Rohrleitungsschäden durch Nitratbelastung im Trinkwasser
des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch ein TÜV-Gutachten wurde kürzlich bestätigt, daß verzinkte Wasserleitungen in Neubauten durch nitratbelastetes Trinkwasser innerhalb weniger Monate derart korrodieren, daß ein Sanierungsbedarf entsteht, der im Falle eines Doppelhauses in der bayerischen Gemeinde Böhmfeld auf zweimal ca. 80 000 DM geschätzt wird.
In dem im Dezember 1993 erstmals bezogenen Gebäude waren für die Wasserleitung feuerverzinkte Rohre verlegt worden, die, so der TÜV Bayern Sachsen e. V. in seinem Gutachten (Auftrags-Nr. 24016599, Prüf-Nr. AW 5/5680-94 vom 11. Oktober 1994), Stand der Technik sind und den Anforderungen nach DIN 2444 entsprechen. Anhand von Materialproben analysierte der TÜV, daß in diesen Rohrleitungen die Zinkschicht teilweise „bis zum Rohrgrundwerkstoff abgetragen" wurde. Ursächlich dafür sei die in der Wasserversorgung Böhmfeld seit Jahren übliche Nitratbelastung des Trinkwassers mit 30 bis 40 mg/l. Sandartiger Austrag an den Wasserentnahmestellen des Hauses wurde eindeutig als Zinkgeriesel identifiziert.
Zusammenfassend kommt das Gutachten zu folgendem Ergebnis: „Die Wahrscheinlichkeit für Schäden durch diese Korrosionsart ist dann gegeben, wenn im Medium Kaltwasser der Nitratwert relativ hoch ist und der pH-Wert nahe dem neutralen Bereich pH 7 liegt.
Gemäß uns vorgelegten Wasseranalysen zweier unabhängiger Institute sind diese Voraussetzungen für das hier gegenständliche Medium erfüllt. Die selektive Korrosion zeigt sich in Form von Muldenkorrosion am Werkstoff bzw. durch den Austrag von sogenanntem Zinkgeriesel an den jeweiligen Wasserentnahmestellen. Zusammenfassend ist festzustellen, daß die am feuerverzinkten Rohr aufgetretenen Korrosionsschädigungen auf das Betriebsmedium Kaltwasser zurückzuführen sind. "
Strittig ist nun, wer die Verantwortung für den Schaden zu tragen hat: der Wasserversorger, die Gemeinde als Baugenehmigungsbehörde oder der Installationsbetrieb, der die Zinkrohre eingebaut hat?
Allen wäre eventuell mangelnde Vorsorge anzulasten, wenn sie im Wissen um die Gefahr von Rohrfraß durch nitratbelastetes Wasser den Bauherren nicht vor der Verwendung von verzinkten Rohren gewarnt haben. Es kann sicherlich nicht angehen, daß am Ende ahnungslose Häuslebauer oder mittelständische Installationsunternehmen buchstäblich die Rechnung bezahlen müssen für jahrzehntelang vernachlässigten Trinkwasserschutz, zusätzlich zu den gesundheitlichen Risiken, die sie durch den Gebrauch derart belasteten Wassers zu tragen haben.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Ist der Bundesregierung aus vergleichbaren Fällen bekannt, daß derartige Schäden an Rohrleitungen durch nitratbelastetes Wasser auftreten können?
Welchen baurechtlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um Rechtssicherheit zu schaffen für auftretende Schadenersatzansprüche?
In wie vielen Wasserversorgungen Deutschlands ist eine Nitratbelastung von ca. 30 mg/l oder mehr gegeben (absolute und Prozentzahl)?
Auf welche Summen schätzt die Bundesregierung die bundesweit auftretenden Rohrleitungsschäden durch nitratbedingte Korrosion von Leitungsrohren?
Wenn mit ca. 40 mg/l Nitrat belastetes Trinkwasser in der Lage ist, innerhalb einiger Monate Rohrfraß zu verursachen, wie lassen sich dann Schäden für den menschlichen Organismus durch dieses Trinkwasser ausschließen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dementsprechend den Grenzwert (50 mg/l) bzw. Richtwert (25 mg/l) für die tolerierbare Nitratbelastung von Trinkwasser zu verschärfen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die offenbar schädliche Nitratbelastung des Trinkwassers zu senken?