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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Statistische Angaben zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und zum Abschiebungsschutz (G-SIG: 13010395)

Statistische Angaben des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für das Jahr 1994 und die ersten Monate 1995: Anerkennung als Asylberechtigte, Ablehnungen, Gewährung von Abschiebeschutz gem. § 51 Abs. 1 AuslG, Feststellung von Abschiebungshindernissen gem. § 53 AuslG, Ablehnung wegen Einreise aus einem sicheren Drittstaat bei gleichzeitiger Gewährung von Abschiebeschutz (jeweils absolut, prozentual und aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern), künftige Veröffentlichungspraxis

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.05.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/112812. 04. 95

Statistische Angaben zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und zum Abschiebungsschutz

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bis einschließlich März 1994 veröffentlichte das Bundesministerium des Innern Auszüge aus der monatlichen Geschäftsstatistik des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit absoluten Zahlen und Prozentangaben über die durch das Bundesamt erfolgten Anerkennungen und Ablehnungen sowie sonstigen Erledigungen. Zudem wurden bis einschließlich 1993 entsprechende auf das Kalenderjahr bezogene Angaben (absolut und prozentual sowie aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern) veröffentlicht. Ab April 1994 wurde die Geschäftsstatistik des Bundesamtes verändert und teilweise weiter differenziert gestaltet. So wurden u. a. Angaben über die Gewährung von Abschiebeschutz gemäß § 51 Abs. 1 AuslG aufgenommen. Für das Jahr 1994 wurde jedoch eine Jahresstatistik mit absoluten Zahlen und Prozentangaben (insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern) über die Entscheidungen des Bundesamtes bisher nicht veröffentlicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Anerkennungen als Asylberechtigte (nach Artikel 16 a GG sowie Familienasyl) hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 sowie in den ersten Monaten des Jahres 1995 ausgesprochen, und zwar absolut und prozentual sowie aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern?

2

Wie viele Ablehnungen hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 sowie in den ersten Monaten des Jahres 1995 ausgesprochen, und zwar absolut und prozentual sowie aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern?

3

Bei wie vielen Entscheidungen im Jahre 1994 sowie in den ersten Monaten des Jahres 1995 wurde die Gewährung von Abschiebeschutz gemäß § 51 Abs. 1 AuslG ausgesprochen, und zwar absolut und prozentual sowie aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern?

4

Sind in der Zahl der Ablehnungen (siehe Frage 2) auch die Entscheidungen enthalten, in denen Abschiebeschutz gemäß § 51 AuslG gewährt wurde?

5

In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 sowie in den ersten Monaten des Jahres 1995 zusammengerechnet entweder die Anerkennung als Asylberechtigte ausgesprochen oder Abschiebungsschutz gemäß § 51 Abs. 1 AuslG gewährt, und zwar absolut und prozentual sowie aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern?

6

In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 sowie in den ersten Monaten des Jahres 1995 Abschiebungshindernisse gemäß § 53 AuslG festgestellt, und zwar absolut und prozentual sowie aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern?

7

Bei wie vielen Entscheidungen im Jahre 1994 sowie in den ersten Monaten des Jahres 1995 wurde zwar der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wegen Einreise aus einem sicheren Drittstaat abgelehnt, jedoch gleichzeitig die Gewährung von Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG ausgesprochen, und zwar absolut und prozentual sowie aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig, die Zahl der Anerkennungen als Asylberechtigte, die Zahl der Entscheidungen, in denen Abschiebeschutz gemäß § 51 Abs. 1 AuslG und gemäß § 53 AuslG gewährt wurde sowie die Zahl der Ablehnungen monatlich sowie auf das Jahr bezogen aufgeschlüsselt nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern zu veröffentlichen?

Bonn, den 12. April 1995

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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