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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Intensivierung der Polizeikontakte mit der Türkei (G-SIG: 13010776)

Austausch von Straftäterdaten, u.a. aus dem PKK-Umfeld, Unterstützung der Türkei bei der Aus- und Fortbildung ihrer Polizei, Errichtung von Zentraldörfern für aus ihren Heimatdörfern vertriebene Kurden

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/213110. 08. 95

Intensivierung der Polizeikontakte mit der Türkei

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Frankfurter Rundschau vom 17. Juli 1995 berichtete, die Türkei und Deutschland hätten vereinbart, „in Sicherheitsfragen künftig enger zusammenzuarbeiten". Dies umfasse den Austausch von Straftäterdaten und die Unterstützung der Türkei bei der Aus- und Fortbildung ihrer Polizei.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wurden bisher bereits Daten von Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland Straftaten begangen haben und/oder dem PKK-Umfeld zugerechnet werden, an türkische Stellen übermittelt?

Wenn ja, für welche Personengruppen trifft dies zu?

Welche Kriterien wurden für eine solche Datenübermittlung angelegt?

Erfolgten Datenübermittlungen auf Anfragen aus der Türkei oder auch bzw. ausschließlich auf deutsche Initiative?

Wurden Angaben in der Weise übermittelt, daß die Identität der Betroffenen daraus hervorging?

Befanden sich darunter Personen, die anschließend in die Türkei abgeschoben wurden, und wenn ja, was ist dort mit ihnen geschehen?

2

Worin soll die angekündigte Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit bestehen?

3

Im Bericht der Frankfurter Rundschau heißt es, „Beim Austausch von Straftäter-Daten werde Ankara ,ohne Verstöße gegen das Datenschutzgesetz' unterstützt". Ist darunter zu verstehen, daß keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden?

Falls personenbezogene Daten weitergegeben werden sollen, wie gedenkt die Bundesregierung gleichzeitig die Datenschutzbestimmungen einzuhalten?

4

Hat die Bundesregierung eine rechtliche Prüfung vorgenommen, inwiefern die Übermittlung von Personendaten an türkische Behörden einen Verstoß gegen § 241 a StGB (Anzeige, Verdächtigung oder Übermittlung von Informationen, die den Betroffenen der Gefahr der politischen Verfolgung und der Schädigung durch Gewalt- und Willkürmaßnahmen aussetzen) darstellen kann?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5

Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die türkische Polizei hat die Bundesregierung vorgesehen?

Welche Inhalte sollen die Maßnahmen umfassen, und in welcher Form sollen sie durchgeführt werden?

6

In dem genannten Artikel der Frankfurter Rundschau wurde weiterhin Bezug genommen auf Pläne der türkischen Regierung, Zentraldörfer für aus ihren Heimatdörfern vertriebene Kurden zu errichten.

Ist für dieses Projekt eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung vorgesehen?

Wenn ja, ab wann sollen dafür Gelder in welcher Höhe gezahlt werden?

7

Hat es in der Vergangenheit bereits Unterstützung für derartige Projekte gegeben?

Wenn ja, wann und in welcher Höhe?

Bonn, den 31. Juli 1995

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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