U-Boote für Israel
der Abgeordneten Oswald Metzger, Winfried Nachtwei und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Einzelplan 60 des Bundeshaushaltsplans 1995 (Drucksache 13/50) werden in Kapitel 60 04 Titel 554 01 für die Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel 80 Mio. DM eingestellt.
Darüber hinaus werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 220 Mio. DM eingegangen, die verteilt über die Jahre 1996 bis 1998 fällig werden.
Die 80 Mio. DM sind der deutsche Restbeitrag zur Finanzierung von zwei israelischen U-Booten (Gesamtwert: 880 Mio. DM). Die Verpflichtungsermächtigungen dienen der Finanzierung eines dritten U-Bootes. Das Regierungsabkommen mit Israel aus dem Jahr 1991 muß wegen der Beschaffung des dritten U-Bootes entsprechend ergänzt werden, die Verhandlungen dazu werden vom Auswärtigen Amt derzeit geführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wofür werden die drei U-Boote im Rahmen der israelischen Verteidigungsplanung gebraucht?
Auf wessen Initiative hin und mit welcher Begründung werden Verhandlungen zur Beschaffung des dritten U-Bootes geführt?
Welche Ergebnisse liegen über die Verhandlungen des Auswärtigen Amtes hinsichtlich der Beschaffung . des dritten U-Bootes und der notwendigen Ergänzung des Regierungsabkommens mit Israel aus dem Jahr 1991 vor?
Welche bundesdeutschen Unternehmen waren und sind am Bau der U-Boote beteiligt?
Welche Leistungen erbringen diese Unternehmen?
Wofür werden die bundesdeutschen Mittel eingesetzt?
Wird auch die Bewaffnung der U-Boote mitfinanziert?
Wie viele Mittel flossen bzw. fließen an bundesdeutsche Unternehmen zurück?