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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Atommüll-Zwischenlager in Greifswald/Lubmin (G-SIG: 13010767)

Abfallmenge aus den Reaktoren Greifswald und Rheinsberg, Verkauf von Brennelementen nach Ungarn, Genehmigungsverfahren für ein Zwischenlager Nord (ZLN), Pläne zur Errichtung neuer Atomkraftwerke am Standort Greifswald/Lubmin

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

18.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/208927. 07. 95

Atommüll-Zwischenlager in Greifswald/Lubmin

des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach der deutschen Vereinigung wurden die verstrahlten Atomreaktoren der früheren DDR in Greifswald und Rheinsberg stillgelegt bzw. die noch nicht fertigen Blöcke in Greifswald und Stendal nicht mehr weitergebaut. Offiziell wurde ein beschleunigter Abriss des Kernkraftwerkes Greifswald „bis zur grünen Wiese" als Firmenpolitik der im Besitz der Treuhandanstalt verbliebenen Energiewerke Nord (EWN) verkündet.

Im September 1992 bekundete die westdeutsche Atomindustrie plötzlich jedoch großes Interesse am AKW-Gelände Greifswald/Lubmin. Seitens des damaligen Chefs der Preussen Elektra wurde erklärt, daß in Greifswald ein neues Zwischenlager für radioaktive Abfälle errichtet werden solle. Begründet wurde die Notwendigkeit eines Zwischenlagerbaus ausdrücklich mit den zu erwartenden Engpässen bei der atomaren Abfallbeseitigung in Westdeutschland. Demgegenüber erklärt die Firmenleitung der EWN seit Anfang 1992, daß das Greifswalder Zwischenlager lediglich die Abfälle aus dem Abriss der Greifswalder und Rheinsberger Reaktorblöcke aufnehmen solle.

Am 30. April 1992 stellte die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) dann bei der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Errichtung und Betrieb eines Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in einer Größenordnung von 200 000 m 3 . Diese Größe ist einer Greenpeace-Studie vom Oktober 1991 zufolge überdimensioniert und legt den Verdacht nahe, daß auch der Bedarf westdeutscher Atomkraftwerke nach Zwischenlagerkapazitäten gedeckt werden soll. Fest steht jedenfalls, daß die geplante Kapazität des Zwischenlagers deutlich größer als die beim Abriss der Reaktoren in Greifswald und Rheinsberg anfallenden radioaktiven Abfälle ist.

Auch ein Antrag aus dem April 1993 auf „Umwidmung" eines Teils der ZLN-Lagerhalle (Zwischenlager Nord) in ein Brennelementelager geht von einer dreimal so großen Menge an hochradioaktiven Abfällen aus, als in Greifswald und Rheinsberg vorhanden ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Mengen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen fallen in den Reaktoren Greifswald und Rheinsberg an, und auf welchen Untersuchungen beruhen diese Angaben?

2

Von wem wurden die Schätzungen der Energiewerke Nord (EWN) überprüft und ihre Plausibilität festgestellt, und welche sonstigen Gutachten über die Abschätzung des schwach- und mittelradioaktiven Inventars in Greifswald und Rheinsberg liegen den zuständigen Behörden vor?

3

Wie groß ist die Deckungslücke an Zwischenlagerkapazitäten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle der in Deutschland derzeit betriebenen Atomkraftwerke in den nächsten zehn Jahren?

4

Welche Mengen an Abfällen aus den Wiederaufbereitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien sollen wann, in welcher Form und wo in Deutschland gelagert werden?

5

Inwieweit ist es zutreffend, daß Brennelemente aus dem Block 5 des Atomkraftwerks Greifswald an das Atomkraftwerk Paks in Ungarn verkauft wurden bzw. verkauft werden sollen, wie sind die Regelungen bezüglich der späteren Entsorgung, und welchen Einfluß hätte dies auf den Bedarf für ein Brennelemente-Lager in Greifswald?

6

Wann und auf welchem Wege sollen die Brennelemente nach Paks geliefert werden bzw. wann und auf welchem Weg wurden Brennelemente bereits nach Paks geliefert?

7

Am 13. Juli 1994 erfolgte die Baugenehmigung für das ZLN, obwohl noch keine atomrechtliche Genehmigung vorlag. Inwieweit entspricht es der üblichen Rechtspraxis, daß die Bauarbeiten bereits weit fortgeschritten sind, obwohl mit der atomrechtlichen Genehmigung strahlenschutztechnische Auflagen verbunden sein können, die das Bauprojekt wesentlich verändern können?

8

Wer trägt im Falle von Um- bzw. Neubaumaßnahmen durch entsprechende Auflagen die Kosten?

9

Inwieweit ist es mit der geltenden Rechtslage — etwa dem Umweltinformationsgesetz — vereinbar, daß Bürgerinnen und Bürgern und ihren Anwälten über ein dreiviertel Jahr die Akteneinsicht verweigert wurde?

10

Inwieweit entspricht es dem Sinne des Widerspruchs- und Beteiligungsrechts von Bürgerinnen und Bürgern, wenn für die Erteilung des Widerspruchsbescheides im Baugenehmigungsverfahren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 000 DM (in Worten: einhunderttausend Deutsche Mark) festgesetzt wird?

Welche vergleichbaren Gebührenbescheide sind der Bundesregierung bekannt?

11

Welche Mengen an flüssigen radioaktiven Abfällen welcher Herkunft — insbesondere aus den alten Bundesländern — wurden wann an der bei Block 6 des AKW Greifswald befindlichen Konditionierungsanlage angeliefert bzw. behandelt, und wohin wurden welche Mengen konditionierter Abfälle rückgeführt?

12

Im ZLN wird offenbar eine weitere Konditionierungsanlage gebaut. Was soll in dieser Anlage konditioniert werden?

Welche Art von Stoffen und welche Nukleide sind dort zur Konditionierung vorgesehen bzw. treten dort auf?

Welche Mengen können dort pro Tag/Woche/Jahr konditioniert werden?

Woher sollen die Abfälle kommen?

Welche Stoffe und in welchen Mengen sollen über den Schornstein an die Umgebung abgegeben werden?

13

Welche Überlegungen bzw. Pläne zur Errichtung eines oder mehrerer neuer Atomkraftwerke am Standort Greifswald/Lubmin sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?

Bonn, den 26. Juli 1995

Werner Schulz (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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