Lageberichte des Auswärtigen Amtes
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lageberichte des Auswärtigen Amtes
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist es zutreffend, daß die Lageberichte des Auswärtigen Amtes seit März 1995 und zukünftig mit dem Vermerk „Verschlußsache — Nur für den Dienstgebrauch" versehen werden?
Wenn ja, kann dies für die Verwaltungsgerichte zur Folge haben, daß die Lageberichte nicht mehr in öffentlich zugänglichen Dokumentationen abgelegt werden und auch Rechtsanwälten nicht mehr zugänglich gemacht werden dürfen?
Wie wäre ein solches Verfahren damit in Einklang zu bringen, daß in Gerichtsverfahren sämtliche vom Gericht verwendeten Beweismittel und Erkenntnisquellen den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden müssen?
Umfaßt die Bereitschaft der Bundesregierung, Anfragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach der asyl- und abschieberelevanten Situation in bestimmten Herkunftsländern zu beantworten, wie dies in Antworten auf die Anfragen des Abgeordneten Gerd Poppe vom 3. November 1992 sowie des Abgeordneten Detlev von Larcher vom 21. April 1994 erklärt wurde, die Bereitstellung der Lageberichte, oder ist dem Abgeordneten lediglich die persönliche Einsichtnahme in die Lageberichte in den Räumlichkeiten des Auswärtigen Amtes gestattet?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Geheimhaltungspolitik zu einem Vertrauen der Öffentlichkeit in die Objektivität und Zuverlässigkeit ihrer Länderberichte beiträgt?