Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/1528
13. Wahlperiode
31.05. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld), Dr. Uschi
Eid, Dr. Angelika Köster-Loßack und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/1365 —
Position der Bundesregierung im Vorfeld des Gipfeltreffens der „Gruppe der 7"
in Halifax zur künft igen Rolle und Reform der internationalen Finanzinstitutionen
Die sieben führenden Industrieländer (G 7) haben vor einem Jahr auf
dem Gipfeltreffen in Neapel ihre Verantwortung zur Reform und
Erneuerung der vor einem halben Jahrhundert in Bretton Woods
geschaffenen internationalen Institutionen unterstrichen. Sie haben vereinbart,
sich bei ihrem diesjährigen Gipfeltreffen Mitte Juni in Halifax/Kanada
auf zwei Fragen zu konzentrieren:
„1. Wie können wir sicherstellen, daß die Weltwirtschaft des 21.
Jahrhunderts für nachhaltige Entwicklung mit guten Arbeitsplätzen,
wirtschaftlichem Wachstum und expandierendem Handel sorgt, um die
Prosperität und das Wohlergehen unserer Völker und der Welt zu
fördern?
2. Welche institutionellen Veränderungen könnten vonnöten sein, um
diese Herausforderungen zu bestehen und so das Wohlergehen und die
Sicherheit unserer Völker auch in Zukunft zu gewährleisten?"
(Gipfelkommuniqué von Neapel, zit. nach: Bulletin des Presse- und
Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 67/15. Juli 1994)
Seit dem Wirtschaftsgipfel von Neapel hat die öffentliche Diskussion
über die Rolle der internationalen Finanzinstitutionen, vor allem des
Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank, zahlreiche
neue Impulse bekommen. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang
beispielsweise an die Debatten anläßlich des 50. Jahrestages der
Bretton-Woods-Konferenz auf und am Rande der Jahrestagung von IWF und
Weltbank im letzten Oktober in Mad rid, an die Veröffentlichung des
Berichts der „Commission on Global Governance" im Februar 1995, an
den Weltgipfel der Vereinten Nationen über soziale Entwicklung
(WSSD) im letzten März in Kopenhagen und an die internationale
Diskussion im Gefolge der mexikanischen Finanzkrise seit Anfang dieses
Jahres. In diesem Zusammenhang hat die öffentliche Kritik an IWF und
Weltbank weiter zugenommen, insbesondere an den Fehlschlägen der
von ihnen verantworteten Strukturanpassungspolitik, an ihrer
mangelhaften Fähigkeit zur Vorhersage von Krisenentwicklungen im Bereich
von Währung und Finanzen, an der fehlenden Transparenz und
demokratischen Kontrolle ihrer Entscheidungsstrukturen und an den sozial
und ökologisch fragwürdigen Folgen ihrer Projektpolitik. Insbesondere
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
29. Mai.1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Nichtregierungsorganisationen fordern eine grundlegende
Neubestimmung der Rolle von IWF und Weltbank im Rahmen einer
weitreichenden Reform des Gesamtsystems der internationalen
Institutionen. Vor diesem Hintergrund — und auch mit Blick auf die
Veranstaltungen der Vereinten Nationen zu ihrem 50. Jahrestag im kommenden
Herbst sowie im Kontext der Diskussionen um eine Reform des UN
-
Systems — richten sich hohe Erwartungen an die Beratungen und
Beschlüsse des G-7-Gipfeltreffens in Halifax.
1. Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung dem kommenden
Wirtschaftsgipfel von Halifax im Zusammenhang mit den
erwähnten Diskussionen um eine Reform der internationalen
Finanzinstitutionen IWF und Weltbank bei?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das G-7-Treffen in
Halifax dazu genutzt werden sollte, die Rolle der internationalen
Finanzinstitutionen im 21. Jahrhundert neu zu definieren?
4. Wo sieht die Bundesregierung in der Politik und den derzeitigen
Strukturen der internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere
von IWF und Weltbank, den größten Ref ormbedarf?
Verfügt sie mit Blick auf die Beratungen von Halifax über ein
eigenständiges Reform- bzw. Erneuerungskonzept, und wenn ja,
welche Grundelemente beinhaltet dies?
Beim Wirtschaftsgipfel 1994 in Neapel wurde vereinbart zu
prüfen, ob die internationalen Finanzinstitutionen angemessen für
die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerüstet sind. Zu
dieser Bestandsaufnahme gibt nicht nur das 50jährige Bestehen
der VN-Organisationen sowie von IWF und Weltbank Anlaß. Mit
dem Wegfall des eisernen Vorhangs ist die internationale
Zusammenarbeit und wirtschaftliche Verflechtung weltweit zum
bestimmenden Faktor geworden. Offene Grenzen und ein rasch
wachsender internationaler Finanz- und Warenaustausch
unterstreichen die Notwendigkeit wirkungsvoller internationaler
Organisationen als Foren internationaler Kooperation. Die
Bundesregierung mißt deshalb der jetzt beim Wirtschaftsgipfel in Halifax
anstehenden Diskussion große Bedeutung zu.
Sie teilt jedoch nicht die in der Vorbemerkung zum Ausdruck
kommende undifferenzierte Kritik an IWF und Weltbank. Im
Gegenteil: Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, IWF und
Weltbank haben in der Vergangenheit flexibel auf neue
Herausforderungen reagiert. Sie haben dazu beigetragen, die Ölkrisen
der 70er Jahre zu überwinden. Auch ihr Beitrag zur Überwindung
der Schuldenprobleme der Entwicklungsländer war von
entscheidender Bedeutung. Ihre wirkungsvolle Unterstützung der
Transformationsländer bei der Integration in das Weltwährungssystem
belegt erneut ihre Effizienz. Die Bundesregierung sieht deshalb
keinen Anlaß für ein grundlegendes Reform- bzw.
Erneuerungskonzept. Sie hält es auch nicht für erforderlich, die Rolle der
internationalen Finanzinstitutionen im 21. Jahrhundert „neu zu
definieren". Dies schließt jedoch nicht aus, daß
Fortentwicklungen und Reformen in Einzelbereichen angeraten sind. Zu einem
Beispiel vgl. Antwort zu Frage 18.
2. Welchen Einfluß werden in diesem Zusammenhang nach Meinung
der Bundesregierung
a) die Diskussionen in den Entscheidungsgremien von IWF und
Weltbank (Interimsausschuß oder Entwicklungsausschuß) und
b) die Diskussionen in anderen VN-Organisationen,
beispielsweise im Rahmen der VN-Vollversammlung oder des ECOSOC,
haben?
7. Worin besteht nach Meinung der Bundesregierung die
demokratische Legitimation der G 7, außerhalb der Gremien der Vereinten
Nationen die Weltwirtschaftspolitik zu koordinieren und
weitreichende Vorschläge zur Reformierung der Bretton-Woods-
Organisationen zu debattieren und ggf. zu beschließen?
8. Verfügt die „Gruppe der 7" nach Auffassung der Bundesregierung
über hinreichende Konsultationsmechanismen, um eine wachsende
Zahl von emerging economies (z. B. China, Indonesien, Malaysia,
Brasilien, Mexiko, Indien, Südkorea usw.) in weltwirtschaftlich
relevante Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
9. In welcher Weise und in welchen Gremien wird nach Auffassung
der Bundesregierung sichergestellt, daß Beschlüsse der G 7, die für
viele Staaten von großer Bedeutung sind, in angemessener Form
mit diesen diskutiert und abgestimmt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehenden Möglichkeiten
internationaler Konsultationsmechanismen, und hält sie diese für
ausreichend?
Wenn nein, welche konkreten Vorschläge wird sie in die
Verhandlungen einbringen, um den Konsultationsprozeß zwischen den G 7
-
Ländern und der übrigen Welt auf institutioneller Ebene zu
optimieren?
Die sieben größten Industrieländer tragen aufgrund ihrer
wirtschaftlichen Bedeutung eine besondere Verantwortung für das
internationale Wirtschafts- und Währungssystem. Hieraus erklärt
sich auch die Rolle der G 7 als währungs- und
wirtschaftspolitisches Kooperationsgremium. Daneben haben die G 7 in der
Vergangenheit wiederholt Anstöße in unterschiedlichen Bereichen,
etwa im Rahmen der Schuldenstrategie, bei der Fortentwicklung
der internationalen Organisationen oder bei der Koordinierung
der Unterstützung der Transformationsländer, gegeben. Dabei
handelte es sich jedoch nicht um Beschlüsse, sondern um
Anregungen, die von den zuständigen Gremien der betroffenen
internationalen Organisationen aufgenommen, dort diskutiert und
bei Billigung durch die Mitgliedschaft auch umgesetzt wurden.
Durch die Diskussion solcher Vorschläge in den zuständigen
internationalen Gremien, durch umfangreiche bilaterale Kontakte
zwischen den G-7-Ländern und anderen Ländern ist aus Sicht der
Bundesregierung gewährleistet, daß ein Dialog über die
anstehenden Fragen eröffnet wird, an dem die ganze
Völkergemeinschaft beteiligt ist. Dies gilt auch für die in Frage 8
angesprochenen „emerging economies". Von daher sieht die Bundesregierung
keine Notwendigkeit, Vorschläge zur institutionellen Reform des
Konsultationsprozesses in die Gipfelgespräche einzubringen.
5. Die „Commission on Global Governance" hat vorgeschlagen, im
Jahre 1998 eine von den Vereinten Nationen getragene
Weltkonferenz über „Global Governance" abzuhalten. Wird sich die
Bundesregierung in Halifax dafür einsetzen, daß die G-7 diese Initiative
unterstützen?
Die Staatengemeinschaft hat diesen Vorschlag bisher nicht
aufgegriffen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, hierzu
eine Initiative zu ergreifen. Vergleiche hierzu auch Antwort zu
Frage 10.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Rolle und
Effektivität der „Gruppe der 7", und zwar
a) als wirtschafts- und währungspolitisches Koordinationsgremium
der G-7-Länder untereinander,
b) als weltwirtschaftliches Steuerungsinstrument,
c) als Initiativgremium in der internationalen Umweltpolitik,
d) als entwicklungspolitische Impulsgeberin?
Die Zusammenarbeit der sieben großen Industrieländer hat in den
letzten Jahren wichtige Anstöße für die Fortentwicklung des
internationalen Handels- und Währungssystems gegeben. Dies hat zur
Stabilität des internationalen Wirtschafts- und Finanzsystems
beigetragen. Die handelspolitischen Gespräche im Rahmen der
Uruguay-Runde konnten erfolgreich abgeschlossen werden; die
Integration der Transformationsländer in die Weltwirtschaft wurde
unterstützt. Die G 7 verstehen sich jedoch keinesfalls als
„Koordinationsgremium" oder „weltwirtschaftliches
Steuerungsinstrument". Ziel der G-7-Länder ist vielmehr die Abstimmung einer
gemeinsamen Strategie zur Lösung der anstehenden Probleme.
Ob und in welchem Maße diese Lösungsvorschläge tatsächlich
umgesetzt werden, hängt von den für die betreffenden Fragen
zuständigen Entscheidungsgremien ab.
Der Umweltschutz nimmt auf Initiative des Bundeskanzlers seit
einigen Jahren einen festen Platz auf der Tagesordnung der
Wirtschaftsgipfel ein. Eine Reihe wichtiger umweltpolitischer
Anstöße von globaler Bedeutung haben ihren Ursprung in den
Wirtschaftsgipfeln. So geht beispielsweise das Pilotprogramm zur
Bewahrung des brasilianischen Regenwaldes, das G-7-
Aktionsprogramm zur Erhöhung der nuklearen Sicherheit in den Staaten
Mittel- und Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion ebenso
auf die Initiative der G 7 zurück wie die im Rahmen der OECD/
IEA weiterverfolgte Klimatechnologie-Initiative. Die
Bundesregierung wird sich auf dem bevorstehenden Treffen der G 7 in
Halifax dafür einsetzen, daß die Bedeutung der Wirtschaftsgipfel
als „Motor" für wichtige globale Umweltaktivitäten weiterhin
bestehenbleibt.
Die Bundesregierung begrüßt, daß bei den Wirtschaftsgipfeln
Armutsbekämpfung und Entwicklungsfragen stets eine
bedeutende Rolle spielten. In der Vergangenheit haben die G 7
wegweisende Impulse für die Fortentwicklung der internationalen
Schuldenstrategie gegeben. Insbesondere für die ärmeren und ärmsten
besonders hochverschuldeten Länder haben G-7-Vorschläge die
Verbesserung von Umschuldungskonditionen des Pariser Clubs
erheblich beeinflußt und nunmehr Schuldenerlasse bis zu zwei
Dritteln ermöglicht.
10. Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen, wie sie
beispielsweise im „Human Development Report" des UNDP oder im
Bericht der „Commission on Global Governance" oder auch in
anderen internationalen Stellungnahmen enthalten sind,
a) im Rahmen der Vereinten Nationen — parallel zum VN-
Sicherheitsrat — einen Wirtschaftlichen Sicherheitsrat als oberste
weltwirtschaftliche Entscheidungs- und Regulierungsinstanz
einzurichten, oder
b) den ECOSOC durch eine Reform zu einem solchen
Weltwirtschaftlichen Sicherheitsrat auszubauen?
a) Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen um Reform
des Wirtschafts- und Sozialbereichs der VN. Hierzu gehört die
Stärkung des ECOSOC als Lenkungs- und
Überwachungsorgan innerhalb dieses Systems. Allerdings hat der Vorschlag,
einen zusätzlichen „Wirtschaftlichen Sicherheitsrat" in
Ergänzung zum bestehenden VN-Sicherheitsrat zu schaffen, weder
bei den Entwicklungsländern noch bei den Industrieländern
Unterstützung gefunden.
Nachhaltige Entwicklung und Frieden sind untrennbar
miteinander verbunden. Dieser Gedanke wird zur Zeit in der
Generalversammlung thematisch aufgearbeitet. Hierbei werden
auch institutionelle Fragen erörtert. Die Bundesregierung
beteiligt sich an der weiteren Ausarbeitung einer „Agenda für
Entwicklung" auf Basis des Berichts des VN-Generalsekretärs,
wobei der Interdependenz zwischen Frieden und nachhaltiger
Entwicklung durch klar formulierte Mandate für bestehende
VN-Gremien Rechnung zu tragen sein wird.
b) Wenn die Bundesregierung sich für eine Stärkung des
ECOSOC einsetzt, so geht es um dessen Rolle, wie sie in der
Charta der Vereinten Nationen vorgegeben ist. Sie setzt sich
für eine Konzentration des ECOSOC auf Lenkungs- und
Überwachungsfunktionen ein.
Ausdruck des Engagements der Bundesregierung ist auch, daß
sie aktiv und kontinuierlich auf Ministerebene in der VN
-
Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) mitarbeitet.
Bundesminister Dr. Klaus Töpfer war in der Sitzungsperiode
1994/1995 Vorsitzender dieses Gremiums. Außerdem hat sie an
den Beratungen im ECOSOC 1994 zur Agenda für Entwicklung
auf Staatssekretärsebene teilgenommen.
11. Welche Vorstellungen vertritt die Bundesregierung in bezug auf
Forderungen nach einer Demokratisierung der inneren
Entscheidungsstrukturen von IWF und Weltbank, vor allem in bezug auf
eine Stärkung des Einflusses des Südens in diesen Institutionen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine
Neuverteilung der Stimmrechte nach dem Maßstab des vom IWF
entwickelten Indikators der realen Kaufkraftparität?
Die Bundesregierung hält das derzeitige System der
Entscheidungsstrukturen in IWF und Weltbank für effizient. Die
Verteilung der Stimmrechte nach Kapitalanteilen bzw. Quoten stellt ein
angemessenes Verhältnis zwischen finanzieller Verantwortung
und Einflußmöglichkeit sicher.
Die Stimmrechtsanteile bei IWF und Weltbank orientieren sich am
Finanzierungsbeitrag, den die einzelnen Mitgliedsländer
bereitstellen.
Die Kapitalanteile bzw. Quoten und damit auch die Stimmrechte
werden nach der Wirtschaftskraft und der außenwirtschaftlichen
Verflechtung bemessen. Schlüsselgrößen sind z. B.
Volkseinkommen, Währungsreserven und Anteil am Welthandel. Die
Bezugnahme auf diese wirtschaftlichen Schlüsselgrößen liefert einen
stabileren und aussagekräftigeren Maßstab als eine Verteilung
der Stimmrechte auf der Basis realer Kaufkraftparität. Eine
Abkehr von diesem Grundsatz würde die Finanzierungsbasis des
IWF und der Weltbank in Frage stellen. Im übrigen werden
Beschlüsse in diesen Organisationen zum allergrößten Teil
einvernehmlich getroffen.
12. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung die künftige
Kompetenz- und Arbeitsteilung zwischen IWF, Weltbank und WTO
einerseits und den mit Wirtschafts- und Entwicklungsfragen befaßten
Organisationen des VN-Systems im engeren Sinne, insbesondere
UNCTAD und UNIDO, aussehen, insbesondere in bezug auf
Fragen der Währung und Finanzen, Handel und
Entwicklungsfinanzierung und Aufgaben einer weltweiten Sozialpolitik?
Die Aufgabenteilung zwischen den Organisationen ist durch ihre
Mandate beschrieben. In der Anpassung an sich ändernde
weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen sind Überschneidungen und
Doppelarbeit zu vermeiden. Armutsbekämpfung und nachhaltige
Entwicklung erfordern Koordinierung und Zusammenarbeit, um
eine kohärente Politik der multilateralen Organisationen
sicherzustellen und die jeweiligen komparativen Vorteile auszunutzen.
Soweit sich hier Überschneidungen zu VN-Organisationen
ergeben, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, diese
Überschneidungen abzubauen, um so die Gesamteffizienz des
Systems zu steigern.
13. Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen, wie sie u. a.
von der „Volckers-Kommission" gemacht wurden, die eine
Konzentration des IWF auf währungspolitische Koordinationsfunktionen
sowie auf die Finanzierung kurzfristiger Zahlungsbilanzhilfen bei
gleichzeitigem Rückzug aus entwicklungspolitischen Aufgaben
vorsehen?
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß der IWF
entwicklungspolitische Aufgaben übernommen hat. Richtig ist
allerdings, daß bei der ursachenadäquaten Überwindung von
Zahlungsbilanzproblemen auch strukturpolitische Ursachen
berücksichtigt werden müssen. Strukturpolitische Reformen sind
gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung für
entwicklungspolitische Fortschritte und damit ein wichtiger Themenbereich für die
Weltbank. Die sich hieraus ergebenden Überschneidungen sind
letztlich z. T. unvermeidbar. Eine enge Zusammenarbeit von IWF
und Weltbank gewährleistet, daß sich hieraus keine Spannungen
in der Beratung der Länder ergeben.
14. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung in bezug auf die
Lösung des Problems der Verschuldung der Entwicklungsländer,
insbesondere der ärmsten Entwicklungsländer, bei multilateralen
Institutionen, insbesondere bei IWF und Weltbank?
Die umfangreichen Studien von IWF und Weltbank belegen, daß
die Verschuldung gegenüber den internationalen
Finanzinstitutionen kein globales Problem darstellt, sondern auf Einzelfälle
beschränkt ist. Die Bundesregierung teilt die Auffassung dieser
Institutionen, daß die Länder mit hoher multilateraler
Verschuldung bei flexibler Anwendung des bestehenden
Instrumentariums adäquat und ausreichend unterstützt werden können.
Voraussetzung ist hierfür, daß die ärmsten und hochverschuldeten
Länder in Zukunft von allen bilateralen und multilateralen
Gebern im wesentlichen konzessionäre Finanzmittel erhalten, die
Länder ihre Reformen durchhalten und sich ihre
Exporteinnahmen befriedigend entwickeln.
15. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der britischen
Regierung, Schuldenerleichterungen in diesem Bereich durch den
Verkauf eines Teils der Goldvorräte des IWF zu finanzieren?
Die Bundesregierung steht Überlegungen sehr zurückhaltend
gegenüber, zum Abbau der Schuldenprobleme einzelner Länder
gegenüber multilateralen Institutionen auf die Goldreserven des
IWF zurückzugreifen. Die Goldreserven des IWF sind Grundlage
seiner finanziellen Solidität. Diese darf nicht geschwächt werden.
Die Schuldenprobleme dieser Länder sollten vielmehr durch volle
Ausschöpfung bestehender Finanzierungsinstrumente bei den
internationalen Organisationen gelöst werden.
16. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das multilaterale
Schuldenproblem durch die Umverteilung neuer
Sonderziehungsrechte zugunsten der Schuldnerländer zu lösen?
Nach den Statuten des IWF können SZR nur zugeteilt werden,
wenn ein weltweiter (globaler) Bedarf nach Ergänzung der
Währungsreserven besteht. Die Verwendung für
Finanzierungsprobleme einzelner Ländergruppen wäre nicht durch die Statuten
gedeckt.
17. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, multilaterale
Schuldenerleichterungen aus den vorhandenen Kapitalreserven
der Weltbank zu finanzieren?
Die Bundesregierung strebt an, einzelfallbezogen multilaterale
Schuldenerleichterungen im IDA-Kontext durch Umstellung von
Darlehen auf Zuschüsse für arme und multilateral besonders
hochverschuldete Länder zu ermöglichen.
Die Bundesregierung lehnt einen generellen Zugriff auf
vorhandene Kapitalreserven als Mittel zur Finanzierung von
Schuldenerleichterungen ab. Die derzeitige Reservenbildung der Bank ist
angemessen. Sie dient auch einer günstigen Refinanzierung der
Weltbank am Kapitalmarkt. Der Vorteil einer wirtschaftlich
günstigen Refinanzierung wird an die Kreditnehmerländer
weitergegeben und trägt somit auch zu einer Erleichterung ihrer
Verschuldungssituation bei.
18. Welche Konsequenzen sind nach Auffassung der Bundesregierung
aus der jüngsten Finanzkrise Mexikos in bezug auf die
Weiterentwicklung und Ausgestaltung der weltwirtschaftlichen
Steuerungsinstrumente zu ziehen?
19. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des
Geschäftsführenden Direktors des IWF, Michel Camdessus, eine IWF-
Sonderfazilität zur finanziellen Hilfe für Länder zu schaffen, die von
internationalen Währungsspekulationen betroffen sind?
20. Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine gestärkte
Überwachungsfunktion („surveillance") des IWF ausgestaltet
werden, um „künftige Mexikos" zu vermeiden?
Die Ereignisse in Mexiko haben insbesondere verdeutlicht, daß
die wirtschaftliche Überwachung (Surveillance) des IWF gestärkt
werden muß. Dies war auch übereinstimmende Meinung der
Mitglieder des Interimsausschusses bei seiner Frühjahrssitzung im
April in Washington. Es geht vor allem darum, die Früherkennung
zu verbessern, um Krisen nicht erst entstehen zu lassen.
Die Länder selbst stehen in der Verantwortung, den IWF
rechtzeitig durch Offenlegung entsprechender Daten über ihre
Wirtschaftslage auf dem laufenden zu halten. Darüber hinaus muß der
Dialog zwischen IWF und Mitgliedstaaten intensiviert werden.
Die rasche Reaktion des IWF durch Vereinbarung einer an den
Ursachen der Probleme einsetzenden
Bereitschaftskreditvereinbarung mit Mexiko unterstreicht, daß die vorhandenen
Instrumente und Finanzmittel ausreichen, um mit solchen Problemen
fertig zu werden.
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, neue
Sonderfazilitäten beim IWF zu schaffen.
21. Welche anderen Aufgaben sieht die Bundesregierung für den IWF
bei der Überwachung der internationalen Finanz- und
Kapitalmärkte?
Die Überwachung der internationalen Finanz- und Kapitalmärkte
ist nicht Aufgabe des IWF. Hier sind die unterschiedlichen Bank-
und Wertpapieraufsichtsgremien gefragt, die ihre Aktivitäten auf
internationaler Ebene koordinieren. Dessen ungeachtet ist der
IWF gehalten, im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit den
Mitgliedsländern darauf zu achten, daß seine Mitgliedsländer
angemessene und effiziente Aufsichts- und Überwachungsorgane
haben.
22. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des US-
amerikanischen Nobelpreisträgers James Tobin, der auf dem
Weltsozialgipfel auch durch den französischen Präsidenten François Mitterrand
unterstützt wurde, eine Steuer auf internationale Kapital- und
Währungsbewegungen einzuführen?
Die Bundesregierung lehnt eine Besteuerung internationaler
Kapital- und Währungsbewegungen ab. Das Ziel von Tobin, die
von ihm als überwiegend spekulativ angesehenen kurzfristigen
Kapitalbewegungen und damit die Währungsspekulation zu
verringern, ließe sich in der Praxis mit einer solchen Besteuerung
nicht erreichen. Eine eindeutige Feststellung spekulativer
Transaktionen ist kaum möglich, jedenfalls nur mit unvertretbarem
Verwaltungs- und Kostenaufwand. Vor allem dürfte die zur
Verhinderung von Umgehungsgeschäften erforderliche weltweite
Durchsetzung einer solchen Besteuerung nicht zu erreichen sein.
Diese Einschätzung wird im übrigen von den internationalen
Finanzinstitutionen geteilt.
Angesichts dieser Probleme würde eine solche Besteuerung
letztlich zu Verlagerungen und Verzerrungen der internationalen
Kapitalbewegungen führen und insbesondere den
Entwicklungsländern die Anziehung dringend benötigten Investitionskapitals
erschweren.
23. Wie steht die Bundesregierung zu anderen Vorschlägen zur
Erhebung internationaler Abgaben, um die Finanzierung globaler
Aufgaben zu verbessern, beispielsweise durch internationale Abgaben
auf den Energieverbrauch oder den Ausstoß von Schadstoffen?
Eine „Finanzierung globaler Aufgaben" erfolgt über die
bestehenden VN-Organisationen und die anderen zwischenstaatlichen
Einrichtungen in der Regel durch Finanzbeiträge der
Mitgliedstaaten. Eine „Erhebung internationaler Abgaben" würde eine
supranationale Institution mit entsprechenden Befugnissen
voraussetzen, die es bisher im globalen Rahmen nicht gibt. Eine
Finanzierung globaler Aufgaben durch internationale Abgaben
wäre daher nur mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand
möglich und stößt zudem in den meisten Staaten auf
steuerhoheitsrechtliche Bedenken.
Im Rahmen der EU hält die Bundesregierung eine
Harmonisierung der Energiebesteuerung weiterhin für notwendig; sie wird
dahin gehende Vorschläge der Europäischen Kommission
unterstützen. Sie hält auch am Ziel einer EU-weiten,
aufkommensneutralen CO 2-Energiesteuer fest.
24. In der Deklaration des Kopenhagener Weltsozialgipfels ist die
Verpflichtung enthalten sicherzustellen, daß
Strukturanpassungsprogramme künftig sozialverträglich ausgestaltet werden sollen. In
diesem Zusammenhang ist eine Überprüfung der
Sozialverträglichkeit der bisherigen Strukturanpassungsprogramme im Rahmen der
Vereinten Nationen vorgesehen. Welche VN-Gremien sollten nach
Auffassung der Bundesregierung mit einem solchen
Überprüfungsprozeß befaßt werden, und welche Initiativen plant speziell die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Sowohl die internationalen Finanzinstitutionen als auch die VN
sind in Kopenhagen aufgefordert worden sicherzustellen, daß
Strukturanpassungsprogramme sozialverträglich ausgestaltet
werden. Dies hat die Bundesregierung mitgetragen und hat
bereits wiederholt in der Vergangenheit die Weltbank aufgefordert,
diesen wichtigen Aspekt bei den
Strukturanpassungsprogrammen zu berücksichtigen. Dabei wurden in den letzten Jahren
bereits beträchtliche Fortschritte erzielt. Im Rahmen des Prozesses
der Fortentwicklung der Strukturanpassungsprogramme sind
weitere Fortschritte möglich. Die Bundesregierung wird die
internationalen Finanzinstitutionen und auch die VN-Organisationen
auffordern, mögliche Verbesserungen zügig umzusetzen. Eine
Überprüfung bestehender Strukturanpassungsprogramme im
Rahmen der VN läßt sich aus dem internationalen Teil der
Verpflichtung Nummer 8 der Kopenhagener Deklaration nicht
entnehmen.
25. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung in bezug auf die im
Rahmen der OECD und evtl. der WTO vorgesehenen
Verhandlungen über neue Regeln für internationale Investitionen und neue
Bestimmungen für den internationalen Wettbewerb?
Die Diskussion um eine international anerkannte
Wettbewerbsordnung mit kodifizierten kartellrechtlichen Mindeststandards
und sanktionsbewährten Verfahrensabläufen hat nach dem
Abschluß der Uruguay-Runde mit der Schaffung der „World Trade
Organization" (WTO) erneute Impulse erhalten. In der
internationalen Diskussion ist die Erarbeitung von Vorschlägen für den
OECD-Ministerrat 1996. Angestrebt werden zunächst eine
Definition von Begriffen und konkreten Problemen, die sich aus der
Verbindung von Handel und Wettbewerb ergeben, und die
Erarbeitung angemessener Optionen für die Förderung der
internationalen Kooperation und Integration. Ziel deutscher Politik ist
langfristig die Entwicklung internationaler
Wettbewerbsregelungen. Angesichts der bestehenden deutlichen Unterschiede in den
wettbewerbspolitischen Konzeptionen der OECD oder gar den
VN-Mitgliedstaaten wird es erheblicher und langjähriger
Anstrengungen bedürfen, einen Konsens über Standards und
Verfahrensabläufe in der internationalen Wettbewerbsordnung zu
erreichen.
Die Bundesregierung begrüßt ferner die Aufnahme von
Verhandlungen in der OECD über den Abschluß eines „Multilateralen
Investitionsabkommens". Die Bundesregierung unterstützt
nachdrücklich das Verhandlungsziel, wonach das Abkommen
international verbindliche Regeln zur Investitionsliberalisierung, zum
Investitionsschutz und zur Streitschlichtung auf hohem Niveau
schaffen soll. Die Bundesregierung legt außerdem großen Wert
darauf, daß das Abkommen — wie beabsichtigt Nicht-OECD
-
Mitgliedstaaten zum Beitritt offensteht.
26. Wird sich die Bundesregierung für eine Neuaufnahme der
Verhandlungen einsetzen, um einen internationalen Verhaltenskodex
für transnationale Konzerne im Rahmen der Vereinten Nationen zu
gewährleisten?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die jahrelangen Diskussionen um die Schaffung eines
Verhaltenskodexes für transnationale Unternehmen im Rahmen der VN
sind unergiebig verlaufen. Die Bundesregierung sieht daher die
Initiative für Verhandlungen über ein multilaterales
Investitionsabkommen (vgl. auch Antwort zu Frage 25), das im OECD-
Rahmen bis 1997 erarbeitet werden soll, als vorrangig an und wird
dabei aktiv mitarbeiten. Ein solches Abkommen soll später auch
Nicht-OECD-Mitgliedstaaten zur Zeichnung offenstehen. Die
Ergebnisse der Arbeiten sollten nach Auffassung der
Bundesregierung zu geeigneter Zeit in einen globalen Rahmen unter dem
Dach der WTO gestellt werden.
27. Wird sich die Bundesregierung in Halifax für eine weitere Stärkung
und Reform der Globalen Umweltfazilität (GEF) einsetzen und
dafür selbst substantielle Finanzbeiträge leisten?
Die Bundesregierung hat sich bereits in der Pilotphase zusammen
mit den anderen G-7-Ländern von Anfang an für die Nutzung der
GEF als zentraler Finanzierungsmechanismus im Bereich des
globalen Umweltschutzes eingesetzt und sich aktiv an den
Verhandlungen über die Restrukturierung beteiligt und einen
substantiellen Finanzbeitrag zur Auffüllung zugesagt. Die Verhandlungen
wurden 1994 abgeschlossen. Verhandlungen über eine
Wiederauffüllung stehen derzeit nicht an.
28. Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung in bezug auf die
International Development Assoziation (IDA)?
Hält sie beispielsweise das für die GEF ausgehandelte
„Governance"-Modell als Referenzrahmen für eine künftige Reform der IDA
für geeignet?
Die Bundesregierung hält die International Development
Association (IDA) in ihrer gegenwärtigen Organisations- und
Entscheidungsstruktur für einen effizienten und wirkungsvollen
Mechanismus zur Mobilisierung und Vergabe von Entwicklungsgeldern
an die ärmsten Entwicklungsländer. Sie beteiligt sich deshalb
konstruktiv an den periodischen Verhandlungen über die
Auffüllung der IDA-Mittel.
Das für die GEF ausgehandelte „Governance " -Modell trägt den
besonderen Bedürfnissen des globalen Umweltschutzes
Rechnung und ist speziell daran ausgerichtet.]