[Deutscher Bundestag Drucksache 16/7996
16. Wahlperiode 07. 02. 2008
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
5. Februar 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/7824 –
Förderung und Erleichterung von Existenzgründungen
1. Wie viele der jährlich neu gegründeten Unternehmen sind nach Information
der Bundesregierung kleine Unternehmen mit höchstens 50 Beschäftigten
und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro?
2. Wie viele der jährlich neu gegründeten Unternehmen sind nach Information
der Bundesregierung mittlere Unternehmen mit höchstens 500
Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro?
Die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland wird vom Institut für
Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) auf Basis der
Gewerbeanzeigenstatistik errechnet. Die Gewerbeanzeigenstatistik lässt nur eine Differenzierung der
neugegründeten Unternehmen nach der Anzahl der Beschäftigten zum
Zeitpunkt der Anmeldung zu. Inwieweit das angemeldete Unternehmen überhaupt
wirtschaftlich aktiv wird oder ob es sich nur um eine Absichtserklärung
handelt, und welche wirtschaftliche Bedeutung der Gründung z. B. für den
Arbeitsmarkt zukommt, ist zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar.
In der Gewerbeanzeigenstatistik werden sieben Beschäftigtengrößenklassen
unterschieden, wobei die oberste Größenklasse 100 und mehr Beschäftigte
umfasst. Auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik wurden nach Berechnungen des
IfM Bonn im Jahr 2006 rd. 471 000 Unternehmen neu gegründet
(Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen plus echte Kleingewerbegründungen
plus Übernahme durch Kauf, Erbfolge und Pacht). 89,9 Prozent der Meldenden
haben keinen Beschäftigten (2005: 89,5 Prozent) und 10,0 Prozent zwischen 1
und 49 Beschäftigte (2005: 10,4 Prozent) für ihr Unternehmen bei der
Gewerbeanmeldung angegeben. Das heißt, in beiden Jahren hatten 99,9 Prozent
der Gründer für ihr neugegründetes Unternehmen zum Zeitpunkt der
Gewerbeanmeldung weniger als 50 Beschäftigte als Planung angegeben. Lediglich bei
435 der neu gemeldeten Unternehmen wurden im Jahr 2006 50 und mehr
Beschäftigte (2005: 517) als Planung angegeben, davon 278 mit 50 bis 99
Beschäftigten und 157 mit 100 und mehr Beschäftigten (2005: 311 bzw. 206).
3. Wie viele Arbeitsplätze entstehen nach Wissen der Bundesregierung
jährlich durch neu gegründete Unternehmen?
Wie viele dieser Arbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig?
Wie viele dieser Arbeitsplätze sind Vollzeitstellen?
Angaben zur Zahl der durch neugegründete Unternehmen geschaffenen
Arbeitsplätze sind auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik nur mit Einschränkungen
und auch nur näherungsweise zu machen. Wie bereits dargelegt, handelt es sich
bei der Angabe der Arbeitsplätze bei der Gewerbeanmeldung um ungeprüfte
Planangaben der Gewerbeanmeldenden zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung.
Außerdem ist nicht klar, ob diese Planangaben unter Berücksichtigung des
Hinweises „ohne Inhaber“ erfolgen, oder ob sich der Gewerbeanmeldende bei der
Beschäftigtenangabe mit einbezieht.
Ferner wird die Anzahl der aus Gründungen resultierenden Beschäftigten vom
Statistischen Bundesamt auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik nur für
Betriebsgründungen und für diese auch nur insgesamt – also Betriebsgründungen
von Hauptniederlassungen und Zweigniederlassungen und unselbständigen
Zweigstellen – und einschließlich der Nebenerwerbsgründungen ausgewiesen.1
Den beim Statistischen Bundesamt vorliegenden Daten der
Gewerbeanzeigenstatistik zufolge planten die Gewerbeanmeldenden bei den rund 385 000
Betriebsgründungen und Nebenerwerbsgründungen des Jahres 2006 nach
Geschäftsaufnahme rd. 453 000 Personen neu zu beschäftigen. Rechnet man die
Inhaber hinzu, ergeben sich insgesamt 838 000 Arbeitsplätze.
Hinzu kommen die Kleingewerbegründungen, die laut Definition des
Statistischen Bundesamtes nur einen Arbeitsplatz für den Gründer selbst schaffen. Im
Jahr 2006 wurden nach Schätzungen des IfM Bonn rd. 315 000 Kleingewerbe
angemeldet, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit auch aktiv ausüben, also echte
Kleingewerbegründungen sind. Insgesamt errechnen sich somit 1,15 Millionen
Arbeitsplätze.
Daten zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den
Betrieben werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhoben. Die Meldepflicht
wird ausgelöst, sobald ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dies ist, wie oben dargelegt, nur bei einer Minderheit der neu
gegründeten Unternehmen der Fall und nur ein Teil der Unternehmen wächst
überhaupt in den Folgejahren.
In den Jahren 2003 bis 2006 wurden jährlich etwa 190 000 Betriebe neu
gegründet, die mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
hatten. Diese Zahl beinhaltet geförderte und ungeförderte Neugründungen. Die
Betriebe boten durchschnittlich 2,3 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze
an. Die Zahl der Beschäftigten wurde jeweils am Stichtag 30. Juni gemessen.
Die absolute Anzahl der entstandenen Arbeitsplätze sowie der Anteil der
Vollzeitstellen kann mit den zur Auswertung zur Verfügung stehenden Daten
jedoch nicht ausgewiesen werden.
4. Wie definiert die Bundesregierung Gründungen im Neben- und Zuerwerb?
Die Gewerbeanzeigenstatistik unterscheidet nur zwischen Vollerwerb und
Nebenerwerb. Dabei handelt es sich nicht um fest definierte Begriffe nach einem
Merkmalskatalog, sondern es obliegt der Selbsteinschätzung des
Gewerbeanmeldenden, wie er sich einordnet.
1 Betriebsgründungen von Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen sowie
Nebenerwerbsgründungen werden von IfM Bonn nicht zu den Unternehmensgründungen gezählt.
Bei der Erhebung im Rahmen des Mikrozensus wird zwischen Haupterwerb,
Zuerwerb und Nebenerwerb folgendermaßen unterschieden:
Bei den Selbständigen wie auch unter den Gründerpersonen gibt es
Vollzeittätige und Teilzeittätige. Im Mikrozensus ordnen sich die Befragten selbst einer
der beiden Kategorien zu. Da selbständige Tätigkeiten weder Voll- noch
Teilzeitarbeitsverträge zugrunde liegen, spiegelt die Selbsteinstufung die
Einschätzung der Befragten für ihre zeitliche Beanspruchung durch die Tätigkeit wider.
In Anlehnung an die übliche Bezeichnung einer zweiten Erwerbstätigkeit als
Nebenerwerb und in Abgrenzung zu den vertraglich festgelegten Arbeitszeiten
von abhängig Beschäftigten werden die Begriffe Voll- und Teilzeittätigkeit hier
durch die Termini Haupt- und Zuerwerb ersetzt.
a) Wie viele Existenzgründungen im Neben- und Zuerwerb hat es in den
letzten Jahren gegeben?
Vorab sei darauf hingewiesen, dass Nebenerwerbsgründungen nach der
Definition des IfM Bonn nicht zu den Existenzgründungen zählen. Die Zahl der
Nebenerwerbsgründungen lässt sich der Gewerbeanzeigenstatistik entnehmen.
Danach wurden im Jahr 2006 rund 226 000 Nebenerwerbsgründungen
angezeigt, 2005 rund 218 000 und 2004 rund 210 000.
Der Mikrozensus lässt Aussagen zu den Zuerwerbsgründungen zu, die nach
Definition des Statistischen Bundesamtes Gründungen von Unternehmen sind,
die nur in einer Teilzeittätigkeit geführt werden, ohne dass man einer zweiten
Erwerbstätigkeit nachgeht.
Im Jahr 2005 gab es unter den 423 000 Gründerpersonen insgesamt 99 000
Gründer im Zuerwerb, was einem Anteil von 23,4 Prozent entspricht. Ein
Vergleich der Zahl von 2005 mit den früheren Jahrgängen ist jedoch nur
eingeschränkt möglich, da das Erhebungskonzept von einer festen Berichtswoche zu
einer gleitenden Berichtswoche geändert wurde und nun
Jahresdurchschnittsergebnisse veröffentlicht werden. Zahlen für 2006 liegen noch nicht vor.
b) Welche Charakteristika weisen Gründer und Gründerinnen im Neben-
und Zuerwerb nach Erkenntnisssen der Bundesregierung im Vergleich
zu Vollzeitgründern und Vollzeitgründerinnen auf?
Nach einer Untersuchung des IfM Bonn aus dem Jahr 2001
(Existenzgründungen als Nebenerwerbs-/Teilzeitgründungen – Temporäres Phänomen oder
dauerhafte Erwerbsalternative) unterscheiden sich Gründer im Voll- und
Nebenerwerb zum einen dadurch, dass sich unter den Nebenerwerbs-/
Teilzeitgründern mehr Frauen und ältere Menschen (Personen im vorzeitigen
Ruhestand) befinden und die Gründer/Gründerinnen überwiegend in einem größeren
Haushaltsverbund mit Ehepartnern und Kindern leben.
Dem Mikrozensus zufolge gibt es zudem erhebliche Unterschiede hinsichtlich
der Beteiligung der Gründerpersonen am Erwerbsleben in den Jahren vor der
Gründung. Personen, die eine Gründung im Haupterwerb durchführten, waren
in den Jahren 2002 bis 2005 vorher mehrheitlich am Erwerbsleben beteiligt
(Gründer: 62 Prozent, Gründerinnen: 54 Prozent). Rund 20 Prozent der
Gründer und rund 21 Prozent der Gründerinnen waren zuvor arbeitslos oder
arbeitssuchend.
Personen, die eine Gründung im Zuerwerb durchführten, waren in den Jahren
2002 bis 2005 vorher mehrheitlich nicht am Erwerbsleben beteiligt. Bei den
Gründern waren lediglich 44 Prozent und bei den Gründerinnen rund 38
Prozent zuvor erwerbstätig. Die Zahlen zu den Arbeitssuchenden bzw.
Arbeitslosen liegen unter der statistischen Nachweisgrenze.
c) In welchen Branchen wird vor allem im Neben- und Zuerwerb gegründet?
Die Gewerbeanzeigenstatistik weist für das Jahr 2006 die meisten
Nebenerwerbsgründungen bei den unternehmensnahen Dienstleistungen aus (rund
68 000 bzw. 30 Prozent), dicht gefolgt vom Handel (knapp 64 000 bzw. 28
Prozent) und den sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen (gut
30 000 bzw. rund 14 Prozent).
Auswertungen zu den Zuerwerbsgründungen aus dem Mikrozensus kommen
zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2005 rund 70 Prozent der Zuerwerbsgründungen
bei den sonstigen Dienstleistungen erfolgten und rund 17 Prozent im Bereich
Handel, Gastgewerbe, Verkehr.
d) Wie ist der Zugang zu Fördermitteln für Gründer und Gründerinnen im
Neben- und Zuerwerb im Vergleich zu Vollzeitgründern und
Vollzeitgründerinnen?
Gründerinnen und Gründer im Neben- und Zuerwerb haben die Möglichkeit,
das spezielle Förderprogramm der KfW Mittelstandsbank „KfW-StartGeld“ zu
nutzen. Das Programm bietet auch für diesen Kreis von Gründerinnen und
Gründern, die für einen späteren Zeitpunkt einen Vollerwerb durch ihr
Vorhaben anstreben, eine Förderung bis zu einem Betrag von 50 000 Euro.
e) Wie viele Neben- und Zuerwerbsgründungen werden in welchem
zeitlichen Abstand zur Haupterwerbsquelle der Gründer und Gründerinnen?
Hierzu gibt es keine amtlichen statistischen Quellen. Aus empirischen
Gründerbefragungen des IfM Bonn liegen Erkenntnisse vor, dass auch nach drei Jahren
Marktexistenz des neugegründeten Unternehmens das Einkommen aus dem
Unternehmen nur bei ca. 11 Prozent der Gründungen den Lebensunterhalt des
Gründers überwiegend sichert. Diese Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass
nur ein geringer Teil, schätzungsweise ca. 10 bis 20 Prozent der Neben- und
Zuerwerbsgründungen, das ursprüngliche Stadium verlassen und zu einer
Haupterwerbsquelle der Gründerinnen und Gründer werden.
f) Wie erklärt die Bundesregierung den 2005 vom Bundesamt für Statistik
festgestellten Trend zu Gründungen im Neben- und Zuerwerb?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Trend zu
Gründungen im Neben- und Zuerwerb in der Gründungsförderung?
Der Trend zu verstärkten Gründungen im Neben- und Zuerwerb wird
maßgeblich dadurch bestimmt, dass mehr Arbeitnehmer trotz der inzwischen
verbesserten Arbeitsmarktkonjunktur zusätzlich die Herausforderungen und Chancen
einer beruflichen Selbständigkeit ausloten möchten. Hier dient der
Nebenerwerb zunächst als abklärende Phase. Zudem nutzen viele ALG-II-Empfänger
mit der gleichen Motivation eine Nebenerwerbstätigkeit, um ein zusätzliches
Einkommen zu erwirtschaften.
Nach ersten Erkenntnissen des IfM Bonn hat die stärkere Förderung der
Selbständigkeit als Alternative zur abhängigen Beschäftigung gerade die Frauen
häufiger ermutigt, eine Unternehmensgründung im Zuerwerb zu verwirklichen.
Ein weiterer Grund ist die Senkung der Markteintrittshürden im
Handwerksbereich durch die Änderung der Handwerksordnung mit ihrer Ausweitung der
zulassungsfreien Handwerksbereiche.
Die Bundesregierung hat dem Trend zu den Neben- und Zuerwerbsgründungen
unter anderem durch das Programm „KfW-StartGeld“ Rechnung getragen.
5. Wie erklärt die Bundesregierung die vom Bundesamt für Statistik
festgestellte Abnahme von Gründungen, deren Rechtsform und
Beschäftigungszahlen auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen?
Das Statistische Bundesamt versteht unter Gründungen mit größerer
wirtschaftlicher Bedeutung die Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen sowie die
Betriebsgründungen von Zweigniederlassungen/unselbständigen Zweigstellen.
Die Zahl der Gewerbeanmeldungen von Betriebsgründungen der genannten Art
sind bereits seit über 10 Jahren rückläufig. Während 1997 noch die Gründung
von fast 210 900 Hauptniederlassungen, Zweigniederlassungen/unselbständigen
Zweigstellen angemeldet wurden, waren es 2001 rund 184 000 und 2006 rund
162 000. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen von Hauptniederlassungen,
Zweigniederlassungen/unselbständigen Zweigstellen schwankte in den Jahren 1997 bis
2002 zwischen 141 100 (1997) und 147 400 (1999). In den Jahren 2003 bis 2005
lagen sie zwischen 132 700 und 135 000 und 2006 bei 128 200. In allen Jahren
gab es einen positiven Saldo. 2005 lag er bei 36 200 und 2006 bei 33 800.
Der Rückgang von Gründungen mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung könnte
zum einen durch natürliche Sättigungstendenzen auf den Märkten bedingt sein.
Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass in der
Gewerbeanzeigenstatistik die Angehörigen der freien Berufe und deren Unternehmen nicht erfasst
werden. Die Zahl der Selbständigen in den freien Berufen nimmt seit Jahren stark
und kontinuierlich zu. Während es Anfang 1998 rund 646 000 Selbständige gab,
waren es Anfang 2007 954 000, ein Zuwachs von fast 48 Prozent.
6. Wie viel Prozent seines Umsatzes gibt ein kleines oder mittleres
Unternehmen nach Kenntnisstand der Bundesregierung durchschnittlich für
staatlich verursachte Bürokratiekosten aus?
Die bürokratischen Belastungen von Unternehmen hängen von einer Vielzahl
von Faktoren ab. Von Bedeutung sind insoweit beispielsweise der Bereich der
wirtschaftlichen Betätigung, die Rechtsform des Unternehmens sowie die
Beschäftigtenzahl.
Im Rahmen ihres Programms Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung lässt
die Bundesregierung die den Unternehmen entstehenden Kosten im
Zusammenhang mit der Erfüllung jeder einzelnen staatlichen Informationspflicht
ermitteln.
Die Bundesregierung veröffentlicht die Einzelergebnisse der Messungen
des Statistischen Bundesamtes fortlaufend unter
www.bundesregierung.de/
informationspflichten.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg von Vermittlungsbörsen zur
Unternehmensnachfolge, z. B. nexxt?
Plant die Bundesregierung Änderungen oder Weiterentwicklungen der
Börsen für Unternehmensnachfolge?
Die Bundesregierung kann aus eigener Anschauung nur den Erfolg der
Unternehmensbörse „nexxt-change“ einschätzen.
Die aus dem Zusammenschluss 2006 der beiden Börsen „nexxt“ und „change“
hervorgegangene Unternehmensbörse „nexxt-change“ ist der größte
Onlinemarktplatz für Unternehmensnachfolgen in Deutschland.
An der Unternehmensbörse beteiligt sich ein flächendeckendes Netzwerk mit
mehr als 750 Regionalpartnern bei Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern, Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken und weiteren
Partnern von Verbänden und Institutionen der Wirtschaft, des Kreditwesens
und der freien Berufe. Nachfolgesuchende Unternehmen als auch interessierte
Übernehmer können ihr Profil über diese regionalen Partner in anonymisierter
Form in die Börse einstellen.
Seit dem Börsenstart im Januar 2006 haben rund 17 000 Unternehmen und
9 000 potenzielle Nachfolger die Börse genutzt und ein Profil mit ihrem
Übergabe- bzw. Übernahmewunsch in anonymisierter Form eingestellt. Im Zeitraum
von Januar 2006 bis Dezember 2007 fanden über 3 300 Unternehmer und
Unternehmerinnen einen geeigneten Nachfolger bzw. eine geeignete
Nachfolgerin über die Börse. Die Unternehmensbörse „nexxt-change“ leistet somit
einen erheblichen Beitrag zur Bestandssicherung von Unternehmen.
Ende Januar 2008 waren in der Börse über 7 200 Profile von Unternehmen
enthalten, für die ein Nachfolger gesucht wird. Gleichzeitig stellten sich über
3 500 übernahmewillige Gründer als potenzielle Nachfolger vor. Über eine
Million Seitenaufrufe pro Monat unterstreichen die hohe Akzeptanz der Börse.
Die Initiatoren der „nexxt-change“ Unternehmensbörse, das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie, die KfW, der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Bundesverband
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der Deutsche
Sparkassen- und Giroverband bewerten die Börse und die Aktivitäten der
Regionalpartner als qualitativ hochwertig und erfolgreich.
Die „nexxt-change“ Unternehmensbörse wird entsprechend eingehender
Erfahrungswerte kontinuierlich weiterentwickelt.
8. Wie erklärt die Bundesregierung, dass nur 4 Prozent der Deutschen ein
Unternehmen gründen und die Selbständigenquote unter dem EU-
Durchschnitt liegt, wie bewertet die Bundesregierung diese Werte, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Aussage der Fragesteller, dass nur 4 Prozent der Deutschen ein
Unternehmen gründen, ist nicht nachvollziehbar.
Nach Berechnungen des IfM Bonn gab es allein im Zehnjahreszeitraum 1997
bis 2006 in Deutschland insgesamt 4,95 Millionen Existenzgründungen.
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren entspricht dies
schon einem etwa doppelt so hohen Anteil.
Die Selbständigenquote ist definiert als der prozentuale Anteil der Selbständigen
an allen Erwerbstätigen. Deutschland lag 2006 in der Tat sowohl bei der
Selbständigenquote inklusive Landwirtschaft als auch bei der Selbständigenquote
ohne Landwirtschaft mit 11,1 Prozent bzw. 10,6 Prozent unter dem EU-
Durchschnitt von 14,8 Prozent bzw. 13,3 Prozent.
Die Frage, inwieweit die Selbständigenquote ein geeigneter Indikator für die
Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit oder die Innovationskraft von
Volkswirtschaften sein kann, bedarf einer differenzierten Betrachtung. Zum Beispiel
muss mit berücksichtigt werden, in welchen Sektoren und Branchen die
Selbständigen mit ihren Unternehmen tätig sind.
Viele hoch entwickelte Volkswirtschaften mit einem hohen
Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf weisen eher niedrige Selbständigenquoten auf. So lag
die Selbständigenquote (ohne Landwirtschaft) in Japan, Frankreich und den
USA in 2006 zum Beispiel bei 8,5 Prozent, 8,3 Prozent und 6,8 Prozent,
während sie z. B. in Griechenland, einem Land mit einem vergleichsweise niedrigen
BIP pro Kopf, bei 24,7 Prozent lag (Quelle: EUROSTAT, OECD). Bei einem
internationalen Vergleich der Selbständigenquoten ist allerdings zu
berücksichtigen, dass es teilweise beträchtliche statistische Probleme gibt.
Gegen eine Argumentation ausschließlich anhand der Selbständigenquote gibt
es zudem erhebliche methodische Einwände. So sinkt zum Beispiel die Quote
im Falle konstanter Selbständigenzahlen und steigender Erwerbstätigenzahlen.
Auf der anderen Seite verbessert eine höhere Gründungsneigung in einem Land
die Chance, dass mehr innovativ handelnde Unternehmen gegründet werden,
die für den Strukturwandel, das Wachstum und Beschäftigung einer
Volkswirtschaft besonders wichtig sind. Deshalb hat die Bundesregierung – nicht zuletzt
auch im Rahmen ihrer Mittelstandsinitiative – eine Vielzahl von Maßnahmen
umgesetzt und auf den Weg gebracht, welche gerade auch die
Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer verbessert haben.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Fortschritt
der Einführung des einheitlichen Ansprechpartners für Existenzgründer
und -gründerinnen vor?
a) In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Länder und
Kommunen bei der Schaffung des einheitlichen Ansprechpartners für
Existenzgründer und -gründerinnen?
Welche eigenen Maßnahmen unternimmt sie?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung des einheitlichen
Ansprechpartners außerhalb des Dienstleistungssektors, und wie
begründet sie ihre Einschätzung?
Für die Abwicklung der bei einer Existenzgründung durchzuführenden
administrativen Schritte sind die Bundesländer und die Verwaltungen der
Kommunen zuständig. Aufgrund dieser Zuständigkeit kann der Bund die Länder und
Kommunen bei der Schaffung von Anlaufstellen für Gründerinnen und Gründer
nicht direkt unterstützen. Sie hat aber die Aktion „Einfach Gründen“ ins Leben
gerufen, um die am Gründungsprozess beteiligten Institutionen und
Organisationen besser zu vernetzen und einen intensiven Informationsaustausch über
gute und erfolgreiche Praktiken beim Gründungsprozess und bei den
Anlaufstellen in Gang zu setzen.
In vielen Regionen in Deutschland sind in den letzten Jahren Anlaufstellen für
Gründer geschaffen worden. So gibt es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz
mittlerweile insgesamt 26 Starterzentren und in Bayern 39 Gründeragenturen, welche
die Gründerinnen und Gründer beim Gründungsprozess beraten und bei den
administrativen Schritten unterstützen.
Die Arbeit dieser Anlaufstellen für Gründerinnen und Gründer wird von der
Bundesregierung als positiv gewertet. So kann die Gewerbeanmeldung einer
Personengesellschaft mittlerweile innerhalb weniger Stunden durchgeführt
werden, sofern keine aufwändigen Genehmigungen oder Erlaubnisse mit dem
Vorhaben verbunden sind.
10. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der freiwilligen
Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige seit ihrer
Einführung 2006 gemacht?
Plant die Bundesregierung auf Grundlage dieser Erfahrungen, die
Regelung nach 2010 weiterzuführen?
Das Instrument der freiwilligen Weiterversicherung von Selbständigen in der
Arbeitslosenversicherung hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung für
die Betroffenen grundsätzlich bewährt.
In den Jahren 2006 und 2007 wurden 76 000 bzw. 73 000 Anträge von
Selbständigen auf Aufnahme in die freiwillige Weiterversicherung bewilligt. Davon
waren 40 000 bzw. 8 000 sog. Altfälle, in denen es keine Frist für die
erforderliche, davor liegende Pflichtversicherungszeit gibt.
Die Bundesregierung wird mit der Bundesagentur für Arbeit weiter die
Erfahrungen der freiwilligen Weiterversicherung analysieren und prüfen, ob ggf.
Änderungsbedarf an der bisherigen Regelung besteht. Eine Entscheidung
darüber, ob dieses Instrument über 2010 hinaus fortgeführt wird, wird auf der
Grundlage dieser Analyse getroffen.
11. Wie schätzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass es seit der
Novelle der Handwerksordnung 2004 in den zulassungsfreien
Handwerken zu mehr Gründungen gekommen ist, die zu erwartende
Entwicklung bei einer weiteren Liberalisierung der Handwerksordnung ein?
Eine weitere Liberalisierung der Handwerksordnung ist derzeit nicht geplant.
Hierfür wäre es zunächst erforderlich, weitere Erfahrungen mit dem geltenden
Recht zu sammeln. Zwar deutet die Entwicklung der Betriebszahlen zunächst
auf eine eher positive Wirkung der Novelle der Handwerksordnung hin.
Allerdings fiel die Reform zeitlich in eine Phase rückläufiger realer Umsätze des
Handwerks. Verlässliche Aussagen zu der Frage, ob die anschließende positive
Entwicklung der Betriebszahlen vor allem eine Folge der Reform oder aber der
konjunkturellen Erholung ist, sind daher nicht möglich. Hinzu kommt, dass die
Bestandsfestigkeit der neu gegründeten Betriebe in den zulassungsfreien
Handwerken geringer erscheint als in den zulassungspflichtigen Handwerken.
Auch ist zu berücksichtigen, dass es für eine Bewertung der Reform nicht nur
auf die reine Anzahl der Gründungen ankommt, sondern vor allem auf die
Auswirkungen dieser Gründungen auf die Beschäftigten-, Umsatz- und
Ausbildungszahlen. Auch hierzu sind noch keine abschließenden Aussagen
möglich. In eine umfassende Wertung der Wirkungen der Reform sind zudem auch
Themen wie die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks oder
die Entwicklung der Qualität der Handwerkerleistungen einzubeziehen.
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung der Novelle der
Handwerksordnung bei der Schwarzarbeitsbekämpfung ein?
Durch die Überführung von 53 vorher zulassungspflichtigen Handwerken der
Anlage A zur Handwerksordnung in die durch die Reform neu geschaffene
Anlage B1 von zulassungsfreien Handwerken ist es zu Legalisierungen von
Betrieben gekommen, die vorher ein solches Handwerk im stehenden Gewerbe
selbständig betrieben haben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein und
die damit gemäß § 1 Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Schwarzarbeit geleistet haben. Über den genauen Umfang dieser Legalisierungen liegen
der Bundesregierung aber ebenso wenig Daten vor wie zu sonstigen Wirkungen
auf die Schwarzarbeit.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Fälle von
Hausdurchsuchungen bei Handwerkern aufgrund des Verdachts von
Schwarzarbeit und die Berurteilung dieser Durchsuchungen durch das
Bundesverfassungsgericht?
Das Betretungsrecht von Beauftragten der Handwerkskammern ergibt sich aus
§ 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Handwerksordnung. Danach
haben die Beauftragten der Kammer das Recht, Grundstücke und
Geschäftsräume eines in die Handwerksrolle eingetragenen oder in diese einzutragenden
Gewerbetreibenden zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen
vorzunehmen, die zur Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erforderlich sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorschrift in mehreren Beschlüssen
aus dem Jahr 2007 dahingehend ausgelegt, dass Betretungen unzulässig seien,
wenn von vornherein zweifelsfrei feststehe, dass der betroffene
Gewerbetreibende die Eintragungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass sich die Handwerkskammern an die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts halten.
c) Auf welche Faktoren stützt sich die Bundesregierung bei der
Bewertung der Gefahrengeneigtheit von Berufen in der Handwerksrolle A,
und wie begründet sie diese?
Der Gesetzgeber hat für die Festlegung der Zugehörigkeit zur Anlage A der
Handwerksordnung die Gefahrgeneigtheit und die Ausbildungsleistung als
entscheidende Kriterien angesehen.
Als gefahrgeneigt hat der Gesetzgeber solche Handwerke angesehen, deren
fachgerechte Ausübung mit dem Ziel der Vermeidung von Gefahren für Leben
oder Gesundheit Dritter in der Regel eine besonders gründliche handwerkliche
Ausbildung erfordert. In der Anlage A sind auch Gewerbe verblieben, die einen
bedeutsamen Beitrag zur Sicherung des Nachwuchses nicht nur im Handwerk
selber, sondern zum Teil auch darüber hinausgehend für die gesamte
gewerbliche Wirtschaft leisten. Die Kriterien der Gefahrgeneigtheit und der
Ausbildungsleistung treffen bei vielen Gewerben kumulativ zu.
12. Wie haben sich die geförderten Gründungen aus Arbeitslosigkeit nach
der Abschaffung der Ich-AG und des Überbrückungsgeldes und der
Einführung des Gründungszuschusses entwickelt?
Die Förderung der Selbständigkeit aus Arbeitslosigkeit wurde im Sommer 2006
grundlegend reformiert. Seit dem 1. August 2006 sind die beiden Instrumente
Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss zu einem Instrument der
Existenzgründungsförderung, dem Gründungszuschuss, im SGB III
zusammengefasst worden. Ein Eintritt in die Förderung mit dem
Existenzgründungszuschuss war letztmalig zum 30. Juni 2006 möglich, ein Eintritt in die Förderung
mit dem Überbrückungsgeld war aufgrund einer Übergangsregelung bis zum
1. November 2006 möglich. Aufgrund der bis zu dreijährigen Laufzeit des
Existenzgründungszuschusses werden noch bis Juli 2009 Personen mit diesem
Instrument gefördert.
Im Juni 2006 wurden insgesamt rund 288 500 Gründerinnen und Gründer
gefördert. Von den geförderten Gründerinnen und Gründer erhielten 217 400
einen Existenzgründungszuschuss und 71 100 das Überbrückungsgeld.
Im Dezember 2006 wurden insgesamt rund 245 000 Gründerinnen und Gründer
gefördert. Von den geförderten Gründerinnen und Gründer erhielten 176 400
einen Existenzgründungszuschuss, 33 300 einen Gründungszuschuss und 35 300
das Überbrückungsgeld.
Im Dezember 2007 wurden insgesamt 196 900 Gründerinnen und Gründer
gefördert. Von den geförderten Gründerinnen und Gründer erhielten 80 500
einen Existenzgründungszuschuss und 116 400 einen Gründungszuschuss.
Bei diesen Angaben ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der geförderten
Gründerinnen und Gründer bis Ende September 2007 eine endgültige Angabe sind,
während es sich bei der Zahl der geförderten Gründerinnen und Gründer von
Oktober bis Dezember 2007 um vorläufige Angaben handelt.
a) Wie viele Gründungen aus Arbeitslosigkeit mithilfe des
Gründungszuschusses gab es insgesamt seit dem 1. August 2006?
In 2006 nahmen 33 300 Gründer den Gründungszuschuss in Anspruch. 2007
gab es insgesamt 122 000 Zugänge beim Gründungszuschuss. Von den
geförderten Existenzgründern erhielten im Dezember 2007 rund 116 400 Personen
einen Gründungszuschuss.
Bei diesen Angaben ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der geförderten
Gründerinnen und Gründer bis Ende September 2007 eine endgültige Angabe sind,
während es sich bei der Zahl der geförderten Gründerinnen und Gründer von
Oktober bis Dezember um vorläufige Angaben handelt.
b) Wie viele Gründungen aus Arbeitslosigkeit mithilfe der Ich-AG und
dem Überbrückungsgeld gab es in einem Vergleichszeitraum?
Bei einem derartigen Vergleich sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:
Zum einen bedarf ein neues Förderinstrument einer gewissen Anlaufphase, bis
es entsprechend genutzt wird, so dass die Neubewilligungen von
Gründungszuschüssen im Jahr 2006 noch auf niedrigem Niveau erfolgten, sich im Jahr 2007
jedoch verstärkt haben. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf
das angekündigte Auslaufen der bisherigen Förderungsgrundlagen in
erheblichen Maße Gründungen vorgezogen wurden, so dass die beiden Zeiträume
vor und nach der Änderung der Förderung nur sehr bedingt für einen Vergleich
geeignet sind. Schließlich ist zu beachten, dass sich aufgrund der guten
konjunkturellen Entwicklung in deutlich stärkerem Maße als in den Vorjahren
alternative Beschäftigungsperspektiven für potenzielle Existenzgründer ergaben.
In dem hier gewählten Vergleichszeitraum 1. August 2004 bis 31. Dezember
2005 wurden 231 730 Existenzgründungen mit Hilfe des Überbrückungsgeldes
und 168 677 Existenzgründungen mit Hilfe des Existenzgründungszuschusses
gefördert.
c) Wie haben sich die Gesamtausgaben für Gründungen aus
Arbeitslosigkeit seit Einführung des Gründungszuschusses im Vergleich zu den
vorherigen Instrumenten entwickelt?
Die Gesamtausgaben für Gründungen aus Arbeitslosigkeit haben sich insgesamt
und dabei getrennt nach Förderart von 2003 bis 2007 wie folgt entwickelt:
d) Wie haben sich die monatlichen Durchschnittskosten für eine
Gründung seit der Einführung des Gründungszuschusses im Vergleich zur
Ich-AG und zum Überbrückungsgeld entwickelt?
Für die Ermittlung der Entwicklung der durchschnittlichen monatlichen
Ausgaben für eine geförderte Gründung ist anzumerken, dass auch hier nicht alle
Daten für 2007 endgültig vorliegen.
Unter Zugrundelegung der vorhandenen – teilweise für 2007 noch vorläufigen –
Daten ergeben sich folgende Ausgaben:
e) Wie hat sich die Beteiligung von Frauen und Geringqualifizierten an
Gründungen aus Arbeitslosigkeit seit der Einführung des Gründungs-
Jahr/Förderart Ist-Ausgaben
in 1 000 Euro
2007 1 818 192
Überbrückungsgeld (Abwicklung von Altfällen) 93 395
Existenzgründungszuschuss 501 003
Gründungszuschuss 1 223 794
2006 2 580 530
Überbrückungsgeld 1 470 536
Existenzgründungszuschuss 1 027 037
Gründungszuschuss 82 957
2005 3 200 280
Überbrückungsgeld 1 847 506
Existenzgründungszuschuss 1 352 774
2004 2 726 733
Überbrückungsgeld 1 746 243
Existenzgründungszuschuss 980 490
2003 1 681 325
Überbrückungsgeld 1 412 933
Existenzgründungszuschuss 268 392
2005* 2006 2007**
Gründungszuschuss (GZ) – 908 Euro 1 117 Euro
Existenzgründungszuschuss (EXGZ) 483 Euro 408 Euro 344 Euro
Überbrückungsgeld (ÜG) 1 855 Euro 1 940 Euro
nur noch
Ausfinanzierung
* Der Wert 2005 wurde zur Verdeutlichung der Gesamtentwicklung mit angegeben, die Förderleistung Gründungszuschuss wurde erst ab 1. August
2006 eingeführt.
** Im Jahr 2007 waren beim Existenzgründungszuschuss und beim Überbrückungsgeld keine Neubewilligungen mehr möglich.
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ISSN 0722-8333
zuschusses entwickelt, wie hat sich die Zahl der Teilzeitgründungen
entwickelt, und wie interpretiert die Bundesregierung diese
Entwicklungen?
Eine Aussage zur Entwicklung der Beteiligung von Geringqualifizierten an den
Gründungen aus Arbeitslosigkeit durch Instrumente der Arbeitsförderung ist
nicht möglich, da die statistischen Angaben dazu seit Beginn 2006 nicht mehr
vollständig sind.
Auch eine Aussage zur Zahl der Teilzeitgründungen ist aus den erfassten Daten
der BA nicht möglich. Gefördert wurde und wird die Gründung aus der
Arbeitslosigkeit heraus über die Instrumente der BA grundsätzlich nur, wenn
die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dabei wird aber nicht
unterschieden zwischen Teilzeit- und Vollzeitselbständigkeit.
Der Anteil der geförderten Frauen an der jeweiligen Gesamtzahl der
Geförderten nach Förderart und Förderjahr (Jahresdurchschnitt) stellt sich wie folgt dar:
Im Jahr 2005 lag der Anteil der geförderten Frauen beim
Existenzgründungszuschuss bei 48,2 Prozent und beim Überbrückungsgeld bei 27,4 Prozent. Im
Folgejahr 2006 erhöhten sich diese Werte leicht (52,9 Prozent bzw. 29,1
Prozent). Der Anteil der geförderten Frauen beim Gründungszuschuss liegt mit
36,6 Prozent (2006) bzw. 36,5 Prozent (2007) etwa auf einem Niveau, das sich
zwischen den Förderanteilen der beiden erstgenannten Instrumente bewegt.
Nähere Erkenntnisse über Gründe für die beschriebenen Entwicklungen liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Für die Angabe zu der Frage der Beteiligung von Frauen an Gründungen aus
der Arbeitslosigkeit muss berücksichtigt werden, dass endgültige Zahlen nur
bis Ende September 2007 vorliegen, während die Zahlen von Oktober 2007 bis
Dezember 2007 als vorläufig zu betrachten sind.
13. Wie viele Menschen wandern nach Informationen der Bundesregierung
mit der Absicht in Deutschland ein, ein Unternehmen zu gründen, und wie
vielen gelingt die Unternehmensgründung langfristig?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben vor, wie viele
Menschen in den letzten Jahren nach Deutschland mit der Absicht eingewandert
sind, ein Unternehmen zu gründen. Ebenso lassen sich aufgrund fehlender
Daten auch keine Aussagen über den Anteil der eingewanderten ausländischen
Gründer treffen, denen die Unternehmensgründung langfristig gelingt.
Aus der Gewerbeanzeigenstatistik lassen sich lediglich Zahlen zu den
Unternehmensgründungen nach Staatsangehörigkeit der Gründer ableiten. So lag der
Ausländeranteil (Anteil der Personen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit
haben) unter den Gewerbetreibenden bei den Unternehmensgründungen im
Jahr 2006 bei 22 Prozent, bei den Nebenerwerbsgründungen lag er dagegen nur
bei 7,7 Prozent.]