Die Rechtmäßigkeit der französischen Atomtests im Pazifik bezüglich der Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag)
des Abgeordneten Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Frankreich beabsichtigt, ab September 1995 auf dem Mururoa-Atoll im Pazifik wieder unterirdische Atomtests durchzuführen.
Dies hat zu weltweiten Protesten aus Sorge um die Gesundheit der dort lebenden Menschen als auch einer möglichen Schädigung der Umwelt und der Gefahr eines Wiedereinsetzens einer nuklearen Rüstungsspirale geführt. Neben diesen Aspekten stellt sich aber auch die Frage, inwieweit Frankreich gegen Bestimmungen des Europäischen Atomvertrages verstößt. Greenpeace e. V. hat das Darmstädter Öko-Institut beauftragt, diese Frage im Rahmen eines Rechtsgutachtens zu prüfen.
Wir fragen der Bundesregierung:
1. Inwieweit ist der Bundesregierung das von Greenpeace in Auftrag gegebene Rechtsgutachten bekannt?
2. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, daß mit den geplanten Atomtests Frankreichs der EAG-Vertrag tangiert wird?
Insbesondere:
- Liegen die geplanten Atomversuche auf dem Mururoa-Atoll nach Ansicht der Bundesregierung im räumlichen und sachlichen Anwendungsbereich des EAG-Vertrags?
- Steht der Anwendbarkeit der Vorschriften des EAG-Vertrags nach Ansicht der Bundesregierung entgegen, daß es sich bei dem Mururoa-Atoll um ein außerhalb Europas gelegenes Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates handelt?
- Steht der Anwendbarkeit der Vorschriften des EAG-Vertrags nach Ansicht der Bundesregierung entgegen, daß es sich um militärische Versuche handelt?
- Hält die Bundesregierung die Atomtests für „besonders gefährliche Versuche" im Sinne des Artikels 34 des EAG-Vertrags?
3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß Frankreich mit seinem derzeitigen Vorgehen sowohl gegen Anforderungen des EAG-Vertrags wie auch gegen auf der Basis des EAG-Vertrags erlassene Richtlinien zum Schutz der Bevölkerung verstößt?
Insbesondere:
- Ist sie der Meinung, daß gemäß Artikel 34 des EAG-Vertrags die Versuchsreihe bei der Europäischen Kommission zu notifizieren ist?
- Ist ihrer Ansicht nach eine Stellungnahme der Europäischen Kommission gemäß Artikel 34 Abs. 1 des EAG-Vertrags erforderlich?
- Ist ihrer Ansicht nach eine Zustimmung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 34 Abs. 2 des EAG-Vertrags erforderlich?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Notifikationsverfahren gemäß Artikel 34 Abs. 1 oder Abs. 2 des EAG-Vertrags durch Frankreich eingeleitet worden ist?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Rechtsauffassung die französische Regierung bez. der Anwendbarkeit des EAG-Vertrags vertritt, zumal Frankreich Anfang der 60er Jahre eigene Atomtests in der Sahara gemäß Artikel 34 des EAG Vertrags der Kommission notifiziert hat?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Rechtsauffassung die Europäische Kommission bez. der Anwendbarkeit des EAG-Vertrags vertritt?
7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Europäische Kommission Frankreich auffordern hat, gemäß Artikel 34 des EAG-Vertrags die Zustimmung oder eine Stellungnahme der Kommission einzuholen?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Kommission eine diesbezügliche Aufforderung an Frankreich gerichtet hat?
Sollte dies nicht geschehen sein:
- Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Anregung zum Tätigwerden an die Kommission zu richten?
- Ist die Bundesregierung bereit, im Wege der Untätigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Kommission vorzugehen?
- Ist die Bundesregierung bereit, die Kommission zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Frankreich aufzufordern?
9. Ist die Bundesregierung bereit, selbst ein Vertragsverletzungsverfahren sowie gegebenenfalls eine Einstweilige Anordnung wegen Eilbedürftigkeit gegen den Mitgliedstaat Frankreich wegen Verletzung des EAG-Vertrags beim Europäischen Gerichtshof einzuleiten?
10. Ist die geschilderte Rechtslage Gegenstand von Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung gewesen?
11. Wurde die Rechtslage und ein mögliches gemeinsames Vorgehen gemäß den Bestimmungen des EAG-Vertrags mit anderen Mitgliedstaaten erörtert, insbesondere den Staaten, die in Cannes ihren Protest gegen die Atomversuche explizit geäußert haben?
12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein anderer Mitgliedstaat erwägt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich beim Europäischen Gerichtshof in die Wege zu leiten?
Fragen12
Inwieweit ist der Bundesregierung das von Greenpeace in Auftrag gegebene Rechtsgutachten bekannt?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, daß mit den geplanten Atomtests Frankreichs der EAG-Vertrag tangiert wird?
Insbesondere:
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß Frankreich mit seinem derzeitigen Vorgehen sowohl gegen Anforderungen des EAG-Vertrags wie auch gegen auf der Basis des EAG-Vertrags erlassene Richtlinien zum Schutz der Bevölkerung verstößt?
Insbesondere:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Notifikationsverfahren gemäß Artikel 34 Abs. 1 oder Abs. 2 des EAG-Vertrags durch Frankreich eingeleitet worden ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Rechtsauffassung die französische Regierung bez. der Anwendbarkeit des EAG-Vertrags vertritt, zumal Frankreich Anfang der 60er Jahre eigene Atomtests in der Sahara gemäß Artikel 34 des EAG Vertrags der Kommission notifiziert hat?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Rechtsauffassung die Europäische Kommission bez. der Anwendbarkeit des EAG-Vertrags vertritt?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Europäische Kommission Frankreich auffordern hat, gemäß Artikel 34 des EAG-Vertrags die Zustimmung oder eine Stellungnahme der Kommission einzuholen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Kommission eine diesbezügliche Aufforderung an Frankreich gerichtet hat?
Sollte dies nicht geschehen sein:
Ist die Bundesregierung bereit, selbst ein Vertragsverletzungsverfahren sowie gegebenenfalls eine Einstweilige Anordnung wegen Eilbedürftigkeit gegen den Mitgliedstaat Frankreich wegen Verletzung des EAG-Vertrags beim Europäischen Gerichtshof einzuleiten?
Ist die geschilderte Rechtslage Gegenstand von Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung gewesen?
Wurde die Rechtslage und ein mögliches gemeinsames Vorgehen gemäß den Bestimmungen des EAG-Vertrags mit anderen Mitgliedstaaten erörtert, insbesondere den Staaten, die in Cannes ihren Protest gegen die Atomversuche explizit geäußert haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein anderer Mitgliedstaat erwägt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich beim Europäischen Gerichtshof in die Wege zu leiten?