Überlegungen der Bundesregierung zur Verschlüsselung von Daten in der Telekommunikation
der Abgeordneten Gerald Häfner, Simone Probst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Entwicklung neuer Techniken und Systeme im Bereich der Telekommunikation schreitet rasch voran. Nicht immer gelingt es Gesetzgebung und Recht, damit Schritt zu halten. Angesichts der Bandbreite der Anwendung moderner Telekommunikationssysteme im heutigen Leben und der Sensibilität vieler dort übermittelter Daten kommt der Entwicklung geeigneter Verschlüsselungsverfahren eine immer größere Bedeutung zu.
Der Anwendung effektiver und technisch hochwertiger Verschlüsselungsverfahren steht jedoch die Angst von Teilen der Sicherheitsbehörden entgegen, die befürchten, daß ihnen so die Möglichkeiten zum Abhören und Überwachen im Bereich der Telefon-, Fax- und Datenkommunikation verlorengehen. Es werden deshalb immer öfter Überlegungen angestellt, nur solche Verschlüsselungsverfahren zuzulassen, die entweder durch Krypto-Experten der Sicherheitsbehörden gebrochen werden können oder für die die Verschlüsselungsschlüssel in zentralen Datenbanken abgespeichert und bei Bedarf bzw. auf Anordnung an die Behörden weitergegeben werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen15
Bisher gab es keine gesetzliche Reglementierung für den Einsatz von Verschlüsselungsverfahren. Will die Bundesregierung diesen Rechtszustand beibehalten oder plant sie eine einschränkende Regelung, z. B. in der Form eines Krypto-Gesetzes?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die sogenannte „Clipper-Initiative" der gegenwärtigen amerikanischen Bundesregierung zum Einsatz von Verschlüsselungsverfahren bei der elektronischen Übermittlung von Informationen, und sieht sie darin ein Vorbild für ähnliche Regelungen im bundesdeutschen Rechtsgebiet?
Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit bei der elektronischen Übermittlung von Daten und im Telefonverkehr für die Geschäfts- und Privatkommunikation sicherzustellen?
Wenn ja: Welche verschiedenen Maßnahmen hat die Bundesregierung erwogen, und mit welchem Ergebnis?
Wäre der Einsatz von Verschlüsselungsverfahren, die auch den eventuellen Zugriff von Sicherheitsbehörden auf den Nachrichteninhalt verhindern, nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich und tatsächlich zu beanstanden bzw. unerwünscht?
Wären nach Auffassung der Bundesregierung derartige Sicherheitsdienstleistungen und Kryptosysteme in öffentlichen Telekommunikationsnetzen wie z. B. dem Telefonnetz der Bundespost heute bzw. nach der geplanten Aufhebung des Monopols der Telekom beim Telefondienst 1998 zulässig?
Welche Nachteile gehen nach Auffassung der Bundesregierung von der Einführung entsprechender Sicherheitssysteme aus?
Welche Vorteile und welche Nachteile sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen eine Reglementierung des Einsatzes von Verschlüsselungsverfahren?
Verfahren wie die Stiganographie machen es schon heute möglich, verschlüsselte Daten während Telekommunikationsverbindungen so zu übertragen, daß der verschlüsselte Datenstrom nicht mehr vom „Rauschen" des Gesprächshintergrundes zu unterscheiden ist. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, ein eventuelles Verbot von Verschlüsselungsverfahren auch tatsächlich durchzusetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Unterlaufen entsprechender Regelungen gerade für die vielzitierte „organisierte Kriminalität" ohne größere Probleme möglich wäre?
Wie will die Bundesregierung erkennen, ob, wann und von wem die eventuelle Regelung eines derartigen Verschlüsselungssystems tatsächlich eingehalten wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die häufig vertretene Auffassung, wonach das eventuelle Verbot und die Genehmigung von Verschlüsselungsverfahren unter, dem Vorbehalt des staatlichen Zugriffs das potentiell in Datensystemen erreichbare Sicherheitsniveau nicht etwa verbessern, sondern verringern würde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die häufig vertretene Auffassung, daß auch die mögliche Sammlung von Schlüsseln für alle denkbaren Sicherheitssysteme einen zusätzlichen Anreiz für Hacker und Angriffe von Insidern schaffen würden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die verbreitete Sorge, daß die Möglichkeit zur rechnergestützten Auswertung von Telefongesprächen den damit befaßten bzw. hierzu berechtigten Stellen ein erhebliches Überwachungspotential in die Hände gibt, wie beurteilt sie die Möglichkeit eines Mißbrauchs solcher Daten und wie stellt sich die Bundesregierung zu der Befürchtung, daß diese Möglichkeiten z. B. unter veränderten politischen Bedingungen zu einer sehr weitgehenden Überwachung der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden könnte?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, angesichts dieser Mißbrauchsmöglichkeiten, die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen und eine mißbräuchliche Verwendung auszuschließen?