Anschläge auf türkische Einrichtungen und Geschäfte
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In den Wochen zwischen dem 17. Februar und dem 15. April 1995 kam es im Bundesgebiet — nach einem am 9. Juni 1995 vorgelegten Bericht der Bundesregierung — zu 135 Brandanschlägen (und zusätzlich fünf Vorbereitungshandlungen) auf türkische Einrichtungen und Geschäfte.
- Der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungschutz (BfV), Peter Frisch, hatte behauptet, daß „die meisten dieser Gewaltakte auf innertürkische Konflikte zurückgehen. Ganz überwiegend jedoch werden Anhänger und Mitglieder der PKK verantwortlich sein." (Deutschland-Radio, 20. März 1995)
- Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein rechnete die Anschläge „überwiegend der PKK" zu, „daran kann es keinen ernsthaften Zweifel geben". „Sicher" gäbe es allerdings „den einen oder anderen Trittbrettfahrer." (Deutschland-Radio, 22. März 1995)
- Staatsminister Bernd Schmidbauer erklärte u. a. im heute-journal am 21. März 1995: „In über 80 % der Fälle ist die PKK-Urheberschaft eindeutig zu diagnostizieren. Die anderen Fälle, das sind teilweise Trittbrettfahrer ... Man kann auch davon ausgehen, daß der ein oder andere rechtsradikale Anschlag sich dahinter verbirgt."
- Auch der hessische Innenminister Gerhard Bökel meldete sich zu Wort: „Wir haben sicherlich die Erkenntnis, daß ein erheblicher Teil der Anschläge auf die PKK zurückzuführen ist (...) Es sind aber auch Hinweise vorhanden, die darauf schließen lassen, daß kriminelle Elemente aus anderen Bereichen, auch der linksextremistischen Szene aus der Türkei, die auch unterstützt wird von deutschen Autonomen beispielsweise, hier aktiv sind." (ARD-Tagesthemen, 20. März 1995)
- Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, ordnete die Anschläge in folgenden politischen Kontext ein: „Ich bin nicht über die Hintergründe im einzelnen informiert, aber es scheint mir klar zu sein, daß die PKK, Querverbindungen zu ihr, Schuld daran tragen, daß es zu diesen Anschlägen kommt. Es ist ja ganz offensichtlich, daß es irgend etwas zu tun hat mit unserer Entscheidung, den generellen Abschiebestopp aufzuheben, was Kurden anbelangt." (SAT 1-Newsmagazin, 19. März 1995)
In dem Bericht der Bundesregierung werden folgende Gesichtspunkte angeführt, die dafür sprechen sollen, daß die „ganz überwiegende Zahl" der 73 Anschläge auf Reisebüros „aus polizeilicher Sicht der kurdischen Arbeiterpartei PKK zuzurechnen" seien:
- „Die PKK hat im Januar d. J. wie bereits in den Jahren zuvor in ihren Publikationen und auch auf Plakaten in deutscher Sprache zu einem Boykott von Reisen in die Türkei aufgerufen und zugleich erklärt, wer dennoch in die Türkei oder nach Kurdistan reise, begebe sich in Lebensgefahr. Das erklärte Ziel der PKK ist es, im Rahmen ihres Kampfes gegen den türkischen Staat die Türkei nicht nur ,militärisch' anzugreifen, sondern auch wirtschaftlich zu schwächen.
- In 14 Fällen wurden am Tatort Flugblätter gleicher Diktion zurückgelassen, in denen gegen Türkei-Reisen argumentiert wird. Zum Teil unterzeichnet mit ERNK (...) zum Teil mit ,Die Kinder der Sonne und des Feuers' (auch damit ist die PKK gemeint).
- Die Häufung der in einem kurzen Zeitraum gegen gleichartige Objekte gerichtete Straftaten (...) spricht eindeutig für eine zentrale Steuerung. Die PKK hat in den vergangenen Jahren immer wieder zeitgleich in Deutschland und in Europa Straftaten begangen bzw. durch ihre Sympathisanten begehen lassen.
- Der Führer der PKK Abdullah Öcalan hat bereits im August 1994 in der Zeitschrift Serxwerbun (PKK-Organ) Nr. 152 (...) zu Anschlägen aufgerufen (...)
- In nahezu allen Fällen wurde eine gleichartige Begehungsweise festgestellt: zunächst wurden die Schaufensterscheiben zerstört und dann ein Molotowcocktail in den Innenraum geworfen. In mehreren Fällen wurde auch eine Gleichheit der verwendeten Flaschen und des Brandbeschleunigers festgestellt, was zumindest regional auf eine zentrale Herstellung schließen läßt.
- (...)
- Die Tatsache, daß sich die PKK bzw. ihre Teilorganisationen nicht ,offiziell' zu den Straftaten gegen die Reisebüros bekannt haben, sondern das kurdische Volk als Urheber der Anschläge genannt wird (...) spricht nicht gegen die Urheberschaft der PKK, da sie eindeutig ihr zuzurechnenden zentralgesteuerten gewalttätigen Aktionen der letzten Jahre ebenfalls das kurdische Volk als verantwortlich benannt hat. Die PKK versteht sich als einzige legitime Vertretung der Kurden, die stets in ihren Interessen handelt." (Hervorhebung, U. J.)
„Anschläge auf andere Einrichtungen sind möglicherweise im Zusammenhang mit den schweren Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft der Aleviten und der Polizei seit dem 12. März 1995 in Istanbul zu sehen", schreibt die Bundesregierung. Die Zahl derartiger Anschläge wird auf 32 geschätzt.
„In 14 bzw. 4 Fällen", so die Bundesregierung, gäbe es Hinweise auf Verbindungen der Täter zu Dev-Sol bzw. DHKC sowie der TKP/ML. In zwei Fällen lägen Hinweise für einen Versicherungsbetrug vor. Der Tathintergrund sei in den übrigen Fällen bisher nicht bekannt.
„Im Rahmen der Ermittlungen zu einzelnen Anschlägen konnten Tatverdächtige festgestellt bzw. festgenommen werden, die zum Teil Geständnisse ablegten und Angaben zu den Hintergründen der Tat machen konnten (...) Insgesamt wurden bisher (soweit dem BKA gemeldet) 66 Tatverdächtige festgenommen werden (...) Vier festgenommene Tatverdächtige sind aufgrund konkreter Anhaltspunkte der PKK zuzurechnen."
In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Cern Özdemir (Drucksache 13/1814 vom 23. Juni 1995), machte die Bundesregierung allerdings abweichende Angaben:
Bei 19 Anschlägen (von 139 in diesem Jahr festgestellten Brandanschlägen auf türkische Einrichtungen) sei von einer Verantwortung der PKK auszugehen. An nur mehr acht Tatorten seien einschlägige Flugblätter vorgefunden worden. In elf „weiteren Fällen" lägen hinsichtlich der festgenommenen Tatverdächtigen „PKK-Erkenntnisse" vor.
Die von der Bundesregierung vorgebrachten Argumente erweisen sich bei nährerem Hinsehen als fragwürdig:
- Der Aufruf zum Boykott von Türkei-Reisen sowie der Serxwerbun-Artikel von Öcalan sind nicht mehr als Indizien. Auf deren Grundlage läßt sich unmöglich auf die tatsächlichen — und eben nicht nur vermuteten — Tathintergründe schließen. Gleiches gilt auch für den zuletzt von der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkt: Er ist ohne jeden Beweiswert. Mit ihm könnte jede Tathandlung ebenso „bewiesen" wie widerlegt werden.
- Auch bei der unterstellten „zentralen Steuerung" der Anschläge — zumal durch die PKK — handelt es sich lediglich um eine Vermutung der Bundesregierung, die auch durch beständiges Wiederholen nichts an Substanz gewinnt. Schon einmal hielt die von der Bundesregierung behauptete „zentrale Steuerung" kurdischer Proteste durch die PKK einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand: Das mit der Besetzung der türkischen Botschaft in München am 24. Juni 1993 befaßte Bayerische Oberste Landesgericht konnte in seinem Urteil vom 6. Juli 1994 hinsichtlich der Tathandlung „(keinen) direkten Einfluß der PKK oder einer ihrer Unterorganisationen auf die Initiierung oder die Tatplanung oder Tatausführung" erkennen.
- Hinsichtlich der „gleichartigen Begehensweise in nahezu allen Fällen" : Wesentlich anders als in dem Bericht der Bundesregierung dargestellt (Scheibe einschmeißen und dann einen Brandsatz in den Innenraum werfen) lassen sich Brandanschläge mit Molotowcocktails nicht durchführen. Tatsächlich muß die Bundesregierung bei einer konkreten Sichtweise zugeben, daß nur „in mehreren Fällen auch eine Gleichheit der verwendeten Flaschen und des Brandbeschleunigers festgestellt" worden sei. Schon reduziert sich die behauptete „zentrale Steuerung" darauf, daß „zumindest regional" eine „zentrale Herstellung" erkennbar sei.
- Von einer „zentralen Herstellung" von Brandsätzen „in mehreren Fällen" auf eine „zentrale Steuerung" — und dann noch der PKK — zu schließen, ist zumindest nicht zwingend.
- Daß ganze vier von 66 festgenommenen Tatverdächtigen der PKK zuzurechnen sein sollen, spricht eher dagegen als dafür, daß die PKK Urheberin der „ganz überwiegenden Anzahl" von Brandanschlägen sein soll.
- Die Ermittlungen der Bundesregierung erweisen sich als einseitig: O Nicht nur die PKK, z. B. auch der türkische Geheimdienst und türkische rechtsextremistische Gruppen, sind zu koordinierten Aktionen imstande. O Aus dem Bericht der Bundesregierung wird nicht ersichtlich, daß auch gegen .Trittbrettfahrer bzw. Provokateure ermittelt wird, die versuchen, durch gefälschte Bekenntnisse der PKK zu schaden.
Eine entsprechende politische Stoßrichtung war vor Beginn der Anschlagserie bereits von interessierter türkischer Seite ins Spiel gebracht worden: „Am 31. Januar 1995 baten (...) zwei hochrangige Vertreter des türkischen Auslandsgeheimdienstes MIT in der Kölner Zentrale (des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Anm. U. J.) um ein Gespräch. Sie eröffneten den deutschen Kollegen, daß die Lage im März eskalieren werde und forderten die Aufhebung des Abschiebestopps. Die deutschen Kollegen stuften das Treffen als streng geheim ein." (Focus 13/95)
Eine „Beteiligung des türkischen Geheimdienstes MIT" an den Anschlägen auf türkische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland wurde in derselben Ausgabe des Focus „nicht ausgeschlossen".
Gegenüber der kurischen Nachrichtenagentur Kurd-A äußerte sich der ERNK-Europasprecher, Ali Garzan, folgendermaßen: „Die ERNK hat entgegen den Behauptungen nichts mit den Aktionen zu tun. Wir möchten gegenüber der Öffentlichkeit erklären, daß diese Begründung nur vorgeschoben ist und verurteilen im Namen unseres Volkes das Vorgehen des deutschen Staates aufs schärfste." (zit. nach Kurdistan-Rundbrief, 9. März 1995)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Anschläge wurden 1994 bis einschließlich Januar 1995 auf türkische Einrichtungen verübt (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
a) Wem sind diese Anschläge zuzurechnen (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie viele Personen, die sich welchen Tätergruppen zuordnen lassen, wurden für wie viele derartiger Anschläge rechtskräftig verurteilt (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Anschläge in welchen Orten wurden auf türkische Einrichtungen in den Monaten Februar bis April 1995 verübt (bitte aufschlüsseln)?
Welche dieser Anschläge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung der PKK zuzurechnen (bitte genau aufschlüsseln)?
Wie verhält sich diese Feststellung der Bundesregierung mit der Tatsache, daß die PKK nicht auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig ist, und daß die PKK deswegen auch nicht als eine „Auslandsorganisation" von den Verbotsverfügungen des Bundesministeriums des Innern (weder 1993 noch 1995) betroffen ist?
Welche dieser Anschläge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung anderen kurdischen Organisationen als der PKK zuzurechnen (bitte genau aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Anschläge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung welchem Flügel von Dev-Sol zuzurechnen (bitte genau aufschlüsseln)?
b) Welche dieser Anschläge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung welchem Flügel der TKP/ML zuzurechnen (bitte genau aufschlüsseln)?
c) Welche dieser Anschläge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung dem türkischen Geheimdienst zuzurechnen (bitte aufschlüsseln)? Bei einer negativen Antwort: Aus welchen tatsächlichen Gründen kann dies die Bundesregierung ausschließen?
d) Welche dieser Anschläge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung türkischen Rechtsextremisten zuzurechnen (bitte aufschlüsseln)? Bei einer negativen Antwort: Aus welchen tatsächlichen Gründen kann dies die Bundesregierung ausschließen?
e) Welche dieser Anschläge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung deutschen Rechtsextremisten zuzurechnen (bitte aufschlüsseln)? Bei einer negativen Antwort: Aus welchen tatsächlichen Gründen kann dies die Bundesregierung ausschließen?
f) Welche dieser Anschläge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung „deutschen Autonomen" zuzurechnen (bitte genau aufschlüsseln)?
g) Welche dieser Anschläge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung Selbsttätern zuzurechnen (z. B. solchen, die die Versicherungsprämie kassieren möchten und gleichzeitig Dritte als vermeintliche Täter belasten; bitte aufschlüsseln)?
h) Welche dieser Anschläge sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung „kriminellen Elementen aus anderen Bereichen" zuzurechnen (bitte genau aufschlüsseln)?
Wie viele Anschläge konnten bislang keiner der o. g. Gruppen zugeordnet werden?
Ergibt sich aus der Zuordnung bestimmter Anschlagsziele auf eine jeweilige verdächtige Gruppe eine Systematik?
Wenn ja, welche (bitte auf die jeweils o. g. Gruppe bezogen)?
Nach welchen tatsächlichen Anhaltspunkten (nicht gemeint sind Indizien) erfolgt eine derartige Zuordnung?
Bei welchen Anschlägen bestand eine „Gleichheit (zwischen) den verwendeten Flaschen und des Brandbeschleunigers"?
a) Worin bestand die „Gleichheit der verwendeten Flaschen"?
b) Welcher gleichartige Brandbeschleuniger wurde in diesen Fällen benutzt?
c) In welcher/welchen Region/Regionen kann auf eine „zentrale Herstellung" dieser Tatmittel geschlossen werden?
Aufgrund welcher tatsächlicher Anhaltspunkte (gemeint sind nicht Indizien) läßt sich von der unterstellten „zentralen Herstellung" der Tatmittel auf eine „zentrale Steuerung" welcher Anschläge schließen?
a) Welchen organisatorischen Hintergrund weisen welche im Zusammenhang mit den Anschlägen Festgenommene auf (bitte genau aufschlüsseln)?
b) Welcher Nationalität sind die hierbei Festgenommenen (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie viele der hierbei Festgenommenen befinden sich in Untersuchungshaft?
d) Wie viele der hierbei Festgenommenen befinden sich in Abschiebehaft?
e) In welchen Fällen hat die Bundesanwaltschaft (BAW) das Ermittlungsverfahren mit welcher Begründung an sich gezogen (bitte aufschlüsseln)?
Gab es Bekenner- bzw. Bekennerinnenschreiben?
a) Wenn ja, wie viele, von welchen Gruppen und zu welchen Anschlägen (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Bekenner- bzw. Bekennerinnenschreiben gelten als authentisch?
c) Aus welchen tatsächlichen Anhaltspunkten ergibt sich die Authentizität der Bekenner- bzw. Bekennerinnenschreiben?
d) Hält die Bundesregierung am Tatort aufgefundene Fahnen oder Transparente einer Organisation für ein hinreichendes Indiz über deren tatsächliche Urheberschaft?
e) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung ausschließen, daß mit gefälschten Mitteln falsche Fährten ausgelegt werden?
Kennt die Bundesregierung Stellungnahmen von Vertreterinnen und/oder Vertretern der PKK bzw. der ERNK zu den Anschlägen?
a) Wenn ja, welche, und wie lauten diese Stellungnahmen (bitte vollständig aufführen)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Einlassungen, und welche Schlußfolgerungen zieht sie hieraus?
Aus welchen tatsächlichen Anhaltspunkten ergibt sich in welchen Fällen der Verdacht, daß es sich bei einem „auf frischer Tat" festgenommenen Verdächtigen um ein mutmaßliches PKK-Mitglied handelt?
a) Aus welchen tatsächlichen Anhaltspunkten ergibt sich in welchen Fällen der Verdacht, daß die dieser verdächtigen Person zur Last gelegte Straftat auch tatsächlich von der PKK „befohlen" oder „angeordnet" worden ist?
b) Wie wird die mutmaßliche PKK-Mitgliedschaft festgestellt?
c) Wie wird hierbei zwischen der mutmaßlichen PKK-Mitgliedschaft und einer bloßen „Anhängerschaft" unterschieden?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den Anschlägen auf türkische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland mit Vorgängen in der Türkei (z. B. den Pogromen gegen Alewiten in Istanbul)?
Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, daß einige der betroffenen Einrichtungen türkischen Rechtsextremisten als Treffpunkte dienten oder noch oder wieder dienen?
a) Um welche Einrichtungen in welchen Orten handelte bzw. handelt es sich (bitte aufschlüsseln)?
b) Welche rechtsextremistischen Gruppierungen trafen bzw. treffen sich dort?
Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, daß einige der betroffenen Einrichtungen türkische islamische Fundamentalisten als Treffpunkte dienten oder noch oder wieder dienen?
a) Um welche Einrichtungen in welchen Orten handelte bzw. handelt es sich (bitte aufschlüsseln)?
b) Welche islamisch fundamentalistische Gruppierungen trafen bzw. treffen sich dort?
Wer nahm von deutscher und türkischer Seite aus an dem Treffen zwischen dem BfV und MIT am 31. Januar 1995 teil?
a) Was war der genaue Inhalt der Unterredung?
b) Aufgrund welcher Hinweise formulierten die türkischen MIT-Vertreter die Vermutung einer im März „eskalierenden Situation", und was verstanden sie darunter?
c) Wie wurden die „Hinweise" des MIT vom BfV bewertet und ausgewertet?
d) Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieser Unterredung von deutscher Seite aus ergriffen?
e) Gab es seither weitere Unterredungen seitens des MIT mit bundesdeutschen Sicherheitsbehörden? Wenn ja, wann, auf wessen Initiative hin, wer nahm daran teil, welche Themen wurden auf diesen Treffen besprochen, und welche Ergebnisse hatte diese Beratungen?
Wie sah der vom MIT hergestellte Zusammenhang einer „eskalierenden Situation" und der Aufhebung des damals noch bevorstehenden Abschiebestopps für Kurdinnen und Kurden konkret aus, und welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung?
Mit welchen türkischen Botschafts- und Behördenvertretern bzw. -vertreterinnen haben auf Bundes- bzw. Bund-Länder-Ebene Besprechungen während bzw. nach den Anschlägen stattgefunden?
a) Mit welchen türkischen Organisationen bzw. Verbänden wurden auf Bundes- bzw. Bund-Länder-Ebene während bzw. nach den Anschlägen Gespräche über präventive Schutzmaßnahmen bzw. Zusammenarbeitsformen durchgeführt?
b) Wurden vergleichbare Gespräche auch mit kurdischen Organisationen bzw. Verbänden durchgeführt? Wenn ja, mit welchen? Wenn nein, warum nicht?