Einstellung der Peilfunkaufgaben des deutschen Küstenfunkdienstes
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit Wirkung vom 31. Dezember 1994 sind die Peilfunkaufgaben des deutschen Küstenfunkdienstes eingestellt worden. Diese Maßnahme betrifft das Peilfunknetz Nordsee mit den Peilfunkstellen Norddeich Gonio, Elbe-Weser Gonio und Sankt Peter Ording Gonio.
Ein Schiff, das sich der Deutschen Bucht nähert, kann von diesen Peilfunkstellen jetzt nicht mehr gepeilt werden. Da eine Radarberatung erst in Küstennähe erfolgen kann, ist im Seenotfall eine genaue Positionsbestimmung unmöglich, wenn ein Schiff nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu übermitteln.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Gründe waren für die Einstellung der Peilfunkaufgaben ausschlaggebend?
Wie hoch waren die Kosten für die Unterhaltung der Peilfunkstationen in Norddeich, Elbe-Weser und Sankt Peter Ording?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die durch die Einstellung des Peilfunks entstandene Sicherheitslücke bis zur gesetzlichen Einführung des GMDSS (Global-Maritime-Distress an Safety-System) auf allen Schiffen am 1. Februar 1999 zu schließen?
Wie bewertet die Bundesregierung aufgrund dieser Sicherheitslücke die derzeitige Seesicherheit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einstellung des Peilfunkdienstes im Zusammenhang mit
— der Veränderung der Lotsenverordnung,
— dem Fehlen eines hochseetauglichen Schleppers,
— der mangelnden Qualifikation von Seeleuten, die für die Navigation und den Funkdienst zuständig sind,
— der Anerkennung unterwertiger Patente?
Wie bewertet die Bundesregierung nach der Einstellung des Peilfunkdienstes das Gefahrenpotential für die deutsche Nordseeküste, das insbesondere von Schiffen ausgeht, die unter „Billigflaggen" fahren und größtenteils über veraltete Technik und unzureichend qualifizierte Besatzungen verfügen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß einerseits große Anstrengungen unternommen werden, das Wattenmeer unter besonderen Umweltschutz zu stellen, andererseits aber durch die Deregulierung verkehrstechnischer Sicherheitsanforderungen die Gefahr der Vernichtung des Wattenmeeres durch eine Havarie erhöht wird?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den Einsparungen durch die Einstellung des Peilfunkdienstes und den Kosten, die bei der Havarie eines Schiffes mit gefährlicher Ladung im Bereich der Deutschen Bucht entstehen könnten, insbesondere für die Beseitigung der Umweltschäden im Wattenmeer und für Schadensersatzleistungen an die Fischerei- und Tourismuswirtschaft?
Mit welcher Gewichtung hat die Bundesregierung die in Frage 8 genannten Aspekte bei ihrer Entscheidung, den Peilfunkdienst einzustellen, berücksichtigt?