Maschinenlesbarkeit von Euro-Kfz-Kennzeichen
der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In verschiedenen Staaten sind bereits Verkehrslenkungs- bzw. -überwachungssysteme in Erprobung oder im Einsatz, die über die Fähigkeit verfügen, die Kennzeichen vorüberfahrender Kraftfahrzeuge maschinell zu lesen und auszuwerten. Die neuen Euro-Kfz-Kennzeichen verfügen in ihrem Schriftbild über neue Eigenschaften, die nach Ansicht von Fachleuten eindeutig dazu geeignet sind, ihre maschinelle Lesbarkeit durch Computersysteme zur Mustererkennung signifikant zu erhöhen. Erleichtert werden dabei sowohl die nachträgliche Auswertung von Bilddatenmaterial als auch die direkte Erkennung von Kfz-Kennzeichen durch Computer in Echtzeit — beispielsweise bei Garagen-Einfahrten oder an Mautstellen.
Eine signifikante Erleichterung der Maschinenlesbarkeit von Kfz-Kennzeichen kann bei der Entwicklung preisgünstiger Lesesysteme in wenigen Jahren zu einer weiten Nutzung durch private und öffentliche Stellen führen. Eine Folge wären nicht unerhebliche Datenschutzprobleme, wenn die Daten von Kraftfahrzeugen, die eine automatische Lesestelle passieren, erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Verfassung gebietet die frühzeitige Entwicklung von Normen zur Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger bei einer Erhebung derartiger Daten.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Überlegungen waren für die Bundesregierung bei der Einführung der Euro-Kfz-Kennzeichen leitend? Hat dabei eine Maschinenlesbarkeit eine Rolle gespielt?
Welche Pläne, Vorhaben oder Projekte gibt es seitens der Bundesregierung oder werden im Auftrag der Bundesregierung verfolgt oder finden unter Beteiligung der Bundesregierung statt, in denen eine Nutzung von Computersystemen zur Auswertung entsprechender Bilddaten von Kfz-Kennzeichen zu Zwecken a) der polizeilichen Arbeit bzw. der Grenzkontrolle oder b) der Verkehrsleitung bzw. -kontrolle oder c) einer Straßenmaut-Erhebung vorgesehen ist?
Wenn es derartige Pläne, Vorhaben oder Projekte gibt, in welcher Höhe werden dafür Haushaltsmittel aufgewandt?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung für eine Anpassung bereichsspezifischer Datenschutznormen, um eine Nutzung der Maschinenlesbarkeit von Kfz-Kennzeichen a) durch öffentliche Stellen und b) durch private Stellen zu regeln? Wird daran gedacht — analog zu den Regelungen zur Speicherung der Nummern von Bundespersonalausweisen — die Nutzung automatisch erhobener Daten der Kfz-Kennzeichen durch private Stellen einzuschränken?
Wird diese technische Möglichkeit der Datenerfassung bei den Pilotprojekten zur Straßenmaut als datenschutzrechtliches Problem berücksichtigt?