Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/1052
13. Wahlperiode
04. 04. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/825 —
Wesertunnel als Teilstück einer Ost-West-Transitstrecke
Nach einer Kosten-Nutzen-Analyse zum Projekt „Weserquerung bei
Kleinensiel" vom 9. April 1992 wurde diese zunächst nur als „weiterer
Bedarf" ausgewiesen, inzwischen allerdings als „Vordringlicher
Bedarf".
Vorbemerkung
Die zukünftige Bundesstraße 437 mit der Weserquerung südlich
von Bremerhaven wird innerhalb des Bundesfernstraßennetzes
die Bundesstraße B 212 westlich der Weser mit der Autobahn A 27
östlich der Weser verbinden.
Nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1992, der
Grundlage für die Bundesfernstraßenplanungen bis zum Jahr
2012 ist, sind direkte Weiterführungen nicht vorgesehen. Somit ist
die B 437 nicht Teilstück einer Ost-West-Transitstrecke.
1. Welche Gründe waren ausschlaggebend für die Einstufung
„Vordringlicher Bedarf"?
Die Weserquerung war im Entwurf des Bundesverkehrswege
-
plans 1992 (BVWP '92), Stand 9. April 1992, entsprechend dem
Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung in der Stufe
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
30. März 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
„Weiterer Bedarf" enthalten. Im Zuge der Abstimmung dieses
Entwurfs mit den Bundesländern wurde unter Abwägung aller
maßgeblichen Daten und Fakten mit dem Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
Einvernehmen erzielt, die Weserquerung in den „Vordringlichen Bedarf " zu
übernehmen.
Bei dieser Entscheidung wurde von den Überlegungen
ausgegangen, wie sie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt sind.
Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Vierten
Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes am
30. Juni 1993 die Einstufung des Projektes in den „Vordringlichen
Bedarf" des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 1992
bestätigt.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die regionalen Effekte für die
Kommunen im Unterweserraum (Kaufkraftabzug zum Oberzentrum
Bremerhaven, Mindereinnahmen im Tourismus usw.)?
Die Unterweser trennt zwei Wirtschaftsregionen voneinander,
deren Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere
wegen der unzureichenden Verbindung zwischen diesen beiden
Regionen zunehmend unter dem Standortnachteil leiden.
Die Arbeitslosigkeit ist seit Jahrzehnten überdurchschnittlich
hoch. Von Bedeutung ist dabei, daß die Arbeitsmarktregionen auf
beiden Seiten der Unterweser fast völlig durch den Strom getrennt
sind. Die Pendlerströme sind sehr schwach, ein Austausch von
Arbeitnehmern, Dienstleistungen und Warentransporten findet
nur eingeschränkt statt; die Regionen können sich gegenseitig
nicht stützen.
Die Bundesregierung sieht daher in dem Wesertunnel eine
wesentliche Maßnahme, die geschilderten negativen Effekte zu
beseitigen, zumindest aber zu mildern. Der Waren- und
Dienstleistungsaustausch wird gestärkt, ein vergrößerter Arbeitsmarkt ist
für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber von Vorteil, die
Fremdenverkehrswirtschaft wird belebt. Befürchtungen hinsichtlich eines
möglichen Kaufkraftabzuges werden auch von der
Landesregierung Niedersachsen nicht geteilt, weil sich an der
konsumorientierten Ausrichtung der gesamten Region kaum etwas ändern
wird.
3. Wie hoch werden die Kosten für dieses Projekt veranschlagt?
Die Kosten sind zur Zeit mit rd. 560 Mio. DM ermittelt.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Umweltschäden, die von
diesem Projekt ausgehen?
Umweltschäden gehen von diesem Projekt nicht aus; im übrigen
wurden und werden wie bei allen Verkehrswegeplanungen evtl.
Umweltbeeinträchtigungen und Umweltrisiken nach Maßgabe
der gesetzlichen Vorschriften und technischen Richtlinien
behandelt.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen und
verkehrspolitischen Nutzen?
Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Bewertung zum
Bundesverkehrswegeplan 1992 (BVWP '92) wurde für die
Bundesstraße 437 mit der Weserquerung die Bauwürdigkeit festgestellt.
Das heißt, bei Realisierung der Maßnahme ist mit einem
gesamtwirtschaftlichen Nutzen zu rechnen. Der Projektnutzen aus den
einzelnen Nutzenkomponenten
— Transportkostensenkungen,
— Kosten der Wegeerhaltung (negativ),
— Beiträge zur Verkehrssicherheit,
— Verbesserung der Erreichbarkeit,
— Regionale Effekte,
— Umwelteffekte
zum Beispiel summiert sich auf rd. 18,6 Mio. DM. Dies bedeutet,
daß nach der Realisierung der Maßnahme jährliche Einsparungen
von rd. 18,6 Mio. DM erzielt werden.
6. Plant die Bundesregierung eine private Vorfinanzierung dieses
Projektes?
Ja.
7. Wenn ja, soll das Projekt durch die Erhebung von Mautgebühren
finanziert werden?
Nein.
8. Welchen Stand hat das Planfeststellungsverfahren, und welche
Rechtsauffassung hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Möglichkeiten einer Einstellung bzw. einer Neueröffnung?
Die Anhörung im Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen,
der Planfeststellungsbeschluß wird für 1995 erwartet. Soweit
erkennbar, sind weder eine Einstellung des
Planfeststellungsverfahrens noch eine Neueröffnung erforderlich.]