Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/1339
11.05. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/1133 —
Lage der Menschenrechte im indischen Jammu und Kaschmir
Im indischen Bundesstaat Jammu und Kaschmir kommt es seit dem
Wiederaufleben der politischen Bewegung für Selbständigkeit bzw.
Unabhängigkeit 1989 wiederholt zu schweren Zusammenstößen
zwischen Militär, Sicherheitskräften und der Zivilbevölkerung. Viele
Beobachter und Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt schwerste
Menschenrechtsverletzungen durch das Militär beklagt. Unter anderem
hat amnesty international einen Bericht über Folter und Todesfälle im
Gewahrsam der Sicherheitskräfte vorgelegt, der Details über den Tod
von über 700 Menschen enthält, die seit 1989 im Bundesstaat Jammu
und Kaschmir zu Tode gefoltert bzw. von den Sicherheitskräften
willkürlich erschossen wurden.
1. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung, die
Angaben von Menschenrechtsorganisationen über 700 Menschen, die als
Folge von Folter bzw. willkürlichen Erschießungen durch die
Sicherheitskräfte ums Leben kamen, stützen können?
Offizielle Angaben und genaues Zahlenmaterial über Todesfälle
infolge von Folter bzw. willkürlichen Erschießungen durch
Sicherheitskräfte in Jammu und Kaschmir liegen nicht vor. Die von
Menschenrechtsorganisationen wie „Amnesty International",
„human rights watch asia" u. a. ermittelten und an die
Öffentlichkeit gebrachten Todesfälle fallen in den Rahmen der durch die
indische Presse bekanntgewordenen Zahlen, nach denen 1994
insgesamt über 3 000 Menschen (1993 ca. 2 400) im Zuge der
Auseinandersetzungen im Kaschmirtal ums Leben gekommen
sind, davon knapp 1 300 Zivilisten, ca. 1 600 Angehörige
separatistischer Bewegungen und 175 Angehörige der Sicherheitskräfte.
Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus über keine eigenen
Erkenntnisse.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 7. Mai 1995
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung von Amnesty
International aus diesem Papier hinsichtlich der Gefährdung von
abgeschobenen Asylbewerbern ( „The entire civil population is at
risk of torture in areas where Indian government forces are engaged
in counter-insurgency operations [...] "), und welche Konsequenzen
gedenkt die Bundesregierung aus dieser Beurteilung hinsichtlich
der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern zu ziehen?
Indien ist ein Land mit ca. 950 Millionen Einwohnern, die
verschiedenen religiösen und ethnischen Gruppierungen angehören.
Bekannte Unruhegebiete sind Jammu und Kaschmir und der
Nordosten des Landes, in denen es im Zuge der immer wieder
stattfindenden Zusammenstöße von Sicherheitskräften und
separatistischen Bewegungen zu Menschenrechtsverletzungen und
Opfern in der Zivilbevölkerung kommt. In den übrigen indischen
Bundesstaaten leben Angehörige aller politischen
Gruppierungen, Kasten, Religionen und Ethnien im wesentlichen friedlich
und unbehelligt von staatlichen oder sonstigen Repressalien
nebeneinander. Vor diesem Hintergrund steht der Rückkehr eines
abgewiesenen indischen Asylbewerbers nach Indien nichts im
Wege, zumal er sich jederzeit in zumutbarer Weise in einem
anderen Teil des Landes niederlassen kann, wie die hohe Zahl
von kaschmirischen Geschäftsleuten belegt, die über ganz Indien
verteilt völlig unbehelligt leben und arbeiten.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach
abgeschobene Asylbewerber mehr als die allgemeine
Bevölkerung gefährdet wären. Anhaltspunkte, die zu einem Abschiebe
-
stopp führen könnten, sieht die Bundesregierung derzeit nicht.
3. Wie sieht die Bundesregierung die Durchsetzung von
Rechtsansprüchen und Einhaltung von Schutzvorschriften und anderen
Menschenrechtsstandards in Indien gewährleistet, wenn ein
Richter des High Court im Oktober 1994 angesichts der Tatsache, daß
die Sicherheitskräfte sogar Habeas-Corpus- Anträge der Gerichte
ignorieren, feststellen mußte: „Even this Court has been made
helpless by the so-called law-enforcing agencies ... In short, there is
total breakdown of law and order machinery", und obwohl es nach
Angaben von Amnesty International trotz Hunderter Fälle von
schweren Menschenrechtsverletzungen und Vergewaltigungen
nur zu einigen wenigen Verfahren kam und noch nie Mitglieder der
Sicherheitskräfte wegen Foltervorwürfen im Gewahrsam der
Sicherheitskräfte bestraft wurden?
Indien kann auf eine jahrzehntelange demokratische Struktur und
ein funktionierendes Rechtssystem zurückblicken. Die
strafrechtlichen Verfolgungsmöglichkeiten gegenüber Mitgliedern der
Sicherheitskräfte sind jedoch durch den „armed forces special
power act" (AFSPA), den „terrorist and disruptive activities
prevention act" (TADA) und den „national secu rity act" (NSA)
eingeschränkt (vgl. Drucksache 12/5687).
Die indische Regierung hat die damit gegebene De-facto-
Immunität der Sicherheitskräfte in der Vergangenheit mit der Erhaltung
ihrer Handlungsfähigkeit begründet. Die indische Regierung ist
sich jedoch zunehmend der gravierenden Defizite in bezug auf die
Achtung und Durchsetzung von Menschenrechten in Indien
bewußt und unternimmt verstärkt Anstrengungen, um Abhilfe zu
schaffen. Die im Herbst 1993 geschaffene nationale
Menschenrechtskommission hat sich — über ihre eigentlichen Kompetenzen
hinausgehend — bereits eingehend mit gravierenden Übergriffen
der Sicherheitskräfte gegen Zivilisten in Kaschmir
auseinandergesetzt und in einigen Fällen bereits die strafrechtliche
Verfolgung der Täter und Entschädigung der Opfer angestrengt. Nach
Auskunft der indischen Regierung sind in den letzten Monaten
bereits knapp 200 Offiziere und einfache Dienstgrade, die sich
wegen Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben,
angeklagt und verurteilt worden.
4. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung gegenüber der
indischen Regierung dafür einsetzen, daß sie in Zukunft konstruktiv
mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen
zusammenarbeitet, unabhängigen Menschenrechtsorganisationen
Untersuchungen in allen Teilen Indiens ermöglicht werden, und
daß die indischen Behörden ihre bereits im Mai 1994 zugesagte
Einreisegenehmigung für den Sonderberichterstatter der Vereinten
Nationen nach Jammu und Kaschmir erteilen?
In enger Abstimmung innerhalb der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) der EU setzt sich die Bundesregierung
beständig gegenüber der indischen Regierung für eine
konstruktive Zusammenarbeit in den VN-Menschenrechtsgremien sowohl
in der Generalversammlung, im Dritten Ausschuß als auch in der
Menschenrechtskommission in Genf ein. Sie hat die indische
Regierung sowohl bilateral als auch im Rahmen der EU wiederholt
zu mehr Transparenz und Offenheit hinsichtlich der Situation in
Jammu und Kaschmir aufgefordert und in diesem Zusammenhang
auch dafür plädiert, den Besuch unabhängiger internationaler
Organisationen im Kaschmirtal zuzulassen, um ihnen eine
unvoreingenommene Einschätzung der Lage zu ermöglichen. Der
Erfolg dieser Politik wird durch die von der indischen Regierung
beabsichtigte Zulassung des internationalen Komitees vom Roten
Kreuz (IKRK) ins Kaschmirtal bestätigt. Über die Modalitäten der
Zulassung des IKRK in Kaschmir wird derzeit noch mit der
indischen Regierung verhandelt. Das IKRK hat bereits im Januar 1994
ein Seminar über humanitäres Völkerrecht für Mitglieder der
Sicherheitskräfte veranstaltet und setzt entsprechenden
Unterricht an Polizei- und Armeeschulen im ganzen Land fort. Die
indische Regierung stand einer Evaluierungsmission eines
Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen nach Jammu und
Kaschmir unter Hinweis auf die Zuständigkeit der nationalen
Menschenrechtskommission in der Vergangenheit zurückhaltend
gegenüber. Im Zuge der zunehmenden Bereitschaft der indischen
Regierung zu Transparenz und Offenheit über die Situation der
Menschenrechte in Jammu und Kaschmir wird der VN-
Hochkommissar für Menschenrechte, Jos Ayalo Lasso, in den nächsten
Monaten auf Einladung der indischen Regierung nach Kaschmir
reisen, um sich ein Bild von der Situation vor Ort machen zu
können. Desgleichen erging eine Einladung an den VN-
Sonderberichterstatter über religiöse Intoleranz.
5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich gegenüber
der indischen Regierung dafür einzusetzen, daß die Forderungen
von Menschenrechtsorganisationen (unter anderem: eine
unabhängige Untersuchung aller Fälle von Folter, Tod im Polizeigewahrsam
und willkürlichen Erschießungen durch die Sicherheitskräfte zu
gewährleisten; alle Verantwortlichen für
Menschenrechtsverletzungen gerichtlich zur Rechenschaft zu ziehen; an alle Opfer bzw.
deren Familien und Hinterbliebenen eine Entschädigung zu
zahlen) gegenüber der indischen Regierung durchzusetzen, und wie
will die Bundesregierung die indische Regierung zur Umsetzung
dieser Forderungen bewegen?
Nach Ansicht der Bundesregierung sind der offene und
kontinuierliche Austausch über Defizite in der
Menschenrechtssituation und Möglichkeiten zu ihrer besseren Achtung und
Durchsetzung der beste Weg, zur Verbesserung der
Menschenrechtssituation in Indien beizutragen. Diese Ansicht wird auch von
Menschenrechtsorganisationen geteilt und findet Bestätigung in der
zunehmenden Offenheit und dem Engagement der indischen
Regierung, zur Eindämmung der Menschenrechtsverletzungen in
Jammu und Kaschmir beizutragen. Die Bundesregierung spricht
darüber hinaus aber auch mit anderen beteiligten Parteien in dem
Konflikt und fordert sie auf, nicht von außen zusätzlich zu einer
Verschärfung der Situation in Kaschmir beizutragen.
6. Schließt sich die Bundesregierung der Forderung von Amnesty
International hinsichtlich der Sondergesetze an, „die
Bestimmungen des Terrorist and Disruptive Acitivities Prevention Act TADA,
National Security Act NSA, und des Jammu & Kaschmir Public
Safety Act, die das UN-Human Rights Committee in deutlichem
Widerspruch zum International Convenant on Civil and Political
Rights sieht, zurückzuziehen ", und wie wird die Bundesregierung
diese Änderungen gegenüber der indischen Regierung einfordern?
Schon seit langem fordern Menschenrechtsorganisationen, die
indische Presse, Parteien fast aller Couleur und die indische
nationale Menschenrechtskommission die Abschaffung des
umstrittenen und häufig mißbrauchten TADA-Gesetzes. Die Verlängerung
bzw. Modifizierung des 1985 zur Befriedung des Punjab
geschaffenen Gesetzes, das im Mai 1995 ausläuft, steht derzeit im
Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion.
Die Bundesregierung würde eine Abschaffung des TADA als
wichtige Maßnahme im Rahmen der indischen Politik der
Transparenz begrüßen.
7. Wie hat sich die Bundesregierung für Masroof Sultan eingesetzt,
den die Sicherheitskräfte dreimal extralegal hinrichten wollten?
Die Bundesregierung hat vom Fall des Studenten Masroof Sultan
durch die ausführliche Presseberichterstattung und das
Informationsmaterial indischer Menschenrechts-Organisationen erst
nachträglich Kenntnis erlangt. Dieser wie auch andere konkrete
Fälle von Menschenrechtsverletzungen werden im Rahmen des
kontinuierlichen politischen Dialoges mit der indischen Regierung
über die Menschenrechte in Indien im allgemeinen und Kaschmir
im besonderen Berücksichtigung finden (vgl. auch Antwort zu
den Fragen 5 und 8).
8. Wie hat die Bundesregierung die Menschenrechtsverletzungen aus
dem vor einem Jahr veröffentlichten Bericht von Amnesty
International (Reports of Rape in 1993) gegenüber der indischen
Regierung angesprochen, und wie hat sie sich bei der indischen Seite für
eine Untersuchung der Vergewaltigungen und Bestrafung der
Täter eingesetzt?
Die Bundesregierung hat die indische Regierung sowohl in
bilateralen Demarchen der deutschen Botschaft in New Delhi als auch
in gemeinsamen EU-Demarchen wiederholt auf gravierende
Menschenrechtsverletzungen, insbesondere willkürliche
Inhaftierungen, Tod im Polizeigewahrsam, Hinrichtungen, Folter und
Vergewaltigungen, und Maßnahmen zu ihrer Ahndung bzw.
Abhilfe angesprochen. Sie hat wiederholt ihre Bedenken in bezug
auf die erheblichen Menschenrechtsverletzungen in Kaschmir
vorgetragen und der indischen Regierung versichert, daß sie die
Entwicklung der Menschenrechte in Indien aufmerksam verfolgt.
Das Thema Menschenrechte war insbesondere auch Gegenstand
der Gespräche von Bundesminister Dr. Klaus Kinkel in New Delhi
Ende Juli 1994 und zuletzt anläßlich des Besuches von
Bundesminister Dr. Norbert Blüm im April 1995.
9. Ist der Bundesregierung der Fall von Kunan Pushpura bekannt, wo
über einhundert Frauen von betrunkenen Soldaten vergewaltigt
wurden, und wie hat die Bundesregierung diesen Vorfall
gegenüber der indischen Regierung angesprochen?
Der Bundesregierung ist der Fall des Dorfes Kunan Pushpura, in
dem im Februar 1991 nach Angaben von Amnesty International
mindestens 23 Frauen und Mädchen mehrfach von Angehörigen
der Streitkräfte vergewaltigt worden sind, aufgrund von
Presseberichterstattungen und Informationsmaterial von nationalen und
internationalen Menschenrechtsorganisationen zur Kenntnis
gekommen. Die Bundesregierung hat diesen wie auch andere Fälle
gravierender Menschenrechtsverletzungen kontinuierlich im
Rahmen ihres intensiven politischen Dialoges mit der indischen
Regierung über die Verbesserung der Menschenrechtssituation in
Indien berücksichtigt (vgl. Antwort zu den Fragen 5 und 8).
10. Wann und in welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die
im Bericht von Amnesty International genannten
Menschenrechtsverletzungen gegenüber der indischen Regierung anzusprechen?
Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen Dialog mit
der indischen Regierung über die Verbesserung der
Menschenrechtssituation in Indien im allgemeinen und in Kaschmir im
besonderen und sieht darin die beste Möglichkeit, die Achtung
der Menschenrechte in Indien nachhaltig durchzusetzen. Der
Amnesty-International-Bericht und die ihm zugrundeliegende
Menschenrechtsthematik werden auch weiterhin ein wesentlicher
Gegenstand des Dialoges zwischen der Bundesregierung und der
indischen Regierung auf allen Ebenen sein.
11. Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus diesen
schweren Menschenrechtsverletzungen für die bevorstehenden
Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit mit
Indien ziehen?
Anläßlich der Regierungsverhandlungen über die
entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Indien vom 26. bis 28. April 1995
in New Delhi wurden auch die andauernden Verletzungen der
Menschenrechte in Indien angesprochen. Die Gespräche haben
an den kontinuierlichen Menschenrechtsdialog zwischen beiden
Regierungen auf hoher Ebene angeknüpft, darunter das
Gespräch, das Bundesminister Carl-Dieter Spranger mit dem
indischen Finanzminister Manmohan Singh dazu bereits im Februar
1994 führte.
Die Ermutigung der indischen Regierung zur noch
konsequenteren Respektierung der Menschenrechte ist ein wesentliches
Element unseres entwicklungspolitischen Dialoges mit Indien.]