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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Langzeitarbeitslosigkeit (G-SIG: 13010347)

Umfang und Struktur der Langzeitarbeitslosigkeit, Arbeitssuche und Nebentätigkeiten, Beteiligung von Langzeitarbeitslosen an ABM, Wirkung des Langzeitarbeitslosenprogramms von 1989, Implementierung von Maßnahmen für Langzeitarbeitslose

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

18.04.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/102530. 03. 95

Langzeitarbeitslosigkeit

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die gegenwärtig einsetzende Aufschwungphase der Wirtschaft beginnt mit einem erneut erhöhten Sockel der Massenarbeitslosigkeit von 3,7 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 1994. Wie bereits in den achtziger Jahren zu beobachten war, wirkt sich die bessere Wirtschaftslage ohne intensive arbeitsmarktpolitische Flankierung am Arbeitsmarkt kaum aus. Die Langzeitarbeitslosigkeit stieg überproportional an und erreichte einen Anteil von einem Drittel.

Langzeitarbeitslosigkeit als hartnäckigstes und bedrohlichstes Phänomen der Massenarbeitslosigkeit verlangt — wie die Achtziger Jahre zeigen — ein besonders hohes Maß an Aufmerksamkeit durch die Politik. Aufgrund einer langen gesellschaftlichen Diskussion über Langzeitarbeitslosigkeit war es 1989 gelungen, ein eigenes Sonderprogramm durchzusetzen. Damit konnte im Zuge der Sonderkonjunktur des Einigungsprozesses die Langzeitarbeitslosigkeit in den Folgejahren spürbar zurückgeführt werden.

Für eine Analyse sind neben der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowohl die Wirkungsweise des Langzeitarbeitslosenprogramms als auch die zwischenzeitlichen Eingriffe in das reguläre Förderinstrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes wichtig. Hinzu kommen die drastischen Verschärfungen der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes, die viele Langzeitarbeitslose wegen der zwischenzeitlich ebenfalls reduzierten Lohnersatzleistungen und ihrer Bezugsbedingungen betreffen. Die Entwicklung dieses Problemfeldes seit 1989 bedarf deshalb einer eingehenden Betrachtung.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

I. Zielgruppe und Aufteilung nach persönlichen und beruflichen Merkmalen

1. Wie hat sich die Zahl der Langzeitsarbeitslosen absolut und in Prozent der Gesamtarbeitslosigkeit seit 1990 gesamtdeutsch und nach West und Ost getrennt entwickelt?

2. Wie setzt sich diese Zielgruppe nach den Merkmalen Alter, Geschlecht, Berufsausbildung, Stellung in Beruf und Herkunftsbranchen (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in Frage 1) jeweils zusammen?

3. Wie hoch sind die Anteile der gesundheitlich beeinträchtigten, schwerbehinderten und gleichgestellten Personen an diesem Personenkreis (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in Frage 1)?

4. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer einer Arbeitslosigkeitsperiode bei diesem Personenkreis entwickelt (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in Frage 1)?

5. Wie viele Personen sind davon im Rahmen von Aufhebungsverträgen in den „Vorruhestand" gegangen, und wie viele sind nach § 105 c AFG gar nicht als Arbeitslose registriert, obwohl sie schon ein Jahr und länger im Leistungsbezug stehen?

II. Wirtschaftliche Situation

6. Wie hoch sind die jeweiligen Anteile der Arbeitslosengeld- und der Arbeitslosenhilfe-Bezieher an diesem Personenkreis seit 1990, und wie hoch sind die durchschnittlichen Lohnersatzleistungen?

7. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Sozialhilfebezieher an diesem Personenkreis seit 1990?

8. Wie groß ist die durchschnittliche Haushaltsgröße und Kinderzahl in diesem Personenkreis?

9. In welchem Umfang wurden bei diesem Personenkreis Partner-Einkommen und Vermögen angerechnet?

III. Arbeitssuche und Nebentätigkeiten

10. In welchem Umfang lassen sich Bemühungen der Betroffenen erkennen, selbständig ihre Wiedereingliederung in Arbeit zu betreiben?

11. In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen hat die Arbeitsverwaltung solche Bemühungen unterstützt?

12. Welche Maßnahmen lassen sich hierbei als ausbaufähig und erfolgversprechend herausfiltern?

13. Wo lassen sich Mängel und Hindernisse der Rechts- und Anordnungslage im Hinblick auf solche Bemühungen erkennen (z. B. Verfügbarkeitsbegriff, Einordnung in berufliche Qualifikationsstufen und dergleichen)?

14. In welchem Umfang wurden bei Langzeitarbeitslosen Einkünfte aus Nebentätigkeiten angerechnet?

15. Wie wirkte sich die Anrechnung von Einkünften auf die Nebentätigkeit aus, und wie lassen sich Abschreckungseffekte vermeiden?

16. In welchem Umfang versucht die Arbeitsverwaltung solche Nebentätigkeiten mit Hilfe des Förderinstrumentariums zu vollwertigen Arbeitsplätzen aufzubauen bzw. in Existenzgründungen überzuleiten?

17. Kam es bei solchen Maßnahmen zu Kollisionen mit dem Sozialhilferecht, und welcher Art waren sie?

IV. Arbeitsmarkt

18. In welchem Umfang waren Langzeitarbeitslose seit 1990 in Ost und West — jeweils aufgeteilt nach Geschlecht — an Fortbildungs-, Umschulungs- und Rehabilitationsmaßnahmen beteiligt?

19. In welchem Umfang hatten diese Teilnehmer dabei Kostenanteile zu tragen?

20. In welchem Umfang kam es dabei zu Kollisionen mit dem Sozialhilferecht, und welcher Art waren sie?

21. In welchem Umfang waren Langzeitarbeitslose an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beteiligt (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in Frage 18)?

22. In welchem Umfang waren Langzeitarbeitslose an Einarbeitungszuschüssen, Eingliederungshilfen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Ältere sowie den übrigen Lohnkostenzuschüssen nach dem AFG beteiligt (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in Frage 18)?

V. Langzeitarbeitslosenprogramm der Bundesregierung von 1989

23. Wie haben sich die Lohnkostenzuschüsse nach dem Langzeitarbeitslosenprogramm der Bundesregierung von 1989 ausgewirkt, aufgegliedert nach bewilligten Förderfällen, Laufzeit der Maßnahmen, Weiterbeschäftigungen bzw. Rückzahlungsfällen seit Programmbeginn?

24. Warum wurden diese Maßnahmen nicht in das AFG übernommen?

25. Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Maßnahmen bzw. wann ist mit einer schlußfolgernden Auswertung zu rechnen?

26. Wie war die bisherige Entwicklung des zweiten Teils dieses Programms, aufgegliedert nach bewilligten Projekten, gefördertem Personal, einbezogenen Langzeitarbeitslosen und der für ihren Lebensunterhalt verwendeten Förderungsarten sowie Laufzeit?

27. Wie war die Struktur der Maßnahmeträger?

28. Wie oft kam es dabei zu Aus- und Existenzgründungen sowie zu anderen Formen der Eingliederung in reguläre Beschäftigung?

VI. Schlußfolgerungen

29. Wie wirken sich nach den bisherigen Erfahrungen die konjunkturellen Rahmenbedingungen auf die Implementierung von Maßnahmen für Langzeitarbeitslose aus, aufgegliedert nach Lohnkostenzuschüssen an private Arbeitgeber, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen?

30. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Handhabung des Förderinstrumentariums, und wie trägt die Bundesregierung diesen Konsequenzen Rechnung?

31. Wie hat sich die Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Sozialämtern nach § 12 b AFG und den §§ 18 bis 20 BSHG entwickelt?

32. Welche Rolle spielen hierbei die in § 19 Abs. 4 und § 20 Abs. 1 BSHG verankerten Gesamtpläne?

33. Welche Mängel und Hindernisse traten hierbei im Hinblick auf den Eingliederungserfolg auf?

34. Welche Beobachtungen sind hierbei im Hinblick auf die Maßnahmevarianten des § 19 BSGH gemacht worden?

35. Sieht die Bundesregierung in der Gesamtbewertung angesichts der Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit und der sie begleitenden sozialen Probleme die gegebenen Förderinstrumente nach dem AFG und nach dem BSHG als hinreichend an, um die von der konjunkturellen Entwicklung zu erwartenden Eingliederungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose auszuschöpfen?

Fragen35

1

Wie hat sich die Zahl der Langzeitsarbeitslosen absolut und in Prozent der Gesamtarbeitslosigkeit seit 1990 gesamtdeutsch und nach West und Ost getrennt entwickelt?

2

Wie setzt sich diese Zielgruppe nach den Merkmalen Alter, Geschlecht, Berufsausbildung, Stellung in Beruf und Herkunftsbranchen (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in Frage 1) jeweils zusammen?

3

Wie hoch sind die Anteile der gesundheitlich beeinträchtigten, schwerbehinderten und gleichgestellten Personen an diesem Personenkreis (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in Frage 1)?

4

Wie hat sich die durchschnittliche Dauer einer Arbeitslosigkeitsperiode bei diesem Personenkreis entwickelt (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in Frage 1)?

5

Wie viele Personen sind davon im Rahmen von Aufhebungsverträgen in den „Vorruhestand" gegangen, und wie viele sind nach § 105 c AFG gar nicht als Arbeitslose registriert, obwohl sie schon ein Jahr und länger im Leistungsbezug stehen?

6

Wie hoch sind die jeweiligen Anteile der Arbeitslosengeld- und der Arbeitslosenhilfe-Bezieher an diesem Personenkreis seit 1990, und wie hoch sind die durchschnittlichen Lohnersatzleistungen?

7

Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Sozialhilfebezieher an diesem Personenkreis seit 1990?

8

Wie groß ist die durchschnittliche Haushaltsgröße und Kinderzahl in diesem Personenkreis?

9

In welchem Umfang wurden bei diesem Personenkreis Partner-Einkommen und Vermögen angerechnet?

10

In welchem Umfang lassen sich Bemühungen der Betroffenen erkennen, selbständig ihre Wiedereingliederung in Arbeit zu betreiben?

11

In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen hat die Arbeitsverwaltung solche Bemühungen unterstützt?

12

Welche Maßnahmen lassen sich hierbei als ausbaufähig und erfolgversprechend herausfiltern?

13

Wo lassen sich Mängel und Hindernisse der Rechts- und Anordnungslage im Hinblick auf solche Bemühungen erkennen (z. B. Verfügbarkeitsbegriff, Einordnung in berufliche Qualifikationsstufen und dergleichen)?

14

In welchem Umfang wurden bei Langzeitarbeitslosen Einkünfte aus Nebentätigkeiten angerechnet?

15

Wie wirkte sich die Anrechnung von Einkünften auf die Nebentätigkeit aus, und wie lassen sich Abschreckungseffekte vermeiden?

16

In welchem Umfang versucht die Arbeitsverwaltung solche Nebentätigkeiten mit Hilfe des Förderinstrumentariums zu vollwertigen Arbeitsplätzen aufzubauen bzw. in Existenzgründungen überzuleiten?

17

Kam es bei solchen Maßnahmen zu Kollisionen mit dem Sozialhilferecht, und welcher Art waren sie?

18

In welchem Umfang waren Langzeitarbeitslose seit 1990 in Ost und West — jeweils aufgeteilt nach Geschlecht — an Fortbildungs-, Umschulungs- und Rehabilitationsmaßnahmen beteiligt?

19

In welchem Umfang hatten diese Teilnehmer dabei Kostenanteile zu tragen?

20

In welchem Umfang kam es dabei zu Kollisionen mit dem Sozialhilferecht, und welcher Art waren sie?

21

In welchem Umfang waren Langzeitarbeitslose an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beteiligt (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in Frage 18)?

22

In welchem Umfang waren Langzeitarbeitslose an Einarbeitungszuschüssen, Eingliederungshilfen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Ältere sowie den übrigen Lohnkostenzuschüssen nach dem AFG beteiligt (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in Frage 18)?

23

Wie haben sich die Lohnkostenzuschüsse nach dem Langzeitarbeitslosenprogramm der Bundesregierung von 1989 ausgewirkt, aufgegliedert nach bewilligten Förderfällen, Laufzeit der Maßnahmen, Weiterbeschäftigungen bzw. Rückzahlungsfällen seit Programmbeginn?

24

Warum wurden diese Maßnahmen nicht in das AFG übernommen?

25

Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Maßnahmen bzw. wann ist mit einer schlußfolgernden Auswertung zu rechnen?

26

Wie war die bisherige Entwicklung des zweiten Teils dieses Programms, aufgegliedert nach bewilligten Projekten, gefördertem Personal, einbezogenen Langzeitarbeitslosen und der für ihren Lebensunterhalt verwendeten Förderungsarten sowie Laufzeit?

27

Wie war die Struktur der Maßnahmeträger?

28

Wie oft kam es dabei zu Aus- und Existenzgründungen sowie zu anderen Formen der Eingliederung in reguläre Beschäftigung?

29

Wie wirken sich nach den bisherigen Erfahrungen die konjunkturellen Rahmenbedingungen auf die Implementierung von Maßnahmen für Langzeitarbeitslose aus, aufgegliedert nach Lohnkostenzuschüssen an private Arbeitgeber, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen?

30

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Handhabung des Förderinstrumentariums, und wie trägt die Bundesregierung diesen Konsequenzen Rechnung?

31

Wie hat sich die Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Sozialämtern nach § 12 b AFG und den §§ 18 bis 20 BSHG entwickelt?

32

Welche Rolle spielen hierbei die in § 19 Abs. 4 und § 20 Abs. 1 BSHG verankerten Gesamtpläne?

33

Welche Mängel und Hindernisse traten hierbei im Hinblick auf den Eingliederungserfolg auf?

34

Welche Beobachtungen sind hierbei im Hinblick auf die Maßnahmevarianten des § 19 BSGH gemacht worden?

35

Sieht die Bundesregierung in der Gesamtbewertung angesichts der Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit und der sie begleitenden sozialen Probleme die gegebenen Förderinstrumente nach dem AFG und nach dem BSHG als hinreichend an, um die von der konjunkturellen Entwicklung zu erwartenden Eingliederungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose auszuschöpfen?

Bonn, den 29. März 1995

Rudolf Scharping und Fraktion

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