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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Geplante Sprengübungen in der Eckernförder Bucht (G-SIG: 13010050)

Einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Eckernförde auf Antrag des Fischereivereins Schleswig-Holstein gegen Sprengungen, die von der Wehrtechnischen Dienststelle 71 außerhalb der militärischen Sperrgebiete geplant waren, Zweck der Sprengübungen, Auswirkungen auf die Umwelt und die Fischer

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.01.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/13219. 12.94

Geplante Sprengübungen in der Eckernförder Bucht

der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Wehrtechnische Dienststelle 71 (WTD) für Schiffe und Marinewaffen in Eckernförde, Schleswig-Holstein, hatte für die Zeit vom 29. August bis zum 7. Oktober 1994 Übungen mit Minen, Torpedos und Sprengladungen geplant. Diese mußten aus organisatorischen und meteorologischen Gründen verschoben werden und sollten vom 4. bis 24. November 1994 stattfinden. Der Fischereiverein Schleswig-Holstein hat hiergegen beim Amtsgericht Eckernförde eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das Amtsgericht gegen den Antrag der WTD am 18. November 1994 bestätigt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zeitplanung

II. Interessen und Beteiligte

III. Auswirkungen auf die Umwelt

IV. Auswirkungen auf die Fischer

V. Perspektiven

Fragen25

1

Wann und warum wurde von der ursprünglichen Terminplanung, für die eine Genehmigung vorgelegen hatte, abgewichen?

2

Durch welche Behörde wurde für die Sprengungen ursprünglich eine Genehmigung bzw. Zustimmung erteilt?

3

Warum wurde der Landesfischereiverband erst sieben Tage vor den geplanten Sprengungen informiert?

4

Wann und wie werden die Betroffenen üblicherweise informiert?

5

Wie sieht die gesetzliche Grundlage für Genehmigungsverfahren aus?

6

Gibt es eine neue Zeitplanung für die Sprengungen?

7

Treffen die Angaben der WTD zu, daß es sich bei den Sprengübungen um ein Gemeinschaftsprojekt der Bundeswehr, der US-Marine und der meeresgeologischen Fakultät der Universität Kiel handelt?

8

Wenn die Christian-Albrecht-Universität (CAU) Kiel oder das Geomar beteiligt sind, welches sind die zuständigen Fachbereiche bzw. wer sind die beteiligten Professorinnen und Professoren?

9

Welchen Nutzen zieht die CAU Kiel bzw. das Geomar aus den Sprengübungen?

10

Welchen Nutzen zieht die Bundeswehr aus den Sprengübungen?

11

Warum sollen die Sprengungen außerhalb der militärischen Sperrgebiete stattfinden?

12

Sind auch Rüstungsfirmen beteiligt?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es der US-Marine um Tests mit Minen geht, die in schallisolierten Meeresgegenden, wie es diese auch im Persischen Golf gibt, verlegt worden sind?

14

Welche Auswirkungen der Sprengungen auf die Fischbestände sind der Bundesregierung bekannt?

15

Wurden im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ähnliche Untersuchungen durchgeführt?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Umweltschäden durch die Waffenerprobungen, und welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Sprengungen Fische qualvoll über mehrere Tage hinweg verenden lassen und Fischschwärme für längere Zeit aus der Bucht vertreiben würden?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich tiefziehende und vereinzeltziehende Fische dort orten lassen?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Fischer in dem strukturschwachen Gebiet durch die Bundeswehr?

20

Erhalten die Fischer Ausgleichszahlungen für die durch die Sprengungen verursachten Schäden bzw. die Einschränkungen durch Sperrgebiete?

21

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dieses, und welche Haushaltspositionen und -mittel sind dafür vorgesehen?

22

Weshalb hält die Bundesregierung Waffenerprobungen in der Eckernförder Bucht für notwendig?

23

Läßt sich der ursprüngliche Zweck der Sprengungen auch durch Sechs-Kilo-Bomben erreichen?

24

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Übungen einzustellen oder zu verlagern?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, das Sperrgebiet in und vor der Eckernförder Bucht zu verkleinern oder aufzulassen?

Bonn, den 19. Dezember 1994

Angelika Beer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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