Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für Drittstaaten
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ergänzend zu entsprechenden Anfragen der Vergangenheit werden nachfolgend vollständige Übersichten über die vorstehend genannte Hilfstätigkeit der Bundesrepublik Deutschland — insbesondere für ausländische Sicherheitsbehörden — seit Beginn dieser Unterstützung erbeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welchen Staaten wurden seit Beginn derartiger Leistungen jeweils welche Ausbildungs- und Ausstattungshilfen gewährt
a) im Rahmen der bi- bzw. gegebenenfalls multilateralen Polizeihilfe des Bundesgrenzschutzes,
b) im Rahmen der bi- bzw. gegebenenfalls multilateralen Polizeihilfe des Bundeskriminalamtes,
c) durch den Bundesnachrichtendienst,
d) durch welche sonstigen Behörden außerhalb der Hilfen aus Einzelplan 05 02 Titel 686 23, z. B. aus Einzelplan 23,
e) nach Kenntnis der Bundesregierung durch welche Länderbehörden?
Welche Waren in jeweils welchem Wert wurden dabei zu welchen Zwecken wann an die einzelnen Empfängerländer geliefert?
Wie viele Personen aus welchen Ländern wurden jeweils wann und wo zu welchen Zwecken durch welche deutschen Stellen aus- bzw. fortgebildet?
Im Falle welcher Hilfen wurden bei Lieferungen oder Ausbildung zu welchen Zwecken welche private Stellen eingeschaltet?
Welchen Staaten wurden in den Jahren 1992 bis 1994 zu jeweils welchen Zwecken jeweils welche Lieferungen und Leistungen (bitte genaue und vollständige Aufzählung) aus dem sogenannten „Sonderfonds für kleinere Projekte" im Rahmen der Ausstattungshilfe aus Einzelplan 05 02 Titel 686 23 gewährt?
In welchem Umfang sollen aus dem Einzelplan 05 02 Titel 686 23 nach dem Programm Ausstattungshilfe 1995 bis 1998 (gesamter Ansatz: 177 Mio. DM) jeweils Mittel für deren sechs Teilbereiche aufgewendet werden?
In welchem Umfang sollen die Mittel für diese Teilbereiche in den einzelnen Jahren 1995 bis 1998 voraussichtlich jeweils abfließen?
Welchen Ländern sollen für jeweils welche Zwecke welche Lieferungen und Leistungen in jeweils welchem Wert in den jeweiligen Jahren 1995, 1996, 1997 und 1998 in den einzelnen dieser sechs Teilbereiche gewährt werden?
Zur sogenannten Wahlhilfe im Teilbereich „Demokratisierungshilfe" im Rahmen der Ausstattungshilfe:
a) Wie viele Wahlbeobachter nahmen seit Beginn dieser Maßnahme an wie vielen Wahlen in welchen Ländern teil,
b) Wie hoch war seither der finanzielle Aufwand für die Beobachtung der jeweiligen Wahl in den einzelnen Ländern,
c) Welche Arten von Reisekosten der Wahlbeobachter wurden dabei aus dem Einzelplan 05 02 Titel 686 23 bestritten,
d) Wie viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landtage sowie Mitglieder von Parteivorständen (jeweils differenziert nach Fraktions- bzw. Parteizugehörigkeit) nahmen seither an derartigen vom Auswärtigen Amt veranstalteten Reisen teil,
e) Welche dieser Personen des öffentlichen Lebens (deren Benennung nach den geltenden Datenschutzregelungen nicht etwa gehindert ist) reiste — gegebenenfalls mit Hilfe von Zuwendungen aus dem vorgenannten Titel — jeweils in welche Länder,
f) Aus welchen weiteren Haushaltstiteln wurden möglicherweise Kosten für Wahlbeobachtungsreisen verausgabt,
g) Falls dies zutrifft, wie lauten hierfür die Angaben entsprechend den vorstehenden Fragen?
Nach entsprechender Festlegung im sogenannten Asylkompromiß im Dezember 1992 gewährte die Bundesrepublik Deutschland der Republik Polen aufgrund des am 7. Mai 1993 unterzeichneten „Abkommens über die Zusammenarbeit hinsichtlich der Auswirkungen von Wanderungsbewegungen" zu Lasten des Einzelplans 06 Kapitel 06 02 Titel 68611 insgesamt 120 Mio. DM, deren erste Rate über 40 Mio. DM 1993 abfloß, gefolgt von drei weiteren Raten über den Restbetrag im Folgejahr.
Um hiervon vertragsgemäß eine Asylinfrastruktur aufsowie Grenzschutz und Polizei auszubauen, sah das Abkommen vor, daß benötigte Lieferungen und Leistungen anteilig durch deutsche Unternehmen erbracht werden sollten.
In der 11. Sitzung des Bundestages am 18. Januar 1995 hat die Bundesregierung Fragen nach Einzelheiten nicht beantwortet (Stenographisches Protokoll S. 614 bis 617).
a) Welche Maßnahmen zu jeweils welchen Kosten hat die Republik Polen mit Hilfe dieser Zuwendungen insgesamt vorgenommen (bitte vollständige und genaue Aufzählung)?
b) Welche der dafür notwendigen Lieferungen und Leistungen in jeweils welchem Auftragswert sind dabei durch deutsche Unternehmen oder aber öffentliche Stellen erbracht worden?
c) Um welche Unternehmen und öffentliche Stellen handelte es sich dabei jeweils?
Wie lauten die entsprechenden Angaben hinsichtlich der am 3. November 1994 mit der Tschechischen Republik — ergänzend zu einem Rücknahmeabkommen — unterzeichneten Zusammenarbeitvereinbarung, aufgrund derer die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1995 bis 1997 jeweils bis zum 20. Januar drei Raten zu 20 Mio. DM zu zahlen verpflichtet ist?
Sind ähnliche Abkommen über Finanzhilfen auch ergänzend zu den Rücknahmeabkommen mit der Schweiz vom 20. Dezember 1993, mit Rumänien vom 24. September 1992, mit Kroatien vom 25. April 1994, mit Bulgarien vom 9. September 1994 oder zu der im Januar 1995 mit der Republik Vietnam getroffenen Rücknahme-Vereinbarung abgeschlossen worden?
Wenn ja,
a) in welchem Umfang hat die Bundesrepublik Deutschland darin jeweils Zahlungsverpflichtungen übernommen,
b) wie lauten hierfür die Antworten auf die Fragen entsprechend vorstehender Nummer 10, und zwar auch hinsichtlich der erst geplanten, aber möglicherweise noch nicht ausgeführten Maßnahmen, Lieferungen und Leistungen?
Hat die Bundesregierung auch Albanien flankierend zu dem Ende 1993 übergebenen Entwurf eines Rücknahmeabkommens finanzielle Hilfen angeboten?
b) Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen einzelnen Bedingungen entsprechenden vorstehenden Fragen 10 und 13?
Wie lauten die entsprechenden Angaben hinsichtlich flankierender finanzieller Hilfsvereinbarungen zu Rücknahmeabkommen
a) mit Algerien und Österreich nach erreichtem Verhandlungsstand,
b) mit Pakistan nach den Überlegungen der Bundesregierung vor den demnächst beginnenden Verhandlungen,
c) nach den Überlegungen der Bundesregierung hinsichtlich der mit Rußland, der Ukraine, Indien, Sri Lanka und (welchen) schwarzafrikanischen Staaten erwogenen Rücknahmeabkommen?