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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Neuberechnung der Arbeitslosenhilfe (G-SIG: 13010742)

Staffelung der Bezugsdauer einzelner Gruppen von Arbeitslosenhilfe-Beziehern, monatlicher Durchschnittsbetrag in den Jahren 1993 und 1994 sowie im ersten Quartal 1995, Anteil der Arbeitslosenhilfe-Bezieher mit einer Unterstützungsleistung unter 600 DM, Entscheidungskriterien der Arbeitsämter bei der Neuberechnung der Arbeitslosenhilfe, Inanspruchnahme ergänzender Sozialhilfe

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

08.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/202618. 07. 95

Neuberechnung der Arbeitslosenhilfe

der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den Leitsätzen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung „Zur Reform der Arbeitslosenhilfe" vom 6. Juli 1995 wird vorgeschlagen:

  • Im Rahmen der erstmaligen und weiteren Bewilligung von Arbeitslosenhilfe soll die Bemessung der Anspruchshöhe künftig zeit- und situationsgerechter erfolgen. Statt — wie bislang — der Prüfung das einstmals bezogene Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, welches auch bereits bei der Bemessung des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes herangezogen worden war, soll künftig von dem Arbeitsentgelt ausgegangen werden, welches der Arbeitslose unter aktuellen Bedingungen noch erzielen könnte."

Diese vorgesehene Neuberechnung der Arbeitslosenhilfe wird vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, u. a. damit begründet, daß „derjenige, der mal in der oberen Lohngruppe war und 30 Jahre sein Arbeitslosenhilfegeld immer an der oberen Lohngruppe bemessen bekommen hat, ja beispielsweise nie in eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gehen würde, wo er wahrscheinlich einen niedrigeren Lohn bekäme als seine Arbeitslosenhilfe" (Frankfurter Rundschau vom 13. Juli 1995).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Bezieher von Arbeitslosenhilfe beziehen diese seit fünf Jahren, seit zehn Jahren, seit 15 Jahren, seit 20 Jahren, seit 25 Jahren, seit 30 Jahren und seit 35 Jahren (differenziert nach Berufsgruppen, Geschlecht)?

2

Wie hoch war der monatliche Durchschnittsbetrag der Arbeitslosenhilfe (differenziert nach den alten und neuen Bundesländern) im Durchschnitt der Jahre 1993, 1994 sowie im ersten Quartal 1995, und wie hoch sind die prozentualen Veränderungsraten zwischen diesen Jahresdurchschnittsbeträgen?

3

Wieviel Prozent der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe (differenziert nach den alten und neuen Bundesländern und Geschlecht) erhielten 1993, 1994 sowie im ersten Quartal 1995 eine Unterstützungsleistung unter 600 DM?

4

Wieviel Prozent der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe haben in den Jahren 1993, 1994 sowie im ersten Quartal 1995 ergänzende Sozialhilfe bezogen?

5

Nach welchen Kriterien sollen die Arbeitsämter künftig entscheiden, welches Gehalt der Erwerbslose auf dem Arbeitsmarkt noch erzielen könnte, und wieviel Prozent dieses fiktiven Nettogehaltes sollen künftig als Arbeitslosenhilfe ausbezahlt werden (differenziert nach den Kriterien mit Kind und ohne Kind)?

6

Wie hoch wird nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe sein, die nach der vorgesehenen Neuberechnung der Arbeitslosenhilfe voraussichtlich ergänzende Sozialhilfe in Anspruch nehmen werden (differenziert nach den alten und neuen Bundesländern)?

Bonn, den 13. Juli 1995

Marieluise Beck (Bremen) Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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