Geplante Errichtung einer Lachsforellenproduktionsstätte vor Binz (Rügen)
der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Halo Saibold, Ulrike Höfken-Deipenbrock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Prorer Wiek soll gegen den erklärten Willen des Landkreises Rügen, der Gemeinde Binz, der Stadt Sassnitz, zahlreicher Vereine und Verbände sowie gegen den Willen mehrerer tausend Bewohner und Bewohnerinnen und Urlauber und Urlauberinnen mit Fördermitteln der Europäischen Union eine Lachsforellenproduktionsstätte aufgebaut werden.
Am 13. September 1993 wurde dem dänisch-deutschen Unternehmen Skalö Laks ein entsprechender Erlaubnisbescheid des staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund zugestellt, in dem der Investor die Genehmigung erhält, die Ostsee in der Prorer Wiek erheblich und dauerhaft zu schädigen: „Der Skalö Laks Deutschland GmbH wird vorbehaltlich der Rechte Dritter bis auf Widerruf die Erlaubnis zur Benutzung der Ostsee in der Prorer Wiek durch Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wasser herbeizuführen, in Form der intensiven Fischproduktion in Netzgehegen, erteilt. " (aus dem oben genannten Erlaubnisbescheid)
Die Öffentlichkeit, die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Binz einschließlich der Gemeinderäte, wurden erst nach Erteilung des Erlaubnisbescheides über das Vorhaben unterrichtet.
Aus Sorge um eine mögliche Verschmutzung der Ostsee mit den entsprechenden ökologischen Folgen sowie negativen Konsequenzen für den örtlichen Tourismus haben sich Vertreterinnen und Vertreter unter anderem folgender Verbände in einer Bürgerinitiative „Aktionskreis saubere Ostsee " zusammengefunden, um das Projekt zu verhindern: Naturschutzbund, WWF, BUND, Aufbauleitung „Nationalpark Rügen", Gewerbeverein Binz, Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
In zahlreichen öffentlichen Aktionen, Briefen und Gesprächen haben die Vertreterinnen und Vertreter des Aktionskreises seither ihre Ablehnung der Forellenmastanlage deutlich gemacht. Auch sämtliche Gemeindevertreter sprachen sich gegen die Forellenzuchtanlage aus. Die Gemeinde Binz versucht, das Projekt auf verwaltungsgerichtlichem Wege zu verhindern.
Die Umweltstiftung „Save Our Future" (SOF) Hamburg kommt in einem meeresbiologischen Gutachten zu dem Schluß, daß die geplante Fischmastanlage für die Ostsee schädlich sei und der Genehmigungsbescheid die Interessen der Gemeinde Binz nicht berücksichtigt. Ein ähnliches Ergebnis erbrachte ein Rechtsgutachten.
Weiterhin sprachen sich die Stadt Sassnitz und die Kurdirektionen Binz, Sellin, Baabe und Göhren gegen die Anlage aus.
Das Verwaltungsgericht Greifswald ordnete aufgrund einer von der Gemeinde Binz eingereichten Klage aufschiebende Wirkung an, so daß die für den Monat März 1995 durch den Antragsteller vorgesehene Installation und Inbetriebnahme der Zuchtanlage vorerst nicht erfolgen konnte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen12
Weshalb sind für die Genehmigung der Anlage nicht auch Stellen des Bundes als Genehmigungsbehörden zuständig, da die Fischzuchtanlage in einem Abstand von einer Seemeile von der Küste und somit auf nicht-kommunalem Territorium errichtet werden soll?
Welche Zuständigkeiten sieht die Bundesregierung für die notwendigen Genehmigungsverfahren?
Hält es die Bundesregierung für zulässig, die Anlage im Abstand von nur 600 m von der Küstenlinie zu errichten, obwohl ursprünglich ein Abstand von wenigstens einer Seemeile (1 852,4 m) zur Küstenlinie eingehalten werden sollte?
Hält es die Bundesregierung für zulässig, eine derartige Anlage ohne Durchführung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. ohne Überprüfung eventueller Auswirkungen auf den regionalen Tourismus zu genehmigen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die genannte Anlage nur eine von sechs zukünftigen Standorten für dänische Netzgehegeanlagen darstellt, die in einem internen Richtlinienentwurf der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt sind: Lübecker Bucht (vor Warnkenhagen), Mecklenburger Bucht (vor Rerik), Mecklenburger Bucht (vor Nienhagen), Tromper Wiek (vor Kap Arkona), Prorer Wiek (vor Binz), Bereich Usedom (Nähe Peenemünde)?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Installation der belastenden Anlage zu verhindern, nachdem die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit öffentlich sowie in verschiedenen Briefen deutlich gemacht hat, daß aus ihrer Sicht die Anlage nicht genehmigungsfähig sei?
Welche nationalen bzw. europäischen Fördermittel sind für die 'Errichtung dieser und der fünf weiteren Forellenzuchtanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der hohen Gefährdung des Ökosystems Ostsee weitere Schadstoffeinträge bzw. Eutrophierung durch derartige Formen der Tierproduktion?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß derartige Anlagen nicht nur Futtermittelreste, sondern auch in erheblichem Umfang tierische Fäkalien sowie Medikamentenrückstände in die See emittieren?
Wie ist aus der Sicht der Bundesregierung die Errichtung solcher Anlagen vereinbar mit der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages vom 19. Januar 1994 (Drucksache 12/6609) „Maßnahmen zur Sanierung der Ostesee", wonach die Bundesregierung aufgefordert wurde, „auf eine rasche Verbesserung der Situation hinzuwirken"?
Hält die Bundesregierung das in den Entschließungsanträgen Drucksachen 12/2251 und 12/2553 des Deutschen Bundestages genannte Ziel der „50 %-Reduzierung der Schad- und Nährstoffeinträge in die Ostsee" für erreichbar, wenn entlang großer Küstenabschnitte derartige Fischzuchtanlagen errichtet werden?
Wie will die Bundesregierung die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Ziele der Verbesserung der ökologischen Situation der Ostsee gegen die Planung von Fichzuchtanlagen durchsetzen?