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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Gefährdung der "Inneren Sicherheit" durch algerische "islamische Extremisten" (G-SIG: 13010624)

Anzahl der in Deutschland lebenden "islamischen Extremisten", "Gefährdungsprogramm" beim BKA, Zusammenarbeit deutscher Dienststellen mit algerischen Sicherheitskräften, Behandlung des Themas "Algerischer islamischer Extremismus" auf internationalen Ebenen, Sicherheitsmaßnahmen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/172520. 06. 95

Gefährdung der „Inneren Sicherheit" durch algerische „islamische Extremisten"

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die gewalttätigen Konflikte, die sich in Algerien zwischen islamischen Fundamentalisten und demokratischen Kräften abspielen, haben das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht. Es häufen sich Berichte, nach denen hier lebende Algerierinnen und Algerier von gewaltbereiten islamisch-fundamentalistischen Landsleuten aus politischen Gründen unter Druck gesetzt, teilweise gar bedroht werden.

Die Analysen hinsichtlich einer Bedrohung der „Inneren Sicherheit" der Bundesrepublik Deutschland durch „islamische Extremisten" sehen sehr unterschiedlich aus und werden von den jeweiligen Staatsschutzorganen auch unterschiedlich — teilweise sogar in sich widersprüchlich — bewertet:

  • So kann sich das Bundeskriminalamt einmal „vorstellen, daß gerade für die nächste Zeit auch die Bundesrepublik von entsprechenden Anschlägen, Attacken nicht verschont bleiben wird (...) wir müssen uns auf das Schlimmste einstellen" (so BKA-Präsident Zachert in einem ZDF-Interview am 8. Januar 1991). Gleichzeitig zitiert DER SPIEGEL (4/95) aus einem internen BKA-Schreiben, daß „Hinweise, die auf unmittelbare bevorstehende terroristische Operationen fundamentalistischer Gruppierungen in der Bundesrepublik hindeuten, nicht existieren.
  • Die Zahl in der Bundesrepublik Deutschland lebender „islamischer Extremisten" beträgt nach einem vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen Bericht („Islamischer Extremismus und seine Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland", Köln 1995) 21 200 Personen, die in „14 islamisch-extremistischen Gruppierungen" organisiert sind (S. 5 f). Im Januar bezifferte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Werthebach, diese Zahl in einem Interview bei n-tv am 9. Januar 1995 jedoch auf 26 000 Personen.
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet in der oben genannten Studie auch die algerisch-sunnitische „Islamische Heilsfront" (FIS) zum „islamischen Extremismus". Der FIS wird pauschal unterstellt, daß sie zur Durchsetzung ihrer Ziele „nicht nur Gewalt propagiere, sondern (sie) setzte diese auch gezielt — bis hin zu terroristischen Anschlägen — gegen Widersacher im weitesten Sinne ein."

Hinsichtlich dessen, ob — und wenn ja in welcher Form — algerische „islamischen Extremisten" auf und/oder vom Boden der Bundesrepublik Deutschland aus aktiv sind, heißt es in der BfV-Studie vom November 1994: „es gebe Hinweise, daß in Deutschland lebende FIS-Angehörige mit der Verbringung von Waffen und anderem technischen Material nach Algerien befaßt sind". Nur wenige Wochen später, im Januar 1995, meint das BfV diesen Verdacht bereits „mit hoher Wahrscheinlichkeit" behaupten zu können: „Allerdings reichen die bisher vorliegenden Erkenntnisse zur Einleitung von Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden nicht aus".

Tatsächlich leitete die Bundesanwaltschaft Mitte Januar — also unmittelbar nach Erscheinen der 2. Auflage der BfV-Untersuchung — ein erstes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer „kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) gegen fünf mutmaßliche algerische Waffenschieber (und mutmaßliche Angehörige der „Islamischen Heilsfront") ein.

Dieses Durcheinander an Mutmaßungen, vermeintlichen tatsächlichen Anhaltspunkten und letztlich politischer Opportunität bedarf der Aufklärung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen54

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, daß hier lebende Algerierinnen und Algerier aus politischen Gründen von gewaltbereiten islamisch-fundamentalistischen Landsleuten unter Druck gesetzt, teilweise gar bedroht werden?

1

a) Wurden diesbezüglich 1994 bzw. in den Monaten des Jahres 1995 entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet, Anklagen erhoben bzw. gerichtliche Hauptverhandlungen eröffnet?

Wenn ja, wie viele und in welchen Orten?

1

b) Welche Straftaten wurden in diesen Verfahren verfolgt?

1

c) Gab es rechtskräftige Verurteilungen in diesen Angelegenheiten?

2

Wie hoch ist die Zahl in der Bundesrepublik Deutschland lebender „islamischer Extremisten"?

2

a) Nach welcher Methode wurden die z. T. voneinander abweichenden Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutzes ermittelt?

2

b) Zu welchem Anteil wurden sie errechnet, zu welchem Teil geschätzt, und welche Schwankungsbreiten ergeben sich hierbei?

3

Welche Meinung vertritt das Bundeskriminalamt hinsichtlich der akuten Bedrohung durch „islamische Extremisten" im allgemeinen und der algerischen Fundamentalisten im besonderen?

4

Worin bestehen die „Hinweise" des BfV bzw. woraus ergibt sich die „hohe Wahrscheinlichkeit" , daß algerische Fundamentalisten auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland Waffen schmuggeln würden?

Wie substantiell sind diese Hinweise und sind diese gerichtsverwertbar?

5

Hat das im DER SPIEGEL (4/95) erwähnte Treffen von Experten von Nachrichtendiensten und Polizei beim Auswärtigen Amt über die „Gefährlichkeit algerischer Extremisten" Anfang Januar 1995 stattgefunden?

5

a) Wer hat dieses Treffen veranlaßt und welchem Zweck diente es?

5

b) Welche Polizei- und nachrichtendienstlichen Behörden haben an diesem Treffen teilgenommen?

5

c) Zu welchen Ergebnissen ist man auf dieser Zusammenkunft gekommen?

5

d) Wer ist darüber informiert worden?

5

e) Gab es seither weitere vergleichbare Beratungen (Wenn ja, bitte jeweils im Sinne der o. g. Fragen a bis d beantworten)?

6

Wie ist das — im DER SPIEGEL 1/95 erwähnte — beim Bundeskriminalamt eingerichtete „Gefährderprogramm" aufgebaut, in dem „knapp 100 Verdächtige, fast alles Mitglieder islamischer Terrorgruppen" aufgenommen worden sein sollen?

6

a) Wann wurde dieses „Programm" eingerichtet und zu welchem Zweck?

6

b) Werden den darin erfaßten Personen konkrete Straftaten vorgeworfen?

Wenn ja, welche?

6

c) Wurde diese Datei des BKA dem Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt?

6

d) Welche Konsequenzen hat es für diejenigen, die in dieses „Gefährderprogramm" aufgenommen wurden?

6

e) Wie viele Algerierinnen und Algerier bzw. Staatsangehörige welcher sonstiger Staaten sind in dieses Programm aufgenommen worden?

6

f) Sind Personen aus dem „Gefährderprogramm" wieder herausgenommen worden?

Wenn ja, welche und aus welchen Gründen?

6

g) Haben Ausländerbehörden, Bundeskriminalamt und/oder das Bundesamt für Verfassungsschutz weitere Arbeitsdateien speziell für „sicherheitsgefährdende" Algerierinnen und Algerier bzw. für, sonstige „islamische Extremisten" eingerichtet?

Wenn ja, seit wann?

6

h) Wie viele algerische Staatsbürger sind darin erfaßt?

7

Haben Bundesregierung, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und/oder Bundesgrenzschutz Angehörige der algerischen Sicherheitskräfte empfangen?

7

a) Wenn ja, wann fanden derartige Treffen statt?

7

b) Wer nahm an diesen Treffen teil?

7

c) Was wurde auf diesen Zusammenkünften erörtert?

7

d) Hat die Bundesregierung bei diesen Unterredungen auf die problematische Menschenrechts-Situation in Algerien hingewiesen?

7

e) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Antworten der algerischen Besucherinnen und Besucher?

8

Wurden algerische Polizisten oder Militärangehörige durch deutsche Dienststellen ausgebildet?

8

a) Wenn ja, wann und wie oft und zu welchen Zwecken und bei welchen der in Frage 6 erwähnten deutschen Dienststellen?

8

b) Sind deutsche Beamtinnen bzw. Beamte (bzw. ausgeschiedene Angehörige) dieser Dienststellen in Algerien als Ausbilderinnen und Ausbilder oder Beraterinnen bzw. Berater tätig?

9

Welche Exporte von Rüstungsgütern und/oder Polizeiausrüstung durch deutsche Firmen wurden durch die Bundesregierung seit 1988 genehmigt?

9

a) Welche Verstöße gegen das Außenwirtschafts- bzw. Kriegswaffenkontrollgesetz wurden diesbezüglich festgestellt?

9

b) Gaben diese Verkäufe bzw. Verkaufsabsichten Anlaß zu strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Maßnahmen?

9

c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß durch derartige • militärisch nutzbare Verkäufe deutscher Firmen die Bundesrepublik Deutschland — aus der Sicht gewaltbereiter algerischer Oppositioneller — zu einem legitimen Anschlagziel werden könnte?

10

Ist auf dem Treffen der EU-Innenminister Anfang Dezember 1994 über das Thema „algerischer islamischer Extremismus" gesprochen worden?

10

a) Gab es hierbei unterschiedliche Einschätzungen bzw. Lagebeurteilungen zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten über dessen Bekämpfung?

10

b) Wurden auf dieser Zusammenkunft entsprechende Maßnahmen — besprochen, — an Ausschüsse verwiesen und/oder — beschlossen?

Wenn ja, welche?

10

c) Gab es seither vergleichbare Unterredungen auf EU-Ebene (Wenn ja, bitte jeweils im Sinne der Fragen a und b beantworten)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Konferenz der Innenminister von Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Tunesien und Algerien, die im Januar 1995 in Madrid stattgefunden hat und die sich mit „schärferen und gemeinsamen Aktionen gegen den fundamentalistischen Terrorismus" beschäftigt hat (vgl. FAZ, 23. Januar 1995)?

11

a) Haben deutsche Vertreterinnen und/oder Vertreter an dieser Konferenz (sei es auch nur als Besucherinnen und/oder Besucher) teilgenommen?

11

b) Wenn ja, aus welchen Ressorts oder Sicherheitsbehörden?

11

c) Wenn ja, wer, zu welchem Zweck, mit welchem Auftrag und mit welchem Ergebnis?

11

d) Wenn nein, ist die Bundesregierung anderweitig über Themen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Verlauf dieser Konferenz unterrichtet worden?

11

e) Wenn ja, was ist unter „gemeinsamen Aktionen gegen den fundamentalistischen Terrorismus" zu verstehen?

12

Hat die Bundesregierung nach der Entführung der „Air-France"-Maschine im Dezember 1994 nachträglich entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen?

12

a) Wenn ja, welche?

12

b) Welche dieser Maßnahmen sind derzeit noch in Kraft?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Generalinspekteur der Bundeswehr, Klaus Naumann, zu der Erkenntnis gelangt ist, daß nach dem Ende des Kommunismus, „die rote Gefahr von der grünen (islamischen, Anm. U.J.) Gefahr abgelöst (worden sei)" (DER SPIEGEL 1/95)?

13

a) Hat der Generalinspekteur diese Ansicht im dienstlichen Rahmen geäußert?

Wenn ja, zu welchem Anlaß und in wessen Auftrag?

13

b) Teilt die Bundesregierung diese Ansicht?

13

c) Wenn ja, worin liegt die inhaltliche Vergleichbarkeit der „kommunistischen" und der „islamischen Gefahr"?

Bonn, den 12. Juni 1995

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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