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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Kommunale Verpackungssteuern (G-SIG: 13010720)

Bewertung der Gerichtsentscheidungen zu kommunalen Verpackungssteuern im Hinblick auf die eigene Abfall- und Finanzpolitik der Bundesregierung, Einführung einer bundesweiten Verpackungsabgabe, Auffassung der Bundesländer, Einordnung kommunaler Verpackungssteuern im Kompetenzgefüge von Bund, Ländern und Kommunen, Aufkommenshöhe einer Bundesverpackungsabgabe und kommunaler Verpackungssteuern, eingesparte Müllmenge

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/197706. 07. 95

Kommunale Verpackungssteuern

der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Christine Scheel, Halo Saibold, Rainder Steenblock, Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im August 1994 hat das Bundesverwaltungsgericht die Erhebung kommunaler Steuern auf Einwegverpackungen und -geschirr grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Ende Juni hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Verpackungssteuersatzung der Stadt Kassel nunmehr auch in ihrer konkreten Ausgestaltung akzeptiert. Es ist daher damit zu rechnen, daß jetzt bundesweit eine Vielzahl von Kommunen vergleichbare Umweltabgaben einführen wird, um so auf lokaler Ebene einen Beitrag zur Abfallvermeidung und ökologischen Steuerreform zu leisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie bewertet die Bundesregierung die genannten Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf die Weiterentwicklung ihrer eigenen Abfall- und Finanzpolitik?

2

Wird die Bundesregierung der Ankündigung ihres damaligen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Klaus Töpfer, vom August 1994, eine bundesweite Verpackungsabgabe einzuführen, um so „Insellösungen" zu vermeiden, nach Abschluß des Kasseler Verfahrens nunmehr Taten folgen lassen?

3

Wenn nein, warum gelten die Argumente von Dr. Klaus Töpfer jetzt nicht mehr?

4

Wenn ja, wie sieht die weitere Vorgehensweise der Bundesregierung genau aus?

5

Welche Auffassung zu kommunalen Verpackungssteuern haben die Bundesländer im einzelnen geäußert?

6

Ändert sich an diesen Auffassungen etwas durch die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes?

7

Welche Position nimmt die Bundesregierung in dieser Frage des Abfallrechts (Rahmenkompetenz des Bundes gemäß Artikel 75 des Grundgesetzes) zu den Ansichten der Bundesländer ein?

8

Wie ordnet die Bundesregierung kommunale Verpackungssteuern im Kompetenzgefüge von Bund, Ländern und Kommunen juristisch ein?

9

Steht die Erhebung von Verpackungssteuern nach Ansicht der Bundesregierung den Städten und Gemeinden entsprechend Artikel 28 des Grundgesetzes auch für den Fall zu, daß sie nicht entsorgungspflichtige Körperschaften sind, oder sind dann allein die Landkreise/Zweckverbände zuständig, die Träger der Entsorgungspflicht sind?

10

Wie viele Kommunen planen nach Informationen der Bundesregierung gegenwärtig bundesweit die Einführung kommunaler Verpackungssteuern?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Steueraufkommen ein bei Einführung

a) einer Bundesverpackungsabgabe (bitte Modellrechnungen verschiedener alternativer Erhebungssätze),

b) kommunaler Verpackungssteuern durch die Kommunen, die eine Erhebung avisiert haben?

12

Wie würde sich das Steueraufkommen wahrscheinlich entwickeln?

13

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die eingesparte Müllmenge (bitte getrennt nach Gewicht, Deponievolumen, Abfallstoffen) in der unter Frage 11 Buchstabe a) und b) genannten Fällen ein, und zwar im ersten Jahr und in den Folgejahren?

14

Würde die Bundesregierung die in den Antworten zu Fragen 11, 12 und 13 prognostizierten Entwicklungen im Falle ihres Eintretens begrüßen?

Bonn, den 5. Juli 1995

Dr. Manuel Kiper Christine Scheel Halo Saibold Rainder Steenblock Dr. Jürgen Rochlitz Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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