Meldepflicht für Mailboxen
des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Computermailboxen gehören zu den etablierten Angeboten in der Informations- und Kommunikationstechnik. Auch in der Bundesrepublik Deutschland kann man unter dem Angebot mehrerer tausend Mailboxen auswählen. Einige dieser Systeme werden zu kommerziellen Zwecken betrieben, der größere Teil jedoch nur als Hobby, zur Information oder zu anderen nichtkommerziellen Zwecken.
Nach dem Fernmeldeanlagengesetz sind Mailboxbetreiber als Betreiber von Fernmeldeanlagen unter gewissen Voraussetzungen dazu verpflichtet, den Betrieb der Mailbox dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) anzuzeigen. Nachdem durch die aktuelle Rechtsprechung der Voraussetzungskatalog strenger gefaßt wurde, ist auch der Kreis der Anbieter erheblich erweitert worden, die den Betrieb einer Mailbox anzeigen müssen. Dennoch besteht weiterhin Ungewißheit über den Umfang der Anzeigepflicht und den Kreis derer, die vom BAPT registriert werden.
Mailboxbetreibern und ihren Kunden ist überdies in der Regel kaum bekannt, welche Rechte und Pflichten sie mit ihrem Angebot bzw. der Nutzung derartiger Systeme haben. Dies ist um so problematischer, als Mailboxen gewisse Pilotfunktionen für die Entwicklung von Informationsdienstleistungen haben, für die klare Rahmenbedingungen notwendig sind.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Welchem Zweck sollen Anzeigepflicht für und Registrierung von Mailboxbetreibern dienen?
Wie ist die Registrierung von Mailboxen im internationalen Vergleich geregelt?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei transnational operierenden Anbietern von Mailboxen und Informationsdienstleistungen, die nicht der Anzeigepflicht unterliegen?
Beim Erwerb von Modems wird in der Regel Software mitgeliefert, die einen Mailboxbetrieb ermöglicht. Wann beginnt nach Ansicht der Bundesregierung der anzeigepflichtige Betrieb einer Mailbox?
Welcher Betreiber einer Mailbox muß nach Ansicht der Bundesregierung den Betrieb anzeigen, und wer wird registriert? Gilt die Anzeigepflicht insbesondere neben kommerziellen und nichtkommerziellen Anbietern öffentlicher Mailboxen auch für nichtöffentliche Mailboxen, wie sie z. B. von Unternehmen für den internen Gebrauch betrieben werden?
Hält die Bundesregierung eine ausreichende Differenzierung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Anbietern von Mailboxen für gegeben?
Wie viele Mailboxen wurden bisher beim BAPT angezeigt, und wie viele wurden registriert?
Welche Pflichten folgen für die System-Operatoren einer Mailbox aus der Anzeige bzw. Anzeige und Registrierung beim BAPT?
Welche Informationen werden Mailboxbetreibern über ihre Pflichten zur Verfügung gestellt, bei denen berücksichtigt ist, daß ein großer Teil der Anbieter eine Mailbox zu Hobbyzwecken betreibt?
Welche weiteren Regelungen sind für Mailboxanbieter als Fernmeldeanlagenbetreiber geplant, insbesondere im Zusammenhang mit der Fernmeldeüberwachung?
Beabsichtigt oder plant die Bundesregierung Regelungen zu Haftungsfragen für kommerzielle bzw. für nichtkommerzielle Mailboxbetreiber?
Beabsichtigt oder plant die Bundesregierung, rechtliche Rahmenbedingungen für Mailboxen und andere Informationsdienstleistungen zu schaffen bzw. die bestehenden Regelungen für neue Formen derartiger Dienstleistungen zu konkretisieren? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?