Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Verhältnis-Untersuchung für den geplanten Ausbau der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau
der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Matthias Gastel, Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) fasst die Bewertungskomponenten eines Vorhabens des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) zusammen. Dabei wird die Summe der Projektnutzen ins Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projekts gebracht.
Das NKV wurde für diejenigen Autobahnprojekte neu bewertet, für die bis 2029 bestandskräftiges Baurecht erwartet wird (Projekte des Bedarfsplans Teil B des Finanzierungs- und Realisierungsplans [FRP] 2025 bis 2029). Dabei hat sich das NKV für die Erweiterung der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (A 65) auf vier Fahrstreifen (Projekt B10-G11-RP) nur minimal verändert, und das, obwohl der Ausbau aufgrund massiv gestiegener Baukosten seit Jahren in der Kritik steht. Das bestätigt auch ein Gutachten im Auftrag der BUND Kreisgruppe Südpfalz (www.bund-rlp.de/fileadmin/rlp/Mensch_und_Umwelt/Mobilitaet/B10/12.3.2024-Fachgutachterliche Stellungnahme-des-BUND-zum-Bericht-des-Bundesrechnungshofes-B10.pdf und der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die massiv gestiegenen Baukosten beim Projekt B10-G11-RP und bei anderen Projekten in die Berechnung mit eingeflossen sind und ob die neuen Bewertungsansätze der Bundesverkehrswegeplanung dem Ziel einer Aktualisierung der Kosten- und Wertansätze entsprechen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Nutzen- und Kostenkomponenten wurden im Vergleich zum Stand der Bewertungsmethodik 2016 bezüglich des Projekts Projekt B10-G11-RP ergänzt, geändert oder gestrichen (bitte nach Teilprojekten aufschlüsseln)?
Welche Barwerte für alle Nutzen- und Kostenkomponenten liegen der Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bezüglich des Projekts Projekt B10-G11-RP zugrunde (bitte nach Teilprojekten aufschlüsseln)?
Bei welchen Projekten in Rheinland-Pfalz kam es durch die Neuberechnung zu Abweichungen im Vergleich zur vorherigen Berechnung des NKV? Bitte nach Teilprojekten aufschlüsseln.
Wie hoch ist der Anteil an Elektrofahrzeugen für die B 10, der den Berechnungen zugrunde gelegt wurde und auf welches Jahr bezieht sich dieser Anteil?
Wie wurden die Kosten für die Planungsstufen 1 bis 4 ermittelt und welche Dauer wurde für die Planungsstufen bei der B 10 angesetzt?