Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/2035
19. 07. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Christa Luft
und der Gruppe der PDS
— Drucksache 13/1929 —
Nutzung von Fahrrädern im Straßenverkehr und im Urlaub
Das Fahrrad erweist sich als geeignet, einen Teil der Verkehrsprobleme
zu lösen und die Umweltbelastung zu verringern.
Auch im Urlaub nimmt das Radwandern erheblich zu. Mit der
Verbesserung der Bedingungen für das Radwandern könnten der Urlaubsverkehr
ins Ausland entlastet und die Umwelt geschont werden. Die
einheimische Tourismusbranche würde neue Entwicklungsmöglichkeiten
erhalten. Die mangelnde Ausschilderung der Fernwege mindert den
Reiz des Fernradelns für viele Menschen und insbesondere Anfänger
erheblich. Je nach regionaler Zuständigkeit gibt es an ein und
demselben Radweg unterschiedliche Markierungen. Entlang des Rheins
wechselt die Beschilderung praktisch mit den Kreis- und Ländergrenzen, oder
sie fehlen ganz, weil einzelne örtliche Behörden keine Notwendigkeit
für die Ausschilderung erkennen.
Der öffentliche Personenverkehr hält mit der wesentlich stärkeren
Nutzung der Fahrräder nicht stand. Die Deutsche Bahn AG gibt den guten
Rat: „Möglichst nicht an Wochenenden mit dem Fahrrad auf die Bahn
gehen" („ZUG", Mai 1995).
Vorbemerkung
Derzeit hat das Fahrrad einen Anteil von rund 10 % an allen
durchgeführten Wegen. Da in der Bundesrepublik Deutschland
rund 45 % aller Pkw-Fahrten nicht länger als 5 km sind, werden
Verlagerungsmöglichkeiten vom Pkw auf das Fahrrad speziell in
diesem Bereich gesehen.
Fahrradtourismus ist im Betrachtungsbereich Fahrradverkehr ein
gesondertes Segment. Rund 30 % aller Radfahrten sind
Sogenannte „Freizeitverkehre". Wie hoch der hierin enthaltene
Langstreckenanteil ist, ist nicht bekannt; er dürfte jedoch unterpropor-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 18. Juli
1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
tional sein, da das Fahrrad eher ein Nahverkehrsmittel ist. Da im
Freizeitverkehr mit 30 % (bis 2010) noch eine erhebliche
Wachstumsdynamik erwartet wird, kann auch im Bereich des
Fahrradtourismus mit einer ähnlichen Entwicklung gerechnet werden.
Fahrradtourismus ist nicht losgelöst von touristisch interessanten
Regionen zu sehen. Diese Regionen verfügen vielfach dann auch
schon über entsprechende Radwanderwege mit eigener
Wegweisung, so zum Beispiel der Weserradweg, 880 km sogenannter
Pättgeswege im Münsterland, Radwanderweg „R 1" Höxter nach
den Niederlanden, „Tour de Baroque" durchs Altmühltal und an
der Donau. In vielen Fällen sind diese Routen Gegenstand
fahrradtouristischer Komplettangebote verschiedener
Reiseveranstalter.
Die vom Grundgesetz vorgegebene Aufgabenteilung im
Straßenverkehrsbereich läßt für den Bund nur zu, Radwege an
Bundesfernstraßen zu bauen und zu finanzieren und dies wesentlich aus
Gründen der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Eine Zuständigkeit des Bundes speziell für den touristischen
Aspekt des Fahrradverkehrs ist damit nicht verbunden. Hier sind
die Länder gefordert, die weitestgehend hierzu
Entwicklungskonzepte schon vorgelegt haben.
Eine Kartierung aller derzeit vorhandenen Fahrradwege und
ausgewählten Regionalrouten ist derzeit durch den „Allgemeinen
Deutschen Fahrrad-Club e. V." erfolgt. In Form von insgesamt
27 Regionalkarten kann dieses Kartenwerk im Handel
(Bielefelder Verlagsanstalt) erworben werden.
1. Welchen Anteil nimmt das Fahrrad im NahVerkehr in Deutschland
ein?
Wie hoch ist der Anteil in vergleichbaren europäischen Ländern?
Wie beurteilt die Bundesregierung attraktive Angebote zur Nutzung
von Fahrrädern in anderen europäischen Ländern, wie die
kostenlose Bereitstellung von Fahrrädern in einzelnen Städten, die
Sperrung von Innenstädten für andere Verkehrsträger?
Rund 10 % aller Wege wurden in der Bundesrepublik
Deutschland 1992 mit dem Fahrrad zurückgelegt. In den Niederlanden
beträgt der Anteil rund 29 % in Dänemark 18 %, in
Großbritannien 3 %. Die Bundesregierung begrüßt alle Maßnahmen, die in
geeigneter Weise den Fahrradverkehr fördern. Die Bereitstellung
von Fahrrädern auf Mietbasis wie auch die Einrichtung von
Fahrradstraßen gehört zum festen Bestandteil kommunaler
Radverkehrsförderung. Die kostenlose Bereitstellung von Fahrrädern
dürfte an knappen kommunalen Finanzmitteln scheitern.
2. Welchen Rang nimmt das Fahrrad in verkehrspolitischen
Überlegungen der Bundesregierung ein?
In welchen Konzeptionen spiegelt sich das wider?
Welcher Verkehrsanteil läßt sich nach Auffassung der
Bundesregierung in Deutschland mit Fahrrädern realisieren?
Welche Forschungen laufen in Deutschland zu diesen Fragen?
Insbesondere aus umweltpolitischen Gründen steht die
Bundesregierung einer verstärkten Nutzung des Fahrrades positiv
gegenüber. Da Fahrradverkehr weitestgehend Nahverkehr darstellt,
fällt Fahrradverkehr in die Aufgabenzuständigkeit von Länder
und Kommunen. Unabhängig hiervon versucht die
Bundesregierung, durch ihr Programm „Radwege an Bundesstraßen in der
Baulast des Bundes" neben Sicherheitsaspekten auch die
Attraktivität der Fahrradnutzung zu steigern. Daneben fördert die
Bundesregierung die Möglichkeit, die parallel zu natürlichen und
künstlichen Bundeswasserstraßen gelegenen Betriebswege auch
für Fußgänger und Fahrradfahrer zu öffnen (zum Beispiel
Mittellandkanal). Forschungsseitig wurden zwischen 1982 und 1989 im
Rahmen der Modellvorhaben „Fahrradfreundliche Stadt" sowie
„Flächenhafte Verkehrsberuhigung" eine Vielzahl von
Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs an konkreten
Beispielen durch den Bund gefördert. Der damals gegründete
Arbeitskreis „Programm zur Umweltentlastung zur Förderung des
Fahrradverkehrs" ging von einer möglichen Verlagerung von
25 % bis 35 % aller Nahverkehrswege vom Pkw auf das Fahrrad
aus.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. April 1994
die Bundesregierung aufgefordert, für eine höhere Attraktivität
des Fahrradverkehrs Sorge zu tragen und eine Bestandsaufnahme
zur Situation des Fahrradverkehrs in der Bundesrepublik
Deutschland durchzuführen. Alle fünf Jahre ist zukünftig von der
Bundesregierung hierzu ein Bericht zu erstellen. Die notwendigen
Untersuchungen und Arbeiten sind inzwischen angelaufen. Der
erste Bericht wird voraussichtlich Anfang 1997 vorliegen.
3. Welche Möglichkeiten für eine erweiterte Nutzung von Fahrrädern
werden im Bundesgebiet vorgesehen?
Welche Voraussetzungen sind dazu zu schaffen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Im übrigen werden
die verkehrsrechtlichen Vorschriften im Sinne einer attraktiven
Fahrradnutzung ständig weiterentwickelt und angepaßt.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer
zentralen Koordinierung der Beschilderung von Fernradwegen?
Ist eine ablehnende Haltung der Bundesregierung in dieser Frage in
der Vergangenheit angesichts steigender gesellschaftlicher und
wirtschaftlicher Interessen an der Nutzung des Fahrrades gerechtfer
tigt?
Fragen zur amtlichen Wegweisung für den Radverkehr wurden
am 10./11. Mai 1994 vom Bund-Länder-Fachausschuß für den
Straßenverkehr und die Verkehrspolizei diskutiert. Die Vertreter
der Länder haben sich dabei dafür ausgesprochen, daß der
Radverkehr sich nach der für alle Verkehrsteilnehmer geltenden,
allgemeinen Wegweisung richten müsse. Für eine gesonderte
amtliche Wegweisung für den Radverkehr an Radwegen als auch
an Radwanderwegen (Routen) ist kein Bedürfnis gesehen worden.
Vielmehr stehen nach Auffassung der Länder gerade bei
Radwanderungen vornehmlich touristische oder ähnliche Belange im
Vordergrund, die es rechtfertigen, notwendige Kennzeichnungen des
Radwanderweges ihrem Betreiber zu überlassen.
5. Ergeben sich nicht auch Notwendigkeiten einer Zusammenarbeit
mit den Nachbarländern in der Frage der Beschilderung der
Radwege?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Mitnahmemöglichkeiten von
Fahrrädern in der Bahn im Inland und bei Fahrten ins Ausland?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, bessere
Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern bei der Bahn durch unterstützende
Maßnahmen (Forschungsaufgaben, Umbaubeihilfen oder andere
Hilfen als Ausgleich für den Beitrag bei der Lösung von
Umweltproblemem) zu unterstützen?
Wenn nein, soll nach Auffassung der Bundesregierung allein die
Deutsche Bahn AG marktwirtschaftliche Lösungen suchen und
höhere Beförderungsentgelte festlegen?
Seit Inkrafttreten der vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Bahnstrukturreform am 1. Januar 1994 entscheidet der Vorstand
der Deutschen Bahn AG (DB AG), die als privatrechtlich
organisiertes Wirtschaftsunternehmen nach den Bestimmungen des
Aktiengesetzes geleitet wird und nicht mehr Teil der bundeseigenen
Verwaltung ist, in Fragen der Betriebsführung sowie der
Angebots-, Tarif- und Servicegestaltung in eigener Zuständigkeit und
Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch für die Beförderung
von Fahrrädern im Zug. Die Bundesregierung nimmt darauf
keinen Einfluß, weil dies mit einem wesentlichen Ziel der
Neuordnung der Eisenbahnen, nämlich strikte Trennung
unternehmerischer und staatlicher Aufgaben und Stärkung der
Handlungsfreiheit der Konzernleitung am Markt, nicht in Einklang zu bringen
wäre.
Die Beschaffung neuer Schienenfahrzeuge und den Umbau
vorhandener Reisezugwagen finanziert die DB AG aus Eigenmitteln.
Sie erhält hierfür keine Bundeszuwendungen.
Nach Auskunft der DB AG ist die Mitnahme von Fahrrädern im
Zug seit dem Fahrplanwechsel am 28. Mai 1995 in einem weitaus
größeren Umfang als bisher möglich. Das Unternehmen weist
gleichwohl in seinen Beförderungsbedingungen darauf hin, daß
ein Transport nur möglich ist, solange in den dafür vorgesehenen
Fern-, und Nahverkehrszügen freie Stellplätze vorhanden sind.
Die DB AG empfiehlt entsprechende Reservierungen oder ggf.
den Versand der Fahrräder als Reisegepäck.
Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.]