Zeul, Ingrid Becker-Inglau, Hans-Werner Bertl, Lilo Blunck, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Marliese Dobberthien, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Günter Gloser, Uwe Göllner, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Rolf Hempelmann, Monika Heubaum, Uwe Hiksch, Ingrid Holzhüter, Eike Hovermann, Barbara Imhof, Siegrun Klemmer, Nicolette Kressl, Christa Lörcher, Winfried Mante, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Karin Rehbock-Zureich, Margot von Renesse, Dr. Edelbert Richter, Günter Rixe, Dr. Hansjörg Schäfer, Ursula Schmidt (Aachen), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Lisa Seuster, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Dietmar Thieser, Hildegard Wester, Lydia Westrich, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Norbert Wieczorek, Verena Wohlleben, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Am 29. März dieses Jahres begann in Turin die Regierungskonferenz zur Überarbeitung des Maastrichter Vertrages über die Europäische Union. Ein wesentliches Ziel dieser Konferenz ist es, die Europäische Union ihren Bürgern und Bürgerinnen näher zu bringen. Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen würden dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.
Die EU ist aber nach wie vor überwiegend wirtschaftlich orientiert. Der EU-Vertrag enthält kein Recht auf Gleichstellung von Frauen. Lediglich ein Aspekt ist geregelt: Artikel 119 schreibt die Lohngleichheit von Männern und Frauen fest. Dieser Artikel wurde durch Richtlinien und Empfehlungen zur Gleichbehandlung, Aktionsprogramme sowie eine Reihe von Beschlüssen ergänzt.
Jedoch ist nicht einmal die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern in der EU Realität geworden. Nach wie vor bestehen zwischen Frauen und Männern in der Gemeinschaft erhebliche Einkommensunterschiede, die zum Teil sogar noch zunehmen. Nach einem Bericht der EU-Kommission, der im Februar 1996 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, erhalten Frauen durchschnittlich 30 % weniger Lohn und Gehalt als Männer.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern bedeutet aber nicht nur gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, sondern darüber hinaus, daß alle Frauen in allen Positionen und Hierarchiestufen in Wirtschaft und Verwaltung gleichermaßen vertreten sind. Davon sind wir aber weit entfernt: 51 % der Bevölkerung der EU sind Frauen, 41 % aller Erwerbstätigen sind Frauen. In den Führungspositionen sind jedoch nur 5 % Frauen vertreten. Bei der Arbeitlosenrate hingegen liegt der Prozentsatz der Frauen deutlich höher als der der Männer.
Daher ist es dringend notwendig, daß über die Lohngleichheit hinaus der Vertrag ergänzt wird durch eine Neufassung des Artikels 119 des EG-Vertrages, die alle Aspekte der Beschäftigung und der sozialen Sicherheit und ausdrücklich das Recht auf „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit" umfaßt.
Gerade im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung des EuGH (Kalanke-Urteil) ist eine eindeutige Verankerung der Durchsetzung der Gleichberechtigung bzw. der Verpflichtung ' zu aktiver Frauenförderung im EU-Vertrag notwendig. In der Bundesrepublik Deutschland haben sich alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen für eine Stärkung des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz ausgesprochen. Es ist daher eine besondere Aufgabe der Bundesregierung, eine europaweite Festlegung eines Grundrechts auf Gleichstellung an einer prominenten Stelle im Vertrag zu verankern.
Ebenso besteht ein dringendes Bedürfnis, die Gleichbehandlungs-Richtlinie, auf die im Kalanke-Urteil Bezug genommen wird, zu präzisieren, damit positive Frauenfördermaßnahmen ausdrücklich ohne Einschränkungen möglich sind.
Mehrere gleichstellungspolitische Richtlinien sind bisher im Rat blockiert worden, z. B. die Richtlinie über die Umkehr der Beweislast bei Diskriminierungen. Diese wichtigen Instrumente zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen müssen dringend verabschiedet werden.
Die Regierungskonferenz 1996 zur Revision des Maastrichter Vertrages bietet die Gelegenheit, die Verträge zu ergänzen und die Wirksamkeit der zur Verfügung stehenden Instrumente zu verbessern.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Claudia Nolte, hat auf der nationalen Nachbereitungskonferenz zur 4. Weltfrauenkonferenz erklärt: „... Bei der anstehenden Überarbeitung des bisherigen Vertragswerks der EU ist es für mich von daher wichtig, die Förderung der Chancengleichheit als ein Ziel für die Union im EG-Vertrag zu verankern. Gleichberechtigungspolitik muß auf allen Ebenen stattfinden und für die Menschen erfahrbar sein.... "
In ihrer Antwort vom 26. März 1996 auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Edith Niehuis nach konkreten Vorschlägen hat die Bundesregierung erklärt, daß diese im einzelnen noch festgelegt werden. Bis heute sind keinerlei verbindliche Zusagen oder Äußerungen der Bundesregierung über die Verhandlungslinie bekannt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Was beabsichtigt die Bundesregierung bei der Regierungskonferenz 1996 bezüglich der frauenpolitischen Belange zu fordern?
Wird sie sich für ein Grundrecht auf Gleichberechtigung oder Gleichstellung und die Verpflichtung zu aktiver Frauenförderung auf EU-Ebene einsetzen?
Wenn ja, wie sehen ihre Vorschläge aus?
Wird sich die Bundesregierung für die Erreichung des deutschen Grundrechtsstandards bezüglich Artikel 3 GG, der die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung fordert, auf europäischer Ebene einsetzen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für eine über den zur Zeit geltenden Artikel 119 des EG-Vertrages hinausgehende Verpflichtung im arbeitsrechtlichen Bereich einzusetzen, z. B. durch Übernahme des Sozialabkommens in den EG-Vertrag?
Falls eine Neufassung des Artikels 119 des EG-Vertrages angestrebt wird, soll sie auf alle Aspekte der Beschäftigung und der sozialen Sicherheit ausgedehnt, sowie ausdrücklich auf „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit" ausgeweitet werden?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst Artikel 119 des EG-Vertrages und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH in der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen, damit künftig nicht mehr qualifizierte Tätigkeiten, die typischerweise von Frauen ausgeübt werden, nach dem BAT geringer eingestuft und entlohnt werden als gleichqualifizierte, typische Männerberufe?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für eine Veränderung der EU-Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlungsrichtlinie) einzusetzen, um positive Frauenförderungmaßnahmen in Form der leistungsbezogenen Quote ausdrücklich und uneingeschränkt zuzulassen?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu dem von der EU-Kommission vorgelegten Änderungsvorschlag?
Setzt sich die Bundesregierung für die Verabschiedung des Richtlinienentwurfs zur Umkehr der Beweislast bei Diskriminierungen ein?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Gleichstellungspolitik. auf EU-Ebene auch zur Querschnittsaufgabe wird und somit in allen Politikbereichen zu berücksichtigen ist?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Bedeutung der Frauenpolitik in Europa dadurch Rechnung getragen werden soll, daß in der Europäischen Kommission eine Kommissarin für die Gleichstellung zuständig sein soll und eine Generaldirektion für die Gleichstellung eingerichtet wird?
Setzt sich die Bundesregierung für europäische Vorgaben ein, die eine paritätische Besetzung des EuGH und der anderen Organe der EU gewährleisten, oder beabsichtigt sie die Auswahlverfahren transparenter zu gestalten?