BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Vermerke der Münchner Polizei in Pässen von ausländischen Schwulen (G-SIG: 13010822)

Rechtsgrundlage für die Einträge in die Reisepässe, Konsequenzen für die Betroffenen in ihren Heimatländern (u.a. Rumänien), Kooperation von Schwulenverbänden und Sicherheitsbehörden, Bekämpfung antischwuler Gewalt

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.09.1995

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/226805. 09. 95

Vermerke der Münchner Polizei in Pässen von ausländischen Schwulen

des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Münchner Polizeibeamte haben im Zuge von Personenkontrollen bei ausländischen Schwulen, die sich in Münchner Schwulenlokalen aufhielten, handschriftliche Vermerke über die Kontrollen mit den Zusätzen „Homo-Szene" bzw. „Homostrich" in die Reisepässe eingetragen. Dies berichteten u. a. die Presseagentur dpa, die Abendzeitung (Münchner Ausgabe) und die Süddeutsche Zeitung am 19. August 1995.

Betroffen davon waren in drei dokumentierten Fällen zwei Männer aus Polen und ein Rumäne. Pressemeldungen zufolge soll es noch in weiteren Fällen zu ähnlichen Eintragungen gekommen sein (Die Tageszeitung vom 21. August 1995).

Rumänien ist für seine schwulenfeindliche Politik bekannt. Amnesty International hat erst im Mai 1995 wieder eindringlich auf Menschenrechtsverletzungen der rumänischen Behörden gegenüber Schwulen hingewiesen und berichtet, daß dort Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt, inhaftiert und gefoltert würden.

Wir fragen dazu die Bundesregierung:

Fragen17

1

a) Sind der Bundesregierung die oben geschilderten Vorgänge bekannt, waren diese Vorgänge bereits Gegenstand der Beratungen auf der Innenministerkonferenz oder wird die Bundesregierung ggf. diese auf der nächsten Innenministerkonferenz ansprechen?

1

b) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über diesen Fall vor?

1

c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob es in mehr als den drei dokumentierten Fällen zu solchen Eintragungen gekommen ist?

1

d) Ist der Bundesregierung bekannt, auf wessen Anweisung die Münchner Polizeibeamten die Vermerke in den Pässen vorgenommen haben? Wenn ja, wer gab diese Anweisung?

2

a) Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß in Pässen handschriftliche Vermerke wie „Homo-Szene" und „Homostrich" angebracht werden?

2

b) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

2

c) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Vermerke im Hinblick auf Artikel 6 der Europäischen Datenschutzkonvention?

3

a) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß derartige handschriftliche Vermerke in Pässen zu Menschenrechtsverletzungen im Heimatland der Betroffenen führen können?

3

b) Welche Konsequenzen haben Schwule aus Rumänien zu befürchten, wenn sie mit einem Paßvermerk „Homo-Szene" oder „Homostrich" in ihr Heimatland zurückkehren?

4

a) Wird die Bundesregierung sich bei der Innenministerkonferenz für eine Ausweitung der Kooperation von Schwulenverbänden und Sicherheitsbehörden einsetzen, und wird sie solche Ansätze unterstützen und fördern?

4

b) In welchen Bundesländern und örtlichen Polizeibehörden gibt es Kooperationsprojekte zwischen Polizeibehörden und Schwulenorganisationen zur Bekämpfung antischwuler Gewalt und zur Vertrauensbildung zwischen Polizei und Schwulen? Welche Maßnahmen umfaßt diese Zusammenarbeit?

4

c) In welchen Bundesländern und örtlichen Polizeibehörden werden Informationen über die Lebenssituation Schwuler und die Problematik der antischwulen Gewalt sowie Anleitungen für einen nichtdiskriminierenden Umgang mit Schwulen in die Aus- oder Fortbildung der Polizei integriert?

4

d) In welchen Bundesländern und örtlichen Polizeibehörden gibt es Schwulenbeauftragte bzw. Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Polizei?

5

a) Wird die Bundesregierung sich bei der Innenministerkonferenz für eine Ausweitung der Kooperation von Schwulenverbänden und Bundesgrenzschutz einsetzen?

5

b) Gibt es Kooperationsprojekte zwischen Bundesgrenzschutz und Schwulenorganisationen zur Bekämpfung antischwuler Gewalt und zur Vertrauensbildung zwischen Polizei und Schwulen? Welche Maßnahmen umfaßt diese Zusammenarbeit?

5

c) Werden Informationen über die Lebenssituation Schwuler und die Problematik der antischwulen Gewalt sowie Anleitungen für einen nichtdiskriminierenden Umgang mit Schwulen in die Aus- oder Fortbildung des Bundesgrenzschutzes integriert?

5

d) Gibt es Schwulenbeauftragte bzw. Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen beim Bundesgrenzschutz?

Bonn, den 5. September 1995

Volker Beck (Köln) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen