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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Das Gutachten der Bareis-Kommission und die Verwendung ihrer Ergebnisse (G-SIG: 13010233)

Kommissionsvorschläge zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und Gegenkonzept "BMF-Vorschlag zur Regelung des Existenzminimums" (8.12.1994) sowie Expertise des Sachverständigenrats, Vorbereitungen zum Jahressteuergesetz 1996, Experten-Kommissionen zu Reformen der Einkommensbesteuerung seit 1970

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/59515. 02. 95

Das Gutachten der Bareis-Kommission und die Verwendung ihrer Ergebnisse

der Abgeordneten Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundeskanzler hatte im Jahre 1992 erklärt: „Die Arbeit der Sachverständigen ist ein wichtiger Rat für uns." Was schon im Fall des Sachverständigenrats nicht zutraf, ist noch weniger richtig bei den Experten der Einkommensteuer-Kommission zur Steuerfreistellung des Existenzminimums ab 1996 und zur Reform der Einkommensteuer (Bareis-Kommission). Die Thesen der Kommission finden bei den Vertretern der Bundesregierung, im besonderen beim fachlich zuständigen Minister, keinerlei Gehör. Die Empfehlungen der Kommission, die sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf eine verfassungskonforme steuerliche Freistellung des Existenzminimums orientiert, erscheinen der Bundesregierung so wenig wichtig, daß sie nicht einmal an der ausgearbeiteten Langfassung des Gutachtens interessiert ist. In gleicher Weise haben die Vertreter der Regierungsparteien im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages ihr Desinteresse am Gutachten der Bareis-Kommission geäußert: Ein Antrag auf eine Anhörung der Kommission im Ausschuß wurde mit ihrer Mehrheit abgelehnt.

Zu Recht ist deshalb in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, daß die politikberatenden Institutionen von den wirtschaftspolitisch Verantwortlichen nicht ernst genommen werden. Noch mehr, die Bundesregierung benutzt die wissenschaftlichen Gutachten der Beratungsgremien zu ihren eigenen Zwecken, indem sie deren Aussagen verfälschend zu ihren Gunsten interpretiert und damit den Gutachten den Anschein von Gefälligkeitsexpertisen verleiht. Darauf hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung in seinem jüngsten Jahresgutachten zu Recht verwiesen (JG 1994, Nr. 258). In jenen Fällen aber, wo es offenkundige und nicht zu verheimlichende Diskrepanzen zwischen der politischen Position der Bundesregierung und den Experten-Gremien gibt, versuchen die Regierungsvertreter, die Gutachten der Experten als unbedeutend herunterzuspielen. Das Verfahren mit den Thesen der Einkommensteuer-Kommission zur Steuerfreistellung des Existenzminimums ab 1996 und zur Reform der Einkommensteuer (Bareis-Kommission) vom November 1994 bestätigt diesen Befund nachdrücklich. Obwohl die Experten nur den weitgehend unstrittigen Sachstand der fachwissenschaftlichen Debatte aus Steuerrecht, Finanzwissenschaft und betriebswirtschaftlicher Steuerlehre zusammenfassen (wie er bereits in einigen Anhörungen beim Finanzausschuß zum Ausdruck kam), hat die Bundesregierung das Gutachten der Kommission, die sie selbst eingesetzt hat, weitgehend mißachtet.

Der Bundesminister der Finanzen hatte seinerseits ein hausgemachtes, mit vielen Mängeln behaftetes Konzept favorisiert, das nur von den Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen gelobt wird, ansonsten im Urteil der meisten Fachleute durchgefallen ist. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die deutliche Mißachtung des Expertenurteils. Die Bundesregierung hat für dieses Vorgehen bisher keine überzeugenden Gründe genannt. Dies gibt berechtigten Anlaß zur Annahme, daß die Bundesregierung den Wert von Sachverständigengutachten nicht nach dem konzeptionellen Gehalt ihrer Expertise beurteilt, sondern vor allem nach ihrer Eignung zur politischen Instrumentalisierbarkeit.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wann wurde von der Bundesregierung die Einsetzung der Einkommensteuer-Kommission zur Steuerfreistellung des Existenzminimums ab 1996 beschlossen? Wann war die konstituierende Sitzung dieser Kommission? Für welchen Zeitpunkt war die Vorlage des abschließenden Gutachtens vorgesehen?

2

Wie begründet die Bundesregierung die Einsetzung dieser Kommission?

3

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die bisher angefallenen Kosten dieser Kommission?

4

Wie lautet der genaue Auftrag der Bundesregierung an die Kommission?

5

Welche Erklärung hat die Bundesregierung für den langen Zeitabstand vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts (25. September 1992) bis zur Einsetzung der Kommission?

6

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Gutachten der Einkommensteuer-Kommission Ende 1994 erst als thesenförmige Fassung der Ergebnisse vorgelegt werden konnte?

7

Wie begründet die Bundesregierung, daß die Berechnungen der finanziellen Auswirkungen der Kommissionsvorschläge beim Bundesministerium der Finanzen vorgenommen worden sind? Hatte die Kommission keine Möglichkeit, eigene Berechnungen durchzuführen oder durchführen zu lassen?

8

Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß sie noch vor der Vorlage des Gutachtens der Bareis-Kommission an einer eigenen Konzeption zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums arbeitete und diesen Vorschlag fast zeitgleich mit der Vorlage der Thesen der Kommission veröffentlichte (8. Dezember 1994)?

9

Worin bestanden die von der Kommission erwarteten „umfangreichen rechtlichen und ökonomischen Vorarbeiten" (Auftrag an die Kommission)?

10

Waren die umfangreichen rechtlichen und ökonomischen Vorarbeiten zum Zeitpunkt der Vorlage des Vorschlags des Bundesministeriums der Finanzen bereits geleistet? Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung dann ihre von jenen der Kommission (Modell mit Grundfreibetrag in der Höhe des Existenzminimums mit gleichzeitigem umfangreichem Abbau von Sonderregelungen und Steuervergünstigungen) völlig abweichenden Schlußfolgerungen? Wenn nein, warum wurde dann zu diesem Zeitpunkt bereits ein Modell (Tarifmodell mit abnehmender Grundentlastung) des Ministeriums vorgelegt?

11

Wie erklärt die Bundesregierung ihre Weigerung, die Empfehlungen der Einkommensteuer-Kommission im „BMF-Vorschlag zur Regelung des Existenzminimums" (8. Dezember 1994) zu übernehmen?

12

Ist die Ablehnung des Vorschlags der Kommission (volle steuerliche Befreiung des Existenzminimums bei gleichzeitiger deutlicher Erweiterung der Bemessungsgrundlage) darauf zurückzuführen, daß im Ergebnis einer solchen Reform vor allem „Haushalte mit hohem Einkommen belastet werden, weil sie erfahrungsgemäß größere Möglichkeiten haben, Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen." (Sachverständigenrat Jahresgutachten 1994, Nr. 309 ff.)?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, den umfassenden Voll-Bericht der Kommission anzufordern? Wenn ja, wann wird mit der Vorlage des Gutachtens zu rechnen sein? Falls nein, ist dies ein Hinweis darauf, daß die Bundesregierung an der weiteren Beratung durch die Kommission nicht mehr interessiert ist?

14

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Regierungsparteien im Finanzausschuß eine gesonderte Anhörung der Experten der Einkommensteuer-Kommission abgelehnt haben?

15

Wie begründet die Bundesregierung das „do-it-yourself " -Verfahren des Bundesministeriums der Finanzen, wonach ein Konzept zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums vorgelegt wurde, das nach der Bewertung des Vorsitzenden der Experten-Kommission, Prof. Bareis, in die „Gruppe der schlechtesten denkbaren Lösungen" (Handelsblatt 12. Dezember 1994) gehört?

16

Inwieweit hat die Bundesregierung die entsprechende Expertise des Sachverständigenrats berücksichtigt, der im Jahresgutachten 1994 zu einer äußerst kritischen Beurteilung der Vorgehensweise des Bundesministeriums der Finanzen gelangt (Nr. 310)?

17

Welche sonstigen externen Experten — mit Angabe über Kosten, Zeitraum der Tätigkeit, vorgelegte Gutachten — sind zusätzlich zur Vorbereitung der Einkommensteuerkonzeption zum Jahressteuergesetz 1996 bislang von der Bundesregierung konsultiert worden? Welche Experten werden im Laufe des Jahres noch konsultiert werden?

18

Sind für die Vorbereitung der Einkommensteuerkonzeption der Bundesregierung steuerpolitische Reformmodelle aus anderen Ländern berücksichtigt worden? Falls ja, welche?

19

Welche Experten-Kommissionen — mit Angaben über Ressortzuordnung, Auftrag, Zusammensetzung, Kosten, Zeitraum der Tätigkeit, veröffentlichte und nicht veröffentlichte Gutachten — sind seit 1970 zur Vorbereitung und Begleitung von Reformen der Einkommenbesteuerung (einschließlich Familienbesteuerung und Kinderlastenausgleich) von der Bundesregierung geschaffen worden?

20

Welche wissenschaftlichen Gutachten — mit Angaben über Expertiseauftrag, Auftragnehmer, Vorlage der Gutachten, Informationen über Veröffentlichung, Begründung ihrer Nichtveröffentlichung, Kosten — sind von der Bundesregierung für die Vorbereitung und Begleitung von Reformen der Einkommenbesteuerung seit 1970 in Auftrag gegeben worden?

Bonn, den 13. Februar 1995

Christine Scheel Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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