Umzug des Umweltbundesamtes von Berlin nach Dessau
der Abgeordneten Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 27. Mai 1992 hat die Unabhängige Föderalismuskommission Vorschläge für eine ausgeglichene Verteilung von Einrichtungen des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt.
Danach ist eine Verlagerung des Umweltbundesamtes (UBA) mit 837 Stellen von Berlin nach Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 16. November 1993 der Standortempfehlung Dessau des Umweltbundesamt-Arbeitsstabes zugestimmt. Nach wie vor ist jedoch der konkrete Standort des Amtes in Dessau nicht festgelegt worden. Auch eine Einbindung der Neubauten des UBA in das Konzept der EXPO 2000 in der Region Dessau—Wittenberg—Bitterfeld wird angedacht. Diskutiert werden als Standorte die Kaserne in Dessau Alten oder das sogenannte Gasviertel.
Nach wie vor stehen dem Umzug des Umweltbundesamtes sowie weiterer Bundeseinrichtungen in die neuen Länder die jeweiligen Errichtungsgesetze entgegen. Im Falle des Umweltbundesamtes ist dies das „Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes" vom 22. Juli 1974 (BGBl. I S. 1505, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 1994, BGBl. I S. 1416), in dem es in § 1 Abs. 2 heißt: „Das Umweltbundesamt hat seinen Sitz in Berlin."
Nach der Konstituierung des Deutschen Bundestages in der 13. Legislaturperiode hat dieser bisher keine Mitglieder für die Unabhängige Föderalismuskommission benannt, so daß diese seit Herbst 1994 nicht mehr beschlußfähig ist bzw. faktisch nicht mehr besteht. Der Umzug von Einrichtungen des Bundes in die neuen Länder soll jedoch gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages von der Unabhängigen Föderalismuskommission begleitet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wann gedenkt die Bundesregierung das Gesetz über die Errichtung des Umweltbundesamtes in bezug auf den Umzug nach Dessau zu ändern?
In welchem Umfang ist der Umzug des Umweltbundesamtes nach Dessau geplant, d. h. werden alle Abteilungen sowie dem Umweltbundesamt angegliederte Institute (z. B. das Institut für Wasser, Boden, Luft), Labore etc. nach Dessau verlagert?
Hat die dem geplanten Standort Dessau derzeit noch entgegenstehende Aussage des Errichtungsgesetzes bereits zu einer Verzögerung des Umzuges geführt?
Werden Haushaltsmittel für den Umzug des Umweltbundesamtes nach Dessau bzw. für dessen Planung eingestellt, solange das Errichtungsgesetz dem entgegensteht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die für den Haushalt 1996 einzustellenden Mittel, um einen Umzug des Umweltbundesamtes nach Dessau bis 1999 zu gewährleisten?
Kann die Bundesregierung ihre Zusage, daß der Umzug des Umweltbundesamtes bis 1999 abgeschlossen sein wird, angesichts der schleppend vorangehenden Planung einhalten, und ist es zutreffend, daß der geplante Umzug des Umweltbundesamtes erst zu dem Zeitpunkt vollzogen werden soll, wenn der Umzug der Bundesregierung nach Berlin stattfindet?
Bis zu welchem Zeitpunkt hält es die Bundesregierung für nötig, sich auf einen endgültigen Standort des Umweltbundesamtes im Stadtgebiet von Dessau festzulegen?
Wie wird die Bundesregierung eine Beteiligung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Umweltbundesamtes an den Umzugsplanungen gewährleisten, um sicherzustellen, daß die Belange der Beschäftigten im Umzugsprozeß und darüber hinaus ausreichend berücksichtigt werden?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, das Umweltbundesamt oder Teile desselben in das regionale Konzept der EXPO 2000 einzubinden?