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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Menschenrechtssituation in Ägypten (G-SIG: 13010501)

Übergriffe der Sicherheitskräfte gegen unbeteiligte Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die bewaffneten islamistischen Gruppen, Arbeit der Menschenrechtsorganisationen in Ägypten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.06.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/137115. 05. 95

Menschenrechtssituation in Ägypten

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit 1990 haben sich die blutigen Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der bewaffneten islamistischen Gruppen (algama'a al-islamiyya) und der ägyptischen Regierung stark zugespitzt. Von 1990 bis 1994 sind nach Angaben der ägyptischen Menschenrechtsorganisation 532 Menschen bei diesen Auseinandersetzungen umgekommen, 225 von ihnen allein 1994. Ein neuer Report der Menschenrechtsorganisation vom 8. Februar dieses Jahres berichtet, daß allein im Januar 1995 87 Menschen getötet wurden, unter ihnen 50 angebliche Mitglieder der gama'a islamiyya, 25 Polizisten und Soldaten und 12 unbeteiligte Zivilisten. Während besonders die Anschläge auf ausländische Touristen starke Beachtung fanden, ist die Menschenrechtssituation in Ägypten bisher kaum ein Thema öffentlichen Interesses gewesen. So herrscht in Ägypten seit der Ermordung Sadats der Ausnahmezustand. Personen, die verdächtigt werden, in einer der bewaffneten islamistischen Gruppen Mitglied zu sein, werden vor Militärgerichten im Schnellverfahren abgeurteilt und haben keine Revisionsmöglichkeiten. Seit vielen Jahren wird von der ägyptischen Menschenrechtsorganisation und auch von Amnesty International in zahlreichen Fällen die Anwendung von Folter berichtet, extralegale Hinrichtungen von Verdächtigen geschehen bei Polizeirazzien.

Während sich das Zentrum der Auseinandersetzungen in den letzten Jahren um die Provinzhauptstadt Assiut befand, läßt sich mittlerweile eine räumliche Verlagerung in Richtung Kairo erkennen. So fanden die letzten schweren Zusammenstöße in der Nähe von Mallawi statt, die ihren Ausgang bei einem Überfall der islamistischen Gruppe auf einen Polizeitransport hatten, bei dem neun Polizisten getötet wurden.

Auffällig und von neuer Qualität ist hierbei die Reaktion der Sicherheitskräfte, die sich durch vermehrte Übergriffe auf die Zivilbevölkerung auszeichnet. Beobachter sprechen von einer Spirale der Gewalt, der in immer stärkerem Maße auch die unbeteiligte Zivilbevölkerung zum Opfer fällt.

Drucksache 13/1371 Deutscher Bundestag — 13, Wahlperiode

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige menschenrechtliche Lage in Ägypten ein, und welche Konsequenzen hat ihre Einschätzung für ihre Politik gegenüber der ägyptischen Regierung?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Praxis der Geiselnahme von Familien von Verdächtigen durch Sicherheitskräfte, wie dies im Report der ägyptischen Menschenrechtsorganisation vom 8. Februar 1995 berichtet wird, und wie schätzt sie diese Praxis ein?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Sicherheitskräfte 17 Häuser von Familien verschiedener Mitglieder der gama'a islamiyya in Dörfern in der Nähe von Mallawi mit Planierraupen zerstörten oder in Brand setzten, so daß sie unbewohnbar wurden, in verschiedenen anderen Häusern in El Rhoda und El Mahras die Einrichtungen komplett zerstörten sowie die Pflanzungen auf den Feldern vernichteten, was zu einer Massenflucht aus diesem Dorf führte?

Wenn ja, wie schätzt sie diesen Vorfall ein?

4

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ungeklärte Todesfälle von Verdächtigen, die sich in Polizeigewahrsam befanden?

5

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für hilfreich, und welche Einflußmöglichkeiten sieht sie, um zu verhindern, daß sich in Ägypten eine Situation entwickelt, die mit der in Algerien zu vergleichen ist?

6

Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um gegenüber der ägyptischen Regierung die Menschenrechtsverletzungen anzumahnen und sich hierüber Klarheit zu verschaffen?

7

Wie gedenkt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Ägypten bei der Wirtschafts- und Entwicklungshilfe (besonders hinsichtlich der fünf Kriterien für die Gewährung von Entwicklungshilfe) zu beurteilen?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen im Land zu schützen?

Bonn, den 15. Mai 1995

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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