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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Bergtragödie des Deutschen Alpenvereins (DAV) in Nepal (G-SIG: 13010404)

Tödlicher Absturz von zehn Trekking-Touristen und einem Sherpa-Führer im November 1994 in Nepal, Report eines Untersuchungsausschusses über die Unglücksursache, Verpflichtung deutscher Reiseunternehmen keine illegalen kommerziellen Bergbesteigungen anzubieten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.05.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/114218. 04. 95

Bergtragödie des Deutschen Alpenvereins (DAV) in Nepal

der Abgeordneten Halo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im November 1994 stürzten in Nepal zehn Trekking-Touristinnen/Touristen aus Deutschland und der Schweiz sowie ein Sherpaführer am 6 061 Meter hohen Pisang Peak tödlich ab. Es handelte sich um die größte Bergtragödie des Deutschen Alpenvereins nach dem Zweiten Weltkrieg, um die zweitgrößte in der Geschichte des Himalaya-Königreiches Nepal. In Deutschland und der Schweiz weitgehend unbemerkt blieben zahlreiche Ungereimtheiten, Unwahrheiten über die Rettungsaktion seitens des DAV und seines nepalesischen Partners „International Trekking" sowie eine merkwürdige Informationspolitik der beiden Veranstalter. Alarmiert durch Presseberichte in der Hauptstadt Kathmandu setzte das Tourismusministerium einen sechsköpfigen Untersuchungsausschuß ein, der Ende Januar 1995 seinen Report vorlegte.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wann und in welcher Form wurde die Bundesregierung z. B. durch das Auswärtige Amt von dem Unglück informiert? Wie ist sie tätig geworden?

2

Wann wurde sie von der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses in Nepal in Kenntnis gesetzt?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Report dieses Untersuchungsausschusses, der unter anderem die Unglücksursache, den Tod des Sherpas, die stark verspätete Rettungsaktion und illegales kommerzielles Bergsteigen untersuchte, oder hat sie sich um diesen Report bemüht?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorwürfe des nepalesischen Tourismusministeriums gegen den DAV-Summit Club wegen Fahrlässigkeit, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Aufklärung dieser Vorgänge ergriffen?

5

Hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, daß die für die Untersuchungen benötigten Informationen (Berichte, Fotos oder Videofilme) der Regierung Nepals oder der für Trekking-Gipfel zuständigen Organisationen vorgelegt wurden? Hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, daß die Adresse des einzigen Überlebenden bekannt gegeben wurde, damit er als wichtiger Zeuge befragt werden konnte?

6

Sieht die Bundesregierung gesetzliche Möglichkeiten, deutsche Reiseveranstalter zu verpflichten, sich an die in dem Reiseland gültigen Vorschriften und Gesetze zu halten, so daß z. B. unerlaubte Berge zur Besteigung sowie eine Reise in ein absolutes Sperrgebiet nicht ins Programm der Reiseveranstalter aufgenommen werden?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob an den DAV-Summit Club Schadensersatzforderungen gestellt werden und wie diesen nachgekommen wird? Gibt es gesetzliche Möglichkeiten, einen Fonds zur Begleichung von nicht abgedeckten Schadensersatzforderungen einzurichten?

Bonn, den 27. März 1995

Halo Saibold Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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