Zusätzliche Auf- und Abfahrten der BAB 45 in den Gemarkungen Kleinostheim und Alzenau, Unterfranken
der Abgeordneten Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Gemeinde Kleinostheim in Unterfranken ist mit einer eigenen Auf- und Abfahrt direkt an die BAB 3 und mit der Auf- und Abfahrt Karlstein/Dettingen (Entfernung Ortskern Kleinostheim ca. 4,0 km) an die BAB 45 angeschlossen. Die Stadt Alzenau in Unterfranken verfügt mit einer eigenen Auf- und Abfahrt über einen direkten Anschluß an die BAB 45; außerdem ist die BAB 45 Anschlußstelle Karlstein/Dettingen nur einige hundert Meter vom Ortszentrum Alzenau-Hörstein entfernt. Beide Kommunen fordern nun je einen vollständigen zusätzlichen Anschluß an die BAB 45.
Dies bedeutet, daß es in diesem Raum zu einer extrem hohen Auf- und Abfahrtendichte käme, der u. a. ökologisch wertvolle Flächen, z. B. Teile des Landschaftsschutzgebietes Lindigwald, Gemarkung Kleinostheim, und der Hüttensee, Kleinostheim, der ein wertvolles Vogel- und Pflanzenbiotop ist, zum Opfer fielen.
Würden beide geplanten Anschlüsse realisiert, so würde dies bedeuten, daß auf dem Streckenabschnitt der BAB 45 von der neugeplanten Anschlußstelle Kleinostheim bis zum bestehenden Anschluß Alzenau auf 9,1 km dann vier voll ausgebaute BAB-45-Anschlüsse bestünden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Steht Geld für diese beiden zusätzlichen Auf- und Abfahrten der BAB 45 zur Verfügung?
In welcher Höhe?
Genießen beide Vorhaben die gleiche Priorität?
Für wann ist ggf. die Realisierung geplant?
Hält die Bundesregierung diese beiden zusätzlichen Auf- und Abfahrten unter
ökologischen,
ökonomischen,
verkehrspolitischen
Aspekten für sinnvoll?