Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/2094
13. Wahlperiode
28. 07. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13l1671 —
Wasserstraßenprojekt 17
Vorbemerkung
Mit dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE) 17 soll
insbesondere für die Räume Magdeburg und Berlin eine
leistungsfähige Verbindung mit modernen Güterschiffen mit 2,80 m
Ablademöglichkeit zu den wichtigsten Nordseehäfen und den
westlichen Industriezentren geschaffen werden. Demzufolge ist der
Wasserstraßenausbau mit Anschluß der Magdeburger Häfen, des
Westhafens Berlin über die Havel und Spree, des Osthafens Berlin
über den Teltowkanal sowie des künftigen GVZ Wustermark über
den Havelkanal vorgesehen. Dies vorangestellt, beantworte ich
die Fragen wie folgt:
1. Wurden die Einzelprojekte im Rahmen des Wasserstraßenprojektes
17 einzeln auf ihre Wirtschaftlichkeit bzw. auf ihr Nutzen-Kosten-
Verhältnis geprüft?
Wie hoch sind diese Nutzen-Kosten-Verhältnisse, und ist daraus
eine Priorisierung der einzelnen Vorhaben abgeleitet worden?
Die Bewertung wurde für das Projekt in seiner Gesamtheit
durchgeführt.
Dennoch wurden für sinnvoll erachtete Zwischenbauzustände
Wirtschaftlichkeitsabschätzungen durchgeführt, um einen Anhalt
für eine Prioritätenreihung einzelner Teilmaßnahmen zu erhalten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 26. Juli
1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Der Ausbau des Wasserstraßenkreuzes Magdeburg hat mit einem
Nutzen-Kosten-Verhältnis von 8,3 die höchste Dringlichkeit.
2. Ist es richtig, daß die prognostizierte Steigerung der
wassergebundenen Verkehrsströme bis zum Jahr 2010 auf 187 % auf einer
Studie von Kessel & Partner aus dem Jahr 1991 beruht, diese
Prognose nur für die Bundesrepublik Deutschland in Summe gilt
und diese Steigerung trotz völlig anderer Bedingungen auch für die
Planungen der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Ländern
angenommen wurde?
Die Verkehrsprognosen von Kessel & Partner berücksichtigen in
ihren Grundannahmen zur Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung
die Effekte der Einheit Deutschlands, des EG-Binnenmarktes
sowie der Öffnung zu den östlichen Nachbarländern. Die
Auflösung des RGW wurde als wahrscheinlich angesehen. Die
Güterverkehrsprognose von Kessel & Partner umfaßt nicht lediglich
Eckwerte für das gesamte Bundesgebiet, sondern nach insgesamt
106 Regionen im Inland und 54 ausländischen Planungsregionen
differenzierte Aufkommenswerte und Transportströme. Die
Ableitung des Verkehrsmengengerüstes für die Planungen der
Verkehrsinfrastruktur in den neuen Ländern erfolgte nicht anhand
globaler Steigerungsraten, sondern differenziert für die
projektspezifischen Quelle-/Zielbeziehungen.
3. Sind die als Basis für das Wasserstraßenprojekt 17 dienenden
Prognosedaten in bezug auf Verkehrsströme und Modal Split auch zum
heutigen Zeitpunkt noch ausreichend für eine fundierte
Berechnung der Wirtschaftlichkeit (Nutzen-Kosten-Verhältnis) und der
Prognose der Richtungen künftiger Mengenströme?
Die zukünftige Entwicklung im Binnenschiffsverkehr .
Deutschlands insgesamt wird in neueren Vorausschätzungen (z. B. bisher
unveröffentlichte Arbeiten des ifo-Instituts) nicht wesentlich
anders eingeschätzt als in den Prognosen zum
Bundesverkehrswegeplan 1992. Auch in den neuen Bundesländern bestätigt nach
der Rezession und den Umbrüchen der letzten Jahre die aktuelle
Entwicklung den Trend der Prognosen zum
Bundesverkehrswegeplan 1992.
4. Wie haben sich die Kostenschätzungen für das
Wasserstraßenprojekt 17 von den ersten Einschätzungen bis zum jetzigen Zeitpunkt
entwickelt, und ist die Finanzierung des Gesamtprojektes weiterhin
sichergestellt?
Die Investitionskosten für das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit
Nummer 17 wurden zum Zeitpunkt der Projektbewertung auf
3 265 Mio. DM geschätzt (Preisstand 1989). Im
Bundesverkehrswegeplan 1992 wurden unter Anpassung an die
Baupreisentwicklung 4 000 Mio. DM genannt. Im Rahmen der fortschreitenden
Planung hat sich die Ausgabenberechnung auf 4 500 Mio. DM
(Preisstand 1994) erhöht. Hierbei wurde die Erweiterung des
Projekts um den Ausbau des Havelkanals bis zum
Güterverkehrszentrum Wustermark miteinbezogen. Inflationsbereinigt liegen die
Investitionskosten somit in der gleichen Größenordnung wie bei
der Projektbewertung.
5. Ein wesentlicher Anteil des Nutzens vom Wasserstraßenprojekt 17
beruht auf der Prognose eines Flottenmixes mit größeren Schiffen
und weniger Umläufen. Worauf beruht diese Prognose eines Trends
zu größeren Schiffen, und wie ist berücksichtigt worden, daß
größere Schiffe auch an Flexibilität verlieren?
Der Trend zu größeren Binnenschiffen läßt sich bereits anhand
der Vergangenheitsentwicklung in den alten Bundesländern
eindeutig belegen. So betrug die durchschnittliche Tragfähigkeit der
im Zeitraum 1978 bis 1992 abgewrackten Binnenschiffe 649
Tonnen, diejenige der Neubauten hingegen 1938 Tonnen.
Entsprechend stieg die durchschnittliche Tragfähigkeit der
bundesdeutschen Binnenflotte von 907 TT auf 1 148 TT, d. h. um 26,6 %. Die
skizzierte Entwicklung fand hierbei keineswegs nur im
Rheinverkehr, sondern auch auf den westdeutschen Kanälen statt.
Der Gesichtspunkt der Einsatzflexibilität unterschiedlicher
Schiffstypen wurde im Rahmen der Flottenstrukturprognose
berücksichtigt.
6. Sind im Rahmen des Wasserstraßenprojektes 17 auch
Begradigungen von natürlichen Flußläufen vorgesehen?
Wo werden diese Begradigungen durchgeführt, und sind solche
Flußbegradigungen vor dem Hintergrund von jährlichen
Hochwasserüberflutungen nicht durch heute vorhandene Mittel der
Telematik zu vermeiden?
Im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 17
ist der Durchstich eines Spreebogens im Stadtbereich von Berlin
unterhalb der Schleuse Charlottenburg vorgesehen. Die
Veränderung der Stadtspree ist dort auch unter der Berücksichtigung
moderner Verkehrslenkungseinrichtungen aufgrund der
notwendigen Navigationsbedingungen unvermeidbar. Anstelle von
früher geplanten Durchstichen im Bereich der Unteren
Havelwasserstraße werden unter Inkaufnahme von Schiffahrtserschwernissen
einige Kurvenabflachungen und Uferrückverlegungen
vorgesehen, die den Hochwasserschutz und das Landschaftsbild nicht
beeinträchtigen.
7. Sind Konzepte für die ökologische Entwicklung der ostdeutschen
Flüsse unter Nutzung von Kanälen ausreichend in die Planung des
Wasserstraßenprojektes 17 eingeflossen (z. B. Michael Otto Stiftung
für Umweltschutz, Hamburg; Deutscher Rat für Landespflege)?
Das von der Michael Otto Stiftung unterstützte
Wasserstraßenkonzept des Deutschen Naturschutzbundes und anderer
Verbände erkennt den Leitgedanken, den Elbe-Seitenkanal
werkehrlich aufzubessern, die Ost-West-Wasserstraßenverbindung
Hannover — Berlin für die Schiffahrt auf demgegenüber niedrigerem
Standard aufrechtzuerhalten, an und unterstützt
leistungssteigernde Maßnahmen, insbesondere am Wasserstraßenkreuz
Magdeburg. Die geforderte Reduzierung der Ausbauplanungen
östlich der Elbe ist aber mit dem von der Bundesregierung
verfolgten Ziel, eine moderne und leistungsfähige Binnenschiffahrt nach
Berlin und über die Havel-Oder-Wasserstraße nach Polen und bis
zur Ostsee zu ermöglichen, nicht vereinbar. Desgleichen lehnt es
die Bundesregierung ab, wichtige Netzbestandteile wie z. B. die
Elbe zwischen Magdeburg und Lauenburg für den Schiffsverkehr
zu sperren, da dadurch die Verkehrsinfrastruktur nachhaltig auf
Kosten des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Binnenschiffahrt
verschlechtert würde. Durch den internationalen Status der Elbe
aus dem Versailler Vertrag/Elbschiffahrtsakte von 1922 wird
zudem die allgemeine Schiffahrts- und Transportfreiheit garantiert.
Mit ihren Häfen, Umschlagstellen, Werften, Fahrgast- und
Freizeitschiffahrt ist die Elbe eine Grundlage für die wirtschaftliche
Regionalentwicklung, sichert Arbeitsplätze und schafft
Standortvorteile. Die durchgehende Schiffahrt auf der Elbe ist deshalb im
Gegensatz zu Forderungen von Umweltverbänden nach
Renaturierung unverzichtbar, zumal die Alternativroute über das
Kanalnetz unwirtschaftlicher ist und nicht vertretbare
Erweiterungskosten verursachen würde. Die Bundesregierung ist aber
bereit, bei einzelnen natürlichen Wasserstraßen mit heute oder
künftig geringer Verkehrsbedeutung deren Renaturierung zu
prüfen.
8. Auf welche Weise ist sichergestellt, daß die Planungen für die
Bundeswasserstraßen im Rahmen des Projektes 17 auf die
einzelnen Planungen der Länder in bezug auf Hafeninfrastruktur
(Beispiel Berlin: Westhafen und Osthafen) und Terminals des
Kombinierten Verkehrs (Beispiel Brandenburg: Güterverkehrszentrum
und Hafen Wustermark) abgestimmt sind?
Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 17 ist als
Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 1992 mit den Ländern
abgestimmt. Die Landesplanungen Berlins und Brandenburgs
berücksichtigen die Investitionen des Bundes in den Ausbau der
Wasserstraßen Berlins z. B. im Flächennutzungsplan und in der
Hafenkonzeption, Brandenburg im
Landeshafenentwicklungsplan. Die Landesplanungen von Berlin und Brandenburg stützen
sich unter anderem auf ein gemeinsames Gutachten zum
Schiffsverkehr, das mit den Zielen der Bundesplanungen konform ist.
9. Berücksichtigt die Ausbauplanung der Bundeswasserstraßen in
Berlin neben der Erreichbarkeit der beiden Häfen Westhafen und
Osthafen auch die ca. 115 dezentralen Häfen und Umschlagplätze,
und wie werden sich die künftigen Massenströme auf zentrale
(Westhafen, Osthafen) und dezentrale Häfen und Umschlagplätze
aufteilen?
Die Mehrzahl der dezentralen Häfen und Umschlagplätze werden
durch die Ausbauplanung der Bundeswasserstraßen erreicht und
werden somit Nutzer des Projekts 17. Die Aufteilung der
künftigen Verkehrsströme auf zentrale und dezentrale Häfen und
Umschlagplätze kann im einzelnen nicht angegeben werden.
10. Sind für die verschiedenen Alternativen zum Ausbau bzw. Neubau
der Schleuse Charlottenburg detailliertere Kalkulationsdaten als im
Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren des
Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin vom 30. November 1994 (Vorhaben 7,
Neubau der Schleuse Charlottenburg von SOW-km 4,673 bis
Westhafenkanal-km 0,160) vorhanden, und wenn ja, warum sind diese
Kalkulationen nicht Teil der Planfeststellungsunterlagen?
Für die verschiedenen Alternativen zum Neubau einer
Schleusenkammer in Charlottenburg sind detaillierte Kalkulationsdaten
vorhanden. Die Ergebnisse dieser Berechnungen wurden in den
Planfeststellungsunterlagen ausreichend erläutert, um die
Alternativenentscheidung zu begründen. Ins einzelne gehende
Kostenberechnungen sind in den Planfeststellungsunterlagen nicht
darzustellen.
11. Sind alle volkswirtschaftlichen Kosten bei der
Alternativenbewertung zum Ausbau bzw. Neubau der Schleuse Charlottenburg
berücksichtigt, insbesondere der Wegfall umweltfreundlicher und
stadtverträglicher Logistikketten unter Nutzung des Binnenschiffs,
der Wegfall von Kleingärten und die dem Land Berlin direkt oder
indirekt entstehenden Kosten ebenfalls ermittelt und berücksichtigt
worden?
Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile der insgesamt 31
untersuchten Alternativen wurden alle relevanten öffentlichen
und privaten Belange einbezogen und sachgerecht abgewogen.
12. Wurde bei der vom Wasserstraßen-Neubauamt empfohlenen
Vorzugsvariante E4 rechtzeitig dafür Sorge getragen, daß für
wegfallende Gewerbebetriebe und Kleingärten entsprechende
Ausweichflächen gesucht und zur Verfügung gestellt werden?
Die Vorzugsvariante E4 des Wasserstraßenneubauamtes Berlin
sieht den Ausgleich wegfallender Kleingärten durch Neuanlagen
im Planungsgebiet vor. Nach Abstimmung mit der Stadt Berlin
ging der Vorhabenträger von einer möglichen Umsiedlung
betroffener Gewerbebetriebe aus, die die städtischen, seit 60 Jahren
für den Schleusenneubau vorgesehenen Flächen aufgrund von
Pachtverträgen mit Ausbauklauseln nutzen. Außerdem sieht der
rechtsgültige Flächennutzungsplan im Planungsgebiet keine
Gewerbebetriebe vor.
13. Ist die derzeitige, mindestens drei Gewerbebetriebe mit ca. 250
Mitarbeitern bedrohende Ausbauplanung der Schleuse
Charlottenburg mit dem Ziel des Bundesverkehrswegeplans, die
Mobilität des Wirtschaftsstandortes Bundesrepublik Deutschland auch
sozialverträglich sicherzustellen, vereinbar?
Der Vorhabenträger geht davon aus, daß die Existenz der
Gewerbebetriebe durch die Ausbauplanung nicht bedroht ist, da sich im
Raum Berlin ausreichende Möglichkeiten für eine
Betriebsverlagerung finden lassen, zumal auch der Berliner
Flächennutzungsplan eine Verlagerung beinhaltet.
14. Wie sind in die Planungen des Projektes 17 neue, teilweise schon
verfügbare Schiffstechniken wie z. B. das flachgehende Elbschiff,
das split ship aus Großbritannien oder Intermodal Transport System
eingeflossen?
Für die Erreichung der Planungsziele sind die angeführten
Weiterentwicklungen im Schiffbau und der Transporttechnik wenig
relevant, da sie zwar als ergänzende Maßnahmen zum
Wasserstraßenausbau den Schiffstransport (etwas) kostengünstiger
gestalten, aber nicht den Ausbau zur Verbesserung der
Ablademöglichkeit und zum Einsatz größerer Schiffe als die weitaus
effektivere Maßnahme zur Leistungssteigerung der
Binnenschifffahrt ersetzen können.]