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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Menschenrechtssituation in Nigeria (G-SIG: 13010525)

Prozeß gegen den nigerianischen Schriftsteller Kenule Saro-Wiwa, Menschenrechtsverletzungen gegen das Ogoni-Volk, Repressalien der Militärregierung gegen die demokratische Opposition, Behandlung nach Nigeria abgeschobener Asylbewerber

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/146919. 05. 95

Menschenrechtssituation in Nigeria

der Abgeordneten Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Staat Nigeria durchlebt zur Zeit seine 7. Militärdiktatur unter General Sami Abacha. Obwohl im Juni 1993 Präsidentschaftswahlen stattgefunden haben, sind diese durch die Militärregierung annulliert worden. Zur Zeit findet in Port Harcourt der Prozeß gegen den 53jährigen prominenten nigerianischen Menschenrechtler, Träger des Alternativen Nobelpreises von 1994 und Präsident der „Movement for the Survival of the Ogoni People" (MOSOP), Kenule Saro-Wiwa, statt. Insbesondere scheint die ethnische Minderheit des Ogoni-Volkes von den Repressalien der Militärregierung betroffen, wie auch die demokratische Opposition des Landes.

Aus diesem Grund stellen wir folgende Kleine Anfrage an die Bundesregierung:

I. Der Prozeß gegen den nigerianischen Schriftsteller Kenule Saro-Wiwa

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß am 22. Mai 1994 der Präsident der MOSOP, Kenule Saro-Wiwa, der seit April 1994 bereits unter Hausarrest stand, durch die nigerianische Geheimpolizei in Haft genommen und anschließend an verschiedene unbekannte Orte verschleppt und gefoltert wurde, bevor man ihn in das Port Harcourt Prison überführte?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß Kenule Saro-Wiwa über lange Zeit im Gefängnis in Incommunicado-Haft gehalten, physisch mißhandelt, ihm trotz schlechter gesundheitlicher Verfassung und dreier Herzinfarkte die medizinische Versorgung verweigert wurde und daß Verwandte wie Angehörige ihn nicht besuchen durften?

3

Wie bewertet die Bundesregierung, daß Kenule Saro-Wiwa durch die international anerkannte Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) als „gewaltloser politischer Gefangener" bezeichnet wird?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß der Rechtsanwalt von Kenule Saro-Wiwa, Gani Fawehinmi, vorübergehend festgenommen wurde, und sind der Bundesregierung die Gründe dafür bekannt?

5

Was hat die Bundesregierung zur Unterstützung der Freilassung von Kenule Saro-Wiwa unternommen?

6

Wie schätzt die Bundesregierung den weiteren Verlauf des Verfahrens gegen Kenule Saro-Wiwa ein, da es sich hierbei um ein Sondermilitärgericht handelt und ihm die Todesstrafe droht?

7

Hat die Bundesregierung vor — ähnlich wie die USA und Kanada —, unabhängig von der Europäischen Union selbst Prozeßbeobachter zu entsenden, und wenn nicht, warum nicht?

8

Wird sich die Bundesregierung bei den zuständigen nigerianischen Stellen, unabhängig von einer geplanten Demarche der EU-Troika, für eine sofortige Freilassung, die auch von Amnesty International gefordert wird, einsetzen; wenn nicht, warum nicht?

1

Besitzt die Bundesregierung Informationen, die die Berichte von Amnesty International (Amnesty International, „Nigeria. Military government clampdown on opposition", p. 5, 11. November 1994) bestätigen, daß im Jahr 1994 mindestens 50 Mitglieder der Ogoni ohne Anklage und Gerichtsverfahren durch Angehörige des nigerianischen Militärs hingerichtet wurden?

2

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, daß nach Informationen von Amnesty International im Zeitraum Mai und Juni 1994 mindestens 60 Dörfer durch das nigerianische Militär überfallen, geplündert, vernichtet, Frauen vergewaltigt und etwa 600 Ogoni festgenommen wurden (Amnesty International, „Nigeria. Military government clampdown on opposition" , 11. November 1994)?

3

Kann die Bundesregierung Fernsehberichte des „Kulturweltspiegels" (WDR-Beitrag vom 8. Januar 1995) bestätigen oder dementieren, nach denen in der Vergangenheit etwa 1 800 Ogoni durch staatliche Todesschwadronen ermordet wurden, weil sie sich weigerten, ihren Grundbesitz an die Ölkonzern-magnate abzutreten?

4

Nach Berichten des „Guardian" (vom 14. Januar 1995, p. 10) und Amnesty International (Amnesty International, „Nigeria. Military government clampdown on opposition", p. 7, 11. November 1994) soll ein Memo vom 12. Mai 1994 des Major Paul Okuntimo, Chair of the Rivers State Internal Security Task Force, existieren, wonach Mitglieder jener Sondereinheit die Bevölkerung im Ogoniland zum Schutz der Ölanlagen von Shell unterdrücken sollen. Welche genauen Informationen diesbezüglich der Bundesregierung vor, und gibt es tatsächlich Zahlungen an das Militär?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß das Volk der Ogoni seit Jahrzehnten unter der massiven Umweltverschmutzung durch die Erdölindustrie leidet?

6

Welche detaillierten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Korrektheit der Berichte von Greenpeace, wonach die Erdölförderung durch die Shell AG die ökologisch besonders sensible Ogoni-Region dadurch bedroht, daß defekte Ölpipelines der Shell AG Dörfer und Äcker der Ogoni durchqueren, die zahllose Lecks aufweisen sollen, so daß das Grundwasser verseucht wird, sich unkontrolliert Ölseen bilden, Fischsterben auftritt und Dörfer durch Ölbrände bedroht werden, und kann sie diese Berichte bestätigen oder dementieren (AFP vom 6. Februar 1995; Greenpeace Magazin, Nr. 4, 1993, S. 36)?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die Sicherheitsmaßnahmen der Shell AG zur Erdölförderung im Ogoniland, und entsprechen diese dem vorgeschriebenen europäischen Standard?

8

Kann die Bundesregierung Berichte von Greenpeace (Greenpeace Magazin, Nr. 4, 1993, S. 36) bestätigen oder dementieren, nach denen die Shell AG 1992 für verursachte Ölaustritte den Ogoni ganze 6 000 US-Dollar Entschädigung gezahlt hat?

1

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 1993, die Bashorun Moshood K. O. Abiola gewann, durch die Militärregierung des Generals Sani Abacha annulliert wurden?

2

Mit welcher Begründung wurden diese Wahlen annulliert?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß Bashorun Moshood K. O. Abiola, ähnlich wie Kenule Saro-Wiwa, inhaftiert ist und im Gefängnis gefoltert wird?

4

Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß Mitglieder der demokratischen Opposition in Nigeria sowie Journalisten verfolgt, verhaftet und anschließend gefoltert und/oder ermordet werden?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Lenkungsorgane der Gewerkschaften aufgelöst werden?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß politische Grundfreiheiten, wie beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit, aufgehoben wurden?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Militärregierung unverhohlene Verachtung gegenüber den Gesetzen des Landes zum Ausdruck bringt und die Entscheidungen der Gerichte mißachtet?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Versprechen des Generals Sani Abacha, daß er die Demokratie wieder einführen will?

1

Wie detailliert sind der Bundesregierung Berichte der nigerianischen Menschenrechtsorganisation „Civil Liberties Organization" (CLO) bekannt, die besagen, daß abgeschobene Asylbewerber von der Staatssicherheit festgenommen wurden, und kann sie diese bestätigen oder dementieren?

2

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung, daß nach Nigeria abgeschobene Asylbewerber durch staatliche Stellen gefoltert und vielleicht sogar getötet werden?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Beobachtungen solcher Vorfälle an Flughäfen aus Sicherheitsgründen für die Menschenrechtsorganisationen eingestellt werden mußten?

4

Werden zur Zeit nigerianische Asylbewerber aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben?

Wenn ja, informiert die Bundesregierung ansässige Menschenrechtsorganisationen wie beispielsweise die CLO darüber?

Bonn, den 19. Mai 1995

Christa Nickels Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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