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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Ehemals militärisch genutzte Liegenschaften der Alliierten Truppen (G-SIG: 13010620)

Zum Verkauf angebotene bzw. bereits verkaufte Liegenschaften, aufgeschlüsselt nach Kommunen, vormaliger Nutzung, derzeitigen Eigentümer etc., Altlasten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/170614. 06. 95

Ehemals militärisch genutzte Liegenschaften der Alliierten Truppen

der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Helmut Wilhelm (Amberg), Franziska Eichstädt-Bohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der deutschen Einheit errang die Bundesrepublik Deutschland die volle Souveränität. Eine Folge hiervon war der sukzessive Abzug der amerikanischen, britischen, französischen und sowjetischen Besatzungsmächte. Die von den Besatzungsmächten bis zu diesem Zeitpunkt genutzten Liegenschaften gingen in den Besitz des Bundes über.

Am 22. Februar 1994 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen seine „Grundsätze für die verbilligte Veräußerung/Nutzungsüberlassung und unentgeltliche Veräußerung bundeseigener Grundstücke". Darin ist unter anderem die bevorzugte Veräußerung/Nutzungsüberlassung an kommunale Wohnungsbaugesellschaften festgelegt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind durch den Bund ehemals militärisch genutzte Liegenschaften veräußert worden oder stehen zur Veräußerung an. Hierdurch ergibt sich eine einmalige Chance für die Kommunen, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gestaltend mitzubestimmen. Dies betrifft im wesentlichen sozialen Wohnungsbau, Grüngürtel, Erholung und Freizeiteinrichtungen, Bewahrung/Überführung wertvoller Biotope für den Naturschutz.

Wir fragen nun die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welchen Kommunen stehen in welcher Flächengröße ehemals militärisch genutzte Liegenschaften zum Verkauf an bzw. sind bereits verkauft worden?

2

Welche dieser Liegenschaften wurde vormals jeweils von den amerikanischen, den britischen, den französischen und den sowjetischen Besatzungstruppen genutzt?

3

Wie wurden diese Liegenschaften vormals genutzt? Bitte aufschlüsseln nach:

a) Kasernengelände,

b) Wohngebäude,

c) Verwaltungsgebäude, Freizeitgebäude, Materiallager und Fahrzeugpark — soweit diese nicht unter a) berücksichtigt sind,

d) Fluggelände,

e) Munitionslager,

f) Schießplätze,

g) sonstige Kampf- und Übungsplätze,

h) ungenutzte Flächen?

4

Welche dieser Liegenschaften sind altlastenverdächtig, welche wurden auf Altlasten untersucht und welche sind aufgrund der Untersuchungen als belastet einzustufen?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Ausmaß und Ursache der Altlasten vor?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung noch keine Ursachenforschung betrieben?

6

Welchen Eigentümern bzw. Besitzern gehören die genannten Liegenschaften derzeit?

7

Zu welchen Konditionen hat der Bund welche Liegenschaften an wen verkauft bzw. übertragen?

8

Welche der dem Bund gehörenden Liegenschaften sollen zu welchen Konditionen verkauft oder übertragen werden, und mit wem steht der Bund diesbezüglich in Verhandlungen?

9

Welche Aspekte und Kriterien werden beim Verkauf bzw. bei der Übertragung hinsichtlich struktur- und sozialpolitischer Weichenstellungen und umwelterhaltender Maßnahmen aus welchen Gründen berücksichtigt?

Bonn, den 14. Juni 1995

Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Helmut Wilhelm (Amberg) Franziska Eichstädt-Bohlig Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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