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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Artenschutzpolitik der Bundesregierung und Verhalten der Delegation auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (G-SIG: 13010437)

Ausführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, neue EU-Artenschutzverordnung, Abstimmungsverhalten der deutschen Delegation auf der Konferenz von Lauderdale, Mitarbeit im Tier-Ausschuß

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

16.05.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/123727. 04. 95

Artenschutzpolitik der Bundesregierung und Verhalten der Delegation auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen

des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Artenschutzpolitik der Bundesregierung und Verhalten der Delegation auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hat die Bundesregierung für die Durchführung und Durchsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gesorgt?

2

In welchen Punkten, mit welchen Zielen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung vor und während des Halbjahres der deutschen Ratspräsidentschaft im Rat der Europäischen Union (EU) politische Impulse zur Verbesserung der Durchführung und Durchsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in der Europäischen Union und zur Vorbereitung von Entscheidungen auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz gesetzt (Lauderdale 1994)?

3

Welche politischen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, in der EU-Artenschutzverordnung die Verhältnisse im schrankenlosen Binnenmarkt zu berücksichtigen?

4

Hält die Bundesregierung die aktuelle Entwurfsfassung der Kommission zur neuen EU-Artenschutzverordnung für geeignet, die wichtigsten Forderungen und Empfehlungen des vom World Conservation Monitoring Centre und vom International Union for the Conservation of Nature/World Conservation Union (IUCN) — Environmental Law Centre bereits 1988 im Auftrag der EG-Kommission vorgelegten Gutachtens „Application of the Convention on the International Trade of Endangered Species (CITES) in the European Community" umzusetzen?

5

Was hat die Bundesregierung unternommen, um diesen Gutachten Geltung in der Entwurfsfassung zu verschaffen?

6

Welche Initiativen hat die Bundesregierung bilateral oder innerhalb der Gremien der Europäischen Union ergriffen, um das Problem des ungleichen Vollzugs des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in den Mitgliedstaaten, der berüchtigten „weakest points" an den Außengrenzen der Europäischen Union, zu lösen und insbesondere Spanien und Griechenland zu einer adäquaten Durchführungspraxis zu veranlassen?

7

Inwieweit trifft es zu, daß die deutsche Delegation den in einem auf der Konferenz von Lauderdale vorgelegten offiziellen Bericht des Washingtoner Artenschutz-Sekretariats vorgebrachten Kritikpunkten, Vorwürfen und Empfehlungen an die Adresse der EU (Mangelhafte Koordination, betrügerischer Gebrauch von Genehmigungen, unzureichende nationale Gesetzgebung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Artenschutzrechts) als Repräsentant der EU kaum etwas zu entgegnen hatte?

8

Wie wird die Bundesregierung ihrer beachtlichen Verantwortung gerecht, die sie im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und der Europäischen Union trägt für die Erhaltung der weltweiten Biodiversität gegen den wachsenden internationalen Bandenhandel mit Artenschutz-„Waren" — angesichts vor allem der Tatsache, daß Deutschland innerhalb der Europäischen Union und diese im weltweiten Maßstab die dominierenden Konsumentenländer auf den meisten Sektoren dieses Plünderungsmarktes sind?

9

Auf welche Weise und mit welchen Zielen wird sich die Bundesregierung an der noch in diesem Jahr zu gründenden Arbeitsgruppe der Europäischen Union zur besseren Durchsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in der Union und zur Verabschiedung einer adäquaten neuen Artenschutzverordnung der Europäischen Union beteiligen?

10

Welchen Neuaufnahme-, Rückstufungs-, Hochstufungsanträgen für einzelne Arten bzw. Artengruppen und welchen Anträgen auf Neufestsetzung von Exportquoten für Jagdtrophäen hat die deutsche Delegation in Fort Lauderdale zugestimmt, und welche hat sie aus welchen Gründen abgelehnt?

11

Wie hat sich die deutsche Delegation bei den Abstimmungen zu folgenden zu schützenden Tierarten verhalten, und aus welchen Gründen hat sie sich hierbei nicht für eine konsequentere Unterschutzstellung und Artenschutzerhaltung entschlossen

a) Afrikanisches Breitmaulnashorn,

b) Asiatische Bengalkatze,

c) Südamerikanischer Mohrenkaiman,

d) Afrikanischer Elefant,

e) Leopard?

12

Inwieweit trifft es überdies zu, daß die deutsche Delegation dafür gestimmt hat, daß künftig die Jagdländer faktisch alle ine darüber befinden, ob Jagdtrophäen-Abschußquoten der Erhaltung und Verbreitung der gejagten Tierbestände abträglich sind oder nicht („non-detriment-finding ")?

13

Inwieweit trifft es außerdem zu, daß die deutsche Delegation der abermaligen Erhöhung der Trophäen-Abschußquoten für Leoparden in mehreren Ländern zugestimmt hat?

14

Welches sind die artenschutzpolitischen Ziele für die Mitarbeit des deutschen Vertreters im Tier-Ausschuß des Washingtoner Artenschutzübereinkommens bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz?

Bonn, den 2. März 1995

Dr. Jürgen Rochlitz Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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