Informationsquellen des Auswärtigen Amtes zur Einschätzung der Lage der Kurden in der Westtürkei
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zu einem von der Evangelischen Akademie Mühlheim am 7. April 1995 veranstalteten Fachgespräch über die Vertretbarkeit von Abschiebungen von Kurden in die Türkei wurde u. a. auch das Auswärtige Amt eingeladen.
Der angesprochene Vertreter des Auswärtigen Amtes machte seine Teilnahme davon abhängig, daß zu dem Gespräch auch der türkische Botschafter eingeladen wird. Als Begründung wurde angegeben, der Botschafter könne am besten über die Lage von Kurden in der Westtürkei berichten.
Dies vorausgeschickt fragen wir die Bundesregierung:
Fragen2
Ist aus dem oben genannten Vorgang zu schließen, daß das Auswärtige Amt selbst nicht über ausreichende Informationen zur Bewertung der Lage von Kurden in der Westtürkei verfügt?
Wenn ja, worauf gründen sich die Angaben des Auswärtigen Amtes in den Lageberichten und Stellungnahmen in Einzelfällen, Kurden würden im Westen der Türkei in einem „friedlich integrierten Zustand" leben und seien keiner Verfolgung ausgesetzt?
Ist die Bundesregierung generell oder nur im Fall der Türkei der Auffassung, daß bei der Beurteilung der Frage, ob bestimmte Gruppen oder Personen politischer Verfolgung ausgesetzt sind, die Repräsentanten des Verfolgerstaates die zuverlässigsten Auskünfte geben können?