Der Fall Graf und das Bundesamt für Finanzen
des Abgeordneten Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL" vom 4. September 1995 zufolge sollen dem Bundesamt für Finanzen in Bonn bereits 1988 Informationen über illegale Steuerpraktiken von Peter Graf vorgelegen haben.
Darauf aufmerksam wurde das Bundesamt für Finanzen, als die von Peter Graf beauftragte holländische Firma „Seepark Sports B. V. " 1988 die Freistellung von der deutschen Quellensteuer für Steffi Graf beantragt habe.
Wie „DER SPIEGEL" weiter berichtet, habe das Bundesamt für Finanzen die daraufhin erlangten Kenntnisse an das Finanzministerium in Stuttgart weitergegeben. Vom Bundesamt für Finanzen sei im übrigen darauf gedrängt worden, Betriebsprüfer und Steuerfahnder einzuschalten. Außerdem sei sicherheitshalber ein Anruf beim zuständigen Referenten im Ministerium, Gerd Metzmaier, erfolgt. Das Ministerium habe nicht reagiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Informationen lagen dem Bundesamt für Finanzen vor?
Aufgrund welcher Anhaltspunkte entstand beim Bundesamt für Finanzen der Verdacht steuerlich relevanter regelwidriger Vorgänge?
In welcher Art und Weise und zu welchem Zweck wurde von seiten des Bundesamtes für Finanzen die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg über mögliche Steuerhinterziehungstatbestände im Fall Graf informiert?
Wurde das Bundesamt für Finanzen von den baden-württembergischen Behörden über Gegenmaßnahmen informiert oder gab es andere Reaktionen des Ministeriums?
Wurde vom Bundesamt für Finanzen über den im „DER SPIEGEL" geschilderten Vorgang hinaus nochmals Kontakt in dieser Angelegenheit mit den baden-württembergischen Behörden aufgenommen?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form und mit welchem Inhalt geschah dies?