Überlassung von Waffen an die Türkei
der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Frankfurter Rundschau vom 25. Juli 1994 werden im letzten Materialpaket an die Türkei ein Leopard 1 A 5 und eine Haubitze FH 70 zu Erprobungszwecken an die Türkei geliefert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Sind die obengenannten Angaben über Lieferungen eines Leopard 1 A 5 sowie einer Haubitze FH 70 zutreffend, und wenn ja, wann soll die Lieferung erfolgen bzw. wann ist sie erfolgt?
Von welchem Standort (in der Bundesrepublik Deutschland) stammen die beiden Waffensysteme?
Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zweck die Türkei diese Waffen erproben will, und in welchem Einsatzrahmen die Erprobung erfolgen soll?
Durch welche Merkmale unterscheidet sich ein Leopard 1 A 5 a) äußerlich, b) technisch von den bisher an die Türkei gelieferten Leopard 1 A 4?
Welche Munitionstypen werden bei der Haubitze FH 70 verwendet bzw. können mit ihr nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet werden?
Sind an die leihweise Überlassung Bedingungen geknüpft?
Erwartet die Bundesregierung ggf. nach erfolgreicher Erprobung a) einen Auftrag für die deutsche Wehrindustrie oder b) türkischerseits die Bitte um Belieferung aus Beständen der Bundeswehr?
Ist ggf. beabsichtigt, mit der türkischen Regierung in Verhandlungen über eine neue Material-Hilfe oder eine neue Rüstungssonderhilfe einzutreten? Wenn ja, wann soll dies geschehen bzw. was ist der diesbezügliche Stand deutsch-türkischer Gespräche?
Ist die Bundesregierung zur Fortschreibung der Auflistung vom 12. April 1994 (in Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung [RüZ II 2]) auf die mündliche Frage 1 des Abgeordneten Norbert Gansel (vom 8. April 1994) bis zum Ende des Jahres 1994 bereit, und wird sie diese mit der Antwort auf diese Kleine Anfrage Anfang 1995 zur Verfügung stellen?