Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/2123
13. Wahlperiode
08. 08. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
— Drucksache 13/2059 —
Deutsch-türkische Vereinbarungen über Polizeihilfe und Zusammenarbeit
auf dem Sektor der Terrorismusbekämpfung
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Kurt Schelter,
hielt sich zu bilateralen Gesprächen über Sicherheitsfragen in Ankara
auf. Hierbei vereinbarte er u. a. auch die Unterstützung der
Bundesrepublik Deutschland bei der Modernisierung der türkischen Polizei durch
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Außerdem hätten sich beide Seiten
Unterstützung bei der Abschiebung von straffällig gewordenen PKK-
Mitgliedern oder Sympathisanten und Sympathisantinnen „ohne
Verstöße gegen das Datenschutzgesetz" zugesichert. Obgleich am 6. Juli
1995 das geplante Vorhaben der Ministerpräsidentin Tansu Ciller zur
Verfassungsreform im Parlament gescheitert ist, sprach Staatssekretär
Dr. Kurt Schelter davon, daß in Deutschland
Demokratisierungsbemühungen „sehr gerne registriert worden" seien. Dies betreffe vor allem
den Artikel 8 der Anti-Terror-Gesetzgebung. Doch genau dieser
Gesinnungsartikel, der „separatistische Propaganda" mit langjährigen
Haftstrafen bedroht, wird nach der Abstimmungsniederlage unverändert
bleiben. Vor einigen Wochen hatte der stellvertretende
Generalstabschef der türkischen Streitkräfte, Ahmet Corekci, u. a. erklärt: „Wir
werden den Terrorismus bald erledigt haben, werden aber durch die
Demokratie und die Menschenrechte dabei behindert." Es war von
vornherein an klar, daß die Militärs jegliche sog.
Liberalisierungsabsichten ablehnen und behindern würden. Derzeit befinden sich etwa 160
türkische Schriftstellerinnen/Schriftsteller und Journalistinnen/
Journalisten, nach wie vor die Abgeordneten der DEP als auch Anwälte und
Anwältinnen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Menschenrechtsvereinen wegen „separatistischer Propaganda" in Haft, und
Tausende von Verfahren sind noch nicht entschieden.
Ein weiteres Ergebnis seines Besuches in der Türkei sei nach Aussage
von Staatssekretär Dr. Kurt Schelter, daß Ankara zugesagt habe, „den
Terrorismus der PKK auf deutschem Boden einzudämmen" (vgl. dpa-
Meldung vom 16. Juli 1995 und Frankfurter Rundschau vom 17. Juli
1995).
Vorbemerkung
Staatssekretär Dr. Kurt Schelter hat vom 13. bis zum 16. Juli 1995
aufgrund einer Einladung der türkischen Seite in Ankara und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
7. August 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Istanbul Gespräche geführt über Fragen der bilateralen
Zusammenarbeit in Bereichen der Innenpolitik. Er wurde von zwei
Mitarbeitern des Bundesministeriums des Innern begleitet.
Staatssekretär Dr. Kurt Schelter traf zu eingehenden Arbeitsgesprächen
mit dem Staatssekretär im türkischen Innenministerium, Bekir
Aksoy, sowie zu Höflichkeitsbesuchen mit Innenminister
Mentese, dem Vorsitzenden des Innenausschusses im türkischen
Parlament, Ahmet Sezal Özbek, dem Staatssekretär im
Justizministerium, Yildirim Türkmen, und dem Gouverneur von Istanbul,
Hayri Kozakcioglu, zusammen. Im Mittelpunkt der Reise standen
eingehende Arbeitsgespräche mit Staatssekretär Bekir Aksoy und
dessen Delegation. Die in den Gesprächen erzielten Ergebnisse
wurden in einem Protokoll festgehalten, das von Staatssekretär
Dr. Kurt Schelter und Staatssekretär Bekir Aksoy unterzeichnet
worden ist. Das Protokoll hat folgenden Wortlaut:
„1. Am 14. Juli 1995 sind in Ankara Gespräche zwischen
Vertretern des Bundesministeriums des Innern und dem
Innenministerium der Republik Türkei geführt worden. Auf deutscher
Seite leitete die Gespräche Herr Staatssekretär Prof. Dr. Kurt
Schelter, auf türkischer Seite Herr Staatssekretär Bekir Aksoy.
Die Gespräche erfolgten in einer vertrauensvollen und offenen
Atmosphäre. Dabei wurden alle aktuellen Fragen einer
Zusammenarbeit der beiden Innenbehörden erörtert.
2. Die deutsche Seite wurde eingehend über die Bedrohung der
inneren Sicherheit in der Türkei durch die Terrororganisation
PKK unterrichtet. Die deutsche Seite betonte in diesem
Zusammenhang die Anstrengungen in der Bundesrepublik
Deutschland bei der Bekämpfung der von der PKK
ausgehenden Gewalttaten. Es wurde festgestellt, daß die PKK
maßgeblich bei der Einschleusung von Asylsuchenden und illegal ins
Bundesgebiet einreisenden türkischen Staatsangehörigen
mitwirkt. Einvernehmen bestand, die Anstrengungen auf
beiden Seiten bei der Bekämpfung der von der PKK ausgehenden
Straftaten zu intensivieren.
3, Die türkische Seite erklärte ihre Besorgnis über Anschläge auf
Einrichtungen türkischer Staatsangehöriger in Deutschland
und betonte die Notwendigkeit von effektiven
Schutzmaßnahmen.
4. Die türkische Seite informierte über eine im Parlament
anstehende Verfassungsreform und eine Änderung im
Antiterrorgesetz. Die türkische Seite bekräftigte ihre
Entschlossenheit, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der
Menschenrechte zu unternehmen. Die deutsche Seite wies auf
die Bedeutung dieser Fragen für die weitere Zusammenarbeit
im Bereich der inneren Sicherheit und für die Anbindung an
die europäische Staatengemeinschaft hin.
5. Die deutsche Seite wies nachdrücklich auf die ungünstige
Rechtsstellung deutscher Staatsangehöriger in der Türkei im
Vergleich zu der türkischer Staatsangehöriger in Deutschland
hin und bat die türkische Seite, in dieser Hinsicht Abhilfe zu
schaffen. Die türkische Seite erklärte, daß entsprechende
Gesetzesinitiativen bereits eingebracht seien. Dieser
Problemkreis soll bei der nächsten Zusammenkunft weiter erörtert
werden.
6. Von deutscher Seite wurde das Problem des Zuzugs von
Illegalen aus der Türkei unterstrichen. Zur Begrenzung des
Zuzugs von Illegalen sei die Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung der Schleuserkriminalität wichtig. Beide Seiten stimmten
überein, daß auch die rasche Umsetzung der deutsch-
türkischen Vereinbarung vom 10. März 1995 über die Abschiebung
von türkischen Staatsangehörigen, die sich an Straftaten im
Zusammenhang mit der Tätigkeit der PKK und anderer
Terrororganisationen in der Bundesrepublik Deutschland
beteiligt haben, dazu beitragen kann, daß der Zustrom von
türkischen Asylbewerbern in die Bundesrepublik Deutschland
nachläßt.
7. Ein wichtiger Gegenstand der Gespräche war die Umsetzung
der Vereinbarung vom 10. März 1995. Die deutsche Seite
bekräftigte, daß nach umfangreichen
Abstimmungsmaßnahmen mit den Bundesländern und nach der Entwicklung von
Abfrageformularen die Vereinbarung jetzt baldmöglichst in
die Praxis umgesetzt werden könne. Die türkische Seite
versicherte, daß alle Vorkehrungen getroffen worden sind, damit
die Abschiebungen nach den in der Vereinbarung
bezeichneten Modalitäten erfolgen können. Bei allen
Abschiebungsfragen soll ein enger Kontakt zur jeweils anderen Seite über
die Botschaften gesucht werden.
In den Gesprächen wurde auch die in der Vereinbarung
vorgesehene Einrichtung eines gemeinsamen ständigen
Ausschusses hoher Beamter, der alle Fragen im Zusammenhang
mit Abschiebungen und dem Abschiebeverfahren erörtern
soll, behandelt. Über die personelle Zusammensetzung wurde
wie folgt Einvernehmen erzielt:
Der Ausschuß wird auf deutscher Seite von Herrn
Staatssekretär Prof. Dr. Schelter und auf türkischer Seite von Herrn
Staatssekretär Bekir Aksoy geleitet. Mitglieder des
Ausschusses sind für die deutsche Seite (...); für die türkische Seite (...).
Weitere Experten können je nach Bedarf hinzugezogen
werden.
Zwischen beiden Seiten bestand Einvernehmen, daß der Aus
-
schuß nach Bedarf abwechselnd in Bonn und Ankara
zusammentreten soll. Der Ausschuß soll erstmals in Bonn
zusammentreten. Die Verfahrensabsprachen für die Einberufung des
Ausschusses, die Festlegung der Tagesordnung sowie der
Austausch technischer Details einschließlich der Klärung von
Einzelfragen sollen über die Botschaften beider Seiten
getroffen werden.
8. Die Gespräche hatten ferner Fragen der Kooperation im
polizeilichen Ausbildungswesen, wo eine Intensivierung der
polizeilichen Zusammenarbeit angestrebt wird, sowie im Bereich
der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zum Gegenstand.
Dieses Protokoll ist in zwei Ausfertigungen in deutscher und in
türkischer Sprache gefertigt worden.
Ankara, den 14. Juli 1995
Staatssekretär Staatssekretär
Prof. Dr. Kurt Schelter Bekir Aksoy"
Die Gespräche mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses des
türkischen Parlaments und dem Staatssekretär im
Justizministerium dienten der Unterrichtung über die zwischenzeitlich
abgeschlossene Verfassungsreform und über die für den Herbst
vorgesehene Streichung des Artikels 8 des türkischen
Antiterrorgesetzes. In dem Gespräch mit dem Gouverneur von Istanbul wurde
Staatssekretär Dr. Kurt Schelter über die Zuwanderungssituation
in der Provinz Istanbul informiert.
1. Wurde Staatssekretär Dr. Kurt Schelter nach Ankara eingeladen?
a) Wenn ja, von wem?
b) Wie lange hielt sich Staatssekretär Dr. Kurt Schelter in Ankara
auf?
c) Was war der Anlaß seiner Reise, und wer begleitete ihn?
d) Wer waren konkret seine Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartner?
e) Was waren die genauen Gesprächsgegenstände?
f) Hielt sich Staatssekretär Dr. Kurt Schelter auch in anderen
Städten der Türkei auf?
Wenn ja, wo und aus welchen Gründen?
Wer waren dort seine Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartner?
Vergleiche hierzu die Vorbemerkung.
2. Wie ist die Zusicherung Ankaras, „den Terrorismus der PKK auf
deutschem Boden einzudämmen", zu verstehen?
a) Ist damit möglicherweise die stärkere Einbindung und Tätigkeit
des türksichen Geheimdienstes MIT in der Bundesrepublik
Deutschland gemeint?
b) Welche Vereinbarung (Wortlaut) hat die Bundesregierung mit
den Vertretern des türkischen Staates in dieser Beziehung
getroffen?
c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MIT sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland tätig?
Die Aussage ist dahin zu verstehen, daß die türkische Seite die
Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des auf
deutschem Boden von der PKK begangenen Terrorismus erklärt
hat. Die Auslegung, daß auf deutschem Boden der Terrorismus
der PKK durch türkische Behörden bekämpft werden soll, ist
unzutreffend.
Fragen des Geheimdienstes MIT waren nicht Gegenstand der
Gespräche. Im übrigen wird auf das in der Vorbemerkung
wiedergegebene Ergebnisprotokoll verwiesen.
3. Welche Informationen hatte Staatssekretär Dr. Kurt Schelter zum
Zeitpunkt seines Türkei-Aufenthaltes über die Niederlage der
Verfassungsreform der Ministerpräsidentin Tansu Ciller Anfang Juli im
türkischen Parlament?
a) Wie bewertet die Bundesregierung diese abgelehnten sog.
Demokratisierungs- bzw. Liberalisierungsbemühungen?
b) Wie ist die Äußerung von Staatssekretär Dr. Kurt Schelter in
diesem Zusammenhang zu bewe rten, er erhoffe sich „eine
Entspannung im Asylbereich", obwohl durch das Scheitern der
Verfassungsreform genau das Gegenteil eingetroffen ist?
c) Weiß die Bundesregierung, daß somit auch der Artikel 8 des
Anti-Terror-Gesetzes erhalten bleibt?
d) Weiß die Bundesregierung, daß keine der 21
Änderungsvorschläge die erforderliche Zweidrittelmehrheit fand?
e) Kennt sie die Inhalte bzw. Forderungen dieser
Änderungsvorschläge?
Die Bundesregierung beobachtet den Demokratisierungsprozeß
in der Türkei mit besonderer Aufmerksamkeit. Dies galt auch für
die Diskussion in der Großen Türkischen Nationalversammlung
über das Verfassungsvorhaben, die am 23. Juli 1995 mit der
Annahme einer Reihe von verfassungsändernden Artikeln
abgeschlossen wurde. Die von der Großen Türkischen
Nationalversammlung beschlossene Verfassungsreform ist ein wichtiger
Schritt zur Stärkung des demokratischen Systems, der
Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen und der Freiheitsrechte des
einzelnen. Die Bundesregierung ermutigt die türkische
Regierung, den eingeschlagenen Weg zu mehr Freiheit und
Bürgerrechten fortzusetzen. Dabei kommt der Reform des Artikels 8 des
Antiterrorgesetzes, deren Erörterung von der türkischen
Premierministerin für den Herbst angekündigt wurde, besondere
Bedeutung zu.
Staatssekretär Dr. Kurt Schelter hat sich bei seinen Gesprächen
eingehend über die beabsichtigte Streichung des Artikels 8 des
türkischen Antiterrorgesetzes informieren lassen.
4. Welche konkreten Vereinbarungen geben bundesrepublikanischen
Behörden ein sog. „Nachschaurecht" bei aus Deutschland in die
Türkei abgeschobenen vermeintlichen PKKMitgliedern bzw.
-Sympathisantinnen/Sympathisanten in der Praxis?
a) Wie genau ist das „Nachschaurecht" deutscher
Behördenvertreterinnen/Behördenvertreter zu verstehen?
b) Wann wurde diese Vereinbarung getroffen, und wie lautet der
Wortlaut?
c) Umfaßt diese Vereinbarung auch den Besuch von deutschen
Rechtsanwälten oder Rechtsanwältinnen?
d) Umfaßt diese Vereinbarung auch den Besuch von Vertretern/
Vertreterinnen von bundesdeutschen
Menschenrechtsorganisationen?
e) Sollen auch Angehörige des Bundesgrenzschutzes (BGS), des
Flugbegleitungspersonals oder der Deutschen Botschaft ein
solches „Nachschaurecht" wahrnehmen können?
f) Können solche mit der „Nachschauarbeit" betraute Personen
uneingeschränkt auf türkischem Boden handeln, unterliegen sie
bei ihrer Tätigkeit bundesrepublikanischem oder türkischem
Recht?
Die Fragen beziehen sich auf die Vereinbarung vom 10. März
1995 über die Abschiebung von türkischen Staatsangehörigen,
die sich an Straftaten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der
PKK und anderer Terrororganisationen in der Bundesrepublik
Deutschland beteiligt haben. Die Vereinbarung ist vom
Bundesministerium des Innern am 10. März 1995 veröffentlicht und im
Rahmen von Gerichtsentscheidungen im wissenschaftlichen
Schrifttum publiziert worden (vgl. InfAuslR 1995, S. 250 f.).
Wegen der inhaltlichen Fragen wird auf die öffentlich
zugängliche Vereinbarung verwiesen.
5. Was versteht die Bundesregierung darunter, wenn die Türkei der
Bundesregierung im Rahmen des Austausches von Daten straffällig
gewordener Personen „ohne Verstöße gegen das
Datenschutzgesetz" Unterstützung zusagt?
a) Um welche konkreten Verstöße könnte es sich denn handeln
bzw. in der Vergangenheit gehandelt haben?
b) Welcher Umgang mit den Daten straffällig gewordener
Personen ist nach Auffassung der Bundesregierung datenschutzrecht
-
lieh korrekt?
c) Über wie viele Personen wurden Daten zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Türkei in den vergangenen fünf
Jahren ausgetauscht?
Soweit personenbezogene Daten mit anderen Staaten
ausgetauscht werden, sind die einschlägigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen zu beachten.
Hinsichtlich der Ergebnisse der Gespräche wird auf das in der
Vorbemerkung wiedergegebene Ergebnisprotokoll verwiesen.
6. Welche konkreten Zusagen hat Staatssekretär Dr. Kurt Schelter im
Auftrag der Bundesregierung der Türkei im Rahmen der
Modernisierung der türkischen Polizei gemacht?
a) Was versteht die Bundesregierung genau unter
„Modernisierung"?
b) Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind im einzelnen
geplant, und auf welchen Zeitraum soll sich diese Unterstützung
erstrecken?
c) Bedeutet diese Zusage, daß türkische Polizei- und
Sicherheitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden
sollen?
d) Bedeutet diese Zusage, daß Polizei- und Sicherheitskräfte von
deutschen Polizei- oder Bundesgrenzschutzangehörigen in der
Türkei ausgebildet werden sollen?
e) Bedeutet die Modernisierung, daß die Bundesregierung neue
Waffensysteme und Ausrüstungsgegenstände an die Türkei
liefern wird?
Wenn ja, welche Geräte und/oder Systeme umfaßt eine solche
Lieferung?
f) Wie hoch sollen die Mittel aus dem Bundeshaushalt für die
vereinbarten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der türkischen
Polizei sein?
Es wird auf das in der Vorbemerkung wiedergegebene
Ergebnisprotokoll verwiesen. Darüber hinausgehende Zusagen sind nicht
gemacht worden.
Die türkische Polizei soll in dem Sinne modernisiert werden, daß
Fragen des Menschenrechtsschutzes und des rechtsstaatlichen
Behördenhandelns entsprechend dem europäischen Standard bei
der Polizeiarbeit berücksichtigt werden.
7. Warum überhaupt unterstützt die Bundesregierung, gerade in
Anbetracht des Scheiterns der Verfassungsreform, die türkische
Polizei?
Hinsichtlich der Verfassungsreform wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
Eine Zusammenarbeit im polizeilichen Ausbildungswesen soll
dazu beitragen, daß türkische Polizeibeamte verstärkt über
rechtsstaatliches Behördenhandeln, wie beispielsweise über
strafrechtliche Ermittlungsmethoden im Rechtsstaat, weitergebildet
werden. Durch eine Verbesserung der Ausbildung der Polizei soll
ein Beitrag zum Menschenrechtsschutz geleistet werden.
8. Wurde im Rahmen des Besuchs von Staatssekretär Dr. Kurt Schelter
über die Verbesserung der Menschenrechtslage in der Türkei
gesprochen?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen bzw. Vereinbarungen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ja. Vergleiche hierzu das in der Vorbemerkung wiedergegebene
Ergebnisprotokoll.
9. Hat sich Staatssekretär Dr. Kurt Schelter während seines
Aufenthaltes darum bemüht, inhaftierte Kurden oder Kurdinnen, türkische
Journalisten und Journalistinnen oder Schriftstellerinnen und
Schriftsteller aufzusuchen, um sich einen Eindruck von der
Situation dieser vom Anti-Terror-Gesetz Verfolgten zu machen?
Dies entsprach nicht dem Gegenstand der Reise von
Staatssekretär Dr. Kurt Schelter. Hierzu wird auf die Darstellungen in der
Vorbemerkung Bezug genommen.
10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Lage in
den Gefängnissen der Türkei vor?
Die Bundesregierung verfolgt die Menschenrechtslage in der
Türkei mit großer Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang geht
sie auch Hinweisen auf mögliche Menschenrechtsverletzungen in
türkischen Gefängnissen nach.
a) Ist ihr bekannt, daß sich seit dem 14. Juli 1995 mehrere tausend
Gefangene im Hungerstreik befinden?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß seit dem genannten Datum
in mehreren türkischen Gefängnissen Hungerstreiks stattfinden.
b) Ist der Bundesregierung bekannt, mit welchen Forderungen
sich diese Gefangenen an die Vereinten Nationen (VN), die
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE), das Internationale Rote Kreuz, den Europarat, das
Europaparlament, die Europäische Union und amnesty international
gewandt haben?
c) Wenn bisher nicht bekannt, wird sie sich um Informationen
hierüber bemühen oder hält sie es für nicht erforderlich?
Der Bundesregierung sind die Forderungen der
Hungerstreikenden durch eigene Nachforschungen bekannt.
d) Falls der Bundesregierung die Forderungen der
Hungerstreikenden bekannt sind: Beabsichtigt sie deren Unterstützung
bzw. wird sie versuchen, entsprechenden Einfluß auf die
türkische Regierung auszuüben?
Die Betroffenen haben sich nicht an die Bundesregierung
gewandt. Sie geht davon aus, daß Petenten die Adressaten, bei
denen sie ihre Anliegen anhängig machen, mit Bedacht
auswählen.
11. Hat Staatssekretär Dr. Kurt Schelter seinen Besuch zum Anlaß
genommen, mit Vertretern oder Vertreterinnen von
Menschenrechtsvereinen in Kontakt zu kommen, soweit diese nicht auch
inhaftiert sind bzw. deren Vereine inzwischen von den türkischen
Behörden verboten wurden?
a) Wenn nein, warum führte Staatssekretär Dr. Kurt Schelter keine
derartigen Gespräche?
b) Falls er Gespräche geführt hat: Welche Fakten und
Schilderungen über die Menschenrechtssituation in der Türkei wurden ihm
mitgeteilt?
Siehe Antwort zu Frage 9.
12. Die wievielte deutsch-türkische Konsultation auf der
Staatssekretärs-Ebene war der jetzige Aufenthalt des Staatssekretärs aus
dem Bundesministerium des Innern?
Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit werden auf
verschiedenen Gebieten Gespräche mit der Türkei auf
Staatssekretärsebene geführt. Eine statistische Erfassung der Gespräche findet
nicht statt.
13. Wird es in diesem Jahr noch ein weiteres Treffen der
Staatssekretäre geben?
Wenn ja, wann und mit welchen voraussichtlichen
Problemstellungen?
Hierzu wird auf das in der Vorbemerkung wiedergegebene
Ergebnisprotokoll verwiesen.
14. Welche Unterschiede bestehen inhaltlich zwischen den
deutschtürkischen Staatssekretärs-Treffen und Delegationsreisen von
sonstigen Vertretern/Vertreterinnen der Bundesregierung in die
Türkei?
Die Unterschiede ergeben sich aus der Zuständigkeitsverteilung
innerhalb der Bundesregierung.
15. Erfolgen bzw. erfolgten diese Konsultationen mit Beteiligung,
inhaltlicher Absprache und Befürwortung des Auswärtigen Amtes?
Ja.
16. Sind oder waren bei den Treffen auch Angehörige der Deutschen
Botschaft anwesend?
Ja.]