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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Zentrale Auswertung linker Publikationsorgane (G-SIG: 13010579)

Publikationsauswertung in der Praxis, gesetzliche Grundlage

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.06.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/161101.06. 95

Zentrale Auswertung linker Publikationsorgane

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Wegen des Artikels „Die politische Polizei", der unter anderem in der Zeitung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten, „Unbequem" Nr. 19, erschien, wurde gegen den Autoren ein Strafverfahren wegen Verrats von Dienstgeheimnissen eingeleitet.

Der inkriminierte Artikel wurde außer in der „Unbequem" auch noch in den Zeitungen „Politische Berichte" (GNN-Verlag), „Antifaz" (vom Antifa-Zentrum Recklinghausen) und „Innere Sicherheit" (vom Archiv für Sicherheits- und Entwicklungspolitik) abgedruckt. Kopien des Artikels aus diesen Zeitungen befinden sich in der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte. Dies deutet darauf hin, daß die von den Sicherheitsbehörden als links bezeichnete Presse zentral ausgewertet wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Werden sogenannte linke Publikationsorgane ausgewertet?

Wenn ja,

a) welche Publikationsorgane werden zentral ausgewertet;

b) von welcher Behörde werden sie ausgewertet;

c) werden die Ergebnisse dieser Auswertung zentral erfaßt und gespeichert;

d) wo wird das Auswertungsergebnis gespeichert;

e) wer/welche Behörde hat Zugriff auf diese Daten;

f) an welche Behörden werden diese Daten auf Anfrage weitergereicht?

2

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für diese Erfassung und Speicherung?

Bonn, den 29. Mai 1995

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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