Lage der Menschenrechte im indischen Jammu & Kashmir
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im indischen Bundesstaat Jammu & Kaschmir kommt es seit dem Wiederaufleben der politischen Bewegung für Selbständigkeit bzw. Unabhängigkeit 1989 wiederholt zu schweren Zusammenstößen zwischen Militär, Sicherheitskräften und der Zivilbevölkerung. Viele Beobachter und Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt schwerste Menschenrechtsverletzungen durch das Militär beklagt. Unter anderem hat amnesty international einen Bericht über Folter und Todesfälle im Gewahrsam der Sicherheitskräfte vorgelegt, der Details über den Tod von über 700 Menschen enthält, die seit 1989 im Bundesstaat Jammu & Kaschmir zu Tode gefoltert bzw. von den Sicherheitskräften willkürlich erschossen wurden.
Dies vorausgeschickt, fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung, die Angaben von Menschenrechtsorganisationen über 700 Menschen, die als Folge von Folter bzw. willkürlichen Erschießungen durch die Sicherheitskräfte ums Leben kamen, stützen können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung von amnesty international aus diesem Papier hinsichtlich der Gefährdung von abgeschobenen Asylbewerbern („The entire civil population is at risk of torture in areas where Indian government forces are engaged in counter-insurgency operations [..]"), und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dieser Beurteilung hinsichtlich der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern zu ziehen?
Wie sieht die Bundesregierung die Durchsetzung von Rechtsansprüchen und Einhaltung von Schutzvorschriften und anderen Menschenrechtsstandards in Indien gewährleistet, wenn ein Richter des High Court im Oktober 1994 angesichts der Tatsache, daß die Sicherheitskräfte sogar Habeas-Corpus-Anträge der Gerichte ignorieren, feststellen mußte: „Even this Court has been made helpless by the so-called law-enforcing agencies ... In short, there is total breakdown of law and order machinery'', und obwohl es nach Angaben von amnesty international trotz hunderter Fälle von schweren Menschenrechtsverletzungen und Vergewaltigungen nur zu einigen wenigen Verfahren kam und noch nie Mitglieder der Sicherheitskräfte wegen Foltervorwürfen im Gewahrsam der Sicherheitskräfte bestraft wurden?
In welcher Weise wird sich die Bundesregierung gegenüber der indischen Regierung dafür einsetzen, daß sie in Zukunft konstruktiv mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammenarbeitet, unabhängigen Menschenrechtsorganisationen Untersuchungen in allen Teilen Indiens ermöglicht werden, und daß die indischen Behörden ihre bereits im Mai 1994 zugesagte Einreisegenehmigung für den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen nach Jammu Kaschmir erteilen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich gegenüber der indischen Regierung dafür einzusetzen, daß die Forderungen von Menschenrechtsorganisationen (unter anderem: eine unabhängige Untersuchung aller Fälle von Folter, Tod im Polizeigewahrsam und willkürlichen Erschießungen durch die Sicherheitskräfte zu gewährleisten; alle Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen gerichtlich zur Rechenschaft zu ziehen; an alle Opfer bzw. deren Familien und Hinterbliebenen eine Entschädigung zu zahlen) gegenüber der indischen Regierung durchzusetzen, und wie will die Bundesregierung die indische Regierung zur Umsetzung dieser Forderungen bewegen?
Schließt sich die Bundesregierung der Forderung von amnesty international hinsichtlich der Sondergesetze an, „die Bestimmungen des Terrorist and Disruptive Acitivities Prevention Act TADA, National Security Act NSA, und des Jammu & Kaschmir Public Safety Act, die das UN-Human Rights Committee in deutlichem Widerspruch zum International Convenant on Civil and Political Rights sieht, zurückzuziehen" , und wie wird die Bundesregierung diese Änderungen gegenüber der indischen Regierung einfordern?
Wie hat sich die Bundesregierung of Masroof Sultan eingesetzt, den die Sicherheitskräfte dreimal extralegal hinrichten wollten?
Wie hat die Bundesregierung die Menschenrechtsverletzungen aus dem vor einem Jahr veröffentlichten Bericht von amnesty international (Reports of Rape in 1993) gegenüber der indischen Regierung angesprochen, und wie hat sie sich bei der indischen Seite für eine Untersuchung der Vergewaltigungen und Bestrafung der Täter eingesetzt?
Ist der Bundesregierung der Fall von Kunan Pushpura bekannt, wo über einhundert Frauen von betrunkenen Soldaten vergewaltigt wurden, und wie hat die Bundesregierung diesen Vorfall gegenüber der indischen Regierung angesprochen?
Wann und in welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die im Bericht von amnesty international genannten Menschenrechtsverletzungen gegenüber der indischen Regierung anzusprechen?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus diesen schweren Menschenrechtsverletzungen für die bevorstehenden Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit mit Indien ziehen?