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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Situation auf dem Gelände des amerikanischen Militärflugplatzes beim Landesflughafen Stuttgart-Echterdingen (US-Airfield Echterdingen) nach Teilrückgabe des Geländes durch die amerikanischen Streitkräfte (G-SIG: 13010252)

Räumung eines Teiles des US-Airfield Echterdingen, Altlasten, Planungen für die freiwerdenden Flächen, Ansprüche früherer Privateigentümer

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/64423. 02. 95

Situation auf dem Gelände des amerikanischen Militärflugplatzes beim Landesflughafen Stuttgart-Echterdingen (US-Airfield Echterdingen) nach Teilrückgabe des Geländes durch die amerikanischen Streitkräfte

der Abgeordneten Dr. Ursula Eid-Simon und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Räumung eines Teiles des von den amerikanischen Streitkräften genutzten Geländes beim Landesflughafen Stuttgart-Echterdingen (US-Airfield Echterdingen) vor?

2

b) Wann ist mit der Räumung des betreffenden Geländes zu rechnen?

3

a) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Grad der Verunreinigung (Altlasten) des freiwerdenden Geländes?

4

b) Kann sie Aussagen über den notwendigen Sanierungsbedarf der Flächen und der hierfür anfallenden Kosten machen?

5

c) Welche Erfahrungen hinsichtlich Sanierungsbedarf und Sanierungskosten wurden bei vergleichbaren Liegenschaften der amerikanischen Streitkräfte bereits gemacht?

6

a) Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung mit den freiwerdenden Flächen, soweit sie im Besitz des Bundes sind bzw. in dessen Besitz übergehen werden?

7

b) Sofern ein Verkauf bzw. eine Verpachtung der Flächen geplant ist, in welcher Rangfolge wird das betreffende Gelände Behörden, Institutionen, Gemeinden und Privatpersonen zum Kauf bzw. zur Pacht angeboten; wie ist diese Rangfolge begründet?

8

a) Wie stellt sich — unabhängig von den jeweiligen Besitzverhältnissen — die planungsrechtliche Situation auf dem freiwerdenden Gelände nach Rückgabe durch die amerikanischen Streitkräfte dar?

9

b) Welche planungsrechtlichen Entwicklungen auf dem betreffenden Gelände sind denkbar?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den rechtlichen Aspekt, daß frühere Privateigentümer des freiwerdenden Geländes, die enteignet bzw. ihrer Meinung nach nur unzureichend entschädigt wurden, Ansprüche auf das betreffende Gelände stellen könnten?

Bonn, den 20. Februar 1995

Dr. Ursula Eid-Simon Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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