Entwicklung der Sozialhilfeausgaben
der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform des Sozialhilferechts wird auf die Diskrepanz zwischen dem Anstieg der Empfängerzahlen und dem Anstieg der Leistungsausgaben abgestellt. Aus dieser Diskrepanz ergebe sich der Reformbedarf. Insbesondere bei den stationären Einrichtungen wird der Reformbedarf mit einer unverhältnismäßigen Kostensteigerung begründet.
Seitens vieler Wohlfahrtsverbände wurde in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, daß der Kostenanstieg bei den Hilfen in Einrichtungen dem gestiegenen Pflegebedarf einer wachsenden Zahl hochbetagter Menschen zuzuschreiben ist und die geplanten Begrenzungen der Pflegesätze aller Voraussicht nach zu einem Rückgang der erreichten Standards in Pflege und Betreuung führen werden. Außerdem wurde kritisiert, daß die Berechnungen der Bundesregierung weder die Preissteigerungsraten noch die gestiegenen Empfängerzahlen berücksichtigen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen5
Wie stark sind die Ausgaben für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt zwischen den Jahren 1980 und 1993 angestiegen, wenn man die Preissteigerungsraten im Betrachtungszeitraum berücksichtigt (Ausgabenanstieg in Prozent)?
Wie hat sich — unter Berücksichtigung der Preissteigerungsraten und der gestiegenen Empfängerzahlen — der Aufwand pro Kopf der Hilfeempfänger im genannten Zeitraum entwickelt (Ausgabenanstieg in Prozent)?
Wie stark sind — unter Berücksichtigung der Preissteigerungsraten und der gestiegenen Empfängerzahlen — bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen die Ausgaben pro Hilfeempfänger in den Jahren zwischen 1980 und 1993 angestiegen (Ausgabenanstieg in Prozent)?
Wie hoch ist der preisbereinigte Ausgabenanstieg pro Hilfeempfänger bei den Hilfen in Einrichtungen zwischen 1980 und 1993 (Ausgabenanstieg in Prozent)?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Einwand, daß angesichts einer Zunahme Hochbetagter unter den Pflegebedürftigen sowie der in den vergangenen Jahren ausgeweiteten Pflege die Gefahr besteht, daß Deckelungen der Pflegesätze in Einrichtungen zu Qualitätsverlusten führen werden?