Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/ 1143
18. 04. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
— Drucksache 13/1025 —
Langzeitarbeitslosigkeit
Die gegenwärtig einsetzende Aufschwungphase der Wi rtschaft beginnt
mit einem erneut erhöhten Sockel der Massenarbeitslosigkeit von
3,7 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 1994. Wie bereits in
den achtziger Jahren zu beobachten war, wirkt sich die bessere
Wirtschaftslage ohne intensive arbeitsmarktpolitische Flankierung am
Arbeitsmarkt kaum aus. Die Langzeitarbeitslosigkeit stieg
überproportional an und erreichte einen Anteil von einem Drittel.
Langzeitarbeitslosigkeit als hartnäckigstes und bedrohlichstes
Phänomen der Massenarbeitslosigkeit verlangt — wie die achtziger Jahre
zeigen — ein besonders hohes Maß an Aufmerksamkeit durch die Politik.
Aufgrund einer langen gesellschaftlichen Diskussion über
Langzeitarbeitslosigkeit war es 1989 gelungen, ein eigenes Sonderprogramm
durchzusetzen. Damit konnte im Zuge der Sonderkonjunktur des
Einigungsprozesses die Langzeitarbeitslosigkeit in den Folgejahren spürbar
zurückgeführt werden.
Für eine Analyse sind neben der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung
sowohl die Wirkungsweise des Langzeitarbeitslosenprogramms als auch
die zwischenzeitlichen Eingriffe in das reguläre Förderinstrumentarium
des Arbeitsförderungsgesetzes wichtig. Hinzu kommen die drastischen
Verschärfungen der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes, die
viele Langzeitarbeitslose wegen der zwischenzeitlich ebenfalls
reduzierten Lohnersatzleistungen und ihrer Bezugsbedingungen betreffen.
Die Entwicklung dieses Problemfeldes seit 1989 bedarf deshalb einer
eingehenden Betrachtung.
In den achtziger Jahren ist es der Bundesregierung gelungen, den
wirtschaftlichen Aufschwung auch in einen
Beschäftigungsaufschwung zu überführen. Dies wird auch der zentrale Ansatzpunkt
bei der nachhaltigen Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in
den bevorstehenden Jahren sein. Nur wenn neue dauerhafte
Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt
entstehen, können Arbeitslose und Langzeitarbeitslose wieder in den
Arbeitsmarkt integriert werden. Im Zeitraum von 1983 bis 1992
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und
Sozialordnung vom 13. April 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
hat die Politik der Bundesregierung zu einem Anstieg der
Erwerbstätigkeit um rd. 3,2 Mio. Erwerbstätige in Westdeutschland
geführt. Auch nach der jüngsten wirtschaftlichen Rezession liegt
die Erwerbstätigenzahl in Westdeutschland noch um rd. 2,3 Mio.
über dem Stand von 1983. Daß die Beschäftigungsexpansion in
den achtziger und frühen neunziger Jahren nicht zu einem
gleichgewichtigen Abbau der Arbeitslosenzahl führte, ist auf Faktoren
seitens des Arbeitskräfteangebotes zurückzuführen. Zugänge aus
dem Ausland, geburtenstarke Jahrgänge, verstärkte
Erwerbsbeteiligung der Frauen und Arbeitnehmer aus den neuen
Bundesländern haben das Angebot an Arbeitskräften deutlich ansteigen
lassen. Eine derart hohe zusätzliche Belastung des Arbeitsmarktes
von Seiten des Arbeitskräfteangebotes wird für die kommenden
Jahre nicht erwartet. Beschäftigungszuwächse werden sich
deshalb voraussichtlich stärker in einem Rückgang der
Arbeitslosigkeit niederschlagen.
Immerhin war es im Zeitraum 1988 bis 1991 gelungen, die Zahl
der Langzeitarbeitslosen stärker abzubauen als die
Arbeitslosenzahl insgesamt. In diesem Zeitraum ist die Zahl der
Langzeitarbeitslosen von 685 000 auf 455 000 gesunken. Zur Integration
der Problemgruppen des Arbeitsmarktes, insbesondere der
Langzeitarbeitslosen, bedarf es jedoch gezielter ergänzender Hilfen.
Damit der bevorstehende Beschäftigungsaufschwung nicht an
den Langzeitarbeitslosen vorbeigeht, hat die Bundesregierung in
jüngster Zeit die Hilfen der Arbeitsmarktpolitik gerade für diesen
Personenkreis deutlich ausgeweitet.
— Das erfolgreiche Bundesprogramm „Aktion
Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" wird, ausgestattet mit 3 Mrd. DM,
bis 1999 fortgeführt.
— Unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds hat die
Bundesregierung im November 1994 ein ESF-
Bundesprogramm ( „AFG-Plus") aufgelegt. Es bietet besonders
Langzeitarbeitslosen ergänzende Hilfen zu den Leistungen des
Arbeitsförderungsgesetzes an. Nach derzeitigem Erkenntnisstand
können rd. 3,5 Mrd. DM bis Ende 1999 hierfür genutzt werden.
— Im Oktober 1994 hat die Bundesregierung ein bis Ende 1996
laufendes Sonderprogramm zur Förderung der Eingliederung
schwervermittelbarer Arbeitsloser durch Darlehen und
Zuschüsse an Gesellschaften zur Arbeitnehmerüberlassung
(sogenanntes „START-Modell") aufgelegt.
— Auch bei der bevorstehenden Reform des
Arbeitsförderungsgesetzes wird das AFG-Instrumentarium mit Blick auf die
Problemgruppen des Arbeitsmarktes überprüft werden.
I. Zielgruppe und Aufteilung nach persönlichen und beruflichen
Merkmalen
1. Wie hat sich die Zahl der Langzeitsarbeitslosen absolut und in
Prozent der Gesamtarbeitslosigkeit seit 1990 gesamtdeutsch
und nach West und Ost getrennt entwickelt?
2. Wie setzt sich diese Zielgruppe nach den Merkmalen Alter,
Geschlecht, Berufsausbildung, Stellung in Beruf und
Herkunftsbranchen (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in
Frage 1) jeweils zusammen?
3. Wie hoch sind die Anteile der gesundheitlich beeinträchtigten,
schwerbehinderten und gleichgestellten Personen an diesem
Personenkreis (zeitliche und räumliche Aufgliederung wie in
Frage 1)?
4. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer einer
Arbeitslosigkeitsperiode bei diesem Personenkreis entwickelt (zeitliche
und räumliche Aufgliederung wie in Frage 1)?
Die Daten sind den anliegenden Übersichten zu entnehmen.
Angaben für Ostdeutschland und damit auch für Deutschland
insgesamt sind erst ab dem Jahre 1992 möglich, da sich die statistische
Erfassung der Arbeitslosen nach verschiedenen
Strukturmerkmalen in den neuen Bundesländern bis dahin noch im Aufbau
befand. Zu den Langzeitarbeitslosen nach Wirtschaftsabteilungen
und Wirtschaftsgruppen liegen für Ostdeutschland noch keine
Daten vor. Die durchschnittliche Dauer einer
Arbeitslosigkeitsperiode für den Langzeitarbeitslosen kann für die Jahre vor 1992
nicht mehr berechnet werden.
5. Wie viele Personen sind davon im Rahmen von
Aufhebungsverträgen in den „Vorruhestand" gegangen, und wie
viele sind nach § 105 c AFG gar nicht als Arbeitslose registriert,
obwohl sie schon ein Jahr und länger im Leistungsbezug
stehen?
Über die Zahl der Personen, die nach Aufhebungsverträgen in die
Arbeitslosigkeit eingemündet sind, liegen keine statistischen
Daten vor.
Im März 1995 erhielten rd. 151 600 Personen Leistungen nach
§ 105 c AFG. Über die Länge des Leistungsbezugs dieses
Personenkreises liegen keine Daten vor, da die Bezieher von
Leistungen nach § 105 c im Rahmen der Leistungsempfängerstatistik nur
nach Leistungsarten und Geschlecht, nicht aber nach der
Bezugsdauer erfaßt werden.
IL Wirtschaftliche Situation
6. Wie hoch sind die jeweiligen Anteile der Arbeitslosengeld- und
der Arbeitslosenhilfe-Bezieher an diesem Personenkreis seit
1990, und wie hoch sind die durchschnittlichen
Lohnersatzleistungen?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben über die
Anteile der Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe
an dem Personenkreis der Langzeitarbeitslosen vor. Nach
Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit sind Aussagen über den
Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfebezug von
Langzeitarbeitslosen und über die durchschnittliche Höhe der diesem
Personenkreis gewährten Lohnersatzleistungen nicht möglich,
weil die entsprechenden Daten über Arbeitslose einerseits und
Leistungsempfänger andererseits in unterschiedlichen
statistischen Verfahren erhoben werden.
7. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Sozialhilfebezieher an
diesem Personenkreis seit 1990?
8. Wie groß ist die durchschnittliche Haushaltsgröße und
Kinderzahl in diesem Personenkreis?
9. In welchem Umfang wurden bei diesem Personenkreis Partner-
Einkommen und Vermögen angerechnet?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden statistischen
Angaben vor. Der Sozialhilfebezug, die Haushaltsgrößen, die
Kinderzahl und die Anrechnungsbeträge sind kein Merkmal in der
Arbeitlosenstatistik und werden somit nicht statistisch erfaßt.
Auch die amtliche Sozialhilfestatistik stellt keine Informationen
über die Dauer von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug bereit.
III. Arbeitssuche und Nebentätigkeiten
10. In welchem Umfang lassen sich Bemühungen der Betroffenen
erkennen, selbständig ihre Wiedereingliederung in Arbeit zu
betreiben?
Über den Umfang eigener Bemühungen, wieder eine Arbeitsstelle
zu finden, gibt es keine statistischen Aufzeichnungen. Aus
differenzierten Auswertungen der Abmeldungsgründe von Bewerbern
(Arbeitslose und nicht arbeitslose Arbeitssuchende) für das
Bundesgebiet West zeigt sich, daß z. B. von den im Januar 1995
erfolgten Abmeldungen wegen Arbeitsaufnahme rd. zwei Drittel
die Aufnahme einer selbstgesuchten Arbeit angegeben haben.
11. In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen hat die
Arbeitsverwaltung solche Bemühungen unterstützt?
12. Welche Maßnahmen lassen sich hierbei als ausbaufähig und
erfolgversprechend herausfiltern?
In Beratungsgesprächen, Gruppeninformationen sowie in
verschiedenen Informationsmedien, z. B. Arbeitnehmermappen,
werden Arbeitssuchenden u. a. auch Anregungen und Hinweise
hinsichtlich eigener Bemühungen um einen Arbeitsplatz gegeben.
Für die Maßnahmen der Arbeitsberatung nach § 53 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 b AFG wurde neben anderen Themen der Themenbereich
„Entwicklung von Eigenintiativen bei der Arbeitsplatzsuche" in
den Vordergrund gestellt.
Die Eigenbemühungen zur Arbeitssuche werden unmittelbar
unterstützt durch den 1991 eingeführten Stellen-Informations-
Service (SIS). Mit diesem EDV-gestützten Selbstinformationssystem
wird die Möglichkeit eröffnet, unter den Stellenangeboten im sog.
Tagespendelbereich auf in den Wartezonen der Arbeitsämter
bereitstehenden Bildschirmen Arbeitsstellen auszuwählen und auf
Wunsch ausdrucken zu lassen. Mit dem Arbeitgeber kann, soweit
er einer Bekanntgabe seiner Anschrift zugestimmt hat,
unmittelbar von bereitstehenden Telefonen ein erster Kontakt
aufgenommen werden. SIS ist bereits in 147 von 184 Arbeitsämtern und 341
von 650 Nebenstellen installiert. Eine flächendeckende
Bereitstellung wird Zug um Zug angestrebt.
Der Stärkung der Eigenbemühungen zur Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben für besonders schwer vermittelbare
Langzeitarbeitslose dienen die Maßnahmen, die gemäß § 62 d AFG
institutionell und durch Zuschüsse zu Anleitungs- und
Betreuungspersonal gefördert werden können. In sozialpädagogischen
Betreuungsmaßnahmen, wie z. B. den Job-Clubs, wird eine
ganzheitliche Betreuung zum Abbau fachlicher und persönlicher Defizite
angeboten mit dem Ziel, die Teilnehmer für eine
Arbeitsaufnahme oder für eine berufliche Qualifizierung zu stabilisieren.
Der Umfang der Eigenbemühungen und die diesbezüglichen
Unterstützungsmaßnahmen können durch die Arbeitsverwaltung
naturgemäß statistisch nicht erfaßt werden.
13. Wo lassen sich Mängel und Hindernisse der Rechts- und
Anordnungslage im Hinblick auf solche Bemühungen
erkennen (z. B. Verfügbarkeitsbegriff, Einordnung in berufliche
Qualifikationsstufen und dergleichen)?
Das Arbeitsförderungsgesetz wurde in der Vergangenheit
mehrfach geändert, um das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium an
neue Erfordernisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Im Rahmen
der Vorbereitung der Reform des Arbeitsförderungsgesetzes wird
geprüft werden, ob es noch Mängel und Hindernisse bezüglich
der Rechts- und Anordnungslage gibt, die die Eigensuche der
Arbeitslosen behindern, und wie sie zu beseitigen sind.
14. In welchem Umfang wurden bei Langzeitarbeitslosen
Einkünfte aus Nebentätigkeiten angerechnet?
Übt ein Arbeitsloser während einer Zeit, in der ihm
Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe zusteht, eine kurzzeitige Beschäftigung
oder selbständige Tätigkeit von weniger als 18 Stunden
wöchentlich aus, wird das daraus erzielte Netto-Arbeitsentgelt nach
Maßgabe des § 115 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) auf das
Arbeitslosengeld/die Arbeitslosenhilfe angerechnet, d. h. zur Hälfte,
soweit es 30 DM wöchentlich übersteigt, jedoch in voller Höhe,
soweit es zusammen mit dem Arbeitslosengeld/der
Arbeitslosenhilfe 80 v. H. des letzten durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts,
das der Bemessung des Arbeitslosengeldes/der Arbeitslosenhilfe
zugrundeliegt, übersteigt. (Bei einer Nebentätigkeit von 18 oder
mehr Stunden wöchentlich entfällt das Merkmal der
„Arbeitslosigkeit" mit der Folge, daß ein Leistungsanspruch nicht besteht.)
In welchem Umfang Einkünfte aus kurzzeitigen Nebentätigkeiten
bei besonderen Personengruppen, wie z. B. Langzeitarbeitslosen
insgesamt oder durchschnittlich angerechnet wurden, ist nicht
bekannt, weil entsprechende Daten statistisch nicht gesondert
erhoben werden.
Im Rahmen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
BSHG wird grundsätzlich das Einkommen des Hilfesuchenden
voll berücksichtigt, wobei Einkommen als die Gesamtheit aller
Einkünfte in Geld oder Geldeswert angesehen wird. Dies gilt auch
für Einkünfte aus Nebentätigkeiten.
Vom Einkommen sind z. B. die darauf entrichteten Steuern, die
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und die Beiträge zu
anderen Versicherungen, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder
nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie die mit der
Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben abzusetzen. Vom
Erwerbseinkommen des Hilfesuchenden wird ein angemessener
Betrag als Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abgesetzt,
z. Z. nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins bis zu
260 DM im Monat.
15. Wie wirkte sich die Anrechnung von Einkünften auf die
Nebentätigkeit aus, und wie lassen sich Abschreckungseffekte
vermeiden?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Auswirkungen im
Einzelfall die Anrechnung von Nebenverdienst auf die Aufnahme
einer kurzzeitigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
hat. Der gesetzlichen Regelung des § 115 AFG liegt jedoch nicht
die Intention zugrunde, Arbeitslose von der Aufnahme einer
solchen kurzzeitigen Nebentätigkeit „abzuschrecken". Zweck
dieser Regelung ist es vielmehr, dem Arbeitslosen einerseits die
Chance zu eröffnen, durch Nebenbeschäftigungen die
Verbindung zur Arbeitswelt aufrecht zu erhalten und die
Lohnersatzleistungen in angemessenen Grenzen durch Nebenverdienst
aufzubessern. Sofern wegen der Anrechnung von Nebeneinkommen
das Arbeitslosengeld/die Arbeitslosenhilfe um ein oder mehrere
volle Tagessätze (ein Sechstel des wöchentlichen
Leistungsbetrages) gekürzt wird, „verlängert" sich die Anspruchsdauer.
Andererseits soll die Begrenzung des Nebenverdienstes
zusammen mit dem Arbeitslosengeld/der Arbeitslosenhilfe auf maximal
80 v. H. des maßgeblichen Nettoarbeitsentgeltes verhindern, daß
ein Leistungsbezieher zusammen mit dem Nebenverdienst ein
Gesamteinkommen erzielt, das sein früheres Nettoeinkommen
erreicht oder sogar übersteigt und er deshalb nicht mehr an der
Aufnahme einer Beschäftigung interessiert ist. Eine Aufhebung
dieser Einkommensgrenze würde dem vorrangigen Ziel des
Arbeitsförderungsgesetzes, den Arbeitslosen wieder in eine
(Vollzeit-)Beschäftigung zu vermitteln, grundsätzlich entgegenlaufen.
Die Anrechnung von Einkommen auf die Sozialhilfe ist in ihrem
Charakter als subsidiäre Hilfe begründet. Allerdings besteht kein
Wahlrecht zwischen Arbeit zur Erzielung von Einkommen und
dem Bezug von Sozialhilfe. Vielmehr ist jeder Hilfesuchende
verpflichtet, seine Arbeitskraft für sich und seine
unterhaltsberechtigten Angehörigen einzusetzen. Der Absetzbetrag nach § 76
Abs. 2 a BSHG bietet jedem Hilfeempfänger einen zusätzlichen
Anreiz erwerbstätig zu sein, da erzieltes Einkommen nicht
vollständig angerechnet wird. Die Bundesregierung beabsichtigt, die
bestehenden Anreize weiter auszubauen.
16. In welchem Umfang versucht die Arbeitsverwaltung solche
Nebentätigkeiten mit Hilfe des Förderinstrumentariums zu
vollwertigen Arbeitsplätzen aufzubauen bzw. in
Existenzgründungen überzuleiten?
Die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik sind in der Regel
nicht darauf ausgerichtet, von Arbeitslosen ausgeübte
Nebentätigkeiten zu vollwertigen Arbeitsplätzen überzuleiten. Soweit
die entsprechenden Förderungsvoraussetzungen gegeben sind,
sind Lohnkostenzuschüsse zur Förderung der Einstellung nicht
ausgeschlossen.
Soweit sich aus einer Nebentätigkeit eines Arbeitslosen eine
Existenzgründung ergibt, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der
Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen
Tätigkeit nach § 55 a AFG — bei Vorliegen aller übrigen
Förderungsvoraussetzungen — ein Überbrückungsgeld für die Dauer
von 26 Wochen in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes
bzw. der Arbeitslosenhilfe zu gewähren.
17. Kam es bei solchen Maßnahmen zu Kollisionen mit dem
Sozialhilferecht, und welcher Art waren sie?
Probleme mit der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe sind
der Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekannt.
IV. Arbeitsmarkt
18. In welchem Umfang waren Langzeitarbeitslose seit 1990 in Ost
und West — jeweils aufgeteilt nach Geschlecht — an
Fortbildungs-, Umschulungs- und Rehabilitationsmaßnahmen
beteiligt?
Zum Umfang der Beteiligung von Langzeitarbeitslosen an
Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen wird auf die beigefügte
Übersicht verwiesen. In der Rehabilitationsstatistik wird die Dauer
der Arbeitslosigkeit nicht erfaßt. Es liegen deshalb keine
entsprechenden statistischen Angaben vor. Wie aus der Übersicht
entnommen werden kann, waren im Westen unter den Arbeitslosen,
die 1994 in eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung
(Fortbildung, Umschulung und Einarbeitung) eintraten, rd. ein Viertel
vorher langzeitarbeitslos. Der Anteil ist gegenüber 1990 deutlich
von 17,2 % auf 23,4 % angestiegen. Bei den Frauen ist dieser
Anteil mit 20,7 % unterdurchschnittlich.
Im Osten liegen statistische Informationen über Teilnehmer an
beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, die vorher
langzeitarbeitslos waren, für die Jahre 1990 und 1991 nicht vor. Der Anteil
der Langzeitarbeitslosen, bezogen auf die Personen, die vor
Eintritt in die Maßnahme arbeitslos waren, lag 1994 mit 34,1 %
deutlich höher als im Westen. Der Anteil hat sich seit 1992 weit mehr
als verdoppelt. Der Anteil bei den Frauen ist mit 42,4 % mehr als
doppelt so hoch wie bei den Männern.
19. In welchem Umfang hatten diese Teilnehmer dabei
Kostenanteile zu tragen?
Soweit Langzeitarbeitslose die Voraussetzungen für eine
sogenannte „notwendige" Förderung erfüllen, werden die durch die
Teilnahme an der Bildungsmaßnahme unmittelbar entstehenden
Kosten nach § 45 AFG i. V. m. der Anordnung über die
individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung
(AFuU) von der BA getragen.
— Die Lehrgangsgebühren werden in voller Höhe erstattet, wenn
mit dem Träger Einvernehmen über die Höhe der Kosten
hergestellt wurde, andernfalls zu 70 Prozent. Für die Herstellung
des Einvernehmens ist sowohl die Höhe der
Lehrgangsgebühren, die sich grundsätzlich am Marktpreis orientieren müssen,
als auch das arbeitsmarktpolitische Interesse an der Maßnahme
ausschlaggebend.
— Für Prüfungsgebühren, Kosten für Prüfungsstücke, Unterkunft
und Verpflegung und Kinderbetreuungskosten werden
Höchst- bzw. Pauschalkosten erstattet.
Die Höhe dieser Beträge orientiert sich an den jeweils für
üblich bzw. angemessen erachteten Kosten. Inwieweit daraus
für Teilnehmer dennoch Eigenbeteiligungen resultieren, wird
nicht erhoben.
— Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel werden in Höhe der
zu Maßnahmenbeginn anfallenden notwendigen monatlichen
Fahrkosten in vollem Umfang erstattet. Bei Benutzung
sonstiger Verkehrsmittel (insbesondere Pkw) werden pro
zurückzulegendem Kilometer pauschal 0,20 DM gewährt.
— Kosten für die Beschaffung notwendiger Arbeitskleidung
werden regelmäßig in voller Höhe erstattet.
In Rehabilitationsfällen kann eine Kostenbeteiligung bei den
maßnahmebezogenen „Nebenkosten" (z. B. Prüfungsgebühren,
Reisekosten) in Betracht kommen, sofern die Maßnahme
außerhalb einer speziellen Rehabilitationseinrichtung stattfindet und
nach Art und Umfang des allgemeinen Förderungsrechtes zu
fördern ist. Ende März befanden sich 26 624 Teilnehmer in
entsprechenden Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen (außerhalb
von Reha-Einrichtungen), wobei der Umfang der Teilnehmer, die
in irgendeiner Form eine Kostenbeteiligung zu erbringen hatten,
im einzelnen nicht zu ermitteln ist.
20. In welchem Umfang kam es dabei zu Kollisionen mit dem
Sozialhilferecht, und welcher Art waren sie?
Sozialhilfempfänger erfüllen öfter als andere Teilnehmer die
Voraussetzungen für den Erhalt von Unterhaltsgeld nicht, da sie
weder ausreichend Zeiten beitragspflichtiger Beschäftigung
innerhalb der nach § 46 Abs. 1 AFG vorgegebenen Rahmenfrist
noch vorhergehender Leistungsbezug nach § 46 Abs. 1 oder
Abs. 2 AFG nachweisen können. Gleichwohl können für die
Teilnahme an Bildungsmaßnahmen auch bei Fehlen dieser
Voraussetzungen die zu Frage 19 skizzierten Leistungen gewährt
werden, wenn die Teilnehmer sich schriftlich verpflichten, im
Anschluß an die Maßnahme mindestens drei Jahre lang eine die
Beitragspflicht begründende Beschäftigung auszuüben.
Ansonsten hängt die Teilnahme von Sozialhilfempfängern an
Qualifizierungsmaßnahmen davon ab, ob der Träger der
Sozialhilfe Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem BSHG auch für
die Dauer der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme
erbringt. Dabei kommt es im wesentlichen darauf an, ob die
Maßnahme zur beruflichen Fortbildung und Umschulung zwingend
erforderlich sind, um dem Hilfesuchenden auf Dauer wieder
Arbeit zu vermitteln. Die Sozialhilfebehörden entscheiden nach
pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall.
Bei den beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen ist hierbei im
Grundsatz die gleiche Situation wie bei den FuU-Leistungen
gegeben. Nähere statistische Angaben zum Umfang stehen nicht
zur Verfügung.
Soweit die Sozialhilfeempfänger kein Unterhaltsgeld bzw.
Übergangsgeld erhalten, aber die zu Frage 19 skizzierten Leistungen
erhalten, kann jedoch aus dem ESF-Bundesprogramm „AFG-
Plus" ein ESF-Unterhaltsgeld während der Teilnahme an einer
Maßnahme der beruflichen Fortbildung und Umschulung zur
Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt werden.
21. In welchem Umfang waren Langzeitarbeitslose an
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beteiligt (zeitliche und räumliche
Aufgliederung wie in Frage 18)?
Zum Umfang der in ABM beschäftigten zuvor
Langzeitarbeitslosen seit 1990 wird auf beigefügte Übersicht verwiesen. Wie
hieraus entnommen werden kann, ist im Westen im
Jahresdurchschnitt der Anteil der zuvor Langzeitarbeitslosen an den ABM-
Beschäftigten von 1990 mit 55,7 % auf 62,7 % im Jahr 1994
deutlich angestiegen. Dieser Anstieg ist auf die Bemühungen
zurückzuführen, verstärkt Langzeitarbeitslose in ABM zu
beschäftigen. Der Anteil bei den langzeitarbeitslosen Frauen unter den in
ABM beschäftigten Frauen lag im Jahresdurchschnitt 1994 bei
60,7 % , der Anteil langzeitarbeitsloser Männer bei 63,8 %.
Im Osten sind Statistiken zur ABM-Beschäftigung von
Langzeitarbeitslosen erst seit Juni 1993 verfügbar. Der Anteil der zuvor
Langzeitarbeitslosen unter den ABM-Beschäftigten stieg von Juni
1993 mit 9,7 % auf 29,2 % sprunghaft an. Der Anteil
langzeitarbeitsloser Frauen ist mit 36,7 % im Dezember 1994 gegenüber
dem Anteil bei den Männern überdurchschnittlich.
22. In welchem Umfang waren Langzeitarbeitslose an
Einarbeitungszuschüssen, Eingliederungshilfen,
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Altere sowie den übrigen
Lohnkostenzuschüssen nach dem AFG beteiligt (zeitliche und räumliche
Aufgliederung wie in Frage 18)?
Zum Umfang der Beteiligung von Langzeitarbeitslosen an
Einarbeitungszuschüssen und Eingliederungsbeihilfe wird auf die
beigefügten Übersichten verwiesen.
Für den Bereich ABM für Ältere nach § 97 AFG ist eine
geschlechtsspezifische Unterteilung nicht verfügbar. Diese Leistung
richtet sich ausschließlich an Langzeitarbeitslose. Von 1990 bis
1994 wurden im Bundesgebiet West für 36 522 ältere
Langzeitarbeitslose Lohnkostenzuschüsse bewilligt. Für das Bundesgebiet
Ost sind Daten erst ab 1992 verfügbar. Bis Ende 1994 wurden für
12 702 ältere Langzeitarbeitslose Bewilligungen ausgesprochen.
Die zeitliche Aufteilung kann der nachfolgenden Übersicht
entnommen werden.
Bewilligte Lohnkostenzuschüsse nach § 97 AFG
Jahr Bundesgebiet
West
Bundesgebiet
Ost
1990 9 812 —
1991 11431 —
1992 7 086 3 408
1993 3 230 2 920
1994 5 463 6 374
Für den Bereich der Förderung nach § 249 h AFG und der
Eingliederungshilfe im Rahmen der Rehabilitationsmaßnahmen liegen
Statistiken zum Umfang der Beschäftigung von
Langzeitarbeitslosen nicht vor.
V. Langzeitarbeitslosenprogramm der Bundesregierung von 1989
23. Wie haben sich die Lohnkostenzuschüsse nach dem
Langzeitarbeitslosenprogramm der Bundesregierung von 1989
ausgewirkt, aufgegliedert nach bewilligten Förderfällen, Laufzeit der
Maßnahmen, Weiterbeschäftigungen bzw. Rückzahlungsfällen
seit Programmbeginn?
Seit Bestehen des Langzeitarbeitslosenprogramms des Bundes
„Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" (Juli 1989)
bis Ende 1994 wurden für rd. 130 000 Langzeitarbeitslose
Lohnkostenzuschüsse zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gewährt,
hiervon im Westen rd. 106 000 und im Osten rd. 24 000. Die
Aufteilung der Bewilligungen nach Jahren bzw. West und Ost ist in
nachfolgender Übersicht aufgeführt:
Bewilligungen der Lohnkostenzuschüsse nach dem
Langzeitarbeitslosenprogramm „Aktion Beschäftigungshilfen für
Langzeitarbeitslose "
Jahr Ost West
1989 — 15 542
1990 — 32 647
1991 — 24 705
1992 10 304 19 325
1993 8 556 6 553
1994 5 072 6 799
Nach § 3 Abs. 1 der Richtlinien zur „Aktion Beschäftigungshilfen
für Langzeitarbeitslose" wird der Lohnkostenzuschuß für zwölf
Monate gewährt.
Nach den statistischen Daten über beendete Förderungsfälle
bestehen nach Ablauf der zwölfmonatigen Förderdauer sowie
einer sechsmonatigen Weiterbeschäftigungszeit rd. zwei Drittel
aller unter Inanspruchnahme von Beschäftigungshilfen
begründeten Beschäftigungsverhältnisse fort.
Über die Zahl der Rückzahlungsfälle liegen keine statistischen
Daten vor.
24. Warum wurden diese Maßnahmen nicht in das AFG
übernommen?
Da das AFG bereits verschiedene Instrumente über
Lohnkostenzuschüsse enthält, wurde dieses Sonderprogramm bewußt als
Maßnahme zu Lasten des Bundeshaushalts gestaltet und neben
die Maßnahmen nach dem AFG gestellt.
25. Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen Maßnahmen bzw. wann ist mit einer schlußfolgernden
Auswertung zu rechnen?
Das Programm „Aktion Beschäftigungshilfen für
Langzeitarbeitslose" ist rückwirkend zum 1. Januar 1995 zu Lasten des
Bundeshaushaltes bis 1998 (Förderzugänge) verlängert worden. Das
Programm „Maßnahmen für besonders beeinträchtigte
Langzeitarbeitslose und weitere schwerstvermittelbare Arbeitslose" ist
zum 1. Januar 1994 in das Arbeitsförderungsgesetz übernommen
worden.
26. Wie war die bisherige Entwicklung des zweiten Teils dieses
Programms, aufgegliedert nach bewilligten Projekten,
gefördertem Personal, einbezogenen Langzeitarbeitslosen und der
für ihren Lebensunterhalt verwendeten Förderungsarten sowie
Laufzeit?
Das Programm „Maßnahmen für besonders beeinträchtigte
Langzeitarbeitslose und weitere schwerstvermittelbare Arbeitslose",
das zum 1. Januar 1994 in das Arbeitsförderungsgesetz (§ 62 d)
übernömmen wurde, hat sich als erfolgreiches Instrument der
aktiven Arbeitsmarktpolitik erwiesen. Mit seiner Ausrichtung auf
die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer und der flexiblen
Kombination von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung,
Beschäftigung und sozialen Betreuung trägt es sehr wesentlich dazu
bei, die Vermittlungschancen der Langzeitarbeitslosen zu
verbessern.
Zu der Entwicklung des Programms im einzelnen:
1. Zu den bewilligten Projekten, dem geförderten Anleitungs-
und Betreuungspersonal und der Zusammensetzung der
Teilnehmer wird auf die beigefügte Übersicht verwiesen.
2. Zu den Förderarten zur Sicherung des Lebensunterhalts der
Teilnehmer an den Projekten liegen der Bundesanstalt für
Arbeit keine statistischen Daten vor. Eine für die Jahre 1989 und
1990 durchgeführte Begleitstudie zu dem damaligen
Sonderprogramm ergibt insoweit folgendes Bild:
ABM 37 %
Bundessozialhilfegesetz 32
Lohnkostenzuschüsse für ältere Arbeitnehmer 20
Unterhaltsgeld FuU 17 %
Arbeitslosengeld 13 %
Arbeitslosengeld 11 %.
Die Prozentzahlen beziehen sich auf die befragten Träger,
wobei wegen der Kombinationsmöglichkeiten von
Finanzierungsarten Mehrfachnennungen möglich waren.
3. Die Förderdauer der Projekte beträgt in der Regel bis zu zwei
Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung bis fünf Jahre.
Statistische Daten zur Laufzeit der einzelnen Projekte werden
nicht erhoben.
27. Wie war die Struktur der Maßnahmeträger?
Bezogen auf die Gesamtzahl der vom 1. Juli 1989 bis Ende
Dezember 1994 bewilligten Projekte gliedert sich die Struktur der
Maßnahmeträger wie folgt:
— Unternehmen und Einrichtungen des privaten
Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen 74
— juristische Personen des öffentlichen Rechts 17
— sonstige Unternehmen und Einrichungen des privaten
Rechts 9 %.
28. Wie oft kam es dabei zu Aus- und Existenzgründungen sowie
zu anderen Formen der Eingliederung in reguläre
Beschäftigung?
Zu den Eingliederungserfolgen der Projekte liegen keine exakten
Erkenntnisse vor.
Die Dienststellen der Arbeitsverwaltung werten allerdings die von
den Maßnahmeträgern vorzulegenden Erfahrungsberichte aus
und führen auch Erfolgsbeobachtungen durch.
Die bereits erwähnte Begleitforschung zum Sonderprogramm
kommt u. a. zu dem Ergebnis, daß etwa 40 % der Teilnehmer in
den ersten bzw. zweiten Arbeitsmarkt integriert werden konnten.
VI. Schlußfolgerungen
29. Wie wirken sich nach den bisherigen Erfahrungen die
konjunkturellen Rahmenbedingungen auf die Implementierung
von Maßnahmen für Langzeitarbeitslose aus, aufgegliedert
nach Lohnkostenzuschüssen an private Arbeitgeber,
Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen?
Instrumente, die der Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in
den regulären Arbeitsmarkt dienen, wie etwa
Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, hängen in ihrer Wirksamkeit davon ab,
ob die Zahl der angebotenen Arbeitsplätze steigt oder abnimmt.
Bei einer konjunkturellen Belebung der Wirtschaft mit verstärkter
grundsätzlicher Einstellungsbereitschaft von Unternehmen
verbessern sich die Möglichkeiten, Langzeitarbeitslose mit Hilfe von
Lohnkostenzuschüssen ins Berufsleben wieder einzugliedern.
Andere Instrumente, wie Qualifizierungsmaßnahmen oder
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sind dagegen weniger
unmittelbar konjunkturreagibel, sondern hängen — neben der
arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit bestimmter Quantitäten — von
den jeweiligen haushaltspolitischen Möglichkeiten ab, auch der
Gebietskörperschaften, die — wie etwa bei ABM — zur
Finanzierung von Projekten mit beizutragen haben.
In Zeiten des konjunkturellen Abschwungs kann durchaus die
Situation entstehen, daß trotz gleichem Haushaltsvolumen seitens
der Bundesanstalt für Arbeit ein Rückgang bei ABM zu
verzeichnen ist, da aufgrund veränderter finanzieller
Rahmenbedingungen bei Trägern und Ländern/Kommunen weniger Möglichkeiten
zur Kofinanzierung von ABM bestehen.
30. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die
Handhabung des Förderinstrumentariums, und wie trägt die
Bundesregierung diesen Konsequenzen Rechnung?
Das Programm „Aktion Beschäftigungshilfen für
Langzeitarbeitslose" wurde sowohl 1989 als auch bei seiner Verlängerung 1995
bewußt in eine konjunkturelle Aufschwungphase hinein
konzipiert.
31. Wie hat sich die Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den
Sozialämtern nach § 12b AFG und den §.§ 18 bis 20 BSHG
ntwickelt?
Gerade der Zusammenarbeit aller Beteiligten kommt im Interesse
der Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt
große Bedeutung zu. Mit den im Rahmen des FKPG und des
2. SKWPG vorgenommenen Änderungen des BSHG wurden für
die Hilfe zum Lebensunterhalt neue Regelungen geschaffen,
insbesondere zur Effektivierung der Hilfegewährung, wozu auch die
Verbesserung der Zusammenarbeit zu rechnen ist. Die
Bundesregierung führt zur Zeit ein seit Ende 1994 laufendes
Modellvorhaben zur Effizienzkontrolle sozialhilferechtlicher Regelungen
durch, an dem sich zahlreiche Sozialämter beteiligen. Es soll
ermittelt werden, inwieweit das neugeschaffene
Hilfeinstrumentarium von Trägern der Sozialhilfe genutzt und in der Praxis der
Hilfegewährung angewandt wird. Ein Schwerpunkt liegt bei der
Ausgestaltung und Intensivierung der Zusammenarbeit aller
Beteiligten.
Der mit dem 1. SKWPG in das Arbeitsförderungsgesetz eingefügte
§ 12 b AFG verfolgt das Ziel, diese Zusammenarbeit auf örtlicher
Ebene gegebenenfalls in Vereinbarungen festlegen zu lassen. Um
zu einer sachgerechten Grenzziehung zwischen den
verschiedenen Verantwortlichkeiten der Gebietskörperschaften zu
gelangen, wurden die Arbeiten an dem im letzten Jahr konzipierten
Leitfaden zu § 12 b AFG zurückgestellt, um den
Gesamtthemenkomplex der Probleme an der Schnittstelle von Arbeitslosigkeit
und Sozialhilfe einer Klärung in den für dieses Jahr vorgesehenen
Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den
Ländern zuzuführen.
32. Welche Rolle spielen hierbei die in § 19 Abs. 4 und § 20 Abs. 1
BSHG verankerten Gesamtpläne?
33. Welche Mängel und Hindernisse traten hierbei im Hinblick auf
den Eingliederungserfolg auf?
34. Welche Beobachtungen sind hierbei im Hinblick auf die
Maßnahmevarianten des § 19 BSGH gemacht worden?
Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit sind die Arbeitsämter
in die Erstellung von Gesamtplänen gemäß § 19 Abs. 4 und § 20
Abs. 1 BSHG kaum einbezogen worden.
§ 19 Abs. 4 BSHG sieht über die grundsätzliche
Kooperationspflicht zwischen Sozial- und Arbeitsämtern hinaus eine
Verpflichtung aller Beteiligten zur Erstellung eines Gesamtplans in
geeigneten Fällen vor.
Dieser Gesamtplan soll zur Integration des Hilfesuchenden in den
regulären Arbeitsmarkt führen und wird speziell für den
einzelnen Hilfesuchenden erstellt. Der Gesamtplan beinhaltet z. B. eine
Analyse der Gründe für die Arbeitslosigkeit, durchgeführte
Eingliederungsmaßnahmen, angestrebte Ziele und Teilschritte,
Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme und den erforderlichen
Betreuungsaufwand. Erkenntnisse über den Umfang der
Anwendung des Instruments der Gesamtpläne in der Praxis und ihre
Auswirkungen liegen noch nicht vor.
35. Sieht die Bundesregierung in der Gesamtbewertung
angesichts der Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit und der sie
begleitenden sozialen Probleme, die gegebenen
Förderinstrumente nach dem AFG und nach dem BSHG als hinreichend an,
um die von der konjunkturellen Entwicklung zu erwartenden
Eingliederungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose
auszuschöpfen?
Das Instrumentarium des AFG wird im Rahmen der AFG-Reform
überprüft. Im Rahmen einer Sozialhilfereform beabsichtigt die
Bundesregierung einen Ausbau der Möglichkeiten der Hilfe zur
Arbeit vorzuschlagen, um den Sozialhilfeträgern erweiterte
Möglichkeiten zur Reintegration von arbeitslosen Hilfeempfängern zu
geben.
Übersicht zu Frage 1 bis 4
Langzeitarbeitslose (ein Jahr und länger arbeitslos) nach ausgewählten Strukturmerkmalen
- jeweils Ende September -
- Bundesgebiet West -
1994 1993 1992 1991 1990
Merkmal
absolut Anteil absolut Anteil absolut Anteil absolut Anteil absolut Anteil
Arbeitslose insgesamt 2 452 466 2 287 972 1 783 608 1 609 500 1 727 742
dar.: Langzeitarbeitslose 797 564 32,5 593 945 26,0 474 315 26,6 454 894 28,3 513 405 29,7
Langzeitarbeitslose insges. 797 564 100,0 593 945 100,0 474 315 100,0 454 894 100,0 513 405 100,0
Männer 440 230 55,2 318 606 53,6 247 601 52,2 234 562 51,6 262 786 51,2
Frauen 357 334 44,8 275 339 46,4 226 714 47,8 220 332 48,4 250 619 48,8
Berufsausbildung
ohne abgeschl. Berufsausb. 400 624 50,2 307 722 51,8 250 165 52,7 241 479 53,1 273 266 53,2
mit abgeschl. Berufsausb. 396 940 49,8 286 223 48,2 224 150 47,3 213 415 46,9 240 139 46,8
- Betriebl. Ausbildung 320 370 40,2 230 682 38,8 180 752 38,1 170 542 37,5 192 036 37,4
- Berufsfach-/Fachschule 33 581 4,2 23 632 4,0 18 142 3,8 17 832 3,9 20 059 3,9
- Fachhochschule 13 763 1,7 9 591 1,6 7 038 1,5 6 864 1,5 7 830 1,5
- Universität/Hochschule 29 226 3,7 22 318 3,8 18 218 3,8 18 177 4,0 20 214 3,9
Stellung im Beruf
Arbeiter 525 942 65,9 395 226 66,5 312 950 66,0 294 443 64,7 325 148 63,3
Facharbeiter 155 294 19,5 112 421 18,9 87 396 18,4 78 893 17,3 85 330 16,6
Nichtfacharbeiter 370 648 46,5 282 805 47,6 225 554 47,6 215 550 47,4 239 818 46,7
Angestellte 271 622 34,1 198 719 33,5 161 365 34,0 160 451 35,3 188 257 36,7
Ang. m. Behob. Tätigkeit 161 749 20,3 119 187 20,1 96 374 20,3 94 945 20,9 107 327 20,9
Ang. m. einf. Tätigkeit 109 873 13,8 79 532 13,4 64 991 13,7 65 506 14,4 80 930 15,8
Alter
unter 20 Jahre 2 653 0,3 2 101 0,4 1 388 0,3 1 108 0,2 1 551 0,3
20 bis unter 25 Jahre 25 679 3,2 18 136 3,1 11 687 2,5 10 229 2,2 14 972 2,9
25 bis unter 30 Jahre 58 951 7,4 41 712 7,0 28 617 6,0 26 335 5,8 36 445 7,1
30 bis unter 35 Jahre 81 926 10,3 56 929 9,6 39 735 8,4 37 248 8,2 48 171 9,4
35 bis unter 40 Jahre 79 515 10,0 54 566 9,2 38 428 8,1 36 716 8,1 45 124 8,8
40 bis unter 45 Jahre 75 463 9,5 53 217 9,0 38 099 8,0 36 250 8,0 40 924 8,0
45 bis unter 50 Jahre 75 782 9,5 53 714 9,0 41 482 8,7 42 734 9,4 53 282 10,4
50 bis unter 55 Jahre 118 004 14,8 94 130 15 8 80 902 17,1 82 088 18,0 90 957 17,7
55 bis unter 60 Jahre 229 947 28,8 174 597 29,4 151 855 32,0 143 739 31,6 144 691 28,2
60 bis unter 65 Jahre 49 644 6,2 44 843 7,6 42 122 8,9 38 447 8,5 37 288 7,3
Gesundh. Einschränkungen 290 821 36,5 239 731 40,4 204 509 43,1 194 170 42,7 197 801 38,5
Schwerbehinderte 74 736 9,4 64 606 10,9 58 070 12,2 56 817 12,5 60 248 11,7
davon GdB 3)
- 80 und mehr 12 274 1,5 10 791 1,8 9 587 2,0 9 388 2,1 9 511 1,9
- 50 bis unter 80 60 544 7,6 52 439 8,8 47 418 10,0 46 325 10,2 48 885 9,5
- 30 bis unter 50, gleichg. 1 918 0,2 1 376 0,2 1 065 0,2 1 104 0,2 1 852 0,4
GdB 30 b. u. 50, nicht gleichg. 25 353 3,2 25 230 4,2 20 577 4,3 11 499 2,5 13 878 2,7
Übrige ges. Einschränk. 190 732 23,9 149 895 25,2 125 862 26,5 125 854 27,7 123 675 24,1
0 Dauer in Monaten 30 33 36
Noch Übersicht zu Frage 1 bis 4
Langzeitarbeitslose (ein Jahr und länger arbeitslos) nach ausgewählten Strukturmerkmalen
- jeweils Ende September -
- Bundesgebiet Ost -
1994 1993 1992 1991 1990
Merkmal
absolut Anteil absolut Anteil absolut Anteil absolut Anteil absolut Anteil
Arbeitslose insgesamt 1 040 853 1 159 098 1 110 570
dar.: Langzeitarbeitslose 360 794 34,7 356 363 30,7 271 129 24,4
Langzeitarbeitslose insges. 360 794 100,0 356 363 100,0 271 129 100,0
Männer 82 939 23,0 91 106 25,6 84 448 31,1
Frauen 277 855 77,0 265 257 74,4 186 681 68,9
Berufsausbildung
ohne abgeschl. Berufsausb. 92 354 25,6 108 378 30,4 91 918 33,9
mit abgeschl. Berufsausb. 268 440 74,4 247 985 69,6 179 211 66,1
- Betriebl. Ausbildung 233 667 64,8 218 765 61,4 157 027 57,9
- Berufsfach-/Fachschule 24 864 6,9 20 586 5,8 - -
- Fachhochschule 1 662 0,5 1 647 0,5 - -
- Universität/Hochschule 8 247 2,3 6 987 2,0 5 902 2,2
Stellung im Beruf
Arbeiter 248 397 68,8 260 255 73,0 205 170 75,7
Facharbeiter 119 550 33,1 122 172 34,3 84 720 31,2
Nichtfacharbeiter 128 847 35,7 138 083 38,7 120 450 44,4
Angestellte 112 397 31,2 96 108 27,0 65 959 24,3
Ang. m. Behob. Tätigkeit 68 356 18,9 43 959 12,3 26 580 9,8
Ang. m. einf. Tätigkeit 44 041 12,2 52 149 14,6 39 379 14,5
Alter
unter 20 Jahre 1 019 0,3 1 514 0,4 2 951 1,1
20 bis unter 25 Jahre 16 624 4,6 18 708 5,2 19 033 7,0
25 bis unter 30 Jahre 34 542 9,6 35 687 10,0 30 162 11,1
30 bis unter 35 Jahre 47 229 13,1 46 776 13,1 34 852 12,9
35 bis unter 40 Jahre 43 666 12,1 42 810 12,0 32 011 11,8
40 bis unter 45 Jahre 45 031 12,5 41 693 11,7 27 450 10,1
45 bis unter 50 Jahre 37 361 10,4 40 658 11,4 30 887 11,4
50 bis unter 55 Jahre 71 419 19,8 82 591 23,2 60 428 22,3
55 bis unter 60 Jahre 60 210 16,7 42 312 11,9 28 824 10,6
60 bis unter 65 Jahre 3 693 1,0 3 614 1,0 4 531 1,7
Gesundh. Einschränkungen 53 280 14,8 49 332 13,8 39 303 14,5
Schwerbehinderte 8 213 2,3 11 401 3,2 9 105 3,4
davon GdB 3)
-80 und mehr - - - - - -
- 50 bis unter 80 - - - - - -
- 30 bis unter 50, gleichg. - - - - - -
GdB 30 b. u. 50, nicht gleichg. - - - - - -
Übrige ges. Einschränk. 45 067 12,5 37 931 10,6 30 198 11,1
0 Dauer in Monaten 25 23 20
Noch Übersicht zu Frage 1 bis 4
Langzeitarbeitslose (ein Jahr und länger arbeitslos) nach ausgewählten Strukturmerkmalen
- jeweils Ende September -
- Bundesgebiet insgesamt -
1994 1993 1992 1991 1990
Merkmal
absolut Anteil absolut Anteil absolut Anteil absolut Anteil absolut Anteil
Arbeitslose insgesamt 3 493 319 3 447 070 2 894 178
dar.: Langzeitarbeitslose 1 158 358 33,2 950 306 27,6 745 444 25,8
Langzeitarbeitslose insges. 1 158 358 100,0 950 306 100,0 745 444 100,0
Männer 523 169 45,2 409 712 43,1 332 049 44,5
Frauen 635 189 54,8 540 596 56,9 413 395 55,5
Berufsausbildung
ohne abgeschl. Berufsausb. 492 978 42,6 416 100 43,8 342 083 45,9
mit abgeschl. Berufsausb. 665 380 57,4 534 208 56,2 403 361 54,1
- Betriebl. Ausbildung 554 037 47,8 449 447 47,3 337 779 45,3
- Berufsfach-/Fachschule 58 445 5,0 44 218 4,7 - -
- Fachhochschule 15 425 1,3 11 238 1,2 - -
- Universität/Hochschule 37 473 3,2 29 305 3,1 24 120 3,2
Stellung im Beruf
Arbeiter 774 339 66,8 655 481 69,0 518 120 69,5
Facharbeiter 274 844 23,7 234 593 24,7 172 116 23,1
Nichtfacharbeiter 499 495 43,1 420 888 44,3 346 004 46,4
Angestellte 384 019 33,2 294 827 31,0 227 324 30,5
Ang. m. Behob. Tätigkeit 230 105 19,9 163 146 17,2 122 954 16,5
Ang. m. einf. Tätigkeit 153 914 13,3 131 681 13,9 104 370 14,0
Alter
unter 20 Jahre 3 672 0,3 3 615 0,4 4 339 0,6
20 bis unter 25 Jahre 42 303 3,7 36 844 3,9 30 720 4,1
25 bis unter 30 Jahre 93 493 8,1 77 399 8,1 58 779 7,9
30 bis unter 35 Jahre 129 155 11,1 103 705 10,9 74 587 10,0
35 bis unter 40 Jahre 123 181 10,6 97 376 10,2 70 439 9,4
40 bis unter 45 Jahre 120 494 10,4 94 910 10,0 65 549 8,8
45 bis unter 50 Jahre 113 143 9,8 94 372 9,9 72 369 9,7
50 bis unter 55 Jahre 189 423 16,4 176 721 18,6 141 330 19,0
55 bis unter 60 Jahre 290 157 25,0 216 909 22,8 180 679 24,2
60 bis unter 65 Jahre 53 337 4,6 48 457 5,1 46 653 6,3
Gesundh. Einschränkungen 344 101 29,7 289 063 30,4 243 812 32,7
Schwerbehinderte 82 949 7,2 76 007 8,0 67 175 9,0
davon GdB 3)
- 80 und mehr - - - - - -
- 50 bis unter 80 - - - - -
- 30 bis unter 50, gleichg. - - - - - -
GdB 30 b. u. 50, nicht gleichg. - - - - - -
Übrige ges. Einschränk. 235 799 20,4 187 826 19,8 156 060 20,9
0 Dauer in Monaten 29 29 30
Übersicht zu Frage 2
Langzeitarbeitslose (ein Jahr und länger arbeitslos)
nach Wirtschaftsabteilungen und Wirtschaftsgruppen
im Bundesgebiet West — jeweils Ende September —
WAbt/WGr1) 1992 1993 1994
I 7 617 8 450 9 951
00 5 307 5 533 6 421
01 1 837 2 398 2 928
02 400 438 491
03 73 81 111
II 6 512 6 094 5 998
04 660 733 921
05 5 078 4 433 4 129
06 121 145 123
07 165 196 234
08 488 587 591
III 114 913 143 013 208 655
09 5 866 7 797 11 139
10 680 752 898
11 843 708 609
12 3 863 5 167 7 447
13 1 659 1 949 2 816
14 1 473 1 732 2 032
15 1 008 1 164 1 522
16 1038 1213 1713
17 13412 12040 15243
18 877 1 206 1 616
19 1 886 2 353 3 495
20 734 969 1 673
21 1 673 2 263 3 666
22 1 114 1 726 2 604
23 2 577 3 432 4 788
24 282 415 709
25 958 1 258 1 750
26 6 358 9 320 15 779
27 3 608 4 907 8 351
28 6940 8811 20338
29 158 220 306
30 1 513 2 303 4 050
31 689 601 762
32 279 407 918
33 1 147 1 560 3 059
34 16 363 20 891 29 488
35 1 745 2 313 3 429
36 217 314 461
37 4 886 6 989 10 303
38 412 513 642
39 298 447 601
40 616 691 856
41 2 980 3 562 4 548
42 484 678 805
43 2 051 2 532 3 305
44 2 481. 3 227 4 633
45 626 769 898
46 1 069 1 283 1 305
47 586 548 710
48 1211 1651 2192
49 134 207 275
50 89 152 156
51 2614 3491 4771
52 5791 7153 8601
53 294 319 356
Noch Übersicht zu Frage 2
Langzeitarbeitslose (ein Jahr und länger arbeitslos)
nach Wirtschaftsabteilungen und Wirtschaftsgruppen
im Bundesgebiet West — jeweils Ende September —
WAbt/WGr1) 1992 1993 1994
54 4 569 5 276 6 405
55 1 192 1 623 1 777
56 1 884 2 307 2 775
57 1163 1272 1519
58 523 532 561
IV 18 903 22 082 26 323
59 13 746 15 816 18 292
60 1 257 1 483 1 768
61 3 900 4 783 6 263
V 48 854 59 715 81 352
VI 8 377 11 021 15 344
63 508 488 626
64 782 1 101 1 496
65 1 460 1 824 2 420
66 1 093 1 272 1 627
67 3611 5208 7385
68 923 1 128 1 790
VII 4 750 5 171 6 395
VIII 46 846 55 569 70 544
70 10 230 11 494 14 026
71 3007 3551 4227
72 4330 5216 6587
73 1 077 1 198 1 487
74 4479 5374 6616
75 2 068 2 331 2 756
76 1 427 1 522 1 811
77 1 424 1 643 2 141
78 7 391 8 354 10 164
79 1 477 1 853 2 667
80 2 163 2 922 4 655
81 1252 1411 1667
82 827 1 075 1 438
83 363 396 491
84 482 624 889
85 201 273 374
86 4 648 6 332 8 548
IX 7 958 9 873 12 550
87 667 836 1 115
88 4 465 5 782 7 420
89 1 113 1 345 1 560
90 1 713 1 910 2 455
X 20 599 25 755 31 137
91 17 987 22 240 25 778
92 1 821 2 608 4 270
93 742 847 998
94 49 60 91
ohne WGr2) 118 986 247 202 329 315
Summe 474 315 593 945 797 564
1) Verbale Bezeichnungen siehe Anlage.
2) Arbeitslose, die vor der Arbeitslosmeldung nicht erwerbstätig waren.
Systematischer Teil: Wirtschaftsabteilungen und -gruppen
I. Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung und Fischerei (00 bis 03)
00 Landwirtschaft, Tierhaltung und -zucht
01 Garten- und Weinbau
02 Forst- und Jagdwirtschaft
03 Hochsee-, Küsten-, Binnenfischerei, Fischzucht
II. Energiewirtschaft und Wasserversorgung, Bergbau (04 bis 08)
04 Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, sonstige
Energiewirtschaft
05 Stein-, Braun- und Pechkohlenbergbau
06 Erzbergbau
07 Gewinnung von Erdöl, Erdgas und bituminösen Gesteinen
08 Kali- und Steinsalzbergbau sowie Salinen, übriger Bergbau
III. Verarbeitendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) (09 bis 58)
09 Chemische Industrie (einschließlich Kohlenwertstoffindustrie)
10 Herstellung von Chemiefasern
11 Verarbeitung von Mineralöl
12 Kunststoffverarbeitung
13 Gummi- und Asbestverarbeitung
14 Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden
15 Feinkeramik
16 Herstellung und Verarbeitung von Glas
17 Eisen- und Stahlerzeugung (einschließlich -halbzeugwerke)
18 NE-Metallerzeugung (einschließlich -halbzeugwerke)
19 Gießerei
20 Ziehereien und Kaltwalzwerke
21 Stahlverformung, Oberflächenveredelung, Härtung
22 Schlosserei, Schweißerei, Schleiferei und Schmiederei (a. n. g.)
23 Stahl-, Leichtmetall- und Behälterbau
24 Waggon-, Feld- und Industriebahnwagenbau
25 Montage und Reparatur von Lüftungs-, wärme- und
gesundheitstechnischen Anlagen
26 Maschinenbau (ohne Herstellung und Reparatur von
Büromaschinen sowie Zahnrädern und Getrieben usw.)
27 Herstellung von Zahnrädern, Getrieben, Walzlagern und
sonstigen Antriebselementen sowie sonstigen
Maschinenbauerzeugnissen)
28 Herstellung von Kraftwagen, Kraftfahrzeugteilen und
Karosserien
29 Herstellung von Krafträdern, Kraftmotoren, Fahrrädern und
Kinderwagen, Herstellung und Reparatur von
Gespannfahrzeugen
30 Reparatur von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Lackierung
von Straßenfahrzeugen
31 Schiffbau
32 Luftfahrzeugbau
33 Herstellung und Reparatur von Datenverarbeitungsanlagen
und Büromaschinen
34 Elektrotechnik (ohne Herstellung und Reparatur von
Datenverarbeitungsanlagen)
35 Feinmechanik und Optik
36 Herstellung und Reparatur von Uhren
37 Herstellung von EBM-Waren
38 Musikinstrumenten-, Spielwaren- und Sportgeräteherstellung
39 Bearbeitung von Edel- und Schmucksteinen sowie
Herstellung von Schmuckwaren
40 Säge-, Hobel-, Holzimprägnier- und Furnierwerke,
Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplattenwerke
41 Herstellung und Reparatur von Möbeln aus Holz,
Holzkonstruktionen und sonstigen Tischlereierzeugnissen
42 Sonstige Holzbe- und -verarbeitung
43 Papiererzeugung und -verarbeitung
44 Druckerei und Vervielfältigung
45 Ledererzeugung und -verarbeitung (ohne Schuhherstellung)
46 Herstellung und Reparatur von Schuhen aus Leder und
Textilien
47 Verarbeitung von textilen Grundstoffen auf
Wollbearbeitungsmaschinen
48 Verarbeitung von textilen Grundstoffen auf
Baumwollbearbeitungsmaschinen
49 Verarbeitung von textilen Grundstoffen auf
Seidenbearbeitungsmaschinen
50 Verarbeitung von textilen Grundstoffen auf Leinen- und
Hanfbearbeitungsmaschinen
51 Sonstige Verarbeitung von textilen Grundstoffen sowie
Veredelung von Textilien
52 Bekleidungsgewerbe, Nähereien
53 Polsterei und Dekorateurgewerbe
54 Herstellung von Nahrungsmitteln verschiedener Art und von
Backwaren (außer Dauerbackwaren)
55 Herstellung von Süßwaren sowie Dauerbackwaren
56 Schlachterei und Fleischverarbeitung
57 Getränkeherstellung
58 Tabakverarbeitung
IV. Baugewerbe (59 bis 61)
59 Bauhauptgewerbe (ohne Zimmerei und Dachdeckerei)
60 Zimmerei und Dachdeckerei
61 Ausbau- und Bauhilfsgewerbe
V. Handel (62)
62 Großhandel, Einzel- und Versandhandel sowie
Handelsvermittlung
Systematischer Teil: Wirtschaftsabteilungen und -gruppen
VI. Verkehr und Nachrichtenübermittlung (63 bis 68)
63 Eisenbahnen
64 Deutsche Bundespost
65 Straßenverkehr
66 Schiffahrt, Wasserstraßen und Häfen
67 Spedition, Lagerei und Kühlhäuser
68 Luftfahrt und Flugplätze, Transport in Rohrleitungen und
sonstiges Verkehrsgewerbe
VII. Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe (69)
69 Kredit- und sonstige Finanzierungsinstitute,
Versicherungsgewerbe
VIII. Dienstleistungen, soweit anderweitig nicht genannt
(70 bis 86)
70 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie
Verpflegungseinrichtungen
71 Kinder-, Ledigen-, Alters- und ähnliche Heime einschließlich
Tagesheime
72 Wäscherei und Reinigung (einschließlich
Schornsteinfegergewerbe)
73 Friseur- und sonstige Körperpflegegewerbe
74 Wissenschaftliche Hochschulen und sonstige Einrichtungen,
allgemein- und berufsbildende Schulen
75 Sonstige Unterrichtsanstalten und Bildungsstätten, Erziehung
und Sport
76 Kunst, Theater, Film, Rundfunk und Fernsehen
77 Verlags-, Literatur- und Pressewesen
78 Gesundheits- und Veterinärwesen
79 Rechtsberatung sowie Wirtschaftsberatung und -prüfung
80 Architektur- und Ingenieurbüros, Laboratorien und ähnliche
Institute
81 Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermögensverwaltung
82 Wirtschaftswerbung und Ausstellungswesen
83 Fotografisches Gewerbe (nicht Licht- und Fotopauserei)
84 Hygienische und ähnliche Einrichtungen
85 Leihhäuser, Versteigerungsgewerbe, Vermietung
beweglicher Sachen
86 Sonstige Dienstleistungen (soweit von Unternehmen und
Freien Berufen erbracht)
IX. Organisationen ohne Erwerbscharakter und private
Haushalte (87 bis 90)
87 Organisationen des Wirtschaftslebens
88 Politische Parteien und sonstige Organisationen ohne
Erwerb scharakter
89 Christliche Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche
Vereinigungen
90 Private Haushalte
X. Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen (91 bis 94)
91 Allgemeine öffentliche Verwaltung
92 Verteidigung, öffentliche Sicherheit und Ordnung
93 Sozialversicherung
94 Vertretungen fremder Staaten, inter- und supranationale
Organisationen (mit Behördencharakter)
Übersicht zu Frage 18
Eintritte von arbeitslosen Teilnehmern in Maßnahmen zur Fortbildung und Umschulung
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit.
*) Für 1990 und 1991 sind für das Bundesgebiet Ost keine Daten verfügbar.
Übersicht 1 zu Frage 22
Eintritte von arbeitslosen Teilnehmern in Maßnahmen zur Einarbeitung
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit.
*) Für 1990 und 1991 sind für das Bundesgebiet Ost keine Daten verfügbar.
Übersicht 2 zu Frage 22
Bewilligungen von Eingliederungsbeihilfe nach § 54 AFG
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit.
*) Für 1990 und 1991 sind für das Bundesgebiet Ost keine Daten verfügbar.
Übersicht zu Frage 26
Gesamtzahl der vom 1. Juli 1989 bis Ende Dezember 1994
geförderten Teilnehmer: 57 918
davon Langzeitarbeitslose (2 Jahre und länger) 43 606
Quelle: Statistik der Bundesanstalt für Arbeit.]