Die Wehrtechnische Dienststelle 71 (WTD) für Schiffe und Marinewaffen in Eckernförde, Schleswig-Holstein, hatte für die Zeit vom 29. August bis zum 7. Oktober 1994 Übungen mit Minen, Torpedos und Sprengladungen geplant. Diese mußten aus organisatorischen und meteorologischen Gründen verschoben werden und sollten vom 4. bis 24. November 1994 stattfinden. Der Fischereiverein Schleswig-Holstein hat hiergegen beim Amtsgericht Eckernförde eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das Amtsgericht gegen den Antrag der WTD am 18. November 1994 bestätigt hat.
I. Zeitplanung
1. Wann und warum wurde von der ursprünglichen Terminplanung, für die eine Genehmigung vorgelegen hatte, abgewichen?
Am 5. Juli 1994 hat die Wehrtechnische Dienststelle 71 (WTD 71) beim Ministerium für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein beantragt, die vorliegende, auf den 7. Oktober 1994 befristete Genehmigung zur Durchführung der Test-Sprengungen bis 31. Januar 1995 zu verlängern. Die Verlängerung wurde erforderlich, weil die meßtechnischen Vorversuche im Labor nicht planmäßig abgeschlossen werden konnten. Das Ministerium für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 14. Juli 1994 die Fristverlängerung genehmigt.
2. Durch welche Behörde wurde für die Sprengungen ursprünglich eine Genehmigung bzw. Zustimmung erteilt?
Es lagen für die Durchführung der Versuche die Genehmigung des Ministeriums für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Juni 1994, einschließlich der Fristverlängerung, und die Zustimmung des Wasser- und Schiffahrtsamtes Lübeck vom 8. Februar 1994 vor. Weiterhin lag die Erklärung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Schleswig-Holstein vom 31. Mai 1994 vor, daß keine Bedenken gegen die Durchführung der Versuche bestehen.
3. Warum wurde der Landesfischereiverband erst sieben Tage vor den geplanten Sprengungen informiert?
Die Verzögerungen bei den meßtechnischen Vorversuchen führten dazu, daß der Termin für die Versuche in See abweichend vom Plan neu festgelegt werden mußten. Er konnte nur verhältnismäßig kurzfristig für den 4. November 1994 geplant werden. Die Information des Landesfischereiverbandes erfolgte dann umgehend.
4. Wann und wie werden die Betroffenen üblicherweise informiert?
Die WTD 71 informiert bei außenwirksamen Versuchen die zuständigen Behörden vier bis sechs Wochen vorher. In diesem besonderen Fall waren die betroffenen Fischer in Eckernförde ab März 1994 an der Planung der Versuche beteiligt. Das entspricht dem üblichen Vorgehen für Versuche dieser Art. Solche Außenversuche stellen jedoch eher eine Ausnahme dar.
5. Wie sieht die gesetzliche Grundlage für Genehmigungsverfahren aus?
Für Unterwasserarbeiten in Küstengewässern der Ostsee ist die Zustimmung des Wasser- und Schiffahrtsamtes Lübeck erforderlich. Die Zustimmung wird von der WTD 71 eingeholt. Das Landesnaturschutzgesetz für Schleswig-Holstein auferlegt die Pflicht, Genehmigungen einzuholen, und regelt Ausgleichsmaßnahmen. WTD 71 holt Genehmigungen beim Ministerium für Natur und Umwelt ein. Alle Ausgleichsmaßnahmen werden erfüllt.
6. Gibt es eine neue Zeitplanung für die Sprengungen?
Nein. Die Test-Sprengungen werden in der seinerzeit geplanten Art nicht mehr durchgeführt. Zumindest ein Teil der Aufgaben wird in Laborversuchen gelöst, so daß hinreichend Meßergebnisse verfügbar werden. Weiterhin erforderliche Kalibriermessungen mit kleinen Ladungen, für die eine bestimmte Bodenbeschaffenheit nicht erforderlich ist, werden in das Sperrgebiet Schönhagen verlegt.
II. Interessen und Beteiligte
7. Treffen die Angaben der WTD zu, daß es sich bei den Sprengübungen um ein Gemeinschaftsprojekt der Bundeswehr, der US-Marine und der meeresgeologischen Fakultät der Universität Kiel handelt?
8. Wenn die Christian-Albrecht-Universität (CAU) Kiel oder das Geomar beteiligt sind, welches sind die zuständigen Fachbereiche bzw. wer sind die beteiligten Professorinnen und Professoren?
Bei den geplanten Versuchen mit Sprengladungen wollten Bundeswehrdienststellen mit Dienststellen der US-Marine gemeinsam Daten ermitteln und auswerten. Die Forschungsanstalt für Wasserschall und Geophysik der Bundeswehr sowie das Geologische Institut, Prof. Dr. Köster, der Universität Kiel waren unterstützend und beratend bei der Vorbereitung tätig.
9. Welchen Nutzen zieht die CAU Kiel bzw. das Geomar aus den Sprengübungen?
An den Versuchen mit Sprengladungen wäre die CAU nicht beteiligt gewesen. Die CAU gewinnt aus den vorbereitenden Untersuchungen Erkenntnisse über die Sedimentverteilung in der Eckernförder Bucht.
10. Welchen Nutzen zieht die Bundeswehr aus den Sprengübungen?
11. Warum sollen die Sprengungen außerhalb der militärischen Sperrgebiete stattfinden?
Diese Versuche mit Sprengladungen dienen dazu, Erkenntnisse über die Wirkung von Munition gegen Seeminen im Sediment zu erhalten. Die Ergebnisse gehen in Modellrechnungen ein, um den Minenabwehreinsatz effektiver zu machen. Wesentliches Ziel dabei ist, die Gefährdung des zum Minenräumen eingesetzten Personals zu reduzieren. Bei diesen Versuchen ging es insbesondere darum, Erkenntnisse über die Wirkung in gashaltigem Sediment zu erhalten. Diese Bodenverhältnisse sind in dem Sperrgebiet Schönhagen nicht gegeben.
12. Sind auch Rüstungsfirmen beteiligt?
Nein.
13. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es der US-Marine um Tests mit Minen geht, die in schallisolierten Meeresgegenden, wie es diese auch im Persischen Golf gibt, verlegt worden sind?
Die Aussage kann nicht bestätigt werden. Die US-Marine wollte an den Test-Sprengungen teilnehmen, weil Interesse an Ergebnissen in gashaltigem Sediment vorhanden ist. Andere Interessen sind nicht bekannt.
III. Auswirkungen auf die Umwelt
14. Welche Auswirkungen der Sprengungen auf die Fischbestände sind der Bundesregierung bekannt?
Es sind keine bleibenden Auswirkungen auf die Fischbestände, die durch Sprengungen verursacht werden, bekannt.
15. Wurden im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ähnliche Untersuchungen durchgeführt?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Umweltschäden durch die Waffenerprobungen, und welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant?
Umweltverträglichkeitsprüfungen oder ähnliche Untersuchungen wurden für diesen Einzelfall seitens der durchführenden Dienststelle nicht vorgenommen. Es wurden die in der Antwort zur Frage 2 aufgeführten Ministerien und Ämter des Landes Schleswig-Holstein eingeschaltet. Genehmigung, Zustimmung und Bescheinigung der Unbedenklichkeit wurden erteilt. Welche Prüfungen/Untersuchungen die genehmigenden Landesbehörden durchgeführt haben, ist hier nicht bekannt. Bleibende Umweltschäden sind nicht zu erwarten. Ausgleichsmaßnahmen wurden entsprechend dem Naturschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein im Genehmigungsverfahren durch Ausgleichszahlung von DM 700 abgegolten. Da die Sprengungen nicht durchgeführt wurden, wurde der Betrag zurückgezahlt.
17. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Sprengungen Fische qualvoll über mehrere Tage hinweg verenden lassen und Fischschwärme für längere Zeit aus der Bucht vertreiben würden?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich tiefziehende und vereinzeltziehende Fische dort orten lassen?
Die Verletzung von Fischen ist bei Unterwassersprengungen nicht ganz auszuschließen. Selbst bei erhöhtem Aufwand, der die Ortung der Fische mit hoher Wahrscheinlichkeit zuließe, würde mit verletzten Fischen zu rechnen sein. Die Bemühungen gehen deshalb dahin, die Versuche zu Zeiten durchzuführen, in denen das Fischaufkommen gering ist. Weiter sind die durchführenden Stellen angewiesen, mit kleinen Sprengladungen zu arbeiten und nur die geringstmögliche Anzahl an Sprengungen auszuführen. So sollten auch bei der geplanten Aufgabenstellung mit wenigen Sprengungen Daten ermittelt werden, um sie in Rechnermodellen für die nötigen Ergebnis-Rechnungen zu verwenden. Es ist nicht bekannt, daß Fischschwärme durch Sprengungen für längere Zeit aus der Bucht vertrieben würden.
IV. Auswirkungen auf die Fischer
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Fischer in dem strukturschwachen Gebiet durch die Bundeswehr?
20. Erhalten die Fischer Ausgleichszahlungen für die durch die Sprengungen verursachten Schäden bzw. die Einschränkungen durch Sperrgebiete?
21. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dieses, und welche Haushaltspositionen und -mittel sind dafür vorgesehen?
Die Bundesregierung sieht die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Fischer an der Ostsee durch die Bundeswehr nicht gefährdet. Die WTD 71 bezieht sie bei der Planung der Aktivitäten außerhalb des Sperrgebietes mit ein, um den gewerblichen Betrieb der Haupterwerbsfischer nicht zu beeinträchtigen. Sprengungen werden zu solchen Zeiten durchgeführt, in denen Beeinträchtigungen möglichst gering sind. An die Haupterwerbsfischer in Schleswig-Holstein werden Fangausfall-Abfindungen für das Nichtbefahren der Sperrgebiete und das nur zeitweilige Befahren anderer Übungsgebiete geleistet. Die Abfindungen sind zwischen der Wehrbereichsverwaltung und den Haupterwerbsfischern vertraglich geregelt. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt bei Kapitel/Titel 14 12 — 698 01. Jährlich werden etwa 2,5 Mio. DM gezahlt.
V. Perspektiven
22. Weshalb hält die Bundesregierung Waffenerprobungen in der Eckernförder Bucht für notwendig?
23. Läßt sich der ursprüngliche Zweck der Sprengungen auch durch Sechs-Kilo-Bomben erreichen?
24. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Übungen einzustellen oder zu verlagern?
An der Eckernförder Bucht unterhält die WTD 71 Einrichtungen, um wehrtechnisches Gerät für die Bedarfsträger Bundeswehr und Bundesministerium des Innern zu erproben. Es sind dies die einzigen Erprobungseinrichtungen ihrer Art. Sie sind für die Bedarfsträger nicht verzichtbar. Durch ihren Betrieb können Belastungen für Umwelt und Bevölkerung nicht ganz vermieden werden. Der Bedarf ist 1994 einer kritischen Überprüfung unterzogen worden. Einige Erprobungseinrichtungen werden in den kommenden Jahren aufgegeben. Darunter sind allerdings keine Erprobungseinrichtungen, die an der Eckernförder Bucht gelegen sind. Die zugehörigen Sperrgebiete in der Eckernförder Bucht sind sehr klein. Die dieser Anfrage zugrundeliegenden ursprünglich beabsichtigten Sprengungen in der Eckernförder Bucht sind nicht an Erprobungseinrichtungen gebunden. Sie waren als Einzelerprobung geplant. Für die Ortswahl war ausschlaggebend, daß die nötige Sedimentart allein in der Eckernförder Bucht anzutreffen ist. Solche Versuche werden nur vereinzelt vorgesehen, wenn der dringende Bedarf gegeben ist. Der ursprüngliche Zweck der Sprengungen läßt sich mit 6-kg-Ladungen nicht uneingeschränkt erreichen. Hingegen haben weitere Untersuchungen ergeben, daß hinreichende Ergebnisse mit verbesserten Laborversuchen ermittelt werden können. Die dann noch erforderlichen Sprengungen sind mit kleinen Ladungen im Sperrgebiet Schönhagen zu vollziehen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, von den geplanten Sprengungen in der Eckernförder Bucht abzusehen. Generell gilt, daß die Möglichkeiten von Modell- und Simulationsrechnungen zukünftig noch mehr herangezogen werden, um Belastungen der Umwelt zu minimieren.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, das Sperrgebiet in und vor der Eckernförder Bucht zu verkleinern oder aufzulassen?
Erst in 1994 wurden die Erprobungs- und Meßstellen der Bundeswehr auf ihre Notwendigkeit überprüft (vgl. Antwort zur Frage 22). Die Erprobungseinrichtungen mit zugehörigen Sperr- oder Warngebieten in der Eckernförder Bucht sind nicht verzichtbar. Sie leisten einen Beitrag, um die Bundeswehr mit wehrtechnischem Material, das für die Auftragsdurchführung unbedingt notwendig ist, ausstatten zu können.