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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Vorbereitungen für die Vierte Weltfrauenkonferenz in Peking (G-SIG: 13010397)

Beratung der Bundesregierung bei der Erstellung des Regierungsberichts für die 4. Weltfrauenkonferenz durch das Nationale Vorbereitungskomitee, Berücksichtigung seiner Analysen und Forderungen, Aufnahme der Arbeitsgruppenberichte in die Konferenzdokumente durch Übersendung der Kurzfassungen an die UN-Frauenrechtskommission, Einbringung von Anregungen der Anhörung vom 17.2.1995 in die Beratungen der Europäischen Union bzw. in die 39. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission, Ergebnisse der Ad-hoc-Gruppen der EU, Kritik am Entwurf des Abschlußdokuments auf der Frauenrechtskommission, zentrales Anliegen der Bundesregierung auf der Weltfrauenkonferenz, Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen, besonders der exil-tibetanischen und taiwanesischen NRO

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

03.05.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/113012. 04. 95

Vorbereitungen für die Vierte Weltfrauenkonferenz in Peking

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Waltraud Schoppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vom 4. bis 15. September 1995 wird in Peking die Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen stattfinden. Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Konferenz im Juli 1992 ein Nationales Vorbereitungskomitee einberufen, das selbst wiederum zwölf thematische Arbeitsgruppen gebildet hat. In diesen zwölf Arbeitsgruppen haben sich circa 300 Frauen und einige Männer aus einem breiten Spektrum von Vereinen und Verbänden, autonomen Gruppen, Parteien und Gewerkschaften, Kommunen und Ländern, Ministerien, Unternehmen, den Kirchen, aus Wissenschaft und Forschung, aus den neuen und alten Bundesländern zusammengefunden. Sie haben aus ihrer Sicht eine Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Frauen erarbeitet und Konzepte und Forderungen für eine stärker frauenorientierte Zukunft formuliert. Die Berichte der Arbeitsgruppen liegen in einer Lang- und einer Kurzfassung vor.

Des weiteren hat die Bundesregierung am 24. Juni 1994 eine Nationale Vorbereitungskonferenz für die Vierte Weltfrauenkonferenz durchgeführt, auf der in vier Workshops Hindernisse der Gleichberechtigung von Frauen benannt und Lösungsansätze formuliert wurden.

Im Vorfeld der 39. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 15. März bis 4. April 1995 fand ferner am 17. Februar 1995 eine Anhörung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt, in der von seiten des Nationalen Vorbereitungskomitees und geladener Expertinnen Kritik und Änderungsvorschläge zum Entwurf des Abschlußdokuments der Vierten Weltfrauenkonferenz vorgetragen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

In welcher Form hat das Nationale Vorbereitungskomitee die Bundesregierung bei der Erstellung des Regierungsberichts für die Vierte Weltfrauenkonferenz beraten?

2

Trifft es zu, daß der Bericht der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt vor der Verabschiedung durch das Kabinett dem Nationalen Vorbereitungskomitee zu einer Stellungnahme vorgelegt wurde?

Wenn ja, wie ist dies mit der diesem Gremium übertragenen Aufgabe vereinbar, die Bundesregierung bei der Erstellung des Regierungsberichts zu beraten?

3

In welcher Form sind die Analysen und Forderungen der zwölf Arbeitsgruppen des Nationalen Vorbereitungskomitees in den Regierungsbericht für die Vierte Weltfrauenkonferenz eingeflossen, wie dies von der ehemaligen Bundesministerin für Frauen und Jugend, Dr. Angela Merkel, auf der Nationalen Vorbereitungskonferenz angekündigt worden war?

4

Wodurch sah sich die Bundesregierung veranlaßt, einige der thematischen Schwerpunkte der vom Nationalen Vorbereitungskomitee eingesetzten Arbeitsgruppen (insbesondere die Themen der AG 11 „Frauen und Frieden" sowie der AG 12 „Frauen und Umwelt") im Regierungsbericht nicht anzusprechen?

5

Ist durch die Übersendung der Kurzfassungen der Berichte der zwölf Arbeitsgruppen in englischer Sprache an die Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen bereits sichergestellt, daß die Arbeitsgruppenberichte in die Konferenzdokumente aufgenommen werden bzw. die Delegationen zur Weltfrauenkonferenz Zugang zu den Arbeitsgruppenberichten haben?

6

In welcher Form wird die Bundesregierung die Arbeitsergebnisse und Forderungen der zwölf Arbeitsgruppen des Nationalen Vorbereitungskomitees für die Vierte Weltfrauenkonferenz 1995 in ihrer weiteren Arbeit aufgreifen?

7

In welcher Form hat die Bundesregierung die Anregungen der Anhörung vom 17. Februar 1995 zur Verbesserung des Entwurfs des Abschlußdokuments der Vierten Weltfrauenkonferenz aufgegriffen und in die Beratungen der Europäischen Union zur Vorbereitung der Vierten Weltfrauenkonferenz bzw. in die Beratungen der 39. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen eingebracht?

8

Zu welchem Ergebnis kamen die Beratungen der Ad-hoc-Gruppen der Europäischen Union, die zur Abstimmung einer gemeinsamen Position der EU-Mitgliedstaaten zum Entwurf des Abschlußdokuments der Vierten Weltfrauenkonferenz eingesetzt wurde?

In welcher Form wird die Ad-hoc-Gruppe der Europäischen Union ihre Arbeit fortsetzen?

9

Welche zentralen Anliegen wird die Bundesregierung auf der Vierten Weltfrauenkonferenz vertreten?

10

Sieht die Bundesregierung ihre zentralen Anliegen im aktuellen Entwurf des Abschlußdokuments für die Vierte Weltfrauenkonferenz enthalten?

11

Trifft es zu, daß im Rahmen der Beratungen der Frauenrechtskommission vom 15. März bis 4. April 1995 grundlegende Kritik am Entwurf des Abschlußdokuments, unter anderem auch von seiten der Europäischen Union, laut wurde?

Welche Kritikpunkte waren im einzelnen angesprochen, und welche der angesprochenen Kritikpunkte teilt die Bundesregierung?

12

Welche Bemühungen gibt es von seiten der Bundesregierung, die Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen sowohl am Forum der Nichtregierungsorganisationen als auch an der Regierungskonferenz zu ermöglichen und zu unterstützen?

Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um den Zugang von Nichtregierungsorganisationen zur Regierungskonferenz sicherzustellen?

13

Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um den Zugang insbesondere der exil-tibetanischen und taiwanesischen Nichtregierungsorganisationen zum Forum der Nichtregierungsorganisationen und zur Regierungskonferenz in Peking sicherzustellen.

Bonn, 12. April 1995

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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