Reform der privaten Altersvorsorge, Zugang zu Wagniskapital und Verbraucherschutz
der Abgeordneten Katharina Beck, Stefan Schmidt, Max Lucks, Dr. Moritz Heuberger, Karoline Otte, Sascha Müller, Andreas Audretsch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ein integrierter, liquider europäischer Kapitalmarkt kann nach Ansicht des Sachverständigenrats Wirtschaft maßgeblich dazu beitragen, das Angebot an Wagnis- und Wachstumskapital in Europa zu erhöhen (Sachverständigenrat, Policy Brief zur Stärkung der europäischen Kapitalmärkte, Juli 2024). Der Sachverständigenrat empfiehlt deshalb, die private Altersvorsorge stärker am Kapitalmarkt zu orientieren. Er hebt die Vorteile der automatischen Einbeziehung mit Abwahlmöglichkeit (Opt-out-Modell) hervor, um die Verbreitung der kapitalgedeckten privaten Vorsorge deutlich zu erhöhen. Außerdem empfiehlt er nach schwedischem Vorbild ein staatlich verwaltetes Standardprodukt das qualitativ hochwertig, renditestark und kostengünstig sein sollte (Sachverständigenrat, Arbeitspapier Neustart für die private Altersvorsorge, 2025). Ziel dieses Standardprodukts ist es, die angestrebte breite Teilnahme zu sichern, die Teilnehmenden vor Fehlentscheidungen zu schützen und das Vertrauen in die private Altersvorsorge zu stärken. Außerdem hätte das staatlich verwaltete Standardprodukt starke Kostenvorteile gegenüber privaten Varianten, egal ob mit oder ohne Kostendeckel.
Auch der Abschlussbericht der deutsch-französischen Taskforce „Financing Innovative Ventures in Europe“ (FIVE) sieht Reformen der Zusatzrentenversorgungssysteme hin zu stärker kapitalgedeckten Systemen als einen wichtigen Hebel zur Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte und zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls auf die potenziellen Vorteile automatischer Teilnahmeverfahren in der betrieblichen Altersvorsorge hingewiesen.
In beiden Gremien und darüber hinaus wird im Rahmen der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge („Altersvorsorgereformgesetz“, Bundestagsdrucksache 21/4088) darüber diskutiert, die großen Volumina, die bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten entstehen, stärker für Investitionen in Wagniskapital und Infrastruktur zu öffnen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hebt in seiner Stellungnahme zum Altersvorsorgereformgesetz z. B. die Bedeutung von Investitionen in Wagniskapital hervor und möchte zusätzliches privates Kapital für wachstumsstarke Unternehmen mobilisieren. Dafür will er den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge für Investitionen in Wagniskapital und Infrastrukturprojekte öffnen (vgl. Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes, Bundesratsdrucksache 768/ 1/25).
Verbraucherschutzorganisationen weisen jedoch darauf hin, dass Investitionen in illiquide und besonders risikoreiche Anlageklassen besondere Anforderungen an die Transparenz, Diversifikation und das professionelle Risikomanagement stellen und sich daher für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger nicht eignen (vgl. z. B. www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/eltifs-neue-anlageform-mit-tuecken-96375).
In mehreren Ländern existieren öffentlich organisierte Vorsorgefonds oder vergleichbare Modelle, die große Teile der Bevölkerung automatisch einbeziehen, sehr kostengünstig verwaltet werden und langfristig breit diversifiziert und professionell investieren. Solche Modelle erleichtern den Zugang der Bevölkerung zu kapitalgedeckter Altersvorsorge, sind besonders kostengünstig und stellen auch langfristiges Kapital für Investitionen auch in europäisches Wagniskapital oder die Infrastruktur bereit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Verbesserung des Zugangs von Start-ups und Scale-ups zu privatem Kapital für die wirtschaftliche Innovations- und Zukunftsfähigkeit Deutschlands und die Europäische Souveränität vor dem Hintergrund bei, dass viele der innovativsten Start-ups und Scale-ups aufgrund Kapitalmangels darüber nachdenken, Deutschland vor allem in Richtung USA zu verlassen (vgl. www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Kapitalmangel-Deutschland-Startup-denkt-Wegzug)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des Sachverständigenrats, dass tiefere und liquidere Kapitalmärkte maßgeblich zur Ausweitung von Wagnis- und Wachstumskapital beitragen können und vor diesem Hintergrund empfiehlt, Beschäftigte automatisch in die kapitalgedeckte private Altersvorsorge einzubeziehen, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen (Opt-out-Modell)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem im Januar 2026 veröffentlichten Abschlussbericht der deutsch-französischen Taskforce „Financing Innovative Ventures in Europe“, die Reformen der Zusatzrentenversorgungssysteme hin zu stärker kapitalgedeckten Systemen inklusive Opt-out-Modellen für die betriebliche Altersvorsorge als einen der wichtigsten Hebel zur Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte bezeichnet?
Sollen die Empfehlungen des Sachverständigenrats Wirtschaft und der deutsch-französischen FIVE-Taskforce in die aktuellen und künftigen Reformpläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge einfließen?
a) Wenn ja, welche, inwiefern, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von langfristigem Kapital für Wagnis- und Wachstumskapital erwartet die Bundesregierung durch die derzeitige Ausgestaltung der Reform der privaten Altersvorsorge, und warum?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats, den Standarddepot- Vertrag Altersvorsorge auch für Investitionen in Wagniskapital und Infrastrukturprojekte zu öffnen, und wie bewertet sie damit einhergehende Risiken für den finanziellen Verbraucherschutz?
Liegen der Bundesregierung Einschätzungen dazu vor, durch welche Maßnahmen bzw. gesetzlichen Anpassungen die Empfehlung des Bundesrats in der Praxis umgesetzt werden könnte?
Sehen Bundesregierung und bzw. oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei anteiligen Investitionen von Altersvorsorgegeldern in Venture-Capital-Fonds spezifische Risiken für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger?
a) Wenn ja, welche, und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Anforderungen an die Transparenz, Kostenstruktur und Risikodiversifikation hält die Bundesregierung bei solchen Anlagen für erforderlich, und lassen sich diese Anforderungen im Rahmen eines Standard- Depot Vertrags umsetzen?
Welche Rolle könnte ein großer öffentlich verwalteter Altersvorsorgefonds für die private Altersvorsorge, der sich am Vorbild Schwedens orientiert – also ein öffentliches und unabhängig durch professionelle Asset-Manager verwaltetes Standardprodukt mit automatischer Teilnahme und Abwahlmöglichkeit (Opt-out-Modell; vgl. Bundestagsdrucksache 21/3617) –, für Investitionen mit langfristigem Zeithorizont, etwa in Infrastruktur oder Innovationen, spielen?
Inwiefern könnte nach Einschätzung der Bundesregierung ein solcher großer öffentlicher und unabhängig durch professionelle Asset-Manager verwalteter Fonds zudem
a) eine breitere Diversifikation der Anlagen ermöglichen als individuell gewählte Altersvorsorgeprodukte (bitte begründen),
b) Risiken einzelner Venture-Capital-Investitionen besser einschätzen und innerhalb der Anlageklasse eine sachgerechtere Risikoverteilung festlegen als individuelle Altersvorsorgeprodukte (bitte begründen)?
Stimmt die Bundesregierung mit der Ansicht der fragestellenden Fraktion überein, dass ein öffentlich verwalteter Fonds für die private Altersvorsorge eine Balance zwischen der Steigerung der Investitionstätigkeit von großen Kapitalsammelstellen in diesem Bereich, ähnlich wie in den USA, und Verbraucherfreundlichkeit sichern könnte, wenn nein, warum nicht, und wie möchte die Bundesregierung stattdessen diese Ziele miteinander in Einklang bringen?